Volltext Seite (XML)
vir Atrlte äeuNche Kleinysuslieälung. Die Fuggerei in Augsburg. Von Dr-Otto H. Brandt-Dresden. , De« Gedanken der Siedlung finden wir schon im W. Jahrhundert in Augsburg in eigenartiger Form ver wirklicht. Nur wenige Schritte vom brausenden Leben der Hauptstraßen entfernt liegt die Fugger ei, die älteste Deutsche Kleinhaussiedlung, deren einstöckige Häuser heute die gleiche Gestalt wie vor rund vier Jahrhunderten aufweisen, wls man sie baute. Noch immer sind sie vom lärmenden Ver kehr abgeschlossen, zum beschaulichen Wohnen und zum be liebten Tummelplatz der Kinder bestimmt, da aller Durch gangsverkehr verboten ist. 54 kleine Häuser liegen an sechs Dreiten Straßen mit vier Toren, die des Nachts abgeschlossen Werden. Das Ganze bildet gleichsam einen bescheidenen Stadt teil für sich. Wie der Name sagt, ist diese Siedlung von den Fuggern geschaffen worden, jenem berühmten Kaufmannsgeschlecht, das stch meteorgleich um die Wende des Mittelalters zur Neuzeit aus dem Dunkel erhob und bis heute durch alle Wechselfälle Des Lebens behauptet hat, wenn auch die kaufmännische Tätig keit schon lange aufgegeben wurde. Ansehen und Macht verdankt dieses Geschlecht seinem bedeutendsten Gliede, Jakob dem Reichen (1459 bis 1525), einem wahrhaft königlichen Kaufmann. Unermüdlich war seine Schaffensfreude, unbändiger Arbeitsdrang erfüllte Lhn, dazu ein leidenschaftlicher Trieb, Pläne zu machen, neue Wege zu suchen. Er wollte nicht so sehr gewinnen wie arbeiten. Wh, entschlossen, zielbewußt führte er seine Aufgabe durch, und wenn auch seine Unternehmungen ins Riesenhafte wuchsen, nie verlor er das Ziel außer Auge, stets blieb ihm die nüchterne, klare Auffassung. Von seinen zahlreichen Stif tungen wurde keine bedeutsamer als die Fuggerei, die er für hausarme Leute schuf, „so daß Almosen nicht nehmen." Wenngleich heute eine lateinische Inschrift über dem Tor der Flüggerer das Jahr 1519 angibt, so läßt sich die Grün dung doch'weiter zurückverfolgen. Schon 1511 hatte Jakob der Reiche 15 000 Gulden gestiftet, um Bauplätze für eine Kapelle und für billige Wohnungen zu erwerben. Davon wurden in den folgenden Jahren verschiedene Grundstücke gekauft, und auch der Bau begann, wie ein Vertrag mit dem Stadtrat vom Jahre 1516 zeigt. Der Stiftungsbrief vom !23. August 1521, der in seinen wesentlichen Bestimmungen Kis heute gilt, schloß die Gründung ab. „Auch ferner hab ich und meine Vettern Gott zu Lob und Ehren, auch armen Tag löhnern und Handwerkern zu Hilf, etliche Häuser allhier zu Augsburg, zum Kappenzipfel genannt, gebaut und weitere am 'genannten Ort zur Vollendung vorgenommen." Zu dem ursprünglichen Kapital von 15 000 Gulden wurden erneut 10 000 gestiftet, um die Gebäude zu erhalten. Dies neue Ka pital durfte nur auf liegende Güter ausgeliehen, zur Erhaltung durften nur die Zinsen und Hauszinsen verwendet werden. Zum Verwalter der Stiftung wurden jeweils die beiden Senioren der Familie und zwei vom Rat ernannte Bürger bestimmt. Diese vier „Executores" sollten jährlich 40 Gulden Uns den Einnahmen erhalten, „dieweil jeder Arbeiter seines Lohnes würdig, ziemlich und billig ist". Aus dieser Urkunde spricht das Bestreben Jakobs, alles, was er geschaffen hatte, den Wechselfällen des Lebens soviel wie möglich zu,entziehen und für die Zukunft zu sichern. Bei seinem Tode im Jahre 1525 waren 52 Häuschen fertig. Die Anlage war niemals, wie so oft irrtümlich be hauptet wird, eine Arbeitersiedlung oder für fuggerische Diener bestimmt, sondern die Urkunde spricht klipp und klar nur von '„der armen Leut Wohnung". Die Fuggerei liegt in der Jakobervorstadt, die durch die letzte Stadterweiterung im Mittelalter gewonnen war. Sechs Straßen von verschiedener Breite gruppieren sich um einen etwas verschobenen recht winkligen Straßenplan, und das ganze Gebiet, das von der Herrengasse als der Hauptstraße erschlossen wird, umfaßt >9914 Geviertmeter, von denen 4417 ums Jahr 1530 bebaut Waren, gegenwärtig 4736, sodaß der ursprüngliche Zustand sich nur wenig geändert hat. Oft hat man die Fuggerei, deren vier Tore noch allabend lich geschlossen werden, eine kleine Stadt genannt. Sie um faßte in der älteren Zeit nicht nur Wohnhäuser und eine Kirche wie heute, sondern auch Schule, Kornboden, um den eingehenden Zehnten aufzuspeichern, und zwei Kranken häuser, Won denen das eine mit sechs Betten für die fugge- rischen Diener, das andere, das sogenannte Holz-oder Blattern haus", für etwa zwanzig Insassen eingerichtet war, die von der „Franzosenkrankheit" befallen waren. Gegenwärtig dienen alle Häuser ausschließlich Wohnzwecken. Gleichzeitig mit der Stiftung wurde ein besonderes Verwalterwobnkaus und am Ende des 16. Jahrhunderts die kleine Marküskirche gebaut. An der Anlage fällt der geringe Anteil des Gartens auf. Doch das ist nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, daß zur Zeit des Baues der Hausgarten nur als Ziergarten, nicht aber als Nutzgarten geschätzt war. Da die Fuggerei ausschließlich billige Wohnungen beschaffen sollte, gibt es in ihr keine Geschäfts räume. Im ganzen stehen heute 54 gegen 52 Häuser bei der Gründung, me mit verschwindender Ausnahme für je zwei Familwr bestimmt sind. Sie entsprechen dem alten Gedanken des mittelalterlichen Einfamilienhauses. Jede der beiden Par teien wohnt für sich, entweder im Erdgeschoß oder im erster Stock, und hat einen eigenen, selbständigen Eingang von dei Haustür an. Aus wirtschaftlichen Gründen ist die Anlage deZ Reihenhauses gewählt. Von den 105 Wohnungen ent halten 94 je drei Zimmer und Küche, 8 je zwei Zimmer uni Küche, sind also ausgesprochene Kleinwohnungen. Den Dachboden gehört zum Obergeschoß, dafür hat das Erdgeschof den Hof mit einem Schuppen. Die Räume sind nie nach dei Himmelsrichtung angelegt, sondern werden durch die Absicht bestimmt, die Küche der Treppe gegenüber anzuordnen. Die Küche, die infolge massiver Ueberwölbung stets niedriger als das Zimmer bleibt, ist verhältnismäßig klein, so daß mau nicht in ihr wohnen kann. Außerdem war damals — wie auch heutigen Tages — die Wohnküche in Schwaben wenig beliebt. Aus der Küche geht ein kleines Fenster nach bei daneben liegenden Wohnstube,. die damit leicht überschaut werden kann. Streng werden Küche, Wohnstube und Schlafzimmer ge schieden. Die Wohnstube, die von der Küche aus geheizt wird, hat fast immer die geringste Fläche. Das größte Zimmer, das oft nur mittelbar zugänglich ist, muß also zum Schlafen be nutzt werden. Jede Wohnung hatte einst eine Gelegenheit zum Baden. In einer Wohnzimmerecke stand die Wanne, und im Ofen war ein kupferner Kessel für das Badewasser eingebaut. Da dieses „Bad st üb el" auch als Waschküche diente, wurde die Wohnung leicht feucht. So wurde schon 1615 ein durchaus moderner Gedanke verwirklicht und eine allen Haushaltungen gemeinsame Waschküche gebaut, die Waschkessel aber entfernte man aus den Wohnungen. Die Bewohnerschaft der Fuggerei war Wohl immer bunt zusammengewürfelt, obschon wir nur wenige genaue Unterlagen darüber besitzen. Nach einer Aufstellung von 1624 wohnten hier Zimmerleute, Holzmesser, Taglöhner, Weber, Wirker, Briefträger, Sackträger, Karrenzieher, Gips gießer, Vogelhänselmacher, Dockenmacher (-Puppenmacher) und Torwarte, im ganzen 93 Familien mit 173 Kindern. Der Kinderreichtum war also schon damals nicht übermäßig, nur zwei Familien hatten 7 und 8 Kinder. Zum Vergleich sei der Stand des Jahres 1917 angeführt, wo in der Fuggerei 129 Familien mit 185 Kindern wohnten, von denen zwei je 5, eine 6 Kinder hatte. Mit der Instandhaltung nahm man es sehr peinlich. Schon der Stiftungsbrief von 1521 verlangt, jeder solle das, was er zerbricht, auf eigene Kosten machen lassen. Alle Mieteinnahmen durften nur zur Er haltung der Häuser verwendet werden, und alle 50 Jahre fand eine gründliche Hausuntersuchung statt, nach deren Er gebnis die Ausbesserungen vorgenommen wurden. Für die Vergebung der Wohnungen gelten bis heute die Bestimmungen des Stiftungsbriefes. Der Bewerber muß katholisch, der Unterstützung bedürftig und in Augsburg hei matberechtigt sein. Ledige wurden niemals ausgenommen, bessere Wohnungen nicht an Neuaufgenommene gegeben, sondern diese bekamen zunächst die weniger guten. Später ergingen ergänzende Vorschriften: Verheiratete Kinder durften nicht zu den Eltern ziehen, Verwitwete durften in den Wohnungen bleiben. Ueber die Pflichten der Bewohner unterrichtet ein Mietvertrag, der sogenannte Hausbrief, der bis in alle Einzelheiten geht. Die Inhaber der Wohnung in der Fuggerei sind mit ihrer Familie verpflichtet, täglich das Vaterunser, das Ave Maria und das Glaubensbekenntnis für den Stifter und seine Familie zu beten. Für die Er haltung des Gebäudes haben sie jährlich einen Gulden, heute etwa zwei Mark, in zwei Terminen zu zahlen; sie wohnen damit so gut wie umsonst. Bei der Aufnahme ist ein ein maliger Betrag von 12 Gulden, also etwa 20 Mark, zu er legen. Außer Ler Wohnung darf der Insasse kein weiteres Almosen empfangen. Wie Jakob Fugger zu seinem Plane gekommen ist, wissen wir nicht. Nicht unmöglich scheint es, daß er auf einer feiner Reisen eine ähnliche Anlage, das Katharinenhotviz in Genf, kennen gelernt hak? Gall" auch die^FuggMümmer als kulturgeschichtliche Sehenswürdigkeit, so ging doch von ihr keine unmittelbare Einwirkung aus. Bis ins 19. Jahr- hundert ist sie die einzige deutsche Kleinhaussiedlung ge blieben, ein Zeichen dafür, wie lange die Bedeutung der Woh nungsfrage verkannt wurde. Wenn die Anlage auch heute vor den modernen Arbeitersiedlungen nicht standhalten kann, weil die Gärten und Höfe in einem zu ungünstigen Ver- hältnis zur bebauten Fläche stehen, so hat doch Iakob der Reiche als erster Deutscher tieferes soziales Verständ - nis bekundet und einen Gedanken verwirklicht, dem gerade die Gegenwart besonders zugetan, ist. Die WWe Kirche untersliitzl die RMrhMwtMWche. Vom 15.—21- Oktober findet im ganzen Reich die Reichs handwerkerwoche unter dem Motto „Segen der Arbeitsbe schaffung im Kleinen" statt. Es ist die Anregung gegeben worden, am 15. Oktober (Sonntag) überall im ganzen Lande aus diesem Anlaß auch in den Gottesdiensten der Bedeutung des deutschen Handwerks zu gedenken. Das volkslutherische Landeskirchenamt Sachsen hat verordnet, daß dies überall am Sonntag, dem 15. Oktober, in den Hauptgottesdiensten ge schieht. Das Kirchenamt gibt ferner anheim, nach Möglichkeit auch Wünschen auf Sondergottesdienste Rechnung zu tragen. Weiter , hat das Landeskirchenamt angeordnet, daß ein Grußwort des Reichsbischofs Ludwig Müller in den Gottes diensten am kommenden Sonntag verlesen werden wird. Das Gruhwort lautet: „Alle evangelischen Gemeinden in ihren Gliedern und Aemtern grüße ich mit herzlichen Segenswün schen. Der Kamps um die Einigung der Kirche war nicht leicht — um so dankbarer müssen wir sein, daß die erste deut sche evangelische Nationalsynvde zu einem einmütigen Be schluß kam. So wurde der Tag von Wittenberg groß und ent- fcheidend. Wir stehen jetzt vor der Aufgabe, die Kirche so volksverbunden zu gestalten wie es lebensnotwendig für Volk und Kirche ist. Diese Aufgabe kann nur geführt werden durch gemeinsame Arbeit aller Beteiligten. Grundlegend ist dazu zu sagen, daß die Kirche in erster Linie der Gemeinde gehört; sie gehört nicht etwa den Pastoren und Bischöfen. Führung der Kirche heißt nicht herrschen in der Kirche, sondern der Gemeinde und ihren Gliedern dienen und helfen. Die Aufgabe der Kirche ist mithin: Kampf für Gott und sein Evangelium; Kampf gegen alles unchristliches Wesen- Solcher Kampf ist nur von Erfolg gekrönt, wenn er von Kämpfern geführt wird, die in ihrem Eigenleben immer wie der durch Kampf zur Freiheit kommen. Wir brauchen begei sterte, opferfreudige Bekenner und Helfer, wie unsere Väter es waren, die um ihres Glaubens willen lieber alle äußeren L'ebensgüter im Stiche ließen, als daß sie ihren Glauben ver raten hätten. Ihr lieben evangelischen Glaubensgenossen, ich rufe euch auf zu Kampf und Arbeit für Christus und sein Evangelium, für unsere geeinte deutsche evangelische Kirchs und für unser geliebtes Volk und Vaterland." Aus wachsens Genchtssälen. Melle des MMen Sondergerichis. Das Sondergericht für Sachsen in Freiberg verhandelte zunächst gegen Schirmmacher Ratusny, Tischler Röber, Ge- schirrsührer Karl Mischer, Buchbinder Ernst Mischer, Metall zuschneider Nestler, Fabrikarbeiter Männel, Bauarbeiter Wolf, Stellmacher Elsner, Tischler Baumann, Maschinenstricker Spitzner, Koch Schmalfuß und Schlosser Skrypzak, sämtlich aus Eibenstock. Eme Reihe der führenden Kommunisten aus Eibenstock hatte nicht nur einen schwunghaften Handel mit Waffen aus der Tschechoslowakei betrieben, wie bereits die Verhandlung vor dem Sondergericht am 29. August zeigte, son dern sich auch mit Sprengstoff eingedeckt. Davon wurden im ganzen acht kleine und fechs große Handgranaten hergestellt. Die Angeklagten belasteten sich in der Verhandlung auf das schwerste. Der vernommene Sachverständige bejahte die Gefähr lichkeit der Sprengkörper. Wegen Verbrechens nach dem Spreng stoffgesetz wurden verurteilt: Ratusny zu drei Jahren sechs Monaten, Karl Witscher zu zwei Jahren, Ernst Witscher zu zwei Jahren sieben Monaten, Nestler zu drei Jahren, Männel zu zwei Jahren drei Monaten, Baumann zu zwei Jahren, Spitzner zu einem Jahr zehn Monaten, Schmalfuß zu einem Jahr acht Monaten, Wolf zu einem Jahr drei Monaten, Elsner zu 1 Jahr 6 Monaten Zuchthaus unv Skrypzak zu 9 Monaten Gefängnis. Röber wurde mangels Beweises freigesprochen. Den zu Zuchthaus verurteilten Angeklagten wurden die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf bzw. drei Jahre aberkannt. Die zweite Anklage richtete sich gegen den Schulhausmann Walther aus Ulbersdorf bei Pirna ebenfalls weaen Svrena- 68. Fortsetzung Nachdruck verboten Berger lachte. „Natürlich ist mit Helfershelfern gearbeitet worden. Darüber bin ich mir klar . . . und haben wir erst den Spitzel, der hier alles auskundschaftet hat, dann werden wir auch noch seine Bundesgenossen finden und dingfest ma nchen können." Darauf wandte sich Kommissar Berger Walter Eysoldt zu und fragte: „Sie lassen mir doch in der Untersuchung dieses Falles freie Hand, Herr Doktor?" „Selbstverständlich. Es liegt mir doch daran, daß die Erfindung nicht ins Ausland gelangt, sondern den Dieben wieder abgejagt wird." „Gut . . . dann werde ich sofort meinen Vermutungen folgen und zunächst ein emgehenves Verhör Ihrer Privat- -sekretärin vornehmen." Ohne eine Antwort abzuwarten, verließ Berger in Be gleitung seiner Bamten das Zimmer. Die Tür fiel hinter ihm ins Schloß. Doktor Walter Eysoldt schien es, als würde die Pforte des Paradieses, dis er offen gewähnt hatte, seitdem Elga von Woltershausen seinen Weg gekreuzt hatte, für immer Aufstöhnend brach er in seinem Stuhl zusammen und vreßte sein Gesicht in beide Hände. Dabei klagte er; „Nur das nichtl ., . Nur das nicht! ... Ich darf an ihr nicht irre werden ... sie darf mich nicht so tief enttäuschen, denn sonst müßte ich mich meiner Liebe schämen." Und es dauerte lange, ehe er die Kraft fand, sich auf zurichten und dem Kommissar nachzufolgen, um sich Gewiß heit darüber zu holen, welches Ergebnis das Verhör haben würde. 2 2. Kapitel. Natürlich ging Kommissar Verger äußerst geschickt vor. Seine jahrzehntelange Praxis als Kriminalbeamter hatte ihm die Erfahrung gebracht auf welche Weise er am ra schesten eine Tat aufklären konnte. Er verhörte erst einige Angestellte, gab den Befehl, den Nachtwächter herbeizuholen, der während der Nacht den Be trieb kontrollierte. Dann erst wandte er sich Elga zu. Er stellte erst einige belanglose Fragen nach ihrem Leben, nach ihrer Tätigkeit, und erklärte dann: „Sie arbeiteten mit Herrn Doktor Eysoldt an der Aus landskorrespondenz?" „Allerdings..." „Und gestern hat Ihnen Ihr Chef seine neueste Erfin dung diktiert." Ja..." ^,Sie wußten natürlich, daß er Ihnen damit ein großes Geschäftsgeheimnis anvertraute?" „Gewiß..." „Und wo schrieben Sie das Diktat in die Maschine?" „In meinem Arbeitszimmer..." „Darf ich bitten, mich dorthin zu führen..." Elga nickte und ging voraus, um dem Kommissar den Weg zu zeigen. Dabei fühlte sie deutlich, wie dieser Mann sie mit seinen forschenden Blicken beobachtete. Aber sie zwang sich, ruhig zu bleiben und bemerkte, als sie das Zimmer betreten halte: „Hier habe ich das Diktat in Reinschrift übertragen und Herrn Doktor Eysoldt persönlich übergeben." „Und was taten Sie dann?" „Ich verließ die Werke, denn der Herr Doktor erklärte mir, daß mein Dienst beendet sei." „Wunderten Sie sich darüber oder geschah es öfters, daß Herr Doktor Eysoldt Sie fortschickte?" Elga zögerte ein paar Sekunden, um dann zu erklären: „Herr Doktor hatte Besuch erhalten, so daß ich es ver ständlich fand, daß er nicht weiterarbeiten wollte." „Sie sahen also seine Besucherin?" „Ja..." „Kennen Sie die Dame?" Elga preßte die Lippen zusammen und da in diesem Augenblick Doktor Walter Eysoldt die Tür« öffnete und ins Zimmer trat, entgegnete sie hastig: „Bitte ersparen Sie es mir, darauf eine Antwort geben zu müssen." Doch unerbittlich suhr der Kommissar fort: „Es tut mir sehr leid, mein Fräulein, aber ich bin hier im Dienst und darf auf Ihre Empfindungen keine Rücksicht nehmen, sondern muß klare und präzise Antworten ver langen." Elga senkte verlegen den Kopf und flüsterte: „Ich kenne Sonja Jegorowna..." „Und Sie wissen natürlich auch, in welchem Verhältnis diese Dame zu Herrn Doktor Walter Eysoldt steht?" „Nein . .. nein ..." Da aber herrschte Waller Eysoldt den Kommissar an: „Ich muß Sie doch bitten, derartige Privatangelegen heiten jetzt nicht zu erörtern, denn ich kann nicht glauben, daß sie zur Aufklärung des Diebstahls etwas beizutragen vermögen." Dankbar schaute Elga zu Walter Eysoldt auf. Kommissar Berger aber ärgerte sich über diese Zurecht weisung und entgegnete: „Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, Herr Doktor, daß schon zu manchem Kriminalfall Eifersucht das Motiv der Tat gewesen ist. Aber ich werde selbstverständ lich auch auf einem anderen Wege zu meinem Ziel kommen." (Fortsetzung folgt.)