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Leipziger Tageblatt Amtlicher Teil Betrag. Steuerklassen beträgt der Normal. s, >«bv5> 8vkul--^- ? i» SS -L 1 353 982 608 928 2 246 329 148 940 113 623 155 355 574 625 ichl, eiste, öner die »Nassen weiter um je 1000-2 und bei Einkommen von über 100 000 um je 2000 Die Normalsteuersätze steigen: M cul. «r. 106. 162. Jahrgang. Der städtische Gteuertarif nebst dem für jeden der beiden diesjährigen Termine zu erhebenden Prozentsatz« wird hierunter veröffentlicht. 5, »eg. 1. Beilage Donnerstag, 1«. «vril 1968 66 85 64 29 56 78 30 Lruno Tlttmmrn, Vorsitzender des Finanzausschusses. Die Richtigkeit und Uebereinstimmung des Rechnungs-Abschlusses und des Vermögens-Ausweises für das Jahr 1907 mit den Büchern der Ortskrankenkasse wird hiermit bestätigt. Leipzig, am 24. März 1908. Ter RechnungS-AuSschtttz v. Anxans. knnl Lbrliok. Horm, vnseb. Gemäß 8 61 des Statuts wird vorstehender Rechnungs-Abschluß hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Leipzig, am 11. April 1908. vor Vor8t«nck «ter Ortstrrttnkenll«»!,« tÄr T-elprts nu«I Vi»8v8vu<>. Ott» ^»tteniter, Vorsitzender. so» «ter Ort»Itr»nIrei»lL»88« tttr I-etpart^ nn«t Tlm^elxeuit Nt»er «I»« F»I»r chwarzdach-St. Veit bis eptemoer 1905 dem Be- Badgastein bis Spittal 92 977 5 067 47 555 293 73 892 t. der. -b. Wir haben mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten beschlossen, in diesem Jahre die nachstehend unter ge- nannten Straßen neu befestigen und teilweise in ihnen die Fußwege regulieren, sowie in den unter v genannten Straßen sie Hauptschleuien neu- bez. umbaue» zu lassen. Strichen- und KutzwegherstelUmgen: Tresdner Strotze zwischen der Intel- und Antonstraße, Aeutzere Tauchaer Striche zwischen der Asphaligrenze iinv Eisenbahnstraße, Lststratze zwischen Friccius- und Riebeckstraße, Felixstratze zwischen Gellert- und Schützenstraße, Eilenburger Striche zwischen Teubner- und Josephinenstrnße, Riebcckstratze-Uebersührung über die Eilenburger Bahn, Tänbchenweg entlang des Alten Johannisfriedhofes, Straße hinter der Johanniskirche, Tauchaer Straße zwilchen Mittel- und Kohlgartenstraße, Mittelstratze zwischen Kugeldenkmal und Tauchaer Straße, Rcudnttzer Straße zwischen Mittel- und Lange Straße, Wtrsenstraße zwischen Bismarck- und Weststraße, Humboldtstraße zwischen Nordstraße uns Lohmühlgasse, Waldstratze zwischen Gustav-Adols- und Fregeslraße, Menckestratze zwischen Platner- und Berggartenstraße, Wtlhelmstratze zwischen Richter- und Gohliser Straße, sowie zwilchen Töllnitzer Straße und Straße 10, Arndtstraße zwischen Koch- und Kaijer-Wilhelm-Straße, ThomaskirchhoflSüdseite), ThomaSrina amKaufmännischen Vereinsdaus, KönigSPlatz (Westseite, MarkthaUenftratze, Markt in Ält-Lei-ztg(Nordseite),Katser-Wtlhelm-Ltraße zwischen Kronprinz, und Hardenbergstraße (westliche Seite), ttui' eigene o eolilieele fadpikale 8 § Bayersche Sraße zwilchen Albert- und Hohe Straße, Liedigstratze zwischen Tal« und Stephansiraße, Eichendorffstratze zwischen Süd« und Kochstraße, Rietschrlstratze zwischen Roßmarlt- und Albertinerstraßc, Lindenancr Markt westl. und südl. Fahrbahn, Jahnstratze von Nr. 63 bis zur Gießerstrabe, Treilindenstratze, Lützner und Frtedrich-August-Stratze, Unterführung unter der Leipzig-Zeitzer Eisenbahn, Borplatz am Bahnhof Leivzig-Plagwitz-Ltndena«. v. Schlruscnbauten: Delitzscher Straße zwilchen Schönefelder und Lothringer Straße, Jahnstraße zwischen Nonnenstraße und Elisabethallee, Lrutzicher Straße zwischen Albertiner- und Hebelslraße, Kanzlerstraße zwischen Auretien- und Kaiserstraße, Könneritzstraße zwischen Bismarckbrücke und Jahnstraße, Meiststraße zwischen Nr. 25 und Lothringer Straße, Straße 2a zwischen Kleist- und Geibelsiraße, Etttritzscher Markt zwischen Gosenschänke und Delitzscher Straße, Hanschilbstratze zwischen Hellmuth- und Merseburger Straße, Merseburger Straße zwischen Hauschild- und Albertiner- straße, Albertinerstratze zwischen Merseburger und Leutzscher Straße, Lortztngstraße zwischen Humboldt- und Zöllnerstrabe, Zöllnerstratzc zwischen Lortzing- und Rosentalstraße. Soweit bei den an die vorgenannten Straßen und Straßenecken angrenzenden Grundstücken die zur Ableitung 5 929 064 385 784 6 3l4 849 Leipziger Angelegenheiten. Leipzig, 16. April. wer haftet für Fehler in Fahrplänen oder Kursbüchern? Es ist nicht immer leicht, sich in einem Fahrplane zurecht zu finden, und ost macht das Kursbuch selbst Reisenden, die viel unterwegs sind, Schwierigkeiten. Immerhin lassen diese sich überwinden, wenn man sich mit der nötigen Geduld wappnet. Enthalten die Kursbücher aber Fehler, so nützt aller Eifer und alle Sachkenntnis nichts. Wer haftet nun für solche Fehler? Diese gerade jetzt beim Erscheinen neuer Fahr pläne interessante und wichtige Frage wird im neuesten Heft der .^alb- Monatsschrift „Gesetz und Recht'^ ausführlich nach der juristischen Zeile hin erörtert. Dort lesen wir u. a.: „Offenbar kann es sich beim Erwerb eines Kursbuches nur um einen Kauf handeln, gleichgültig, ob man es in einem Buchhändlerladen oder am Eisenbahnschalter holt. Sind Züge nicht oder nicht richtig an gegeben, oder ist das Kursbuch mit anderen Fehlern behaftet, so kann der Käufer gemäß 88 459, 462 BGB. den Kauf rückgängig machen, da zweifellos auch kleinere Fehler den Wert und die Tauglichkeit eines Kursbuches aufheben, zumal zu vermuten ist, daß dann an noch anderen Stellen sich Irrtümer eingeschlichen haben. Ehe aber ein Fehler ent deckt ist, wird in der Regel bereits ein Schaden entstanden sein. Die neuen Fahrpläne unterscheiden bekanntlich zwischen Schnell- und Eilzügen und stellen letztere ohne Zuschlag den Personenzügen gleich. Kürzlich benutzte ein Reisender einen Zug, welcher in dem amtlichen Fahrplan, den er am Fahrkartenschalter gekauft hatte, als „Eilzug" ge zeichnet war. Beim Durchgang der Sperre verlangte der Fahrkarten schaffner indessen die Zuschlagsgebühr. Der Reisende bezog sich dem gegenüber auf den amtlichen Fahrplan, und die Eisenbahndirektion er kannte aus Beschwerde an, daß die an den Bahnschaltern zum Verkauf kommenden Fahrpläne amtlich seien und der Zuschlag deshalb zurück- erstattet werden müsse. Auf dies Schulbeispiel läßt sich die Eriavviljcht des Fiskus wenigstens insoweit gründen, als er einen Fahrpreis er hoben hat, den er nach dem amtlichen Fahrplane nicht zu fordern be rechtigt war. Dieselben Folgerungen ergeben sich, wenn die Wagen klassen auf dem Fahrplane unrichtig angegeben sind. Der Fiskus ist aus 8 276 BGB. haftbar, weil er verpflichtet war, für die Richtigkeit der Fahrpläne zu sorgen. Fehler in solchen Plänen können dem Reisenden indes auch mittel baren Schaden verursachen. Ob sich der Ersatz eines solchen begründen läßt, wird man vorsichtiger beurteilen müssen. Wenn aber z. B. ein „letzter" Zug nur Sonntags fährt, was jedoch im Fahrplane nicht er sichtlich ist, und ein Reisender, weil er sich auf diese Angabe verlassen bat, nun zurückbleiben und übernachten muß, so läßt sich u. E. eine Er- katzpflicht aus denselben 8 1kl der Eisenbahnverkehrsordnung stützen. Wie die Vorschrift weiter besagt, sind die Fahrpläne maßgebend, sofern sie öffentlich bekanntgemacht und auf den Stationen rechtzeitig "„ZgMn- digt sind. Falls daher die Beförderung nicht nach Maßgabe eines solchen Fahrplanes erfolgt, steht dem Reisenden ein zivilrechtlicher Scha denersatzanspruch zu. Denn die Eisenbahnen sind reglementarisch zur Beförderung der Personen nach Maßgabe der veröffentlichten Fahr- pläne verpflichtet, soweit nicht die im 8 6 Ziffer 1—3 der Eisenbahn- Verkehrsordnung bezeichneten Gründe entgegenstehen. Ein solcher Grund aber liegt hier nicht vor. * Reichsgericht. Der Erste Staatsanwalt Schweigger in Halle a. d. S. ist zum Reichsanwalt ernannt worden. * Aus dem Verwaltungsdienst. Bei der Zollverwaltung in Leipzig wurden befördert: Zollassistent Hertwig zum Zollsekretär, Revisionsaufseher Stöckel zum Zollassistenten. Pensioniert wurde der Zollsekretär Casper. * Neue Telegraphenanstalt. In Corba bei Wechselburg wird am 17. April eine Telegraphenanstalt mit öffentlicher Fernsprechstelle er- öffnet werden. Die neue Anstalt hält beschränkten Tagesdienst ab. Z«. Der Verkehrsvercin Leipzig, der sich seit einer Reihe von Jahren erfolgreich die Ausgabe gestellt hat, durch unermüdliche uno umsichtige Arbeit den Fremdenverkehr im allgemeinen und speziell unserer Stadt zu fördern, hat am Dienstag im Pfauensaale des Zoolo gischen Gartens wiederum einen interesjanten Vortvagsabend ver anstaltet. Herr Dr. Rucker, Sekretär des amtlichen Verkehrs bureaus der k. k. österreichischen Staatsbahnen, hielt einen anregen den und fesselnden Vortrag über „Die neuen österreichischen Alpen- bahnen", der durch eine große Anzahl ausgezeichneter Lichtbilder aufs trefflichste veranschaulicht wurde. Die verschiedensten Alpenszenerien, wildromantische Schluchten und jäh abfallende, zackige Felswände, eisige Gletscher und schäumende Wasserfälle, liebliche, idyllische Alpen täler und malerisch gelegene Städtchen und Dörfer zogen in bunter Reihenfolge an dem staunenden Auge vorbei, im Herzen eine leise Sehnsucht weckend nach den mit Naturschönbeiten so reich gesegneten österreichischen Alpenlanden. Diese Täler dem Fremdenverkehr er schlossen zu haben, ist der ideale Erfolg der österreichischen Alpenbahnen, die gleichzeitig eine wesentlich kürzere Eisenbahnverbindung Mittel europas und Jnnerösterreichs mit der Adria, speziell mit Triest, er möglichen. Die erste dieser Bahnen, die Karawankenbahn, um- faßt die Linien Klagenfurt—Rosenbach—Aßling und Villach—Rosen- bach. Erstere geht von Klagenfurt aus an dem idyllischen Wörthersee vorbei, steigt bis zum Sattnitzer Plateau empor, nm jenseits des Pla- teaus unter herrlichem Ausblick auf das tief unten liegende Rosenbach tal, über zahlreich« hohe Viadukte der Talsohle zuzueilen. Hier über setzt sie die Drau aus einer 200 Meter langen eisernen Brücke, durch- fährt das Rosenbachtal und vereinigt sich nach Passieren des 7976 Meter langen Karawankentuunels in Aßling mit dem Villacher Flügel der Karawankenbahn, der die Bestimmung hat, die bisherige, über Tarvis führende Verbindung Villachs mit Atzling zu kürzen. Die Wochei- nerbahn zieht in Fortsetzung der Karawankenbahn gegen Süden, durchguert die Jülischen Alpen und verfolgt das romantische Flußtal des Jsonzo bis Görz, um auer über den westlichen^.Karst Triest zu er- reichen. Die Tauernbahn führt von der Station Schwarzbach St. Veit der Linie Salzburg—Wörgl durch das Gasteinertal auf wärts, durchbricht hinter dem weltberühmten Badgastem die Hohen Zweifelhaft erscheint allerdings ein Anspruch, den ein Reisender um deswillen geltend macht, weil er ein Geschäft versäumt hat und ihm dadurch ein Gewinn entgangen ist. Im Buchhandel erscheinen auch viele Kursbücher. Sie haben aber keinen Anspruch auf amtliche Gültigkeit. Die Eisenbahnbehörde hat infolgedessen nichts mit ihnen zu tun. Nur gegen den Verkäufer oder den Verleger oder den Herausgeber kann hier ein Ersatzanspruch in Frage kommen. Man hat sich dabei auf 8 276 BGB. gestützt, nach dem jeder Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Allein fahrlässig handelt nur, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht läßt. Davon kann u. E. nicht die Rede sein, wenn einem Herausgeber eines Kursbuches ein kleines Zeichen entgeht oder er eine falsche Ziffer übersieht. der Tage-, Fallrohr- und WirtschastSwässer erforderlichen unterirdischen Bei- und Fallrohrschleusen noch nicht vorhanden ind oder die vorhandenen Bei« und Fallrohrschleusen ent weder nicht vorschriftsmäßig hergeslelll sind, oder sich in einem derartigen Zustande definden, daß ihr Umbau auch ohne Rücklicht auf den Bau der Hauptschleusr erforderlich ist, sind die Besitzer derartiger Grundstücke auf Grund unserer Ortsbauordnung vom 1. Juli 1903 verpflichtet, die erforder lichen Arbeiten vor Beginn der Straßen- oder Fußweg- herstellung bezw. in Verbindung mit dem Schleuseudau vor nehmen zu lassen. Innerhalb SeS StratzenkörperS sind diese Anlagen auf Rosten der betreffenden Grundstückseigentümer durch unser Tiefbauamt nach vorheriger Einzahlung drS hierfür zu be rechnenden Bauschkostenbetrages auszuführen. Wir fordern hiermit die Eigentümer ober Verwalter der in Frage kommenden Grundstücke auf, die etwa erforderlichen Neu- oder Umbauten an den Bei- oder Fallrohrschleusen rechtzeitig bei uns anzumelden, damit die Ausführung der Arbeiten noch vor der Straßen- und Fußweghrrstellung ver- anlaßt werden kann. Für den Fall der Unterlassung der rechtzeitigen Anzeige haben die Säumigen, außer der Verwirkung einer Geldstrafe bis zu 60 zu gewärtigen, daß diese Arbeiten von Rats wegen auf Kosten der Eigentümer der betreffenden Grund stücke ausgejuhrt werden. Ebenso sind etwa beabsichtigte, die bezeichneten Straßen berührende Arbeiten an den Privat-, Gas-, Wasser- und Kabelleitungen vor Beginn der Straßen-, Fußweg, und Schleusenkerslellungen auSzuführen, da der artige Arbeiten in den neu hergestellten Straßen mit Rück sicht aus die Erhaltung eines guten LtraßenkörperS während der nächsten fünf Jahre nach beendeter Herstellung in der Regel nicht zugelassen werden können. Io. 775. »o«7 Leivffg, am !3. April1908. Ter Rat der Stadt Leipzig. Es lall an einen Unternehmer verdungen werben: Tic Pflasterung der verlängerten Eilenburger Ltratze zwischen der Riebeckstratze und dem MöbtuSPlatze. Die Bedingungen und Arbeitsverzeichnisse sür diele Arbeit liegen in unserem Tiefbauamte, Rathaus, Dachgeschoß, Zimmer Nr. 543 aus und können dort eingesehen oder gegen Entrichtung von je 0,50 .« entnommen werden. Angebote sind verschlossen und mit der Aufschrift: „Pflasterung der verlängerten Eilenburger Ltratze" versehen in dem obenbezeichneten Geschästszimmer bis Mittwoch» den 2V. April 1i»08, 11 Uhr vorm. vortofrei einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt zu dieser Zeit im 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 426 in Gegen- ivart der etwa erschienenen Bewerber oder deren Bevoll mächtigten. Der Rat behält sich jede Entschließung, insbesondere das Recht vor, lämtliche Angebote abzulrhnen. Leipzig, den 14. April 1908. »sei r. I Xr. 3184 Tes Rats Deputation Lsd. Nr. 57. zum Ttefbauwesen. Am Donnerstag, den 16. April a. e., nachmittag 4V, Uhr sollen auf hiesigem Güterbahnhose 2VV Zentner VrtkettS öffentlich an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung verkauft werden. ,o«s Leipzig, Eilenburger Bahnhof, den 15. April 1908. Tauern und zieht sodann durch das Töll- und Drautal nach Villach. Ein Teil dieser Bahn, die Nordrampe von Badgastein 130 Kilometers ist bereits am 20. . trieb übergeben worden, während der Rest von Badgastein bis Spittal an der Drau 150 Kilometers infolge der Schwierigkeiten, die sich durch den Bau des großen Tauerntunnels ergeben haben, erst im Laufe dieses Jahres eröffnet werden kann. Die Karawankenbahn, die Wocheiner- babn und Pyhrnbahn, welche den bisherigen Weg zwischen Linz und Selztal nm fast 70 Kilometer kürzt, wurden schon 1906 dem Be triebe übergeben. Sämtliche Linien sind hochinteressante Gebirgs bahnen mit zahlreichen Kunstbauten und erschließen neue Rcisegebiele mit reichen Naturschönheiten, deren Reiz überdies durch eine seltene Mannigfaltigkeit der Landschaftsbilder erhöht wird. Zum Schluffe seines mit reichem Beifall ausgenommenen interessanten Vortrages ent- warf Herr Dr. Rucker noch kurz ein Bild der landschaftlichen Schön- heiten, die durch die Vinschgaubahnen Meran—Mols—Landcck er- schlossen werden. e Verfügung für die Zivilvorsitzendcn der Ersatzkommissionen. Durch eine Verfügung sind in Sachsen die Zivilvorsitzenden der Ersatz- iommissioncn angewiesen worden, diejenigen Mannschaften, die wegen beginnender Tuberkulose und anderen chronischen Krankheiten vom Militärdienst zurückgewiesen werden müssen, den zuständigen Stellen behufs Einleitung eines Heilverfahrens zu überweisen. Bei den mili tärärztlichen Untersuchungen der Gestellungspflichtigen werden bekannt lich häufig Krankheitszustände ausaedeckt, die, wenn rechtzeitig eine zweckentsprechende Behandlung erfolgt, ganz gehoben oder doch so ge bessert werden können, daß die Erwerbsfähigkeit des Kranken er- halten oder wiederhergestellt wird. Manche Kranke denken leider erst dann an eine gründliche Kur, wenn die günstigste Zeit für die Ein leitung eines Heilverfahrens verstrichen ist. Es ist nunmehr im Dlenstaufsichtswege eine allgemeine Regelung der Angelegenbett er folgt, von der man sich einen besseren Erfolg für die einzelnen Lame, als auch für die Hebung der Volksgesundheit überhaupt verspricht. Von den Stellen, welche die Heilbehandlungen übernehmen sollen, kommt hauptsächlich die Landesversichernngsanstalt Königreich Sachsen in Betracht, für die der 8 18 des Jnvalidenversicherungsgejetzes eine .Handhabe bietet. In Preußen und Bayern sind bereits vor einigen Jahren ähnliche Anordnungen ergangen. * Der Sommerfahrplan der Sächsischen StaatSbahn ist von beule ab bei allen Stationen und Auskunstsstcllen zum Preise von 10 Ps. in Buchform und von 50 Pf. in Aushangsorm erhältlich. (Vgl. Amtl. Bekanntmachung., * Tie diesjährigen Aachlebrerprüfnngen im Zeichnen und Schreiben finden Anfang Juli vor Beginn der großen Ferien statt. Gesuche um Zulassung zur Fnchlehrervrüfung im Zeichnen sind von Bewerbern mit sächsischer Staats- angedörigkeit bei dem Bezirksschulinspektor ibreS Aufenthaltsortes, von Nicht sachsen bei dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts bis ivätcstenS den 9. Mai einzureichen. Diejenigen, die sich der Fachlehrerprüning im Schreiben unterwerscn wollen, baden die Gesuche bis zum gleichen Zeitpunlt an den BezirkSschulinspektor ihres Aufenthaltsortes zu richten. In beiden Fällen sind den Gesuchen di» rriorderlichen Zeugnisse beizusügen. * Osterausstellung der Städtischen Gewerbeschule. Wie. alljähr lich, ladet die Städtische Gewerbeschule zum Besuche der öffentlichen Ausstellung der Schülerarbeiten aller Abteilungen ein. Das Erdgeschoß enthält die Leistungen der Deutschen Fachschule für Drechsler und Bild schnitzer, ebenso die ausgeführten Entwürfe der Lehrwerkstätten der kunstgewerblichen Lehranstalt für Tischler. An diese Ausstellung schließt sich im 1. Geschoß die Klaffe für kunstgewerbliches Zeichnen, namentlich für Kunsttischlerei und Dekorationsmalerei. Neben vollständigen Lehr- Oeffentliche Versteigerung. Sonnadcnv, den 18. April 1908, nachmittag 1'/« Uhr ver steigere ich im Produktcnsaal der Börse zu Leipzig meistbietend für Rechnung wen es angeht Lvo Ztr. feine Laplata-Weizenkleie bahnstebend auf Station Schlieben, sofortige Uebernahme gegen Kasse. Kauflustige haben während der Versteigerung freien Zutritt zur Börse. - Leivzig, 16. April 1908. »oso t Q. kiternlberx, Pfasfendorfer Straße 56, öffentlich angesteUter vereidigter Handelsmakler. -iur arn ädrigen -Innrdlänern. In das GüterrechtSregister ist eingetragen worden: Die Verwaltung und Nutznießung des praktischen ArzteS Ottokar Schottländer in Leipzig an dem Vermögen seiner Ehesrau Amalie Marte geb. Günther ist durch Ehevertrag vom 14. Februar ausgeschlossen worden. 56 60 50 29 25 28 89 17 Bei allen weiteren steuersatz vier vom Hundert desjenigen Einkommens, mit dem die vorausgehende Klasse endet. Leipzig, am 15. April 1908.. so«v Ter Rat der Stadt Leipzig. Am 1. Mai tritt aus den sächsischen LtaatSbahnen der Sommerfahrplan in Kraft. Nähere Auskunft erteilen vom 16. April ad die Stationen und AuSkunftsstellen. Bei beiden ist auch der neue Fahrplan in Buchform zum Preise von 10 und in Aushangsorm zum Preise von 50 verkäuflich. Kgl. Grneral-Ttrettton der Sachs. Staatseisenbahnen. I««dS Ausgabe. Für ärztliche Behandlung: s.) Pauschalhonorar ..^ 1031563 — b) außerhalb d. Pauschal- Honorars .... 32241966 Für Arznei und sonstige Heilmittel . . . Krankengelder an Mitglieder Krankengelder au Angehörige der Mitglieder Unterstützungen an Wöchnerinnen. . . . Sterbegelder Kur- u. Verpflegkosten an Krankenanstalten Ersatzleistungen an Dritte sür gewährte Krankenunterstützung . Zurückgezahlte Beiträge Rursverlust von ausgelosten Wertpapieren Verwaltungskosten Sonstige Ausgaben Summa der Ausgabe Rücklage pro 1907 . Einnahme. Betrag. Zinsen von Kapitalien 112.459 44 Eintrittsgelder .......... Durch Arbeitgeber sür 1 versicherungspflichtige s V, Arbeitgeber Mitglieder eingezahlte l'/, Arbeitnehmer 741 70 Beiträge .... 1 Durch sreiwillige Mitglieder eingezahlte 5 686550 53 Beiträge Ersatzleistungen Dritter f. gewährte Kranken- 376 067 61 Unterstützung 82 742 80 Sonstige Einnahmen 56 287 09 Summa der Einnahme 6 314 819 17 j Klaffe 1 Einkommen Normal- steuersatz 70"/, des Normal steuersatzes -4 1 über 500 bis zu 600 2 I 40 2 - 600 700 3 — 2 10 3 - 700 800 4 — 2 80 4 - 800 950 6 — 4 20 5 - 950 1100 8 — 5 60 6 - 1100 1250 10 — 7 — 7 - 1250 1400 13 — 9 10 8 - 1400 1600 M 16 — 11 20 9 - 1600 1900 A 21 — 14 70 10 - 1900 2 200 M 29 — 20 30 1l - 2 200 2 500 M 35 50 24 85 12 - 2500 2 800 M 42 — 29 40 13 - 2 800 3100 M 49 50 34 65 14 - 3100 3 400 57 50 40 25 15 - 3400 3 700 65 50 45 85 16 - 3 700 4000 73 50 51 45 l7 - 4000 4300 83 — 58 10 18 - 4 300 4 800 94 — 65 80 19 - 48M 5 300 110 — 77 — 20 - 5 300 5800 - 129 — 90 30 21 - 5 800 6 300 145 — 101 50 22 - 6 300 6 800 165 — 115 50 23 - 6 800 7 300 - 184 — 128 80 24 - 7 300 7 800 - 200 — 140 — 25 - 7800 8 300 220 — 154 — 26 - 8300 8800 - 240 — 168 —— 27 - 8800 9 400 261 — 182 70 28 - 9 400 10000 - 286 — 200 20 29 - 10000 11000 314 — 219 80 - 11000 12000 - 352 — 246 40 3l - 12 000 13000 386 — 270 20 32 - 13 000 14 000 420 — 294 — 33 - 14 000 15000 - 455 — 318 50 34 - 15000 16 000 489 — 342 30 35 - 16 000 17 000 - 523 — 366 10 36 - 17 000 18 000 557 — 389 90 37 - 18000 19 000 592 — 414 40 -18 - 19 000 20000 - 628 — 439 60 Von da bis zu einem Einkommen von 100000 ./L steige» Vermögen am 1. Januar 1907 laut vorjährigem Ab ¬ schluß . . . . 3 569 960 ./L 34 hiervon ab: Kursverlust an Effek ten nachdemStande vom 31. Dezember 3 472 022 39 Ztammvermögen am 1. Januar 1907 . . Reservefonds am 1. Ja ¬ nuar 1907 . . . 2 822 693 ./S 55 hiervon ab: KurSverlust an Effekten nach dem Stande vom 3l. Dezember 1907 97 937 - 95 - 147 261 79 1907 97937 - 95 . 2 724 760 60 dem Reservefonds im Jahce 1907 zugeführt 385 784 - 89 - Rücklage des Jahres 1907 385 784 89 ! 3110 545 49 Betriebsfonds am 1. Januar 1907 . . . 600 000 — 3 857 807 28 3 857 867 28 in den Klassen 39 bis mit 41 (20—23 000) um je 35 - - - 42 46 (23—28000) - - 36 - - - - 47 56 (28—38 000) - - 37 - - - 57 60 (38-42000) - - 38 » - - 61 64 (42—46 000) - - 39 - - » - 65 72 (46—54 000) - - 40 - » - 73 75 (54—57 000) - - 41 » » - 76 86 (57—68 000) - - 42 - » - - 8/ 93 (68—75000) - - 43 - - - 94 99 (75—81000! - - 44 - - - - 100 104 (81—86000) - - 45 - - » 105 109 (86—91600) - - 46 - - - - 110 112 (91—94 000) - - 47 - - « 113 114 (94—96 000) - - 48 - « « - 115 117 (96—99 000) - - 49 B in der Klaffe 118 (99—100000) um 50 -