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sr. zahrgang Donnerstag, den S. Dezember M4 nachmittags Rk. 284 - ÄarMIimninng! r i der der die des der LL Aufruf zur MHW. WeiynaGtSpatenfGaft Vorteile und Verpflichtungen, die sie in Erklärung vom 2. Juli 1934 hinsichtlich Stimmberechtigten übernommen hat, aus nichtabstimmungsberechtigten Bewohner Saargebietes auszudehnen, antwortete Dar Frankenberger Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Belanntmachnngen der Amtrhauptmannschast Flöha und der Stadtrats zu zranlenberg behördlicherseits bestimmte Blatt Anr«ig«npr»t»: 1 Millimeter Höhe einspaltig <— 22 mm breit) 4 Pfennig, im Redaltlonsteil l— 72 inm breit) SO Pfennig. Kleine Anzeigen sind bei Aufgabe zn bezahlen. Für Nachweis und Vermittlung Si» Pfennig SondergebUhr. — Fiir schwierige Satzarten, bei Änkiin- digungen mehrerer Anstraggebcr In einer Anzeige und bei Platzvorfchriften Nusschlag. Bei gröberen Aufträgen und im Wiederholungsabdruch Er- Mäßigung nach feststehender Staffel., Ueber dem deutschen Volk liegt der Zauber der Abventszeit. Wenige Wochen nur noch trennen «ns von Weihnachten. Weir» in die sem Jahre die Weihmachtsglocken erklingen und der Lichterdaum erstrahlt, erlebt tu allen deut schen Gauen das neue Deutschland Aldols Hit lers dm Zauber der Weihnacht, ausgerichtet in einer neuen Geisteshaltung, erfüllt von dem neuen WememschaftSgedanken, in Dankbarkeit und Treue feines Erneuerers und Führers ge denkend. In einem unaufhörlichen Ringen und Ge stalten ist dem Verfall, dem Elend nnd der Not Einhalt geboten morden, und in vielen tausend deutschen Familie!« hat das Glück und di« Zuversicht wieder Einkehr gehalten. Noch ist «s nicht das gesamte Volk, welches froh imd glück, ch unter dem Wekhnachtsbaum steht. Zehntausend« bedürfen ,«ch der Sorg« und Hilf« durch di« Gemehnschaft. Für diese Volks Reichsaußenminister mit einer unter nachstehen den vier Punkten cmfgesührten Erklärung: 1. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, das; hinsichtlich der nichtabstimmungsberechtig- ten Bewohner des Saargebietes keine Verfol gungen, Vergeltungsmaßnahmen oder Schlech terstellungen wegen der politischen Haltung stattfinden, die diese Personen während der Verwaltung durch den Völkerbund mit Be ziehung auf den Gegenstand der Volksbefra gung eingenommen haben. Sie wird alle ge eigneten Maßnahmen treffen, um jede der vor ¬ stehenden Verpflichtung zuwiderlausende Hand lung ihrer Staatsangehörigen zu verhindern oder ihr Einhalt zu gebieten. 2. Wenn ein Streit zwischen Deutschland und einem Mitglied des Völkerbundsrates für die Auslegung oder Anwendung der in dieser Er klärung übernommenen Verpflichtungen ent steht, wird dieser Streit gemäß den Bestim mungen des Haager Abkommens zur fried lichen Erledigung internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 vor den Ständigen Schiedshof gebracht werden, damit dieser über di« Streiffrage und über die zu treffenden Maßnahmen entscheidet. 3. Außerdem ist die deutsche Regierung da mit einverstanden, daß das Abstimmungs- Obergericht für die Uebergangszeit eines Jah res, gerechnet von. der Einführung des endgül tigen Regimes an, folgende Zuständigkeiten erhält: 3) Jeder nicht abstimmungsberechtigte Be wohner des Saargebietes kann beim! Abstim- mungsobergericht Beschwerde einlegen, wenn er wegen seiner während der Verwaltung des Gebietes durch den Völkerbund mit Beziehung aus den Gegenstand der Volksbefragung ein genommenen politischen Haltung eine Verfol gung, eine Vergeltungsmaßnahme oder eine Schlechterstellung erlitten hat. Die Beschwerde wird nur Zugelafsen, wenn sie sich auf eine im Saargebiet begangen« Handlung oder auf eine ^Entscheidung von Behörden bezieht, die im Saargebiet oder in den Bezirken bestehen, denen Teil« dieses Gebietes angeschlossen werden; k) das Gericht kann über die Beschwerden entscheiden und alle Maßnahmen wegen ange messener Wiedergutmachung geldlicher oder sonstiger Art anordnen, kerne Entscheidung, selbst gerichtlicher Art, die unter die vorge nannten Bedingungen fällt, kann gegen die Entscheidung des Ubstimmungsobergerrchts Gel tung beanspruchen; c) falls ein nicht abstimmungsberechtigter Bewohner des Saargebietes von einer Straf- Verfolgungs- oder Verwaltungsbehörde außer halb des Saargebietes in der erwähnten Weise verfolgt wird, kann er unter denselben Be dingungen beim Abstimmungsobergericht ein: Entscheidung darüber beantragen, ob die Ver folgung im Widerspruch) zu den in dieser Er klärung übernommenen Verpflichtungen steht; die Verfolgung ist bis zur ^Entscheidung des Obergerichts auszusehen und, wenn dessen ^Entscheidung es mit sich! bringt, einzustellen. Die deutsche Regierung verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, um die Ausführung der Entscheidungen zu sichern, dir unter den vorstehend festgelegten Bedingungen ergehen. 4. Im Sinne der vorstehenden Bestimmun gen gilt als „Bewohner" jede Person, die am Internationale GaarpoNzei »eutfühkand unv Frankreich find »n dieser internationalen Vokizeitruvve nicht vertreten geuosscn rust das WHW des deutschen Volkes 1934/35 auf: „Uebernchmt sür die Ärmsten Volks- geuvssm eine Weihnachtspatenschast!" Gewährt einem hilfsbedürftigen Volksgenossen Gastrecht während der Wcihnachtsseiertage, laßt ihn teilhaben an eurer Festesfreude! Beschert mit den Euren Kinder unserer arme» Volks geirossen ! Gebt durch «ine WHW-Weihnachtspatenschast das äußere Zeichen letzter Volksverbundenheit, denn der Sinn einer echten Volksverbundenheit kenn nur der sein, durch gemeinsamr Führung des Lebenskampfes in Freud und Leid an Nutzen und Opfern die Haltung aller zu ga rantieren. Martin Mutschmann, Reichsstatthalter von Sachsen. Büttner, Gauamtslciter. Salzm a nn, Leiter der Landesstelle Sachsen des Skeichspippagandarninistenums. nicht stimmberechtigte Einwohner Kluge vor das Oberste Abstimmungsgericht bringen kön nen. Eine weitere Vereinbarung beider Regie rungen bestimmt, daß denjenigen Personen, die binnen eines Jahres das Gebiet zu ver lassen wünschen, die freie Verfügung über rhr gesamtes Eigentum garantiert ist. Hinsichtlich der Sozialversicherung gewähr leisten Leide Regierungen den Versicherten den Genuß ihrer erworbenen Rechte. Ein ausführliches Kapitel, aus dem das Wichtigste bereits bekannt ist, betrifft die finanzielle Frage und die Grnben. Zum Schluß des Berichts wird grundsätzlich der Wunsch geäußert, daß bei der Rückkehr nach Deutschland die Uebergangsperiode im wirtschaftlichen Interesse des Gebietes wenig stens einen Monat in Anspruch nehmen soll. Laval, Eden und Aloisi für internationale Polizeitruppe In der neuen öffentlichen Sitzung des Böl- kerbundsrates ersuchte Ser französische Außen minister Laval den Rat, zur Aufrechterhaltung Ser Ruhe und Ordnung im Saargebiet durch den Völkerbund eine internationale Polizei truppe einzusetzen, in der weder Deutschland noch Frankreich vertreten seien. Dem Vorschläge stimmte Eden für EngkanS und Baron Akoist für Italien zu. ELe» erklärte sich darüber hin- aus bereit, ein Kontingent für die interna tionale Polizeitruppe zu stellen. Deutschlands Garantien für die RMWnuubereWgten Zwei Schreibe» des Reichsaußenm'mistrrs G e n f, 5. 12. Unter den im Bericht des Dreierausschusses für die Saarabstimmung er wähnten Anlagen befindet sich ein Briefwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Ausschusses Baron Aloisi und dem Reichsaußenminister 'Freiherm von Neurath. Auf die Frage des Barons Aloisi, in wel cher Weise die Negierung bereit sein würde, die Praktische Lösungen Der Völkerbundsrat ist unter dem Vorsitz des portugiesischen Delegierten Vasconcellos in Genf zu einer neuen Sitzung zusammengetre ten und beschloß, die ungarisch-südslawische Angelegenheit dringlich zu behandeln, das heißt auf die Tagesordnung der gegenwärti gen Tagung zu setzen. Der Vorsitzende des Dreier-Ausschusses, Baron Aloisi, erstattete Bericht über die Arbeiten in Rom und wies dabei darauf hin, daß der Ausschuß von An fang an der Mitarbeit Deutschlands und Frankreichs größten Wert beigelegt hat. Die deutsche und die französische Regierung seien dem Wunsche des Ausschusses in einem Geiste entgegengekommen, der die Arbeiten wesent lich erleichtert habe. Es seien eine Reihe prak tischer Lösungen erzielt worden, die den Vor zug hätten, auf Vereinbarungen der beiden Regierungen zu beruhen. Hoffentlich würden die jetzigen Arbeiten des Ausschusses die Ent schließungen erleichtern, die der Völkerbunds- rat nach der Volksstimmung zu treffen haben werde. Nm den Delegierten Zeit zur Prüfung des Berichtes zu lassen, regte Baron Aloisi an, die eigentliche Beratung des Berichtes erst in einer neuen Sitzung am Donnerstag zu beginnen. Die Ratsmitglieder leisteten dieser Anregung Folge. Der französische Außenminister Laval be merkte Sann noch, er wolle schon jetzt erklären, daß Vic französische Regierung den Schlußfol gerungen des vorgclcgten Berichts vollkom men znstimmc. Im gleichen Sinne äußerte sich der englische Delegierte Eden. Anschließend fand in den Räumen des Ge neralsekretär Avenol eine Geheimsitzung statt, die, wie man hört, auf Ersuchen von Knox einberufen worden ist, der mit den Ratsmitgliedern über die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Saargebiet, also vor allem über die Polizeifrage, sprechen wollte. Es heißt, daß bei dieser Gelegenheit auch wieder die Frage der Bereitstellung fran zösischer Truppen besprochen worden sei, wo bei auch Laval das Wort ergriffen habe. Der Inhalt des Berichts Der Bericht des Dreier-Ausschusses zerfällt in zwei Hauptteile, von denen der erste die Er läuterung des vertraglichen Rahmens, die Staatsangehörigkeit der Saareinwohner und das Optionsrecht, die Ausdehnung der Garan tien aus die Nichtabstimmungsberechtigten, die Behandlung der Saareinwohner nach der Einführung des endgültigen Regimes, die So zialversicherung und die Beamtenfrage behan delt. Der zweite Hauptteil bezieht sich auf die Finanz- und die Bergwerksfragen. Eine Reihe von Anlagen enthält den Schriftwechsel zwischen dem Vorsitzenden des Komitees und der deutschen und der franzö sischen Negierung über die Ausdehnung der Garantien auf die Nichtabstimmungsberechtig ten, einen entsprechenden Schriftwech sel über- gewisse Rechte der Saarbe völkerung nach der Rückgliederung und das deutsch-französische Abkommen über Finanzfragen. Der Bericht des Ausschusses behandelt ein leitend die seinerzeit von Barthou aufgewor fene Frage der Definition Les Status quo. Aus den eingehenden juristischen Darlegun gen ergibt es sich, daß für den Fall einer Ent scheidung zugunsten des gegenwärtigen Zu standes der Völkerbund nur die im Vertrag selbst vorgesehenen Befugnisse hinsichtlich der Neberführung eines vorläufigen Zustandes auf einen endgültigen besitzen würde. Der Völkerbund würde m diesem Fall die Souve ränität über das Saargebiet erlangen, über die er nur insoweit verfügen könnte, als es mit Len vertraglichen Bestimmungen und den Voraussetzungen vereinbar ist, unter denen sie ihm übertragen wurde. Aus dem Bericht des Dreier-Ausschusses ergibt sich Imzweidcntig, daß der Bölkerbunds- rat darauf verzichtet hat, schon jetzt Einzel- heite« über das etwaige endgültige Regime im Sinne des Statuts quo festzusetze». Eine zweite Abstimmung ist nicht vorgesehen. Was die Garantien für die nichtstimmbe- rechtigten Einwohner betrifft, so haben beide Regierungen übereinstimmende Verpflichtun gen in Schreiben an den Vorsitzenden des Ausschusses niedergelegt. Streitigkeiten sollen dem Haager Ständigen Schiedsgerichtshof un terbreitet werden. Ein Jahr lang soll jeder Da» raa-Uatt «rschNat an I-dem W«r«a-: Moua«»-«r»ug»pret» ! Mk. Bei Abholuna in den Ausgabestellen de» Landgcblete» 10 Psg. mehr, del Zntraguna im Stadtgebiet >s Pfg., tm Landgebiet 20 Pf-. Botenlohn. Wochenkarten S0 Pfa„ Einzelnummer lOPfg., Sonnabcndnummer 20 Pfg. BoftschriNoiUo! Leipzig 2S20I. «emeindeairolouto: Frankenberg. Aerafprocher Sl. — Telegramme: Tageblatt Frankenbergfachsen. Kurzer TageWegei Der Führer hat, wie die NSK meldet, den Gauleiter des Gaues Westfalen-Süd, Joseph Wagner (Bochum) kommissarisch, mit der Führung des Gaues Schlesien der NS DAP betraut. In der Leitung des Gaues Westfalen-Süd wird hierdurch kein Wechsel ein treten. Reichsbankpräsident und kom missarischer Reichwirtschaftsmk- n ist er Dr. Schacht sprach am Mittwoch abend im Rundfunk über die neuen Gesetze Zum Bank- und Kreditwesen. Die Bischöfe von Trier und Speyer haben einen Erlaß veröffentlicht, der sich gegen die Teilnehme von Geistlichen an der neuen politischen Organisation „Deut- scher Volksbund für christlichsoziale Gemein schaft wendet. Am Mittwoch wurde im Haag ein neuer V e r- rechnungsv ertrag zwischen Deutsch land und den Niederlanden unter zeichnet, der mit Wirkung ab 1. Dezember vorläufig angewendet werden wird. In der öffentlichen Sitzung des sVö l ke rbun ds r a t es am Mittwoch nach mittag ersuchte der französische Außenminister Laval den Völkerbundsrat, zur Aufrechterhal tung der Ruhe und Ordnung im Saargebiet durch den Völkerbund eine international« lPolizeitruppe einzusetzen, in der weder Deutschland noch Frankreich vertreten seiest. Diesem Vorschläge stimmten Eden für Eng land und Moisi für Italien zu. Aloisi hat in Ausführung des ihm durch den- Dölkerbundsrat.erteilten Auftrages ein Telegramm an die Reichsregierung gesandt, in dem er sie bittet, ihm ihren Standpunkt hin sichtlich der Fragen mitzuteilen, die am Mitt woch abend vor dem Dölkerbundsrat aufge worfen worden sind. Der oberste Gerichtshof der Sow jetunion hat in Leningrad 37 Personen und in Moskau 29 Personen zum Tode wegen „Hochverrates und terroristischer Ueberfalke" verurteilt. Die Todesurteile wurden sofort vollstreckt. 13. Januar 1935 seit mindestens drei Jahren ihren Wohnsitz im Saargebiet hat. Muf die Anfrage des Vorsitzenden de- Aus schusses, wie die Regierung den Uebergang vom gegenwärtigen in das neue Regime zu erleichtern gedenke, antwortete der Reichs- außenminister mit folgender Erklärung: l. Den am heutigen Tage im Saargebiet wohnhaften Personen, die das Gebiet ver lassen wollen, steht es völlig frei, ihren dor tigen Grundbesitz zu behalten oder zu ver kaufen und ihr bewegliches Vermögen ab gabenfrei mitzunehmen. Den Vorteil der vorstehenden Bestimnpmg können jedoch nur die Personen in Anspruch nehmen, die ihre Absicht, das Gebiet zu ver lassen, innerhalb einer Frist von 6 Monaten, gerechnet von der Einführung des endgültigen Regimes an, in einer schriftlichen, an die zu ständige Behörde gerichteten Erklärung mit teilen und die das Gebiet innerhalb der Frist von einem Jahre, gerechnet von demselben Zeitpunkt an, verlassen. Das Recht, das bewegliche Vermögen mit zunehmen, darf nicht in mißbräuchlicher oder betrügerischer Weise ausgeübt werden. Die Be hörden können verlangen, daß jede Person, die das Saargebiet verläßt, ihr Eigentum an den SU» 7. «37 IM Kis LUI»