Volltext Seite (XML)
die Fleischer hat an höchstens 2 Tagen der Woche, unter Lei tung eines besonderen Vertrauensmannes des Kommuimlver- bandes so zu erfolgen, daß jeder Fleischer hinsichtlich der Güte des Fleisches und der Gattung der verteilten Wurst gleichmäßig berücksichtigt wird. 8 5. Die Komimrnalverbände erlassen die näheren Ausfüh- rungsbestimmungen. s s. Das Ministerium des Innern kann in besonderen Fällen, in denen die Durchführung der vorstehenden Be stimmungen schwer überwindbaren Hindernissen begegnet, Aus nahmen bewilligen. ' . ' 8 7. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. I 8 6- I . 8 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung tritt sofort, die übrigen Bestimmungen treten am 1. September d». Js. in Kraft. Dresden, den 22. Juli 1918. Ministerium des Innen«. Rr.S. Aehrenlesen n. Verbot »es Aehrevatschueideus «sw. »etr. I. Da» Aehrenlesen ist nur auf abgeernteten Feldern und nur mit Zustimmung des Inhaber» des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebes zulässig. Da» Aehrenlesen darf nur in der Zeit von 7 bis 11 Mr vormittag» und 2 di» 7 Uhr nachmittag» voraenommen «erden. Da das gesamte Getreide für den Kommunalverband beschlagnahmt ist, darf auch da von den Aehrenlesern gesammelte Getreide nicht im eigenen Nutzen verwendet werden, sondern ist bei den Ortsbehörde« oder an eine von diesen zu bestimmende Stelle gegen Entgelt ab- zuliefern. Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung vom 29. Mai 1918 bestraft. , Es empfiehlt sich für die Aehrenleser, eine schriftliche Genehmigung der Gutsbesitzer bei sich zu führen» um sich den militärischen Flurschaden gegenüber al» »um Aehrenlesen berechtigt aus- zuweisen. H. E» wird bei dieser Gelegenheit besonders darauf hingewiesen, daß da« Abschneiden und die Entwendung von Aehren verboten m und daß derjenige, der das tut, nach 8 7 des Forst- und Feldstrafaesehes vom 26. Februar 19V9 straffällig ist. Gegen in dieser Richtung Schuldige wird unnachsichtlich eingeschritten «erden. Flöha, am 23. Juli 1918. Ler Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Verbrauch elektrischer Kruft hinfichtlich des Frübdrusches. Die vom Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha über die Ein schränkung des Verbrauche» mit elektrischer Kraft erlassenen Bestimmungen werden hinsichtlich solcher Arbeiten, die zum Zwecke de» Frübdrusches vorgenommen werden, außer Kraft gesetzt. Solche Arbeiten unterliegen bezüglich de» Verbrauche» an elektrischer Kraft keiner Einschränkung. Unberührt bleiben die Vorschriften über den Verbrauch von elektrischer Kraft zu Druschzwecken nur an bestimmten Tagen oder zu bestimmten Stunden. Flöha, den 18. Juli 1918. Der Kommunalverband. Dunk- Der am 18. Shrril df». 2». verstorbene Herr Privatmann und Stadtvewrdnete Robert Schramm hat letztwillig eine Stiftung mit einem Stammkapital von 500 Mark begründet und bestimmt, daß dieser Betrag von der Stadtgemeinde Frankenberg unter dem Namen «Robert Schrammsche Stiftung" verwaltet wird und die Kapitalszinsen alljährlich an den Verschönerungs- verein zu Frankenberg zur Auszahlung gebracht werden, der seinerseits verpflichtet sein soll, die Zinsen zur Unterhaltung und Beschaffung von Bänken zu verwenden, und weiter den Betrag von 2VV Mark dem Grundstock für Errichtung eine» Marltbrunnen» zugewendet. Diese hocherfreulichen Beweise gemeinnützigen Opfersinn«, den der Verblichene auch schon bei Lebzeiten wiederhoft au» verschiedenen Anlässen an den Lag gelegt hat, bringen wir mit dem Ausdrucke unseres aufrichtigsten Danke« hierdurch zur öffentlichen Kenntnis. Stabtrat Frankenberg, am 25. Juli 1918. ' Körung von Ziegenböcken betreffen-. Die Halter von Ziegenböcken im hiesigen Stadtbezirk werden hierdurch in Gemäßheit von 8 5 Absatz 2 und 3 der Verordnung zur Ausführung des Gesetze» vom 31. Juli 1916, die Körung von Ziegenböcken betreffend, aufgefordert, die für dte Verwendung zur Deckung bestimmten, noch ungekörten Böcke bl» zum 28. d». Mts. bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 6, an- zumelden. Stabtrat Franken»««, am 24. Juli 1918. Bauten betreffend Wtt bringen hierdurch in Erinnerung, daß nach der Verfügung de» Stellvertretenden Generalkommando» Lil. Armeekorps vom 30. Januar d. I. alle Bauten (auch Ausbesserungen und Veränderungen), selbst wenn sie nach 8 33 der Ausfübrungeverordnung zum Allgemeinen Baugesetze für da« Königreich Sachsen oder nach Ortegesetz der Genehmigung der Baupvlizei- bshörde nicht unterliegen, der vorherigen Genehmigung der Kriegsamtstelle Dresden bedürfen. Die Kriegsamtstelle befindet über die Zulässigkeit der-Bauten au» kriegswirtschaftlichen Gründen- Wer al» Bauherr einen Bau zu beginnen beabsichtigt, hat zwei Fragebogen, die bei un- erhältlich sind, auszufüllen und mit den darin bezeichneten Ueberstchtszeichnungen bei un» ein zureichen. * Bauherren, Baumeister oder Bauhandwerker, die einen Bau, wozu die Genehmigung der Kriegsamtstelle erforderlich iit, ohne diese Genehmigung oder mit eigenmächtiger Abweichung von dem durch die Kriegsamtstelle genehmigten Bauplane ausführen oder aussühren lassen, werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder Haft oder Geldstrafe bi» zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Frankenberg, den 24. Juli 1918. > Der Stabtrat. Obstverpachtung. Die im Stabtgebiet: 1. au der Hainichener Straß«, 2. an der Heinrlch-Beck-Strake, 3.' an b« Hinden- burgstraße, 4. an der Mühlbacher Straße, 5. an der Talstraße, 6. am Wege nach den sogenannten WindhSusera anstehende städtische Obstnutzung soll verkauft werden. Schriftliche Angebote sind — für jeden Posten getrennt — di» -um 81. Juli ISIS anher einzureicken. Die Bedingungen können an Stadthauptkassenstelle eingesehen werden. Auf die Verordnung de» Königlichen Ministerium« de« Innern vom 17. Juli 1918 über die Kernobsternte 1918 (abgedruckt im „Frankenberger Tageblatt" Nr. 170 vom 24. Juli 1918) wird hingewiesen. Stabtrat Frankenberg, am 23. Juli 1918. Spiritusmarken für Minderbemittelte gelangen am Freitag, den 26. Juli 1918, i« fMunde 14) — gegen Vorzeigung der Ausweise für Mlnderbemkttelte — zur Aus gabe, und zwar: . Borm. 8 bl» 9 Uhr an die Antragsteller mit den Familienanfangsbuchstaben Bl, I 10 " 11 " " » » » iA, priese Zeiteinteilung ist" genau einzuhalten. Für gewerbliche Zwecke darf gegen Marken entnommener Spiritus keinesfalls ver wendet werden. Verkaufsstellen: Strobel, Albertltraße; Schwalbe, Chemnitzer Straße; Schulze, Friedhof straße; Balz, Sindenburgstraße; Blümel, Humboldstraße; Scheibe, Baderbera; Görnitz, Freiberger Straße^ Pause, Lerchenstraße; Finsterbusch, Schloßstratze; Bauer, Klingbach. Die Händler haben die belieferten Spiritusmarken baldmöglichst an die Betriebastelle (M. Eckhardt» Nachf., Schuhmachergasse 2) abzuliesern. Stabtrat Frankenberg, am 25. Juli 1918. Verkauf von Marmelade L N'LK. KL mL-Ui-L Rr. 140 je 100 Gramm zum Preise von 92 Pfg. ba» Pfund. Stabtrat Frankenberg, den 25 Juli 1918. Bevkauf von Suppenmehl kl siiMtN Mlern: Freitag, den 26. d. M., gegen Lebensmittelmarke Nr. 141 je 2S0 Gramm: Montag, „ 29. „ „ » „ ,, 142 „ 200 „ Stabtrat Frankenberg, den 25. Jult 1918. 0ie„0or<lckeutlcbe" gegen Zcdeiäemann Pie „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Blätter be schäftigen sich mit einer Rede, die der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Scheidemann am Montag in Kassel gehalten und in der er sich auch mit der preußischen Wahl rechtsfrage beschäftigt hat. Wenn die Berichte, auf die sich die Blätter stützen, und die auch uns vorgelegen haben, za treffen, hat der Abgeordnete Scheidemann gesagt, er und sein Fraktionskollege Ebert hätten mit dem Reichskanzler eine Sonderbesprechung gehabt, in der Graf Hertling unter besonderer Berufung auf die der sozialdemokratischen Fraktion gemachten Zusagen des Vizekanzlers von Payer, über die Durchführung des gleichen.Wahlrechts ausdrücklich hervorhob, daß der preußische Landtag noch in diesem Jahre auf gelöst und Neuwahlen ausgeschrieben würden, da die Königl. Staatsregierung nicht gewillt sei, ihre grundsätzlche Haltung in der Wahlrechtsfrage irgendwie zu modifizieren. ' Die Worte, die hier dem Reichskanzler in den Mund gelegt werden, sind entweder mißverständlich oder beruhen auf mißverstandenen Aeußerungen des Kanzlers. Wir glau ben nicht, daß Graf Hertling gesagt hat, der preußische Landtag werde noch jn diesem Jahre aufgelöst. Der Minister präsident hat vielmehr wiederholt kundgetan, daß eine Auf lösung des Abgeordnetenhauses erst erfolgen werde, wenn alle verfassungsmäßigen Mittel zur Durchführung einer der Königlichen Botschaft entsprechenden Wahlrechtsreform er schöpft worden seien. Da das Herrenhaus sich aber erst dem nächst der Ausgabe zuwenden wird und die Hoffnung besteht, daß dieses Haus zu einem Ergebnis kommen wird, dem auch die preußische Staatsregierung zuzustimmen in der Lage sein wird, kann von der Notwendigkeit oder Gewißheit einer Landtagsauslüsung noch in diesem Jahre vorläufig keine Rede sein. sV- Mittiaräen iftiegrlteim Das vorläufige Ergebnis der Kriegssteuer, wie es sich für den 31. Dezember 1916 stellte, liegt jetzt vor. Es ergibt sich daraus, daß die Kriegssteuer 5 585184059 Mark er bracht hat. Dazu kommen noch 295 Millionen Besitzsteuer. Den Hauptteil der Kriegssteuer hat Preußen aufzubringen, nahezu 31/2 Milliarden Mark. Dann folgen Sachsen mit 418 Millionen, Bayern mit 372 Millionen, Württemberg mit 302 Millionen, Baden mit 243 Millionen, Hamburg mit 205 Millionen, Hessen mit 112 Millionen, Elsaß-Loth ringen mit 100 Millionen, Bremen mit 64 Millionen, Braun schweig mit 46 Millionen, Mecklenburg-Schwerin, Groß herzogtum Sachsen mit 38 Millionen, Anhalt mit 24 Mil lionen, Lübeck mit 34 Millionen, Reuß jüngere Linie mit 21 Millionen, Oldenburg mit 20 Millionen, Sachsen-Coburg und Gotha mit 19 Millionen, Reuß ältere Linie mit 9 Millionen, Sachsen-Meiningen mit 8 Millionen, Sachsen- Altenburg mit 7 Millionen, Mecklenburg-Strelitz, Lippe mit 6 Millionen, Schwarzburg-Rudolstadt mit 4 Millionen, Schwarzburg-Sondershausen mit 3 Millionen und Waldeck und Schaumburg-Lippe mit je 2 Millionen. Auch diese Statistik zeigt die gegenüber Bayern ganz unvergleichlich höhere Steuerleistung des Königreich Sachsens. Bei den fortgesetzten Benachteiligungen, über die Sachsen zu klagen Anlaß hat, erscheint es richtig, auf diese steuerliche Vorbelastung mit allem Nachdruck hinzuweisen. ver Weltkrieg Deutscher AVendbericht wtb Berit«, 24. Juli, abends. (Amtlich.) Auf dem Schlachtfeld zwischen Soissons und Reims im ganzen ruhiger Tag. Teilkämpfe südlich des Ourcq und südwestlich von Reims. Weftsn w (Amtlich.) Von der Armee des Generalobersten von B 0 « hn ging im Großen Hauptquartier an, Nachmittag des 23. folgende Meldung über die erfolg reiche Abwehr des feindlichen Gegenangriffes vom Vormittag ein: Nach etwa einstündiger Feuervorbereitung in höchste, Kampffeuerstärke ging der Feind auf der ganzen Westfront de, Armee zu neuem einheitlichen Angriff über. Von starker, zum Teil neugruppierter Artillerie unterstützt, griffen Fran zosen, Schwarze und Amerikaner, von zahlreichen Kampf einheiten begleitet, an. Aus der ganzen Front wurden die sich mehrfach wieder holenden Anstürme des Feindes teils vor, teils in den Stellungen, zuM Teil in Gegenangriffen abgewiesen. Der einheitliche Großangriff des Vormittags ist zu Ungunstri, des Feindes entschieden. Teilkämpfc sind noch im Gange. Im einzelnen: . Den gegen den Abschnitt — General von Matter — anstürmenden weißen und schwarzen Massen gelang es dein, ersten Ansturm, unter Begleitung von bis zu 40 gezählten Tanks, zwischen Buzancy und Tigny zunächst Boden zu gewinnen: Bald hinter ihrer vordersten Linie fingen die Divisionen den Angriff auf und schlugen den Feind im ' Gegenangriff zurück. Villemontorr« wurde dem in dichten Mengen von unserer Artillerie beschossenen, zurückslutenden Feinde wieder entrissen. Bis zu vier Malen holt« der Feind zu neuen Angriffen vergeblich aus. Das Korps hat mehr als seine alte Linie wiedergewonnen. Ein erneuter Teil angriff ist zur Zeit nördlich Tigny wieder im Gange. Zahl reiche zerstörte Tanks liegen hinter der Front. Mit sichtbar gutliegendem Vernichtungsfeuer nahm Ab schnitt — General von Etzel — gegen 8 Uhr vormittags den gleichfalls von zahlreichen Tanks begleiteten Feindangriff an. Er wurde im Nahkampf und in Gegenstößen abgewiesen. Gegen 8 Uhr vormittags drangen neue Infanterie- und Tank- wellen vor. Der Hauptdruck richtete sich gegen die Linien beiderseits L« Plessier-Huleu. Der Feind wurde abgewiesen. Tanks, die über die große Chaussee hinter der Front durch gebrochen waren, wurden zusammengeschossen. Auch im Abschnitt — General von Winckler — ent wickelten sich schwere Kämpfe. Seine Divisionen schlugen alle Angriffe ab. Höhe 141 ging vorübergehend verloren und wurde durch Gegenangriff wiedergewonnen. Im Dorf Ar- mentieres, an "der Straße Soissons—Chateau-Thierry gelang es dem Feinde, Fuß zu fassen. Gegenangriffe sind im Gange. Die, Divisionen der Abschnitte — General von Schöler und General von Kathen — schlugen den gleichfalls in großer Stärke mit Tanks angreifenden Feind ab. Nur in, Nordteil des Chatelet-Waldes, in welchen der Feind eindrang, lind Gegenkämpfe noch im Gange. Sonst hat die Kamps- tätigkeit hier nachgelassen. Jagd- und Schlachtflieger wurden mit Erfolg in den Kämpfen eina«s«tzt, Die Truppenzugehöriakeit zahlreicher Ge- I fangener wird in her Abendmeldung mitgeteilt. Dsie Tanks sollten es machen w Ungeachtet des Zusammenbruches der englischen Tank waffe im März und April an der Somme, wo die englischen Panzerwagen zu Hunderten von den Deutschen zusammen geschossen und erbeutet wurden, setzten auch die Franzosen ihre hauptsächliche Hoffnung für den geplanten Durchbruch zwischen Aisne und Marne auf einen Masseneinsatz der Tanks. Die Franzosen hatten einen neuen Typ herausgebracht, einen neuen, schnellaufenden, besonders wendigen Tank. Am Mor gen des 18. brachen auf der ganzen Front Geschwader un mittelbar gegen die deutschen Linien vor. Zwischen je zwei Tanks ging «ine Gruppe Leute mit Flaggen als Tankführer. Sie erzielten, zwar am ersten Angriffstag einen Einbruch in die deutschen Linien, es blieb jedoch trotzdem bei diesem eisten Angriff eine große Anzahl Tanks auf dem Schlachtfelde liegen. Die Verluste vermehrten sich am folgenden Tag. Einen großen Teil von ihnen erledigten bereits unser« Tankabwehr geschütze. Eine wertere nicht unerhebliche Zahl setzte die In fanterie mit ihren eigenen Hilfswasfen außer Gefecht. Aber auch dort, wo den Tanks der Einbruch in die deutschen Linien gelang, verlor die deutsche Infanterie nicht den Kopf, weder die alten, erfahrenen Tankkämpfer, noch auch der mzwischen eingestellte Ersatz, der zum erstemal dielen feuerspeienden Kampfwagen gegenüber stand. Die Infanterie wich den an- rollenden Panzerwagen geschickt aus und ließ sie gegen die Artilleriestellungen anlaufen, wo sie dann ekner nach dem an- deren erledigt wurden. Auch die Schlachtflieger zeichneten sich im Kampfe mit den Tanks aus und warfen, auf 20 bis 30 Meter herabsteigend, wohlgezielte Bomben ab, di« mehr als «inen Tank außer Gefecht fetzten. Von Soissons bis hinunter nach Chateau-Thierry liegen Dutzende verbrannter Tanks, zwischen ihnen in dichten Massen schwarze und weiße Franzosen und an einzelnen Stellen weiße, auch schwarze Amerikaner, wie sie das deutsche Maschinengewehrfeuer reihen weise umlegt«. Die Schlachtfront scheint,« erstarren w Rotterdam, 25. 7. General Maurice schwibt im „Daily Cbronicle": Es sähe so au», al» beginne die Schlachtfront zu erstarren. Dte Deutschen verteidigten sich derart, daß die Aus sichten auf einen baldigen Rückzug fraglich geworden sind-. Osten Lie Bolschewiki Regierung fitze fester im Sattel al» fe or Stockholm, 25.7. Der frühere russische Kapitän Ström- bera ist au» Petersburg hier eingetroffen, um al» militärischer Beirat der hiesigen russischen Gesandtschaft zu dienen. Ström berg behauptet, daß die Bolschewiki-Regierung fester im Sattel sitze al» je und auch durch das Auftreten der Tschecho-Slowaken nicht gefährdet sei. or Amsterdam, 25. 7, Au» London bringt ein offiziöse» Telegramm den Tert de» Uebereinkommens, daß zwischen Ver tretern Englands, der Vereinigten Staaten und Frankreichs, sowie des Murmansowiet» betreffs einer gemeinschaftlichen Aktion zur Verteidigung de» Murmangebiets gegen die deutsche Koalition abgeschlossen ist. Das Abkommen regelt da» Einstellen russischer Freiwilliger in die alliierten Armeen und chie Bildung einer russischen Truppenmacht unter russischem Kommando, für deren Ausrüstung die Entente Sorge tragen wird. England, Frankreich und die Vereinigten Staaten haben sich verpflichtet, lo viel als möglich Lebensmittel für den Unterhalt dieser Mann- ^or"StockbolE 2k( 7. Die Ermordung de» früheren Zaren Nikolaus wird von der russischen Presse aller Richtungen in Leit artikeln mit Empörung verurteilt. Der lokale Sowjet de« Ural hatte keinerlei Anleitung von Moskau, den Zaren im Notfall ,u erschießen, sondern ihn nur in Sicherheit zu bringen. Die Negierung in Moskau wird von keinem Blatte für die Mord tat verantwortlich gemacht.