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814 PAPIER-ZEITUNG. Verfolgungsrecht bei Konkursen. Während das Gesetz die Gesammtheit der Konkursgläubiger zum Nachtheile einzelner Gläubiger zu schützen sucht, z. B. durch Anfechtungen der kurz vor der Konkurseröffnung geleisteten Zahlungen und vorgenommenen Pfändungen, verleiht es dem Verkäufer und dem Einkaufskommissionär einen wirksamen Schutz durch die Vorschrift, dass sie Waaren, welche von einem andern Orte an den Gemeinschuldner abgesendet und von ihm noch nicht vollständig bezahlt sind, zurückfordern können, sofern nicht die Waaren schon vor der Konkurseröffnung in den Gewahrsam des Gemeinschuldners gelangt sind. Man nennt dies das Ver folgungsrecht. Belehrend für die Anwendung dieser Vorschrift ist folgender vom Reichsgericht durch Urtheil vom 13. Februar 1891, II. 276/90 entschiedener Rechtsfall: P. in Mannheim hatte von E. in Würzburg einen grösseren Posten Waaren gekauft. E. schrieb am 9. September 1890 an P., dass er 209 Gentner dieser Waare bei R. in Braunschweig zu seiner Verfügung halte, und schickte ihm zugleich 2 Tratten zum Akzept und die Bezugsscheine. P. schickte die akzeptirten Tratten dem Verkäufer und die Bezugsscheine dem R. mit dem Ersuchen um Zusendung der Waare an ihn nach Mannheim. Dort kam die Waare am 1. Oktober an; am 2. Oktober wurde der Frachtbrief dem P. ausgehändigt, am 4. Oktober verfiel dieser in Konkurs. Ueber die Waare hatte er noch nicht verfügt, aber der Konkurs verwalter liess die Waare von der Bahn holen und verkaufte sie, ohne die Akzepte zu bezahlen. Die Klage des Verkäufers auf Herausgabe der Waare oder des Erlöses auf Grund seines Ver folgungsrechts wurde durch Urtheil des Reichsgerichts vom 13. Februar 1891 II. 276/90 aus folgenden Gründen abgewiesen: Das Verfolgungsrecht setzt einen Distanzkauf im Sinne des Artikels 344 des Handelsgesetzbuchs voraus, also den regel mässigen Fall, wo der Verkäufer oder sein Vertreter die Waare dem Käufer zusendet, fällt aber weg, wenn ein Dritter die Sendung vornimmt. Der Verkäufer hätte sich das Verfolgungs recht gewahrt, wenn er selbst die Waare nach Mannheim gesandt oder den R. mit der Absendung beauftragt hätte; statt dessen hat er durch Aushändigung der Bezugsscheine sein Recht, von R. die Herausgabe der Waare zu verlangen, dem Käufer übertragen, so dass R. im Auftrage des Käufers die Waare versandt hat. Das Verfolgungsrecht würde dem Verkäufer, wenn er die Waare versandt hätte, zugestanden haben, obgleich P. am 4. Oktober bereits den Frachtbrief besass, weil er (trotz der Vor schrift des Artikels 402 H. G. B.) dadurch den Gewahrsam der Waare noch nicht erlangt hätte. Er hätte schon am 2. Oktober über die Waare verfügen können, hat aber dieses Recht nicht ausgeübt. Der Verkäufer hat mit seiner Forderung in die Masse gehen und sich mit der geringen Konkursdividende begnügen müssen. Brissard’s iniirmaschinen. Neue doppelte Maschine für Längs- und Querliniatur, abgesetzt und durchlaufend in einem Durchgänge. Everling & Kaindler 14 rue de Conde Paris. 15 City-Road London. [56288 Metallecken-Verbindung für Cartonnage. Elegant. Solide. Billig. Meinen Metallbeschlag für Cartonnagen habe ich bedeutend vervollkommnet. Durch zierlichere Gestaltung u. dichtere Lochung eignet sich derselbe nunmehr sowohl für die kleinsten wie höchsten Cartons, da er mit einem eleganten Aussehen die Gewähr für höchste Solidität bietet. Durch diesen Beschlag wird die Pappe nicht geschwächt, er ist deshalb für jede Pappe geeignet. 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