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70. Jahrgang Sonnabend, den 15 Mai 1920 Nr. Ul. «. Baouftnkh Tägliche Verzinsung Er, 1. Ge- 2. V Be- S. 0 7. 10. Kenntnis 11. 491K die Ei« 12. 13. mbvM»d, 14. 15. 1V. W 17. > Anzeigenpreis: Die sechSgespaltene Grundzeile wird mit 60Psg-, sür auswärtige Besteller mit 70 Psg. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile kostet die drei- gespalt. Zeile '50, für auswärts 180 Psg. Schluß der Anzeigenannahme oorm. 9 Uh* Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86 697 kn- und zwei« er bra « flott und sicher e »ndorf digtgottesdienst zu, ichuljahr. reins in Richtung 73,75 67,75 75,25 61,875 89.50 96,00 101,00 102,25 93,25 106,00 104,125 265,00 325,00 218,00 280 00 210,00 325,00 450,00 , 208 00 , 295,00 , 205,00 , 182,00 , 400,00 , 165,00 , 321,00 , 950,00 , E ickvoller beitsministeriums hiermit zur allgemeinen gebracht. Dresden, am 11. Mai 1920. Arbeitsministerium. Nachtrag zur Bekanntmachung über n dir neuen Steuer, inpfindlichen Abgabe lt ein jeglicherHaus- un erfolgt die Be nsch ganz anderen enen Steuergesetzen. öerechnungsbeisptele de. Gastwirte und >rkbuch zur V»rmS- lmtssekretär a. D. Leser wohl noch in trag über die neuen über die zulässigen ., Kinder-, Alters as Merkbuch gegen fasser Amtssrkretär 10. wllligung der Mittel hierzu. Mttentschließung wegen Erhöhung der Entschädi gung für die Mitglieder der städtischen Musikkapelle. Aenderung der Stiftungsbestimmungen d. „Stiftung eines Menschenfreundes". Mttentschließung wegen Bewilligung de« Kosten aufwandes für die Rattenvertilgung. Gas- und Kokspreiserhöhung. Mttentschließung wegen Gründung einer 3. Lehrer stelle an der Gewerbeschule. Mitentschließung wegen Ermäbigung der Pflicht stunden für 2 Lehrer der Pestolozzischule. Arbeitsnachweis (Jahresbericht, Richtigsprechung der Rechnung für die Zeit vom 1. Januar 1919 bis 31. März 1920, Voranschlag des Haushatt- planes für das Jahr 1920/21.) Mttentschließung wegen Gründung einer wettere« Schutzmannstelle. Kenntnisnahme von der Lohnerhöhung der städt. Arbeiter auf Grund des Tarifs. Verleihung der Beamteneigenschast und Feststellung der pensionsberechtigten Dienstzeit u. der Gehatts bezüge sür den Stroßenmeister, den Waffenmeister und den Stadtgärtnrr sowie Festsetzung der pen- fionsberechtigten Dienstzeit für den Sparkaffenge hilfen Schmidt. Mttentschließung wegen Neuregelung der Teuerungs zulagen an die Beamten im Ruhestand und deren Hinterbliebenen. Vergebung eine« Stipendium« aus der Weben- dörfer'schen Stipendienstiftung. Umfrage. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. * Die neue deutsche Note an die Entente, in der die Räumung Frankfurts und des Maingaues verlangt wird' ist amt Donnerstag in Paris überreicht wirdrn. * „TiES" melden, daß der Alliierte Rat den Ter- «rb» für die Aburteilung der schuldigen Deutschen auf den 39. Oktober festgesetzt hat. Der deutsche GeschLfts- Nügrr M Ports hat bereits Mitteilung davon erhalten, ügendhrim. Mitt- ht nur Jungfrau»«,. >. Guitarreoorträge 'blitz esdtenst. (Joh. 7„ i Talschlößchen, bereitung. * Aus Berlin wird gemeldet, daß sich in Pommer« und Mecklenburg ein Wiederaufleben eines Erntearb?tter- ftreikes bemerkbar macht. Radikale Landarbeiten vtfM Versammlungen ein, in denen sie eine Erhöhung des Tq» rifs um 100 Prozent für den 1. Juni fordern. * Ei,t polnischer Stoßtrupp von 100 Mann versuchte Neumittelwalde pmugreifen, wurde aber von der Ein« fchrünkung des Derbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919. (Auszug au« dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 54 vom 4. März 1920.) -> Auf Grund der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- u. Leitungs- wosser vom 21. Juni 1917 (RGBl S. 543) und der 1, 3 und 6 der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungs- waffer vom 3. Oktober 1917 (RGBl. S. 879) wird meine Bekanntmachung über die Einschränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. September 1919 (veröffentlicht in Nr. 213 des „Deutschen Reichsanzeigers" vom 18. September 1919) wie folgt geändert: I. 8 l Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 3a. Die Regelung des Verbrauch» erfolgt für Ab nehmer, die im Jahre mehr als 12 000 Kilowattstunden Lichtenstein-Lallnberg, den 14. Mai 1920. Der Stadtverordnetenvorsteher. Tagesordnung: Zuwahl eines Händlers für den städtischen nährungsausfchuß. Wahl eines Vertreters sür den Sächsischen meindetag am 27. Mai 1920. Ergänzung der Wasserwerksordnung. Entsendung von Stadtkindern aus« Land und -kür den gesamten tenstein-Callnberg MN Druckerei Amtsblatt für das Amtsgericht und de» Stad trat z« Lichtenstem-Callnberg Amtliches Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. 8. 9. Erscheint täglich, außer Sonn- und Festtag», nachmittag» für de» folgenden Lag. — Bezugsprei«: 3,85 Mk. monatlich frei in» Haus, durch die Post bei Abholung 9.75 Mk. viertelt- Bestellungen nehme« d. GeschSstsst., sämtl.Püst. anstalten, Briefträger und unser» Zeitungrträger «ntgegeu. — Einzelnummer 20 Pfg. 3. 4. Kolsvreis. Ab heute kostet ein KI Koks 18—Mk. Lichtenstein-Eallnberg, ayl 15. Mai 1920. Das Gaswerk Kühe enzlos billige« ig Nowatis er» Braut nur noch Braut, vermutlich h selbst erschossen. Ave Mtitt LOWN. - Las Reichskabinett Hat, wie verlautete einem der Mmttenkonferenr vom Deutschland z« nrterdretteuds, Verschlage zugesttmimt, eine einmalige, 100 Milliarde« «M überschreitend« Entschädimms «r die «ateate »» Zinsfuß 3'//y. rur öffentlichen Sitzung der Statztver« ordnete« nächsten Montag, de« 17 Mak 1920 abends 7 Uhr im Gemeindesitzungssaale (Sparkaffenverwaltungsgebäude.) verbrauchen, durch die Kohlenwlrtschaftsstellen, Abteilung Elektrizität, im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann. Zuständig ist die Kohlenwirtschaftsstelle, in deren Bezirk die Betrtebsstätte des liefernden Siromoersorgungsurter- nehmens liegt. 3b. Für Abnehmer, die im Jahre weniger als 12000 irtlowattstunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Verbrauchs durch die Kommunalbehörden (und zwar in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern durch die Gemekndeoorstände, im übrigen durch die Vorstände der Kommunalverbünde) im Einvernehmen mit der Kohlenwirtschaftsstelle. Unbeschadet des Rechtes auf Regelung des Verbrauchs im Etnzelfalle habe« die Kommunalbehörden zusammen mit der Kohlenwirtschafts stelle sobald wie möglich die generelle Regelung des Verbrauchs durch Ortsvorschriften vorzunehmen. 3c. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann auf Antrag der zuständigen Kohlenwirtschaftsstelle, Abteilung Elektrizität, nach Anhörung der Kommunal behörden (3b) die Grenze 12 000 Kilowattstunden für den betreffenden Bezirk oder für einzelne Gemeinden deS Bezirks oder für einzelne Abnehmer oerschiebeu. 3ck. Die gemäß Ziffer 3z oder 3v erfolgte Rege lung des Verbrauchs ist entweder öffentlich bekannt zu machen (bei generellen Regelungen, Ortsvorschriften und dergl.) oder dem Verbraucher schriftlich oder tele graphisch mitzutsilen. 3e. In Zweifelsfällen, die bei der Durchführung dieser Bestimmungen entstehen, sowie in den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwischen der Kohlenwirtschafts stelle und dem Vertrauensmann (3s) bezw. zwischen der Kommunalbehörde und der Kohlenwirtschafsstelle (3v) nicht erzielt wird, entscheidet der Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung Elektrizität. 3k. Die Ueberwachung der Innehaltung der ge troffenen Berbrauchsregelung obliegt in erster Linie dem Vertrauensmann, der befugt ist, zu seiner Unter stützung Hilfskräfte heranzuzlehen. Daneben ist für Ueberwachung im Falle 3s die Kohlenwirtschaftsstelle, im Falle 3b neben der Kohlenwirtschaftsstelle die Kom munalbehörde zuständig. II. 8 5 Absatz 1 fällt weg. III. § 9 erhält folgende Fassung: Aufpreis für den Mehrverbrauch. Verbraucher, die von einem Stromversorgungs unternehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung er halten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelaffene Menge hinaus verbrauchte Kilowatt stunde bis zum 1. April 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. April 1920 mehr verbrauchte Kilowattstunde einen Aufpreis von 1 Mark zu zahlen. Die Verteilung der eingegangenen Aufgelder hat nach den in den Richtlinien gegebenen Bestimmungen zu erfolgen. IV. § 10 erhält folgende Fassung: Stromsperrung. Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt, dem Ver braucher den Strom zu sperren: s) bei Zuwiderhandlungen gegen die Anord nungen des Vertrauensmannes in dringenden Notfällen (8 6). b) nach vorausgegangener besonderer Warnung, c) bei wiederholt notwendig werdender Erhebung des Aufpreises, ä) bei Stromentnahme innerhalb der festgesetzten Sperrstunden. Die Kohlenwirtschaftsstelle kann die Befugnis zur Stromabsperrung in geeigneten Fallen auf den Ver trauensmann übertragen. DerN«, den 1. März 1920. Der Neichskommissar für dke «ohlenoerteivMO. Stutz. stetn-Lallnberg 12./5. 7« 70.75 "/. „ 00,75 ,, WM-M« UW für LichterrsteiN'CallnLerg, Höhndorf, NödNtz, Bernsdorf, Rüsdorf, St. Egidien, Heinrichsort, Marienau, den Mülsengrund, KMchncwvel und Tirschheim. «chau, 406. rka 25 aller- eagentzer und x Lebe««mitteloerkauf k« Lichtenstein - Eallnberg ? Montag, de« 17. Mak 1920. Berkanfsstell« Bürgerschule: nachm. von 3—5 Uhr, Kaffee-Ersatz Pid.-Packet 90 Pfg, Griebenbrotauf- strich 1 Dose 2,50 M., Bienenhonig 1 Pfd.-Glas 10,75 M., 7, Pjd-Glas 5,50 M, Mocturtle 1 Dose 4,50 M, Nährhefe 1 Packet 2 M., Trockenbouillon 1 Kilogr-Dose 8 M., Leberstreichpastete 1 Doi" 6,20 M.. pa. Sardellenwurst 1 Dose 18 M., pa. Rinds- gulasch 1 Dose 17.— M, Fruchtmarmelade, 1 Glas 3.85 M , Heldelbeermurmelade, 1 Glas 30 M. Keks an Kinder bis zu 4 Jahren, gegen V- riegung der Kindernährmittelkarte l Paket 75 Pfg Sützstoss, gegen Vorlegung der Ortslebensmittelkarte Abschnitt 23 pro Familie 1 Päckchen, 50 Psg. bei Lietzmann, Roßbach, Apotheke und Hähnel. , Nartoffeloerkauf an alle Einwohner gegen Vor legung dec Wochenkartoffelkarte, 10 Pfd. Mk. 4 50, Bezahlung Nr. 1—2250 vorm. 8—12 Uhr im Le bensmittelamt. Nr. 2251 bis Ende Die«»1ag vor mittag 9—12 Uhr ini Gcmeindesaale des Ortsteiles Eallnberg. Abgabe der Kartoffeln von vormittags 8—12 Uhr und nachmittags von '7,2—5 Uhr im städtischen Kartoffelkeller in der Wedendörferstraße Und zwar wie folgt: Nr. 1—1000 Montag, Nr. 1001—2000 Dienstag und Nr. 2001—Ende am Mitt- woch. Es wird gebeten, die Nummernfolge streng einzuhalten. Die Fleischbezugsaue weise sind bis Montag mittag vou den Fleischern im Lebens mittelaml abzuliefern. Stützt. Lebensmittelamt Lichtenstein-Eallnberg Sl>«We MW (öer. WM). Postscheckkonto Leipzig Nr. 21489. Gemeinde-Girokonto Nr. 2. Strengste Geheimhaltung. Unentgeltliche Aufbewahrung von Wertpapieren. Geschäftszeit während des Sommerhalbjahres: 7 bis 12 Uhr vorm., 2—4 Uhr nachm. und an den Tagen vor Sonn- und Festtagen durchgehend von vormittags 7 bis nachmittags 1 Uhr. Der nachstehende Nachtrag zu der in der Sachs. Staatszeitung Nr. 224 vom 30. September 1919 abge- druckten Bekanntmachung über die Einschränkung tze« Verbrauch» elektrischer Arbeit vom 9. Sept. 1919 wird unter Hinweis auf die zu dieser Bekannt machung am 8. November 1919 erlassenen und in der Sächsischen Staatszeitung Nr. 258 vom 10. November 1919 veröffentlichten Aussührungsvorschriften des Ar- Wiege-Stunde für Kinder bis zu einem Jahre findet am Dienstag de« 18 Mak «achm 2 Uhr i« tzer Milchküche (Diesterwegschule) statt. Das Wohlfahrtsamt. Am Dienstag und Mittwoch, den 18. und 19. Mai, sollen an alle Personen mit eigenem Haus halt, soweit sie nicht Deputatkohlenempfünger und bi» zur 20. Steuerklasse veranlagt sind, Briketts «ud Torf zum Selbstkostenpreise weiter verkauft werden. Bescheinigungen werden gegen Bezahlung desBrenn- materiols und Vorlegung des Gemeindesteuerzettel« vom Fahre 1920 im Unterstützungsamt von Montag, de« 17. Mai vorm. 8 Uhr a« ausgegeben. Lichtenstein-Eallnberg. am 15. Mai 1920. Der Statztrat.