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Einkommen von über 2 200 4000 7800 12 000 16 000 22 000 30000 40000 50000 60 000 70000 tzoooo SO 000 100000 120000 140 000 160000 180000 200 000 unter Zugrundelegung der Zuschläge des sächsischen Finanz gesetzes aus- die Jahre 1918/19 vom 21. Mai 1918 aber nur zur Höhe eines Drittens erhoben. Herr Bürgermeister Dr. Irmer begründete die Notwendigkeit der Erhebung eines Zuschlags. Das städtische Betriebsvermögen ist fast aufgebraucht, es ist während des Krieges von Jahr zu Jahr geringer geworden, zur Deckung der Kriegsausgaben muh ten Anleihemittel dienen. Die Kriegsausgaben ^(Unter stützungen, Beihilfen usw.) haben die Stadt in den Jahren 1614 bis 1918 bereits mit 280000 Mark belastet. Durch die Erhebung eines Drittels des Zuschlags, der unter An wendung der Zuschlagssätze des Staates sich ergibt, rechnet man auf einen Mehrertrag der Gemeindeeinkommensteuer von rund 50 000 Mark. Der Zuschlag wird mit dem 3. Ter min der Gemeindeeinkommensteuer eryobrn. Er beginnt bei einem Einkommen Äon Über 2200 Mark.. Die Zuschlagssätze des Staates sind bei einem die Ledigensteuer, wie bereits erwähnt gegen geringe Minder heiten. ! ! I ! , i I I ! I .! l l Eine wesentliche Bestimmung des 1. Jiachtrags bringt noch der Abschnitt Xlll, der sofort in Kraft tritt. Dieser Abschnitt besagt: Für das Jahr 1918 wird ein Zuschlag zur Gemelndteinkommenstmer 100 ,, „ Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften, BergwerksgMl- schaften, Gesellschaften m. b. H. haben etwas höhere Sätze zu zahlen. Die Erhebung eines Drittels dieser Zuschlagssätze nM dem dritten Termin der Gemeindeeinkommenstener wurde nach kurzer Aussprache, an der sich die Herren Stv. Engel mann, Str. Beyer und Bürgermeister Dr. Irmer beteiligten, von beiden Kollegien genehmigt. M. bis mit 4 000 M. 10 v. S- „ 7800 k, 15 „ 12 000 20 ,, .I „ 16 000 25 „ 22 000 30 „ ! „ 30 000 35 40000 -- 40 „ 50000 45 ,, !_ „ 60000 k, 50 " ! „ 70 000 k, 55 ,» i „ 80 000 k, 60 k, „ 90 000 »e 65 i „ 100 000 70 u „ 120000 75 „ 140000 80 „ 160000 85 „ 180 000 90 k, „ 200 000 95 k, schen Ruhland und der Ukraine abzuschliehenden Friedens vertrages räumen. Jni 6. Kapitel erklärt sich Rußland damit einverstanden, daß Deutschland Georgien als selbständiges Staatswesen anerkennt. Ruhland wird im Bakugebiet die Gewinnung von Rohöl und Rohölprodukten nach Kräften fördern und von den gewonnenen Mengen rin Viertel, jedoch monatlich mindestens ein« noch zu vereinbarende bestimmte Tonnenzahl an Deutschland überlassen. Soweit die gewon nenen Mengen zur Lieferung dieser Tonnenzahl nicht aus reichen, werden sie durch anderwärts gewonnene Mengen ergänzt werden. Im 7. Kapitel erkennt Deutschland das Eigentum Ruhlands an den nach der Ratifizierung des Frie densvertrages von den deutschen Streitkräften beschlagnahmten russischen Kriegsschiffen an,. ebenso den Anspruch Ruhlands aus Vergütung für die russischen Vorräte, welche nach Frie- densschluh ausserhalb der Ukraine und Finnland von deut schen Streitkräften beschlagnahmt worden sind. Das deutsch-russische Finanzabkommen besagt in Artikel 2: Ruhland wird zur Entschädigung der durch russische Massnah men geschädigten Deutschen unter Berücksichtigung der ent sprechenden russischen Gegenforderungen und unter Anrechnung des Wertester nach Friedensschluss von deutschen Streitkräften in Ruhland beschlagnahmten Vorräte einen Betrag von 6Mil liarden Mark an Deutschland zahlen. Von diesen 6 Milliarden wird ein Betrag von 1i/z Milliarden Mark durch Ueber- weisung von 245 564 kg Feingold und 545 440000 Rubel in Banknoten gezahlt werden. Die lleberweisung erfolgt in fünf Teilbeträgen, nämlich einem am 10. September 1918 zu zahlenden Betrage von 42 860 kg Feingold und 50 900 000 Rubel in Banknoten.und vier am 30. September, 31. Oktober, 30. November, 31. Dezember 1918 zu zahlenden Beträgen von je 50 676 kg Feingold und 113 635 000 Rubel in Bank noten. Ein Betrag von 1 Milliarde Mark soll durch Liefe rung von russischen Waren getilgt werden. Die Mären sind im Werte von je 50 Millionen Mark bis zum 15. November und 31. Dezember 1918 im Werte von je 150 Millionen Mark bis zum 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 1919, im Werte von 300 Millionen Mark bis 31. März 1920 zu liefern. Ein Betrag von 2Vs Mil liarden Mark wird bis zum'31. Dezember 1918 durch Ueber- gabe von Titeln einer vom 1. Januar 1919 an tnit 6 vom Hundert zu tilgenden Anleihe beglichen werden, die von der russischen Regierung in Deutschland ausgenommen wird. Wegen des Restbetrages von 1 Milliarde Mark bleibt, soweit seine Zahlung nicht mit Zustimmung Deutschlands von der Ukraine und Finnland bei ihrer Vermögensaus einandersetzung mit Ruhland übernommen wird, einer beson deren Vereinbarung Vorbehalten, das 2. Kapitel handelt von der Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankgut haben, das 3. Kapitel über den Ausgleich gewisser Ver- so-iedenhriten der beiderseitigen Wirtschaftssysteme. Das deutsch-russische Privatrechtsabkommen behandelt in fünf Kapiteln folgende Fragen: Rechtsverhältnisse aus Wechseln und Schecks, Rechtsverhältnisse aus Valutageschäf ten, Gewerbliche Schutzrechte, Verjährungsfristen und Schieds gerichte für Zivil- und Handelsrechtsstreitigkeiten. ro Berlin, 7. 9 <„W. T. B.") 2m Auswärtigen Amte sind gestern die Ratifikationsurkunden zu dem am 27. o. M. unterzeichneten deutsch-russischen Vertrage», nämlich dem Er gänzungsvertrag zum Frtedensvertrag, sowie dem Finanzab kommen und dem Privatrechtsabkommen zur Ergänzung des deutsch-russischen Zusatzvertrages aurgetauscht worden. LeOsge»- una ktntritvlmlenlleuer in ^rauirrnverg * Die städtischen Kollegien zu Frankenbera hielten am Freitag Abend unter Vorsitz des Herrn Bürgermeister Dr. Irmer «ine gemeinschaftliche Sitzung ab, um über neue Einnahmequellen für den Stadtsäckel zu beraten. .Zur Be- schluhfassung lagen in der Hauptsache vor eins Ledigensteuer (schätzungsweiser Ertrag etwa 3000 M.) und eine Eintritts- lartensteuer (schätzungsweiser Ertrag etwa 10000 M.). Die Erweiterung der Steuerquellen ist zusammengefaht in dem „1. Nachtrag zur Eemcindesteuerordnung für die Stadt gemeinde Frankenberg vom 18. Mai 1915". Herr Bürger meister Dr. Irmer erläuterte die Vorlage. Er wies hin auf die durch die hohen Kriegsaufwendungen nötig gewordene Erschließung neuer Steuerquellen und aus die Zweckmäßigkeit der in Vorschlag gebrachten Steuerarten und trug dann die Abschnitte des Nachtrags zur Steuerordnung einzeln vor. In Abschnitt l wird die „Einkommensteuer mit einem Zusch.ag für.Unverheiratete" und die „Eintrittskartensteuer" vorgesehen. Im Abschnitt ll wird die Bestimmung yusge- »ommen, daß Personen, welche länger als drei Monate sich im Stadtbezirke aufhalten, der Einkommensteuer-Pflicht g eich denjenigen Unterlr.gen, die im Stadtbezirk einen Wohnsitz haben. Abschnitt lll bringt dre Vorschrift, daß Einkommen unter 100 Mark aus Gewerbebetrieb oder Grundbesitz oder aus beiden zusammen zur Besteuerung nicht herangezogen werden. Die bisherige in der Gemeindesteuerordnung in 8 7 «mhatene Bestimmung, betreffend dis Besteuerung der Ehe gatten, wird aufgehoben, da sie infolge der landesgesetzlichen Bestimmung, daß für die Steuerbemcssung das Einkommen > der Frau dem Einkommen des Mannes zugerechnet wird und ) dann der Mann nur steuerpflichtig ist, hinfällig wurde. Der ! neue A 7 (Abschnitt V des Nachtrags) bringt die Ledigen- - steuer. In der Vorlage war vorgesehen, die Steuer bei einem Einkommen von 1900 M. beginnen zu lassen und s von 10 bis 40°/° je nach dem Einkommen zu staffeln, sie ! nicht nur von ledigen Personen über 30 Jahre, sondern' . auch von verwitweten und geschiedenen Steürtpfiichtigen zu erheben. Der Herr Bürgermeister betonte, daß es keine sozial gerechtere Steuer Leben könne, als di« Ledigensteuer, da derjenige, der unverheiratet ist, einen gewissen Aufwand er spart, den der Verheiratete zu machen gezwungen ist. Die Steuer solle kein« Härte oder Strafe sein, sonder» nur einen s«hr mäßigen Ausgleich bringen. Der soziale Gedanke der Steuer sei durchaus anerkennenswert. Gegen die Son der-Besteuerung der verwitweten und geschiedenen Steuer pflichtigen sprach man sich allgemein aus und zwar traten die Herren Stv. Strauß, Str, Beyer, Str. Eurckhaus, Stv. Engelmann, Stv. Eckert, Str. Schiebler für Weg lassung der verheiratet gewesenen Personen ein, während die Herren Stv. Katterman« und Seifert die Ledigen steuer überhaupt verwarfen. Herr Stv. Oberschulrat Dr. Höz«l betonte d«n Gegnern gegenüber, daß die Steuer als reine Ledigensteuer sozial gar nicht angreifbar sei, wenn die Verwitweten und Geschiedenen ausgelassen würden, dann könne man gern für die Steuer stimmen. Auf Vorschlag des Herrn Bürgermeister Dr. Irmer wurde der 8 7 dahin sest- gelegt, daß die verwitweten und geschiedenen Steuerpflichtigen weggelassen, dafür aber die Steuersätze erhöht werden. Die Ledig cnst ver, wie st« schließlich bei der Endabstimmung vom Stadtver ordnetenkollegium gegen 4, vom Stadtrat gegen 1 Stimm« angenommen wurde, gestaltet« sich wie folgt: Von unverheirateten Steuerpflichtigen im Alter von über 30 Jahren wird ein Zuschlag zur Einkommensteuer er hoben. Dieser beträgt bei Einkommen über 1900 M. bis 2500 M. 10 v. H. der Einkommensteuer „ 2500 ,, „ 4000 „ 15 ,, ,, „ ,, ,, 4000 ,, ,, 6300 ,, 20 ,, ,, ,, „ 6300 „ „ 10000 „ 30 „ „ „ ,, 10000 ,, ,, 15000 ,, 40 ,, ,, ,, ,, ,, 15000 ,, 50 ,, „ ,, Von Einkommen, aus denen anderen voller Unterhalt ge währt wird, sind 15 o. H. für jede unterhaltungsbevechtigte Person abzesetzen. Die Abschnitte VI bis X des Nachtrags betreffen die Steuern für das Gast- und Schankwirtsgewerbe. U. a. ist eine gering« Erhöhung der Biersteuer vorgesehen und zwar .auf 30 Pfg. für Einfachbier (Bier mit einem Stamm würzegehalt bis 4,5 v. H.) und 65 für alles andere Bier. Herr Str. Heinse bedauert«, daß die Gastwirte wieder mit herangezogen werden, wenn auch di« Erhöhung nur gering fügig sei, so ergeben sie zusammen mit anderen doch eine Belastung" die wohl empfunden werde. Abschnitt XI briqgt einen neuen 8 77 a der Gemeinds- steuerordnung, welcher besagt, daß 'Lustbarkeitssteuern von Lustbarkeiten nur insoweit erhoben werden, als Mrttitts- kartensteuer nicht erhoben wird. Abschnitt XII enthält di« Eintkittslartensteuer. - Die Bestimmungen lauten: Von entgeltlich abgegebenen Eintrittskarten Lu Theatervorstellungen, Zirkusvorstellungen und^Hipodromen, Spezialitäten-, Variete- und Marionettenaufführungen, kinomatographischen Darbietungen und Panoramen, Vorführungen von Menschen, Tieren Sachen und Werken, Ausstellungen, . , Vorträgen und Vorlesungen, Konzerten, / , § , , Tanzbelustigungen, , / sportlichen Veranstaltungen, Ringkämpfen, Luftfahrten und ähnlichen Veranstaltungen wird erne Steuer, dis in die Armenkasse fließt, erhoben. Als Eintrittskarten im Sinne dieser Bestimmung gelten auch die an ihrer .Stelle verwendeten Ausweise (Programme, Gut scheine u. s. f.) Für Begründung der Steuerpflicht ist es unerheblich, ob die Veranstaltung öffentlich.oder für einen begrenzten Personenkreis bestimmt ist. Die Steuer beträgt bei einem Preise der Kart« Lis 20 Pfg. 2 Pfg., über 20 Pfg. „ 30 „ 3 „ „ 30 „ „ 50 „ 5 ,, „ 50 ,, „ 1 Mk.10 „ und und für jede angefangene weitere Mark 10 Pfg. Für Be rechnung der Steuer ist in dem Fall? daß die Karten so wohl an der Kasse als im Vorverkauf abgegeben werden, der Kassenpreis maßgebend. Für Karten, die /ür mehrere Personen oder mehrere Veranstaltungen gelten, ist das «nt- sprechende Vielfache des Steuersatzes zu entrichten. Ist die Personenzahl nicht angegeben, so gilt das Fünffache des Steuersatzes. Für Zeit- oder Dauerkarten beträgt die Steuer 10 v. H. des Preises. Zuschlagskarten sind besonders zu ver steuern. Unentgeltlich abgegebene Eintrittskarten, die den Be rechtigten benenn«», als unübertragbar bezeichnet sind und den Stempel des Stadtrats tragen, sind steuerfrei. Eintrittskarten zu "Veranstaltungen, bei denen ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, sofern sie unentgeltlich oder lediglich für gemeinnützige vder wohl tätige Zwecke dargeboten werden, find steuerst«!.' Gelten di^ Karten für mehrere Veranstaltungen, für Zeit oder Dauer, so sind sie nur steuerfr«:', wenn von vornherein feststeht, daß diese Voraussetzungen für jede Veranstaltung zutreffen. Auf jeder Eintrittskarte müssen Preis und Steuerbetrag ver merkt sein. Unversteuerte Eintrittskarten dürfen Nicht ver kauft werden. Die Besucher von Veranstaltungen sind ver pflichtet, den städtischen Aufsichtsbeamten auf Verlangen ihre Karten vorzuzeigen. Für Abführung der Steuer an die Stadtgemeinde alsbald nach deren Einnahme haftet der Ver anstalter. Mehrere haften als Gesamtschuldner. Spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung ist diese vom Veranstalter dem Stadtrate anzuzeigen. Der Veranstalter hat alle aus gegebenen Eintrittskarten dem Stadlrate nach dessen näherer Vorschrift nachzuwcisen. Werden dir ausgegebenen Karten nicht einwand,rel nachgewiesen, so ist der Stadtrat be rechtigt, die Steuer nach freiem Ermessen festzusetzen. Der Stadtrat ist berechtigt, Einsicht in die Bücher des Veran stalters zu nehmen. Die Eintrittskartensteuer wie die Ledigensteuer und di« übrigen Bestimmungen des 1. Nachttags zur Gemeinoe steuerordnung treten am 1. Januar 1919 in Kraft. D«r gesamte Nachtrag wurde von beiden Kollegien genehmigt, - kn r» üa-en beim «ser-L vnck bei Da»»»--««-, /nstaKntiE - Se-cäck/k, eia/»»/!, tn bei Sokul«. 8er AMrieg Deutscher Abendbericht wtb Berlin, 6. September, abends. (Amtlich.) An den Kampffronten ruhiger Tag- Kleinere Gefechte im Vorgelände unserer Stellungen. Osten Die Wut der Engländer über da» Vorgehen der Sowjetreglerung or Stockholm. 7. 9. Au» Moskau wird gemeldet, daß die Engländer aus Wut über da» Vorgehen der Sowjetregierung sofort Schritte bet allen verbündeten Mächten unternommen haben, um eine gemeinsame Straserpedition gegen Petersburg zu lenden. Es sollen mehrsre tausend Soldaten in dem von ihnen besetzten Nordhafen landen. Die ausständigen Bauern sollen mit Waffen und Munition versehen werden, und der Dormarich von Petrozarosk, da» die Engländer besetzt haben, gegen die 300 Kilometer entfernte Hauptstadt beginnen. or Wien. 6. 9. (Wiener K. K. Tel.-Korr.-Büro.) Aus Moskau wird gemeldet: Infolge eine» Erlasse» von gestern über die Verhaftung sämtlicher Sozialrevolutionäre der Rechten und Festnahme von Geiseln an» den bürgerlichen Parteien, sowie ehemaliger Offiziere, welche im Falle neuerlicher Mordanschläge oder Verschwörungen der Weißgardisten erschossen werden sollen, haben tn Moskau viele Verhaltungen, vorläufig meisten» von Sozialrevolutionären, aber auch mehrerer höherer Geistlicher be gonnen, da der Patriarch in die englische Verschwörung ver wickelt ist. In Petersburg fanden zahlreiche Hinrichtungen statt. „Prawda" stellt den außerordentlichen Ernst der Lage fest. Die Empörung gegen die Entente ist lehr groß. or Moskau. (Petersb. Teh-Agentur.) An der tschecho-flo- wakischen Front dauern die für die Bolschewik günstigen Kämpfe an. ..... or Moskau, 7. 9. An der nördlichen Kaukasusfront ging da» 6. weißgaroiftische Jnf.-Regt. und der größte Teil der 3. Kav.-Div. mit vollem Bestand und sämtlichen Maschinengewehren, zwei Feldgeschützen und Munition» und Trainkolonnen zu der Roten Armee über. Die übergangenen welßaardiftlschen Regi« meuter nahmen mit der Kavallerie der Roten Armee gemeinsam an der Verfolgung de» Feinde» teil, der bei seiner kopflosen Flucht alle» von fich warf. or Haag. 7- 9. Reuter meldet au» Washington: General Preve», der Befehlshaber der amerikanischen Streitkräfte in Trans baikalten ist tn Wladiwostock angekommen. Italien i Wien, 6. September. Amtlich wird gemeldet: Jtallenischee Krtes»fch««pra- Südlich des Tonale-Passes wurden italienische Patrouille» abgewiesen. , » Bei Asiago schlugen wir einen Angriff zurück. " Sonst vielfach lebhaftes Geschützseuer. Nichts Neue». . ' - . - ' Mine politilcde Nachricht«» Die Pflege der deutsch-finnischen Beziehungen pd Stettin, 7. 9. Aus Einladung de» Deutsch finnischen Verein» ,ü Stettin zur Pflege und Förderung der gegenseitigen Beziehungen besuchten der finnländische Gesandte Staatsrat Hjelt und Legattonsrat Dr. v. Ehrenrooth von allen deutschen Hafenstädten zuerst Stettin, um die Hafenanlagen und eine An« zahl industrieller Werke zu besichtigen. Die große Wichtigkeit Stettin» mit seinem fast ganz Ostdeutschland und einen Teil Mitteldeutschland» umfassenden Hinterland und die überaus günstige Lage Stettin« al» nächster Umschlaghafen nach Finn land wurde von den finnischen Gästen voll gewürdigt. Wahlkonflikt Berlin 1 , pd Berlin, 7. 9. Die Kandidatensrage im Wahlkreise Ber lin 1 bat zu einem-Konflikt zwischen den beteiligten Kreisest und der fortschrittlichen Bolkpariei und der liberalen Presse ge führt. Die maßgebenden liberalen Blätter verwahren sich gegen den Borwurf, sie hätten durch Treibereien der Partei einen bestimmten Kandidaten erzwingen wollen. Die Blätter betonen da» Recht ihrer freien Meinungsäußerung. 2m übrigen hat die Ausstellung der Kandidatur de» Geheimrat» Kempner den Protest der gesamten Presse und weiter liberaler Kreise herbei- geführt, die es nicht verstehen können, daß man einen politischen Kopf wie den früheren Staatssekretär Dernburg unbeachtet