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Jedes von <9 venreparaturen in Anspruch nimmt. t) (Schluß). 2) v. Vom Vcrwalmngsrath. 3) 4) 5) 6) 1) 2) 3) ') z. B. von Berlin nach Charlottenburg, 8) alter und bei ausscheidenden Ob NUN das hier angedeutete Princip ganz oder thcilwcise in Anwendung kommen wird, muß die Zeit lehren. Ein praktischer Versuch würde amrich- die von der Gesellschaft erwählten Directoren und deren Stellvertreter, Beamte der Gesellschaft und solche Personen, die mit der Gesellschaft in Contractsverhältmsse» stehen, Personen, welche in Concurs Versunken sind, oder ihre Zahlungen eingestellt haben, und nicht im Stande sind, die vollständige Befriedigung ihrer Gläubiger nachzuwciscn. die Genehmigung des von der Direktion zu ent werfenden Etats und des Tarifs für das Bab»- und Transportgeld, die Erhöhung des Reservefonds über Ein Procent des Anlagecavitals für ein Jahr (z. 11.), der Beschluß über die Entlastung der ursprüngli chen Actienzeichncr aus der persönlichen Verbindlich keit (tz. 1g.), die Begutachtung der nach 8- 36. Nrv. 1. 2. und 4. deni Beschlusse der General-Versammlung unterliegenden Gegenstände, die Abnahme der von der Direktion zu legende» Bau- und Betriebs-Rechnung und die Ertheilung der Decharge, die Genehmigung zur Anlegung eines zweiten Bahn- gelcises, die Abhaltung außerordentlicher Casten-Revisionen, die Festsetzung der Remuneration der Direktoren, die Suspension einzelner Mitglieder des Vcrwat- tuugsraths, und aus den Antrag der Direktion auch die Suspension einzelner Mitglieder der Direktion, die von der Gesellschaft gewählt sind, beides jedoch nur bis zur Entscheidung der nächsten General- Versammlung. Gegenstände, welche bisher als feuergefährlich nicht transportirt werden durften, könnten auf dieser Bahn unbedenklich befördert werden. Die größten Gefahren, welche mit den schweren Locomotivenzügen verbunden sind, würden hier be seitigt. Das Zusammenstößen, das Zermalmen eines schadhaft gewordenen Wagens durch die nach folgenden, das mögliche Hinabstürzen ganzer Wa genzüge von hohen Dämmen rc. ic. — alles das kann hier nicht geschehen, weil immer nur ein Wa gen auf einer Stelle ist. Ueberdies kann dieser ein zelne Wagen stets und augenblicklich vom Zugseile gelöst und mit besonderen Bremsvorrichtungen zum Stillstand gebracht werden. ») b) Das vom Staatc zu erueuncude Mitglied des Per- waltuugsraths resp. besten Stellvertreter braucht nicht Ac tionair zu sein. bei Aufgebung des Wohnsitzes in Berlin, sofern während der Amtsdaucr eins der 8- 48. 1. bis 3. gedachten Hindernisse eintritt, sobald es die General-Versammlung verlangt. waltungSraths ist berechtigt, sein Amt nach vorgängiger vierwöchentlicher schriftlicher Auskündignng niederzulegem Ein gezwungenes Ausscheiden tritt ein: dem man sich kaum eine Vorstellung zu machen ver- mag. Die Eisenbahn würde gemeinnützig wer den. Welch eine allgemeine Benutzung würde sich ergeben, wenn man in dringenden Fällen oder zu' besonderen Zwecken, für weite oder nahe Entfer- i nungen augenblicklich gegen ein unbedeutendes Fahrgeld einen Wagen nehmen und nach jedem Punkte einer Bahn fahren könnte? Und dieser^ große Verkehr würde nicht, wie jetzt oft genug, un- terbrochen durch schadhaft gewordene Locomotiven, schlechtes Brennmaterial, Glatteis, Schnee, Frost und andere zahllose Hindernisse, nicht verzögert durch Einnahme von Kohlen, Wasser, Gepäck w. — Jeder Wagen flöge direct und ohne Aufenthalt dem bestimmten Ziele zu. Weder Passagiere noch Gü ter, noch die an der Bahn liegenden Felder, Wal dungen, Häuser re. würden gefährdet oder belästigt durch Feuer, Rauch, Asche und Damvf. Auch viele 8- 49. Dauer bes Amts. Die in der erste» General-Versammlung gewählten 6 Mitglieder des Verwaltungsraths bleiben bis zu der nach Beendigung des Baues stattsindenden ordentlichen Gene ral-Versammlung im Amte. Von da ab scheiben alljähr lich zwei Mitglieder aus und werben sofort burch neue Wahl ersetzt. Das Ausschciben erfolgt »ach bcm Amts- 8- 53. Befugnisse und Verpflichtungen. Dem Verwaltungsrathc werben folgende Geschäfte über tragen : 8- 47. Zusammcnsetzun g. Der Vcrwaltungsrath hat in Berlin seine» Sitz und wirb durch 7 Mitglieder gebildet, Eins derselbe», welches be» Vorsitz führt, wirb vom Staate ernaimt, bem es auch Vorbehalten bleibt, für Verbinderungsfälle einen Stell vertreter zu ernennen. Die übrigen Mitglieder werben von ber Gesellschaft auf Lie im 8- 45 vorgcschricbeue Art gewählt. 8- 48. WahlfLhigkeit. Die von der Gesellschaft zu erwählenden Mitglieder des Verwaltungsraths müssen in Berlin ihren Wohnsitz ha- 8- 51. Einzelne Vakanzen. Der Ersatz von Mitgliedern, die vor Ablauf ihrer sta tutenmäßigen Amtsdauer ausschciben, ersolgt aus denje nigen Personen, die bei ber lctztvergangenen Wahl die meisten Stimmen nach den wirklich eingetretenen Mitglie dern gehabt habe», und zwar in ber Reihenfolge nach ber Mehrheit der Stimmen. 8- 52. Innere Einrichtung. Der Verwaltungsrath bildet ein Collegium, welches seine Beschlüsse nach Stimmenmehrheit faßt. Bei Stim mengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorsitzende beruft die Versammlungen, zu denen ein jedes Mitglied bes Vcrwaltuugsraths besonders ein zuladen ist, so oft die Geschäfte es erfordern und leitet die Verhandlungen. Zur Gültigkeit eines Beschlusses, der auch burch schriftliches Votiren gefaßt werben kann, ist cs uothwcubig, daß wenigstens vier Mitglieder ihre Stim me» abgeben. gleichem Amtsalter durch das Loos. Die Mitglieder sind wieder wählbar. 8- 50. Austritt. der Gesellschaft gewählte Mitglied bes Vcr- 8- 54. Rechnu»gs-Eri»»erungen und Decharge Gr- theilung. Werden die vom VcrwalMngsrathc gegen die Bau- und Betriebs-Rechnungen gemachten Ermncrungcn »alb seiner Meinung burch die Erklärungen ber Direktion nicht erlebigt, so werben sie ber Entscheidung ber General-Ver sammlung, und wenn sich bic Direktion oder bas bethei- ligte Mitglied derselben hierbei nicht beruhigt, zur recht lichen Entscheidung verwiesen. Sind aber Erinnerungen nicht gemacht, ober haben sic ihrc Erledigung gesunden, so werben biesc Rechnungen nebst Belägen auch »och zur Einsicht eines jeden Actionairs 6 Wochcu lang im Bu reau der Gesellschaft auSgelcgt. Wenn alSbaun innerhalb ! 14 Tage» »ach der Auslegung keine Einwcnrungcn von Seiten der Actiouaire bei der Direktion ober dem Vcr- ! waltnngsrathe cmgehcn, so ist bieser zur Ertheilung der ! Decharge au die Direktion ermächtigt. Gehen aber Ein wendungen ein, so müssen sic, glcich ursprüglichen Erin* ! nenmgen des Verwaltungsraths, erst durch die General- führung ver Bahn an alle Punkte, wo eine Fre- Besitzer vo» Zehn Aktien sein, welche während quenz sich erwarten läßt und durch Vie Menge v^ Dauer des Amts bei der Gescllschaftscasse niederzu- und mit der erzeugten Kraft würde weit mehr auf der Bahn bewegt werden können. Der Raum gestattet es nicht hier auf weitere spe- cielle technische Erörterungen einzugchcn, was der Sachverständige auch nicht bedürfet! wird. Ganz besondere Berücksichtigung aber verdienen die Mängel und Gefahren, welche verBetrieb einer Eisenbahn mit Locomotiven und großen Zügen un- abwendbar mit sich führt. Statt diese aber aufzu zählen, wollen wir nur einiger Vortheile erwähnen, welche durch den Betrieb mit stehenden Maschinen erlangt werden können. Zuvörderst darf angenommen werden, daß die Fahrpreise niedriger, viel niedriger als jetzt sein wer den. Dadurch sowohl wie durch die mögliche Hin sten eiros MO,000 Thlr., während 100 Wagen für auch vollkommen wissen, was weiter zu tbum. die hier projectirte Bahn höchstens 150,000 Thlr. > kosten und für keil stärksten Verkehr ausreichen würden. Das Brennmaterial für den dortigen Locomo- tivenbetrieb kostet 80 bis 90,000 Thlr. Die Hei- Statuten für die Niederschlesisch- zung von 31 stabilenMaschinenkaum 40,000Thlr.. Märkische Eisenbahn - Gesellschaft. verzinsen. Wenn eine solche Probebahn nur einige Die Wagen der Leipzig-Dresdner Eisenbahn ko- Wochen erst betrieben worden ist, dann wird man Anhaltepunktcn, welche nach diesem System so leicht! lege» sind. sich bilden lassen, würde ein Verkehr entstehen von Nicht wahlsähig siub: auch nur annähernd zu bezeichnen, welcher stattge funden haben würde, wenn es nach diesem Systeme vielleicht möglich geworden wäre, die Leipzig-Dres dener Bahn am rechten Elbufer zu führen, und auch der Oberbau kann kaum von dem der bisherigen Methode kosten. Die auf der genannten Bahn erforderlichen 23 Locomotiven kosten inrunderSumme circa 300,000 Thaler und die Reparaturen belaufen sich auf 20 bis 30,000 Thlr. jährlich. Die nach vorliegendem Princip nöthigen stehen den Dampfmaschinen nebst den dazu gehörigen Häusern (welche zugleich die Verwaltungs- und Wachthäuser der ganzen Bahn bilden würden) ko sten ungefähr dieselbe Summe und das 800,000 Fuß lange Drathseil etwa 60,000 Thlr. Die Re paraturen an stehenden Maschinen sind kaum nen- nenswerth und würden sich größtentheils auf die Unterhaltung desDrachsciles erstrecken, worüber die st^steu ausweiscn, inwieweit eS sich bewähren kann, günstigsten Erfahrungen in den Bergwerken vorlie- Eine halbe Meile mit einer Dampfmaschine Herzu gen. Wir wollen jedoch annehmen, daß dieser Ge- stellen, würde nicht viel über 50,000 Thlr. kosten genstand die obengedachte Summe der Locomoti- und auf geeigneter Stelle*) angelegt sich auch gut