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ja hier in unserer Tabelle nur um die 80- und ^O-Flurteile. Wir erkennen ganz überzeugen-, daß hier bei der Vermessung ums Jahr 1150 die fränkische Hufe gebraucht wurde. Om dlO sind insgesamt die Streifen reichlich 6 fränkische Hu fen. Daß auch die Einzelstreifen der 8O-Flur diese Maße aufweisen, zeigt das folgende. Wir haben etwa nur dreiviertel aller 8O-Streifen berechnet. Die Streifen von 13 A. 176 OR., 12 A. 173 QR., 12 A. 175 OR., 12 A. 107 OR., 13 A. 70 QR. entsprechen 3 Ruten (— '/4 Hufe), die Streifen von 23 A. 281 OR., 23 A- 221 QR., 23 A. 1 QR., 21 A. 225 QR., 22 A. 175 OR., 23 A. 1 QR. entsprechen 6 Ruten (— Hufe), die Streifen von 25 A. 53 OR., 26 A. 133 OR-, 26 A. 83 OR. sind als 7 Ruten vermessen, weiter entsprechen 31 A. 122 QR., 8 Ruten (— Hufe), die Streifen von 38 A. 6 OR., 36 A. 188 QR. und 39 A. 272 OR. entsprechen 10 Ruten der fränkischen Hufe. Somit ist ganz klar, daß der ganze Ost teil unserer Flur mit der fränkischen Hufe vermessen worben ist! Die dIO-Flur ist 273 A., die 8O-Flur 567 A. groß, die ganze Qstflur also 840 A. groß. Das entspricht (unter Abzug der Wege) 18)4 bis 19 fränkischen Hufen! b) Nun wollen wir dieEinzel st reisen der Südflur nach der frän kischen Hufengröße untersuchen. Das ergibt, wenn wir von dem „Pohrsdorfer Bach" im Osten nach Westen schreiten, folgende Hufenstreifentabelle: Kat.-Nr. A OR Rut. d. sränk. Hufe Kat.-Nr. A OR Rut.d. kränk. Hufe Kat.-Nr. A OR Rut.d. frank. Hufe 60 93 218 20 105 25 125 6 133 19 87 5 62 32 29 9 108-110 137 45 295 12 64 lt 117 3 144 )34 128—9 28 261 8 66 11 269 3 111 32 261 9 134 12 142 3 70 49 116 12 113 32 129 9 130 108 ß 70 21 207 6 116 34 183 9 140 )2I 82 16 239 4 I15-II9 98 150 28 141 56 71 15 81 36 178 10 126 17 63 4 155 24 34 6 84 68 19 18 148 15 49 4 4 24 267 6 90 46 120 12 6 15 230 4 157 9 180 9t 33 259 9 128—129 15 54 4 159 7 212 6 93 36 230 10 130 22 209 6 158 7 74 94 36 247 10 131 24 70 6 156 g 95 35 245 10 132 32 229 9 141 > oo 96—99 55 80 15 133 15 37 4 142 28 20 1 9 94 16 83 4 134 31 108 8 143 4 81 / 2 95 31 277 8 135 44 3 12 Auch hier sind die Beziehungen zur fränkischen Normalhufe sehr deutlich. 4 Streifen sind ja sogar als je 1 sränkische abgemessen- Wir müssen freilich bedenken, daß in dieser Südflur den Kolonisten und mittelalterlichen Landvermessern das größte Flurgebiet zur Verfügung stand, daß sie deshalb die Hufen reichlich zumessen konnten. Die Streifen fielen also eher größer als kleiner in Bezug auf das erstrebte Normallandmaß aus. Insgesamt liegen hier 32 frän kische Husen. Dabei ist der Pfarr besitz (Kat.-Nr. 84) 1)4 Hufe; Kat.» Nr. 126 war -er alte Viehbigt der Niedergemeind e und Hufe groß angelegt worden. (Fortsetzung folgt). Nummer ir Mai igzz 2r^ahrgang Var Krumbacher Mrbllä vsn irrr mit einem MrbUck aut Sie altere vrlrgercbicbte. Von Dr. Joh. Langer-Freiberg. (Fortsetzung.) Parz. 69 ist die Kirche, Parz. 77 ist die Pfarre, Parz. 337 das Erbgericht. Zur Kat.-Nr. 126 gehört auch „d e r V i e h b i g t", also der schmale Hufenstreifen, der zwar heute in Privathand ist, ursprünglich jedoch der ganzen Niedergemeinde als Gemeindeweide gehörte. Natürlich bestand sie nur aus Grasland. Später legte die Gemeinde, ohne damit Bauernland zu schädigen, einen Verbindungs weg nach Herzogswalde an. Das geschah in einer Zeit, da man das eigene Vieh nicht dem Gemeindehirten zur Weide anvertraute, sondern es selbst auf seine eige nen Felder und Wiesen trieb. Die Obergemeinde hatte ihren Viehbigt am Ost ausgang des Dorfes am „Pohrsdvrfer Bach" (Flurname „die Obergemeinde"), früher vielleicht in einem größeren Umfange (mutmaßlich das angrenzende Wie sentälchen nach Braunsdorf zu). Es ist sicher den Lesern willkommen, diesen Flurbesitzquerschnitt vM 1840 vor sich zu sehen und eine solche Tabelle kann für einen Ortschronisten vielleicht einmal irgendwie wertvoll werden. Nun ist es eigenartig, daß wir bei der Er- gründung der ältesten Fluranlage nicht allzuviel zunächst mit dieser Flurbesitzzu sammenstellung anfangen können. Wir müssen vielmehr erst einmal die Größen der Einzelstrekfen mit Hilfe des Flurbuchs ausrechnen. Es ist klar, daß bei der Beharrlichkeit ländlicher Wirt schaftsverhältnisse, bei dem zähen Festhalten der Bauern an Altem und bei der Zwecklosigkeit, die alte Flureinteilung der Dorfgründungszeit abzuändern, unser gezeichneter Flurplan im großen und ganzen dem ursprünglichen Flurcharakter entspricht. Was die frühmittelalterlichen Flurvermesser als Güterbaustellen, als Hufenraine und -wege geschaffen haben, ist noch heute wie für eine Ewigkeit ins landschaftliche Heirnathild geschrieben. Die Flur ist eine von Bauernfäusteu ge-