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Der italienische Anteil an der russischen Gesamt e i n fuhr beläuft sich auf 0,4, der italienische Anteil an der russischen Gesamt«usfuhr hingegen auf 4,1 Prozent. Das russische Außenhandelskommiffariat hat dieses Mißver hältnis im Warenverkehr mit Italien geschaffen und unterhält es, zweifellos aus Gründen, die nicht kommerzieller, sondern politischer Natur sind; nichtsdestoweniger aber ist es den Russen gelungen, Italien auf Bedingungen festzulegen, die den russi schen Interessen sehr weit entgvgenkommen, und zwar, wie Mussolini selbst zugab und wie dem Kammerausschuß für Handelsvertragsangelegenheiten auf dessen Vorhalt geant wortet wurde, „aus Staatsnotwendigkeiten politischer Natur". Es wird sich nun zu erweisen haben, ob die durch den Vertrag erzielten politischen Vorteile sich nicht letzten Endes ebenso in Nebel auflösen werden, wie die früheren utopistischen Hoffnungen auf wirtschaftliche Mög« lichkeiten. Lissn- u. ^srbsnksnMung L. ^rtlm kiektet, Var vorrügliek, sekon von frükvr kor »lldsksnnls patontam«. gssekvlrts oekts LeliMsr- Voükom fein kml. Louis Käupel, KmneM. Schneeberg, Zwlckauerilrahe — ReustLbstl empfiehlt sich zur Ausführung sämtlicher «lempnerarbrite«, sowie gnsiallatio« sür Wasserleitungen zu änderst billigen Preisen bei schnellster Bedienung. Kurt Istrnst, !.Mtr, Odsrgradon ------------ empllsklt ru billiget«» kreisen: bNortsrnv XindsrM«o«n, NI>ppe0»s«n Xtnosrblappswbt», Nordmvvsl unü Norvivoron «Ilse Krt. 8trümpks Locken Llutzsn 8trickAsrn6 h1o66llÄU8 Oenimler Der italienisch-russische Kandelsverlrag. Von Dalmo Carnevali, Rom. Das italienische Parlament hat kürzlich den italienisch, russischen Handelsvertrag gebilligt. Noch bei Abschluß des Ver- träges konnten sich die offiziösen Gazetten nicht genug tun in der Ausmalung der unermeßlichen Vorteile wirtschaftlicher Natur, die sich Italien angeblich bieten sollten, während jetzt ° » ,.. —. " Amerikas finanzielle Kegemvnie. Bon Bernhard Mahrholz, Berlin. War schon Amerika vor dem Kriege das Land der Supeo lative, so hat ihm der Ausgang des Krieges auch in Bezug auf den Weltkrsdit unbestrittenermaßen das Prädikat einge> tragen, der größte Geldgeber der Welt zu sein. Noch vor dem Kriege ein Schuldnerland, das nicht selten zur Befriedigung seiner nationalen Bedürfnisse die europäischen Märkte auf- suchte, besitzt es heute in seinem Goldreichtum, der etwa zwei Drittel des Goldvorrats der Erde ausmacht, tatsächlich den Schlüssel für die Währungssysteme der meisten und wichtigsten Länder und damit zur Restauration der Weltwirtschaft. Diese unvergleichliche Machtstellung inmitten einer verarmten Welt liegt bekanntlich in wirtschaftlicher Hinsicht in der starken Akti vität seiner Handelsbilanz Und vor allem politisch in der Kriegs- und Nachkriegsverschuldung Europas gegenüber den Vereinigten Staaten begründet; deren Verewigung die alte Welt in ein gewisses Hörigkeitsverhältnis gebracht hat. Mit der Aufspeicherung eines so unermeßlichen Goldschatzes, der aus den ehemaligen dezentralisierten Finanzzsntren Europas zehn Jahre lang ununterbrochen floß, und immer noch fließt, mußte aber für die innere Kraft der amerikanischen Volkswirtschaft die Gefahr einer Gold- und Kreditinflation in greifbare Nähe rücken, die Amerika dadurch zu bannen suchte, daß cs, dank seiner protektionistischen Wirtschaftspolitik, die Einfuhr be- schränkte und die Ausfuhr förderte, und gleichzeitig den Kapi talexport nach Kräften begünstigte. Wie stark die Kapikälinvesti- tion im Auslande seit 1913 zugenommcn hat, geht aus der nachstehenden Statistik des Federal-Rescrve-Boavd hervor, die die Ausländsanleihen der Vereinigten Staaten in den ver- „UMW-MM", AW. Rich. Ablmann. Telephon 437. Markifir. 17475 Drogen, Chemikalien, Kolonialwaren. Lacke, Farben. Pinsel. Firnis, Echlemmkreioe, Gips. Alle Sorten Farben werden fachmännisch sür jeden Bedarf in Kaus, Los und Garten streichserltg zusammengesetzt. Spezialität: Fubbobenlacksarben in bekannter preiswerter Güte. nur annähernd richtig zu schätzen. Nicht nur deshalb wurde das System der Vorauszahlung beibehalten, das mit der Be festigung der Währung eigentlich seinen Sinn verloren hatte. Das System der Dovauszahlung vereinfacht zunächst einmal das Steueverhebungsgeschüst. Wenn es nur dabei geblieben wäre, so hätte sich die Wirtschaft damit wenigstens abfinden können. Aber die Vorauszahlung wurde auf Maßstäbe und Begriffe aufgebaut, die an sich nicht vorhanden waren und vor- Händen sind. Nicht der Ertrag gilt bei dem Borauszahlungs- lystem als Grundlage, sondern das vielfach gar nicht vor handene Betriebsvermögen oder der Umsatz, der sehr oft mit einem Verlust für dos Geschäftsjahr abschließt. So konnten allerdings Steuern aus der Wirtschaft herausgepreßt werden, aber nur unter Mißachtung von steuerpolitischer Gerechtigkeit und steuetwtrtschaftlicher Tragfähigkeit. ' Der Erfolg dieser Steuerpolitik hat das Reichsfinanz, minffterium veranlaßt, sein« Grundsätze für 1925 beizu- behalten. Im Haushaltsjahr 1924 wurde der Voranschlag von 8,2 Milliarden um 2,1 Milliarden überschritten, denn Las Ge- samtsteuerergebnis für 1924 betrug 7,3 Milliarden Mark. Trotzdem diese Summen nahezu restlos verbraucht worden sind, hat sich das Reichsfinanzministerium nicht entschließen können, die Doranschläge für 1925 entsprechend zu ändern. Sie sind stattdessen beibehalten worden, was notwendig zu einer nicht ungefährlichen und nicht unbedenklichen Unklarheit im Steuer- wvsen führen muß. Der erste Beweis ist dafür schon an- getreten worden. Weil der Aufwertungsausschuß etwas frei- - gebig mit nicht vorhandenen Steuereinnahmen verfuhr, machte der Reichsfinanzminister darauf aufmerksam, daß schon ein Fehlbetrag vorhanden sei. Aber dieser Fehlbetrag war und ist mit Sicherheit zu erwarten, da der Reichsfinanzminister die Einnahmen für 1925 im Widerspruch zu «den tatsächlichen Er- gebnissen von 1924 erheblich geringer angesetzt hat. Daß der Reichsfinanzminister diese höheren Einnahmen auch für 1925 erwartet, geht daraus hervor, daß sonst unbedingt eine Senkung der Steuern hätte erfolgen müssen. Es geht einfach nicht an, aus einer geschwächten Wirtschaft, der das not- wendigste Betriebskapital fehlt, verhältnismäßig hohe Steuern unter dem härtesten Druck herauszupressen. Auch außenpoli tisch wäre diese Taktik mehr als bedenklich. Wenn die Sachver ständigen in Paris oder London sehen oder „feststellen", welche Steuersummen die deutsche Wirtschaft scheinbar mühelos auf- zubringen vermag, dann wird es schwer halten, eine doch un- ausbleibliche finanzielle Atemnot glaubhaft zu machen. Wir wissen ja aus dem Gutachten der Sachverständigen, wie sehr und wie oft sie hinsichtlich Ler Zustände und Verhältnisse der deutschen Wirtschaft zu unserem Nachteil den Schein für Lie Wirklichkeit genommen haben. in sllsn fiä0dslsu»sta1tungsn -um Sebnslelsrn, XrsgsnnSbsn, W, Lovis rur Qdsrbsmei«n8lspp«rsl. 8psrislnskms8vkinvnk3U8 WMv kekrer, «K z« l. krrg. Vertreter der vürkoppverke ^.-6. öielskeld. Vas ideale dtotorrad kür Osruk u. Sport ist das «uv-asü —— 2 PL., 4 Takt, 2 Oänße, Leerlauf-Kopplung, steuer- und külirerscbsinkrei. o. a. ^rlerlriek, I.ü0ni1r, Lkemnitrer Ltrabe 467. ksrnruk Lmt Hus 628. bei der Diskussion des Vertrages in Ler Kammer Mussolini selbst zugeben mußte, daß di« Bedeutung des Vertrages mehr auf politischem als auf wirtschaftlichem Gebiete liege. Daß diese Lesart wenigstens insofern richtig ist, als in ihr zu gegeben wrd, daß die hochgespannten wirtschaftlichen Erwar- tungen nicht befriedigt worden, geht im übrigen aus einem Be richt« hervor, den der Abgeordnete Benni, der Präsident der Confederazione dell'Industria und Mitglied des Kämmeraus- schusses für Zollverträge und Zolltarife erstattete. In diesem Berichte wird darauf hingewiesen, daß nicht nur der Handelsvertreter der russischen Regierung, sondern der ganze Handelsrat, dessen Mitgliederzahl ständig im Wachsen ist, die diplomatischen Vorrechte zugesichert erhält. Die durch Ver mittlung der russischen Handelsvertretung ge- und verkauften Waren können nach Lem Vertrage nicht Objekt gerichtlicher Präventivmaßnahmen sein, ja die russische Handelsvertretung steht auf dem Standpunkt, daß sie im Falle der Nichterfüllung vertraglicher Vereinbarungen nicht gerichtlich belangt werden könne,-eine Auffassung, über die -er Kassationsgerichtshof sich noch wird äußern müssen. Man sieht, daß der Begriff der diplomatischen Immunität seitens der Russen eine sehr breite Auslegung erfährt, nicht gerade zugunsten des italienischen Vertragspartners. Merkwürdigerweise fehlt im Vertrage jene sicher nicht unwichtige Klausel, die jeden: der beiden Vertrags teilnehmern verbietet, im Gebiete des anderen eine gegen die staatlichen Einrichtungen gerichtete Propapanda zu treiben. Es ist noch nicht lange her, Laß gerade diese Klausel als das sine gua non jeder Annäherung an Rußland betrachtet wurde. Ebenso ist im Vertrage keine Rede mehr davon, -aß das heutige Rußland in irgendeiner Weise für die Schulden und Ver pflichtungen des früheren gegenüber Privatleuten aufkommen müsse. Nein theoretischer Natur dürste die Bestimmung sein, daß die Italiener das Recht haben sollen, ihrer geschäftlichen Tätigkeit in Rußland ungestört nachzugehen, ohne sich den dor tigen lokalen Organisationen anschließen zu müssen, denn ge- mäß einem Dekret der Bolksbeauftvagten vom 20. August 1922 besteht die Möglichkeit, daß jeder Ausländer, -essen Lebensart nicht mit Len Methoden des Sowjetregimes übereinstimmt, der Ausweisung unterliegt. Der Vertrag sichert italienischen Handelsgesellschaften das Recht zur Betätigung in Rußland. DieVoraussetzung einer solchenTätigkeit ist aber dieRegistrierung (Ende 1924 waren 2 italienische Firmen eingetragen), wenn die russische Regierung nicht überhaupt vorzieht, die Form der „gemischten Gesellschaft" vorzuschreiben, wobei be sagte Regierung nicht weniger als 50 Prozent der Aktien gratis zu beanspruchen pflegt. Nrchts ist im Vertrage zu finden von Lem in Genua vereinbart gewesenen Rechte der Italiener, Immobilienbesitz in Rußland zu erwerben. Der Ver trag sichert zwar die Passage der russischen Waren nach Italien, nicht aber umgekehrt die -er italienischen nach Rußland, so daß also Rußland die Möglichkeit geboten ist, durch Ausschließung gewisser italienischer Warensorten die Konkurrenz anderer Länder zu begünstigen. Im Gegensatz zu den Prinzipien, die Italien beim Abschluß von Verträgen mit anderen Ländern verfolgte, steht es den beiden Vertragsteilnehmern frei, Lie Zolltarife nach Belieben zu erhöhen; ein Umstand, der aus schließlich zugunsten Rußlands ausschlägt, dos nach keiner Seite hin gebunden ist, während Italien durch die mit anderen „vfsnÄ"-MoriÄäA, 3'/,?8„ -teuer- u.?Ukr«szck«IakreI, OelNeds- ms-cklns, Lindau v. Kleinmotoren in vsmen- § / unä Herrenrädern. .^Vittisr'- ksdrrSder. l Ksparstur tür «II« ilraMskrxsug». , Ssario- und OelstUlon. , ) äuio-vWtml« K.Nemger, l-älnlkl-k. ) ?emrul ämt äus 818. j