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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 08.09.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-09-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191809088
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19180908
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19180908
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-09
- Tag 1918-09-08
-
Monat
1918-09
-
Jahr
1918
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Kriegswirtschaft " Neuordnung drr B-schlagnahmcbestimniungen für Sparmeta l ». Die Bekanntmachung Nr. M. 1/4. 15. K. R A , betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme von Me tallen, bildet seit dem 1. Mat,1915 die Grundlage für die Bewirtschaftung der mobilen Borräte für Kupfer, Nickel, Zinn, Antimon und Legierungen der vorgenannten Metalle. Die ron der Bekanntmachung Nr. M. 1/4. 15. K. R. A. betroffenen Stoffe sind in Klassen (Nr. 1 bis 22) eingeteilt. Durch die am 1. September 1918 veröffentlichte dritte Nach tragsbekanntmachung Nr, M. 122/8. 18 K. R. A. zur j Bekanntmachung Nr. M. 1/4. 15. K. R. A. vom 1. Mai 1915, betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme von Metallen, erfahren die Bestimmungen der Bekanntmachung M. 1/4. 15. K. R. A. mit Wirkung vom 1. November 1918 in mehrfacher Hinsicht eine Umgestaltung. Der Kreis der unter die Klassen 1 bis 22 fallenden Stoffe und Gegen stände ist durch den Wegfall einiger bisher geltenden Aus nahmen erweitert worden. Gleichzeitig werden die Bestim- Oemilclner " Zuchthaus für einen Milchvantscher. Ein Jahr Zucht- hau» wegen Milchpantscherei erhielt von der Strafkammer Tilsit der Obermelker H. de» Gutsbesitzers Kopp in Adl. Skirbst; dazu kommen drei Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiauf sicht. H. chatte im vorigen Winter etwa ein Vierteljahr lang grotzere Mengen Vollmilch für sich behalten und verbuttert und, um die fehlende Menge zu decken, die an die Molkerei zu liefernde Milch mit Wasser versetzt. * Der König in dr« Bauernstube. König Wilhelm von Württemberg stattete dieser Tage der Stadt Lindau einen Besuch ab. Bei dieser Gelegenheit wurde dem Gast haus zum Lamm die hohe Ehre des königlichen Besuches zu teil. Der König lieh sich aber nicht etwa im Nebenzimmer nieder, sondern setzte sich rn'die sogenannte ^Bauernstube mitten unter die anderen Gäste. * Es bringt Geld. Die letzte Geflügelzählung im Reiche ergibt, das; die für den Verbraucher höchst unerwünscht hohe» Geflügelpreise eine Steigerung des Bestandes um mehr als 10 Millionen Stück Geflügel zur Folge hatten. Dieser Zu gang ist in einem Zeitraum von etwa einem Vierteljahr er folgt. Insgesamt stellt sich unser Bestand an Geflügel gegen wärtig etwa auf 65 Millionen Stück. — Im Altenburgische» kostet das Pfund Geflügelfleisch jetzt 5 bis 8,50 M., z. B. eine 4pfündige Ente rund 35 M. Trotz dieser Preise geht die Ware reihend ab. 7. öffentliche Sitzung der Stadtverordneten am 87. August 1V18 Bon feiten des Rates anwesend: Herr Bürgermeister Dr. Irmer. Sitzungsleiter: Der 1. Vorsteher, Herr Oberamtsrichter Dr. Bähr. Das Kollegium ist nach Ausweis der festge stellten Anwesenheitsliste beschlußfähig. Beginn der Sitzung abends kurz nach 6 Uhr. legenen Zeitraum von 2 Moiiaten soll den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Betrieb auf die neuen Bestimmungen und sich an Stelle der in ihrem Besitz befind lichen Ausweise alter Fassung, die mit dem 1. November 1918 ihre Gültigkeit verlieren, rechtzeitig neue Ausweise nach Maßgabe der neuen Bestimmungen zu verschaffen. " Zur Verfütterung von Mals und Lupinen. Durch eine Verordnung über die Vcrfütterung von Mais und Lu pinen des Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom 31. August 1918 im R.Ees.Bl. Nr. 118 ist bestimmt, daß Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe in der Zeit vom 16. August 1918 bis 15. August 1919 einschließlich an Stelle von Hafer, Gemenge aus Hafer und Gerste oder von Gerste selbstgebauten Mais in dem durch Z 1 der Verordnung über die Berfütterung von Hafer und Gerste vom 30. Jul« 1918 (N.Ges.Bl. S. 984) bestimmten Umfange an das im Be triebe gehaltene Vieh verfüttern dürfen. An selbstgebauten Lupinen soll den Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe im gleichen Zeitraum bis zur Hälfte der geernteten Früchte zur Berfütterung an das in ihrem Betriebe gehaltene Vieh verbleiben. Uircheimachrichten 15. Sonntag nach Lrinktatk» Arankenderg. Borm, l,9 Uhr P «dlptgotttsddnst m!t arschl. Bk'ch- bandlung und AbendmahMeler, P. S-ll. Vo m. '/,!! Uhr kl chi»e Un crrkdunq m't d n koi slrm. Jünglingen und Jungsrourn, Odeips. Ehmer. DaS Thema la tet: Der Gustov-^doli Verein Im Kriege. Ferner findet om niiLst-n SonMag die Feier des ErntedanisesirS statt. Predigt, Vorm. >/,9 Uhr Obervl. Ehmer. Gaben zur Schmückm-g der KIrLe, Kanzel und Kapellen werden bi* Eonrabend ölend in der Wobnung d?« KirchneiS oder In der Psarramt*ezpedbion bis 6 Ilhl dawend entgegen genommen. An die'em Tage wird eine Kallclie zmn sten der Armen der ganz n Parowle g sammelt. Der Kinder« gatt-sdienN >,1I Uhr stll> des Erntedankfestes w gen a»S. Wochen amt: P Sell. Getauft: Max Hermann Klöder«, Bausckreibe-S h, S- Beerdigt: Hemtett« Amalie Glauche geb. Müller, Karl Hermon» Glauche«, B u Schlosser« h., Ehesr., 68 I SM. 14 T. Marie Ida He-berger geb. Hühnchen, w-il. OwMd Balluin Herberger«, Srminarobeilrhrer«, hil. VI we, 44 I. 11 M. 10 T. Mari« Juliane Auguste Brunner geb. Löbner, weil. Fredr'ch August Brunner«, Tchmicdemeistt!» in Gunnertdorf, hil. Wt we, 81 I. 1 M. 9 T. der Zustimmung der zuständigen Landes- und Gemeinde- behörden. Di« Kriegsamtstellen sind angewiesen worden, die zur Förderung dieser Aufgaben etwa erforderlichen Einzelbefret- ungen oder grundsätzlichen Befreiungen von den bestehenden feuer- und baupolizeilichen Vorschriften der den zuständigen Behörden zu erwägen. Eine Entscheidung über den Zeit punkt, an dem nach dem Krieg« die durch Um- und Ausbauten neuentstandenen Wohnungen geräumt werden müssen, hat durch die jeweils zuständige Negierung (in Preußen durch den Oberpräsidentrn) zu erfolgen. Für die Zuführung der notwendigen Baustoffe ist als Grundsatz festzuhalten, dqß die nächstgelegenen Bezugsquellen zu wählen sind und däß Landfuhrwerk sowie Wasserwege füv die Beförderung mög lichst ausgenutzt werden. Zu Punkt 1 der T.-O. gibt der Herr Vorsteher Kennt nis 1. von der Einladung der Leitung der Volksschule zur Teilnahme an der Sedanfcier; 2. vom Ergebnis der Prüfung der Sparkasse durch de» Verbandsrevisör; 3. vom neuerlichen Ratsbeschluß auf ein Gesuch um teilweisen Erlaß von Real- schnlgeld, und 4. von einer Zuschrift des Gewerkschaftskartrlls hier über den hier bestehenden Wohnungsmangel. Herr Stadt- verordneter Goldfuß erläutert des weiteren die vorstehend erwähnte Eingabe in der Annahme, daß der . Rat Mittel und Weg« finden werde, die auf eine Linderung der Woh nungsnot hinführen. Der Herr Bürgermeister gibt weitere ... UL,. m l Ausführungen zur Sachlage und erklärt, daß geeignete'Schritte ar r Verordnung Lb^r drin. Wie im Vorjahre, ist jetzt I unternommen werden und fortan der Angelegenheit ein wach- auch kur diesen Herbst, veranlaßt durch dw beretts wieder em- sE-s Auge gewidmet werden solle. Auch Herr Stadtv-r- - Speku atwn vom Staatsseketär des Knegsernah- Kneter Engelmann betont die Notwendigkeit zur Beschaffung rungsamts ein Verbot des Vorverkaufs von Weintrauben I von Wohnungen und schließlich auch die Errichtung eines Miet- er assen worden Kaufverträge über noch nicht vom Stock I einigungsamtes. Zur letzteren Angelegenheit gibt der Herr getrennte Weintrauben und über Traubenmaische, Trauben- I Vorsteher Aufschluß über die bestehenden gesetzlichen Besinn- most und Wem neuer Ernte dürfen erst abgeschlossen werden, Zungen. Herr Stadtverordneter Oberschulrat Dr Hözel be- nachdem der Beginn der Lese amtlich bekanntgcgeben ist. I tont, daß eine große Wohnungsnot gerade für Klein- und Vertrage, die vor diesem Tage abgeschlossen sind, werden Mittelstädte besteht, und daß es sich schließlich empfehlen für nichtig erklärt. Zuwiderhandlungen gegen das Vorver- I dürfte, einen besonderen Ausschuß neben dem Bauausschuß kaufsoerbot find mit Strafe bedroht. (R.Ges.Bl. Nr. 118.) I zwecks Beratung der Fragen ins Leben zu rufen. Herr Stadt- , I verordneter Stephan bemerkt, daß durch die in Aussicht Die Karrostelverforgung I stehende völlige Arbeitseinstellung in der Tabakkndustrie eine im ^Wirtschaftsjahr 1918/1V I gewisse Abwanderung von "Fami.ien eintreten könne und baß Unter dem 2. September 1918 hat der Staatssekretär Wohnung-- des Kriegsernährungsamts die Anordnungen zur Durchfüh- I Pbar gemacht werden konnten rung der Kartoffelversorgung im neuen Wirtschaftsjahr er- ! 2 der T.-O. stimmt das Kollegium dem lassen. (R.Ges.Bl. Nr. 118,) Die Bewirtschaftung soll im I Natsbeschlusse, betretend Ausfall der Erhebung von Lust- wesentlichen auf dieselbe Grundlage gestellt werden wie im I barkxitssteuern auf Musikwerke, die mechanisch betrieben wrr- Vorjahr. Dies gilt insbesondere auch von den Vorschriften I °en, .. über die Sicherstellung und Lieferung der Kartoffeln, sowie I Zu Punkt 3 der T,-O. berichtet der H»r Vorsteher^ Der über die Stellung des Handels innerhalb der Kartoffel- I Rat hat eme einmalige Spende von 200 M. an den Verem bewirtschaftung. Besondere Beachtung soll der Kartoffel- I He-matdank für heimkehrende deutsche Kriegs- und Zivil- trocknung geschenkt werden, um ausreichende Mengen Trock- I gefangene in Berlin bewilligt. Das Kollegrum erklärt em- nungsgutes für den Heeresbedarf sowie für die Brotstreckmg I stimmig den Beitritt zum vorliegenden Ratsbesch.usse. sicherzustellen. Es werden daher bereits zu.Beginn der Herbst- I Zu Punkt 4 der T.-O. genehmigt das Kollegium e'n- kartoffelernte auch den gewerblichen Trocknereien und Stärke- I stimmig aus Empfehlung des Berichterstatters, Herrn Stadt fabriken größere Mengen Frischkartoffeln zugeführt werde»s. I verordneten Fiedler, die durch d.e Zählung der abgelieferten Die Lohntrocknung bleibt vorbehaltlich gewisser Ausnahme- I Brot- und Mehlmarken durch besondere Zähler entstehenoen bewilligungen grundsätzlich ausgeschlossen, um die BetrLbs- I Koste» in Höhe von jährlich 450 M. kraft der beteiligte» Unternehmungen voll für die Herstellung I Zu Punkt 5 der T.-O. berichtet Herr Stadtverordneter von Trockenerzeugnissen für die öffentliche Verteilung sowie I Dreißig. Für Abnahme der kupfernen Blltzschutzanlagen und für den Hceresbedarf auszunutzen. Für schnelle Verarbeitung I Anbringung der Ersatzblitzschutzanlagen an den städtischen Ee- von Kartoffeln, die dem Verderben ausgesetzt sind, wird durch I bäuden sind Mehrausgaben in Höhe von 1191,10 M. ent- besondere Maßnahmen Sorge getragen werden. I standen. Der Rat hat diesen Betrag nachbewilligt. Vach Da der Ausfall der Ernt« und die Gestaltung der Trans- I kurzem Meinungsaustausche bewilligt das Kollegium ebrn- Portverhältnisse noch nicht zu übersehen sind, mußte vorerst I fall; den gleichen Betrag nach. an der Wochenkopfmenge für die versorgungsberechtigte Be- I Punkt 6 der T.-O. erläutert Herr Stadtv. Kalter- volkerung mit 7 .Pfund wie im Vorjahr festgehalten werden. I mann die Ratsvorlage wegen Erweiterung der Sparkass-n- '5, Saatgutbeschaffung für das Jahr 1919 wird durch i räumlichkeiten; die berechneten Kosten beziffern sich auf 17 000 d,« gleichzeitig ergangen« V-rordirung des Bun^srats vom I Mark bei Ausführung des B-bauungsentwurfs III. Der 2. September geregelt (R.Ges.Bl. Nr. 118). Da sich die I H^^ Berichterstatter empfiehlt die Annahme der Ratsvor- vorjahrlgen Vorschriften im allg-m«men bewahrt haben wer- I Herrn Stadtverordneten Fiedler erscheint die Ausgabe den ste in der neuen Verordnung im wesentlichen beibehalten. I ^ch; er glaubt, mit weniger Mitteln durch Be- Neu ist, daß auch die landwirtschaftlichen Berufsvertretungen I ,Atzung der Hausmannswohnung geeignete Räume erlangen zum Caathandel zugelassen merdem Die Vorschriften über zu können. Der Herr Bürgermeister widerlegt die Ansicht die vom Erwerber vorzulegend«» Bedarfsb^chemlgungen so- Les Herrn Stadtverordneten Fiedler und bemerkt, daß die wie über die Ausfuhrbewilligung sind mit Rücksicht auf her- ' - - - " vorgetretene Mißbräuche ausgebaut Morden. Aus dcniselben Grunde erhalten die Kommunalverbände die Ermächtigung, den Verkauf von Säatkartoffeln auf die Hälfte der in der mungen über die Verwendung beschlagnahmter Metalle der Klassen 1 bis 22 einer grundlegenden Aenderung unterworfen. An Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Verwendung beschlagnahmter Metall« zur Ausführung von Kriegsliefe rungen im eigenen öder fremden Betriebe treten nunmehr die Bestimmungen über Verwendung beschlagnahmter Metalle auf i wie uver Vie Ausfuyrv-wmigung smo mir Auasichl auf her- I Anaeleaenbeit lowobl im Svarkailenauslckmk als' auch in Grund von Bezugsscheinen; an Stelle der bisherigen Be- vorgetretene Mißbräuche ausgebaut Morde». Aus demselben Ausschuß reiflich und sehr einach stimnluiigen über Verwendung der von der Kriegs-Rohstoff. I Grunde erhalten die,. Kommunalverbände die Ermächtigung, I morden sc^ Geaen die Vorlaae spricht Herr Stadtverordneter Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministerlums frei- den Verkauf von Säatkartoffeln auf die Hälfte der in der BeraErMtdie Benutzu^ der 2 vom HausmE gegebene» Metalle treten die Bestimmungen über Verwendung I Wirtschaftskarte errechnete» ablleferungspflichtigen Menge zu I aeaenwärtia innchabenden Räume für viel vorteilhafter schon beschlagnahmter Metalle auf Efund einer befondercn Er- beschränken. Die' Frist zur Einreichung der Saatkartöffel- fL « °L mehr Raum Mr Sparkassen^ laubnis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Als Arlen von Be- I vertrüge zi.r Genehmigung ist bis um 25. November ver- werde als zugschei,«» komme» Bezugscheine für Metalle auf amtlichem länger! worden. Für die vom Ausschuß für Pflanzkartoffeln neter des Herrn Stadt- Vordruck Nr Bstt 2950a und Cammel^g^ Mr d.r landwirtschaftlichen Körperschafien Deutschlands als Ori- ^Ln W D^ Metalle au, Amtlichem Vordruck Nr. Bst. 2950k m Betracht. I gmalzuchtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erklärten I die Ratsvorlaae und leat die sämtlichen Gründe dar de Die Verwendungserlaubnis der Kriegs-Rohstoff-Abteilung I Saatkartoffeln sind Ausnahmevorschriften getroffen, um dl-fe I Einbrinauna der neu geprüften und durchaesvroch'enen wird erteil! hauptsächlich in Form von Freigabescheinen auf für die Förderung der Kartoffelerzeugung besonders wert- Vorlage des ^s bestimmÄ amtliche»! Vordruck Str. Bst. 3000a, Sammel-Freigabe chemen I vollen Züchtungen vor anderweitiger Inanspruchnahme zu I verordneter Bormann bezeichnet dk Vorlage als nicht so eilig aus amtlichem Vordruck Np. Bst 3000b und Lagerversügun- schützen und ihren Absatz zu erleichtern. und emM^ gen aus amUichem Vordruck Nr Bst. 3000c. Zur Ergänzung I Hinsichtlich Ler Preise behalt es mit geringfügigen Aen- l ^re die Kosten für den Bauvorschlag des Herrn Stadtv.-r- berungen De. der Regelung des Vorjahres sein Bewenden, ordneten Berg veranschlagen zu lassen Herr Vorsteher Ober- I 77^ - ! amtsrichter Dr. Bähr bemerkt, daß bei Ausführung des vom Bst. 3111. Auch die bisherigen Bestimmungen über I NLtteN Höchstpreise ! Rate vorgeschlagenen Erweiterungsbaues sich eine organische Verwendung beschlagnahmter Metalle zur Vornahme dringen- I ... , .. (VraNVett I Erweiterung der gesamten Anlage nicht ermöglichen lasse, der Ausbc erungsarbeiten in bestimmten Gruppen von Be- I s»r 4Nrief) NN0 I Stadtverordneter Stevban fraat ob die die Scklie trieben, über Lieferungen an die Kriegsmetall-Aktiengesell- Eine V-rordmmg des Staatssekretärs des Kriegsernäh- U, e„?hajLe^ den Kellers de? Ge- schäft und d:e Benutzung besch agnahmter Betriebsmittel md rungsamts vom 29 August d I. (R^es.Bl. Nr 117^) ^^^s unterzubringen möglich ek, wie bei Banken. Nach - zum Te l unter sach.lchec Abänderung gegenuker der b,s- setzt neue Höchstpreise für Grieß und Graupen fest Die fiterem Meinungsaustausch- des Herrn Bürgermeisters u D Hengen Regelung - durch d,e Nachtragsbekanntmachung mm Herstellerpr-.se werden w°e se-th-r durch die Grundsätze des ^r Herren Stadtverordneten Berg und Katterma.!», sowie gefaßt worden. Dadurch, daß die 2. Nachtragsverordnung I Direktoriums der Reichsgetreid-stell- über die Zu.assung und I Vorstehers beschließt das Kolleaium eknsti nm a zur Bekanntmachung Nr. M. 1/4. 15. K. N. A., Nr. M. Belieferung der Betriebe und die Lieferunasbedingungen der U VorschDa de?letzter^ die Ausse una der 1020/9. 15. K. R. A., betreffend Nickel der Klassen 12 und I Neichsgetreidestelle geregelt; sie sind durch die Vorschriften I Nuna 'elH-"g 13, mit dem Inkrafttteten der 3. Nachtragsbekanntmachung I der Reichsgetreideordnung strafrechtlich geschützt. Sie betragen I ' Lj 7 zr m .rk ärt Las Kollea-'um -instimmm aufgehoben wird, greifen vom 1. November 1918 ab für all- bei Graupen 63 M., bei isrieß 67,20 M. für d«n Doppel- u.iter dem A sdruck des besm.deren Da?kes u^^ Stoffe und Gegenstände der Klassen 1 bis 22 di- gleichen zentner. Die Großhandelspreise werden durch die Verordnung d'- Ann^hme d-e Ä Nest er Verwendungsbestimmungen Platz. Um den von der Bekannt- I bei Grieß auf 76 M., bei 'Graupen auf 71 M. für den l h.- ^on 5000 M a^s weitere Zuwendung zu der n achung Nr. M. 1/4. 15. K. R. A. betroffenen Personen, Doppelzentner f-stg-setzt. Die Lieferung hat zu diesen Preisen 8k>-nden Stiftuna « Gesellschaften usw., deren Kreis durch die 3. Nachttags- I frachtfrei Station (Bahn oder Schiff) des Empfängers zu I c> bekanntmachung keine Veränderung erfährt, das Verständnis I erfolgen. Neu ist die Vorschrift, daß, falls sich die gewerbliche I . Zu Punkt 8 und 9 der T--O.bewilligt das Kollegium sür die Tragweite der getroffenen Neuordnung Zu erleichtern, I Niederlassung des Großhändlers und die Verkaufsstelle des I einstimmig 150M. und 300 M. für Ausbeßerungsarb^ ist ei.i erläuterndes Mertb att zur 3. Nachtragsbekanntmachung I Kleinhändlers in demselben Gemciiidebezirke befinden, di« I nm Neaischrilgebande und Volksschulgeba^^ nach und zwar Nr. M. 122/8. 18. K. R. Ä. herausgegeben worden, das I Lieferung durch den Großhändler frei Verkaufsstelle des Klein- I Vorschlag des Herrn Stadtverordneten Richter, unter der Vordruckbezeichnung Nr. Vst. 2384b von der Vor- I Händlers zu erfolgen hat, und daß die neuen Preise für Rein- s Hierauf nichtöffentliche Sitzung, druckverwaltung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung der Kriegs- I gewicht gelten, .die seitherige Brutto- für N-tto-Berechimng Rohstoff-Abteilung, Ber.m SW. 48, Verlängerte Hedemann- I also in Wegfall kommt. Die neuen Kleinhandelspreise sind i straß« 10, unentgeltlich bezogen werde» kann. Dieses Merkblatt I bei Grieß 48 Psg., bcr"'Graupen 44 Pfg. für das Pfund. ! erklärt insbesondere den Verwendungszweck der verschiedenen I Als Großhandel gilt nach wie vor jeder Verkauf an den neu eingesührten Vordrucke und zeigt den Weg, den die Ge- I Kleinhändler; als Kleinhandel j«der Verkauf an den Ver wahrsamhalter beschlagnahmter Metalle einzuhalten hab»», I brauchet. um in den Besitz der für di- Verwendung ihrer Metalle I Die Erhöhung der Preis« ist verursacht teils durch die «r- : otwendigen Ausweise zu gelangen. Es wird jedoch daraus I höhten Getreidepreise, die sich bei Grieß infolge der geringen hingewiesen, daß dieses Merkblatt nur als eine Erläuterung I Ausbeute bei der Herstellung besonders fühlbar macht, haupt- ,u der 3. Nachtragsbekanntmachung gedacht ist, deren Kennt- I sächlich aber dadurch, daß die seitherigen Handelsspannen Ns die genaue Kenntnis der in der Nachtragsbekanntmachung I sich «ls unzulänglich erwiesen haben und den berechtigten 1 s lbst er assei^n Bestimmungen nicht zu ersetzen vermag. Die I Forderungen des Handels entsprechend wesentlich erweitert t-raue Durchsicht sowohl der Nachtragsbekanntmachung sr.dst I werden mußten. Es ist dies insbesondere damit begründet, wie auch des Merkblatts wird allen Betroffenen qngelegent- I Laß das Einkommen des Kolonialwarenhandels infolge des I chst empfohlen, um sie vor strafbaren Verstößen gegen die I verringerten Umsatzes wesentlich geringer geworden ist, an- crgangenen Vorschriften, Betriebsstörungen und sonstige» Wirt- I dcrerseits seine Spesen sich durch erhöhte Fuhrlöhne und s haftllchen Nachteilen zu bewahren. Der Wortlaut der Be- I Verpackungskost«» nicht unerheblich gesteigert haben. Die Lau- I .amtmachung ist bei den Polizeibehörden «inzusehen. Durch I deszentralbehörden sind jedoch befugt, da, wo hierzu nach I den zwischen der Veröffentlichung der 3. Nachtragsbekannt- I den örtlichen Verhältnissen Veranlassung vorliegen sollte, den I nachung Nr. M. 122/8. 18. K. R. A. am 1. September I festgesetzte» Groß- oder Kleinhandelspreis herabzusetzen. Dl« I 1918 und ihrrm Inkrafttreten am 1. November 1V1S ge- k neuen Preise treten am 1. September 1918 in.Geltung, j
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