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7» so hat da- eben gerade den Zweck, die Sapitalbildung im Jnlande zu fördern und auf diese Weise auf der einen Seite die Senkung de- Zinssatzes herbeizuführen — denn wir leiden heute alle unter der außergewöhn lichen Höhe der Sätze für Leihgeld — und -weiten der Überfremdung vorzubeugen. Also ich glaube, wir haben für unseren Antrag Nr. 39 bessere Gründe, wenn man die Gesamtheit der deutschen Interessen ansieht, als der Herr Kollege Renner, der diese Gelegenheit wieder einmal benutzt, um einen Agitationsantrag zu stellen. (Sehr richtig! b. d. D. Vp) Hierauf wird abgestimmt. Tit. 4, Schlachtsteuer, wird in besonderer Abstimmung angenommen. Ebenso wird der Antrag Drucksache Rr.144a und der Antrag Renner «. Gen. angenommen. Der Antrag Drucksache Nr. 144b, und damit der Antrag Nr. 3S, wird abgelehnt. In Erledigung von Punkt 10: Zweite Beratung über Kap. 13 — Staatsschulden und Jahresrenten — des ordentlichen TtaatShanshaltplanS für das Rech nungsjahr 1929 (Mündlicher Bericht des Haushalt- auoschusseS ä, Drucksache Nr. 145) werden ohne Bericht und Aussprache die Einstellungen bei diesem Kapitel nach der Vorlage 1 gegen die kommunistischen Stim men genehmigt. Punkt 11 der Tagesordnung: Zweite Beratung über den Entwurf eines Gesetzes über den Staats- haushalt auf das Rechnungsjahr 1929 — Vorlagen Rr. 1 und 4. — (Mündlicher Bericht der Haushalt' auSschüsse und L, Drucksache Rr. 1S1.) Der Antrag Nr. 161 lautet: (Die Minderheitsanträge sind durch > besonders bezeichnet.) Der Landtag wolle beschließen: 1. in § 1 die Gesamteinnahmen des ordentlichen Staatshaushaltplans für 1929 auf 406971780 NM., die Gesamtausgaben auf 434928640 RM. und den Fehlbetrag vorbehältlich des Abzugs der nach § 3 des Entwurfs des Gesetzes — Vorlage Nr. 4 — vorzunehmenden Einsparungen auf 27956860 RM., den Gesamtbetrag des außerordentlichen Staats haushaltplans auf 49318950 RM. festzusetzen; 8. a) dem 8 3 — Vorlage Nr. 4 — folgenden neuen Abs. 2 anzufügen: „Zu den Mitteln für Reisekosten im Sinne von Abs. 1 gehören nicht die Mittel, die bei den Hochschulen und den Schulen für Ubungs-, Belehrungs- und Studienreisen, Lehrausflüge, Lehrübungen im Freien und Studienaufent halte im Ausland eingestellt sind."; d) » dem vorersichtlichen neuen Abs. 2 auzufügen: „Zn den Mitteln für allgemeine Geschäfts, bedürfnisse und zu dem Büchereiaufwand im Sinne von Abs. 1 gehören nicht die Mittel für Lehr- und Forschungszwecke bei den Hochschulen und für Lehrzwecke bei den Schulen."; Dobbert. 3. im § 4 (früher § 3) die Worte: „Beträge" bis „sowie die" zu streichen; 4. mit diesen Änderungen den §§ 1 bis 6 des Ent wurfs des Gesetzes über den Staatshaushalt'auf das Rechnungsjahr 1929 zuzustimmen; 5. Eingang und Schluß des Gesetzentwurfs nach der Vorlage zu genehmigen. Ber.-Erst. Dr. Blüher (D. Vp ): Der 8 1 des Ge setzes über den Staatshaushalt auf das Rechnungsjahr 1929 in Vorlage Nr. 1 sah eine Gesamteinnahme beim ordentlichen Staatshaushaltetat von 416319780 RM. rmd eine Gesamtausgabe von 435819780 RM. vor nnd infolgedessen einen Fehlbetrag beim ordentlichen Etat von 19,5 Mill. NM., während der außerordentliche Etat auf 50418950 NM. abgestellt war. Durch die Vorlage Nr.4 ist insofern eine Änderung eingetreten, als die Ein nahmen von 416319780 NM. ans 406971780 NM. in- folge der geringeren Einstellung bei den ttberweisungs- steuern herabgesunken sind, und die Gesamtausgaben von 435819 780 auf 429321780 RM. gekürzt worden sind, also nicht um 10 Mill. RM. wie die Einnahmen, sondern um 6 Mill. RM. Infolgedessen erhöht sich bei der Vorlage Nr. 4 der Fehlbetrag um 19,5 Mill. NM. auf 22,35 Mill. NM. Beim außerordentlichen Etat war der Betrag in der Vorlage Nr. 4 von 50,4 Mill. MR. auf 49 Mill. RM. ermäßigt. Die jetzigen Ziffern bedeuten, daß die Einnahmen in der Höhe der Vorlage Nr. 4 geblieben sind, daß aber die Gesamtausgaben wiederum gegenüber der Vor lage Nr. 4 gestiegen find, nicht ganz auf den Betrag der Vorlage Nr. 1, aber doch auf 434928640 RM Infolgedessen ist der Fehlbetrag nunmehr rund 28 Mill. NM. Das ist natürlich ein sehr unerfreulicher Zustand. (Sehr richtig! rechts.) Gewiß, ich habe wieder holt darauf hingewiesen, daß wir bei Kap. 12, bei den Landessteuern, gewisse Reserven haben. Aber es kann selbstverständlich nicht davon die Rede sein, daß diese Reserven auch nur annähernd ausreichen werden, diesen Felbelrag zu decken, und wir werden uns mit der Mög lichkeit abfinden müssen, daß eines schönen Tages die Staatsregierung und das Finanzministerium sagt: Die Einnahmen reichen zur Deckung der vom Landtage be willigten Ausgaben nicht überall aus. (Hört, hört! links. Tas geht uns in den Städten auch so, daß eines schönen Tages das Finanzamt sagt: Tas haben zwar die Herren Stadtverordneten bewilligt, aber ich habe kein Geld (Abg. Edel: Dann soll er für Geld sorgen!) Dann bleib eben nichts übrlg, als daß die Sache zunächst einma aufgeschoben wird. (Zuruf b. d. Soz) Am 1. des nächsten Monats sieht vielleicht die Sache etwas besser auS. Mit solchen Sachen muß man sich heute, wenn man einen Defizitetat von 27^ Millionen verabschiedet, abfinden. Das ist das, was ich zum § 1 zu fagen habe. (Lebhafte Zurufe links und recht-.) Dann komme ich zum § 3, und zwar in der Fassung der Vorlage Nr.4. DieBorlage Rr.4 will etwa-nachahmen was auch in andern Ländern und im Reiche vorgesehen st, daß nämlich generell gesagt wird, bei gewissen Kapiteln und Einstellungen muß schematisch gespart werden, da sagt 8 3, ich wiederhole ihn in der Fassung der Vorlage 4: Bon den Einstellungen usw. sind einzusparen 5 v. H. bei den Mitteln für Reisekosten, ferner bei den Mitteln für allgemeine Geschäftsbedürfnisse und drittens bei dem Büchereiaufwande. Und es sind dann gewisse Ausnahmen gemacht. ES könnte jemand auf den Gedanken kommen, daß unter diesen Reisekosten nun auch die Mittel für UbungS- reisen, Belehrungsreisen, Lehrausflüge usw. gemeint sind. Um das klarzustellen, daß diese Mittel nicht beschnitten werden sollen, hat der Ausschuß beschlossen, zu § 3 der Vorlage Nr. 4 einen neuen Absatz 2 anzufügen, der lautet: Zu den Mitteln für Reisekosten im Sinne von Abs. 1 gehören nicht die Mittel, die bei den Hoch schulen und den Schulen für Ubungs-, Belehrungs- llnd Studienreisen, Lehrausflüge, Lehrübungen im Freien und Studienaufenthalte im Ausland ein gestellt sind über diesen Zusatz herrschte in den vereinigten Aus schüssen Einigkeit. Ich hatte nun als Berichterstatter im Ausschüsse noch einen zweiten Satz angefügt, den Sie jetzt unter 2d finden und der lautet: Zu den Mitteln für allgemeine Geschäftsbedürfnisse und zu dem Büchereiaufwand im Sinne von Abs. 1 gehören nicht die Mittel für Lehr- und Forschungs zwecke bei den Hochschulen und für Lehrzwecke bei den Schulen. Gegen diesen Satz hat aber der Vertreter des Finanzministeriums sehr erhebliche Bedenken geltend gemacht, und da ich mich immer gern von Negierungs- vertretern belehren lasse (Abg. Müller jPlanitzj: Das ist Ihre schwache Seite!), habe ich mich veranlaßt ge sehen, dann diesen Satz zu streichen. Aber die Minder heit des Ausschusses war weniger regierungsfromm als ich (Heiterkeit), und Herr Kollege Dobbert hat deshalb den Antrag gestellt, der unter 2d hier vor gesehen ist. Ich habe Sie namens des Ausschusses zu bitten, den Mehrheitsantrag unter 2a anzunehmen und den Minderheitsantrag unter 2d abzulehnen. Dann komme ich zu Punkt 3 des Antrages, den ich Ihnen vorlege. Im Etatgesetze und zwar in der Fassung der Vorlage 1, steht ein § 3, der jetzt die Ordnungsnummer 4 erhält, der eine ganz außer gewöhnliche Stärkung der Befugnisse des Finanz ministeriums bedeutet (Sehr richtig! b. d. Soz ), daß nämlich der Finanzminister Einspruch gegen gewisse Ausgaben erheben kann mit der Bemerkung, daß er kein Geld hat. Die Regierungsvorlage sieht vor, daß sich dieses Einspruchsrecht des Finanzmtnisters beziehen soll einmal auf Beträge, die im ordentlichen Staatsaushaltplan unter einmaligen außergewöhn lichen Ausgaben für neue Bauten stehen, und ferner für den außerordentlichen Staatshaushalt. Ich habe Bedenken getragen, diese extraordinäre Befugnis des Finanzministeriums in vollem Umfange den Aus schüssen zur Annahme zu empfehlen. (Abg. Nenner: Der ganze Paragraph muß weg!) Ich muß sagen, daß diese außergewwöhnliche Befugnis für den außerordentlichen Etat mir tragbar erscheint. Aber ich habe Bedenken getragen, dieser extraordinären Befugnis des Finanzministeriums zuzustimmen auch auf den ordentlichen Etat. Damit ist nicht gesagt, daß nicht eines schönen Tages der Herr Finanzminister auch beim ordentlichen Etat hintritt und sagt: ich kann nicht, ihr müßt die und die Ausgaben mindestens diesen Monat nicht machen. Wir wünschen nun nicht, daß das ein einseitiges Recht des Finanzministers ist, sondern daß dann, wenn der Finanzminister eine derartige Erklärung abgibt, das Kabinett sich darüber schlüssig macht. (Zu- ruf rechts: Das steht auch in der Begründung!) Wenn das in der Begründung steht, so ist das recht schön, es kommt aber darauf an, was im Gesetz steht, und im Gesetz steht eben die Befugnis des Finanzministeriums. Infolgedessen hat die Mehrheit des Ausschusses be schlossen, das dort zu streichen, was sich auf den ordent lichen Etat bezieht. Ich bitte, dem zuzustimmen. Abg. Geiser (Soz ): Ich habe nicht die Absicht, auf die Ausführungen des Herrn Vorredners im einzelnen einzugchen, möchte mir aber erlauben, eine Bemerkung von ihm besonders unter die Lupe zu nehmen, und zwar die Bemerkung, die sich darauf bezog, daß man dem Herrn Finanzminister jetzt in bezug auf die höher gezogenen Etatpositionen einen Freibrief erteilt, wenn er meint, kein Geld dafür aufbringen zu können, sich einfach um die Dinge nicht kümmern zu brauchen. Die Sozialdemokratische Partei protestiert mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln hiergegen und wird alles versuchen, derartige Diktaturgelttste des Herrn Finanz ministers von vornherein im Keime zu ersticken. (Sehr gut! b. d. Soz.) Darüber hinaus möchte ich im Namen der Sozialdemokratischen Fraktion folgende Erklärung abgeben: Schon bei der ersten Beratung des Staatshaushalt- planes für das Jahr 1929 haben wir den ernsten Willen der Sozialdemokratie bekundet, die Interessen der Minderbemittelten gegenüber der einseitigen Politik der Regierung zu vertreten, die die Interessen der Besitzenden in allen Etatskapiteln weitestgehend berück- sichtigt hat. Zwar haben die Wahlen vom 12. Mai die frühere Heldt-Negierung beseitigt, deren Wirken mit ihren korruptiven Begleiterscheinungen oft unsere schärfste Kritik auslösen mußte. Doch ist es mit Hilfe der Kommunisten dem reaktionären Bürgertum ge lungen, unter der heuchlerischen Parole „Nie wieder Sowjet-Sachsen!" eine Arbeitermehrheit im Sächsischen Landtage zu verhindern. (Sehr richtig! b. d. Soz., Lachen b. d. Komm.) Parlamentarisch leisteten nach den Wahlen die Kommunisten der Reaktion erneut Hilfs stellung, indem sie durch die Abgabe weißer Stimm zettel die Wahl des Ministerpräsidenten Bünger er möglichten. (Erneutes Sehr richtig! b. d. Soz., Zurufe b. d. Komm.) Mit brutalem Zynismus bekannten sie, daß sie in vollem Bewußtsein der Konsequenzen dem volk-parteilichen Ministerpräsidenten in den Sattel geholfen haben. Da- neue Kabinett befolgte nun getreu die Richtlinien der vorangegangenen Kabi nette de- Großbürgerblocks. Ohne parlamentarische Mehrheit, nicht auf verfassungsmäßiger Grundlage ge wählt, bietet die Regierung ein groteskes Beispiel der Ohnmacht, der Zernssenhert, der Hilflosigkeit, nur ge leitet und -usammengehalten von dem Gesichtspunkt: auf Kosten der Ärmsten der Armen ihre Geschenkpolitik zugunsten von Jnteressentencliquen weiterhin durch zuführen. (Sehr wahr! b. d. Soz. — Lachen rechts.) Die Nationalsozialisten erwiesen sich nach ihren anti- parlamentarischen Donquichoterien im Wahlkampfe al- die getreuesten parlamentarischen Schildhalter der Re aktion. (Abg. v. Killinger: So ein Bockmist! — Der Zwischenrufer erhält dafür einen Ordnungsruf.) Sie, die im Wahlkampfe um die Stimmen der Arbeiterschaft buhlten, mißachteten deren Lebensnotwendigkeiten und suchten Ihren zwiespältigen Charakter durch die lächer lichsten Komödien zu verschleiern, die Sie im Parlament aufführen. Ministerpräsident vr. Bünger fand es nicht unter seiner Würde, sich unter das kaudinische Joch der Nationalsozialisten zu beugen, deren Forderungen selbst mit der Politik der Deutschen Bolkspartei im Reiche im strikten Widerspruch stehen. Eine verfassungsmäßige Grundlage ist für die Negierung, gegen deren Wahl die Entscheidung des Staatsgerichtshofes angestrengt worden ist, nicht vorhanden. Dabei zeigt diese Negie rung, ohne Mehrheit im Parlament, angeblich zu sammengesetzt aus fachmännisch geschulten Persönlich keiten, so offen ihr reaktionäres Gepräge, daß ihr von vornherein die Sozialdemokratie in entschiedenster Gegnerschaft entgegensteht. Die Negierung vr. Büngers verbürgt nicht einmal die Durchführung der vom Land tage gefaßten Beschlüsse, und wir erheben schon jetzt Protest gegen die Androhung des Finanzministcrs, die Beschlüsse des Landtags nur dann auszuführen, wenn sie nach seiner Auffassung finanziell tragbar sind. Mit schärfstem Nachdruck hat die Sozialdemokratische Fraktion in den Ausschußberatungen versucht, den Haushaltplan seines einseitigen Charakters zugunsten der Besitzenden zu entkleiden. Unbedingte Voraus setzung für einen entscheidenden fortschrittlichen Kurs- wechsel wäre die Änderung der sächsischen Steuer- gesctze, um die tragfähigen Kreise des Volkes zu den Verpflichtungen des Staates heranzuziehen und die Minderbemittelten zu entlasten. Dazu ist die jetzige Regierung weder gewillt, noch befähigt. Durch die Notverordnung zur Erhebung der Grundsteuer nach den alten Einheitswerten verschenkt sie trotz der großen Finanznot des Landes weiterhin viele Millionen Mark. (Sehr richtig! b. d. Soz, Lachen rechts.) So ist der Etat das getreue Spiegelbild des reaktionären Charakters der Parteien, die gegenwärtig die Regierung bilden. Durch ihren Nachtragsetat hat die Regierung den Weg weiter beschritten, der unter der Führung des Finanzministers der Wirtschaftspartei nun seit Jahren eingehalten wird. Zwar ist eö der Sozialdemokratie ge lungen, einzelne Verbesserungen für die Arbeiterschaft zu erreichen; aber dies ändert nichts an dem Gesamt bild der Einnahmen und Ausgaben des sächsischen Staates. Tie eingesetzten Summen für den Gesundheits schutz der Arbeiter, für die Wohlfahrtspflege, für die kulturellen Ausgaben des Staates sind unzulänglich, und es muß von uns immer auf das schärfste ver urteilt werden, daß das Finanzministerium trotz der von den Regierungsparteien abgegebenen Versprechungen sofort nach den Wahlen weitere Millionen Mark ge strichen hat, die früher für soziale Verpflichtungen des Staates und für kulturelle Zwecke verausgabt wurden. (Zustimmung b. d. Soz.) Die privatwirtschaftliche Orientierung des Finanz ministeriums ist eine ständige Gefahr für die staats wirtschaftlichen Betriebe. Die Sozialdemokratie setzt sich demgegenüber ein für den Bestand und den sozialen Ausbau dieser Betriebe, den die gegenwärtige Negierung nicht gewährleistet. Die Sozialdemokratie bekämpft es auch auf das schärfste, daß weitere Lasten auf die Ge meinden abgewälzt werden, und erhebt Protest gegen die fortgesetzten Maßnahmen der Negierung, die die Gemeindefinanzen völlig ins Wanken bringen. Sie ist sich bewußt, daß mit der von der Regierung betriebenen Politik eine schwere Schädigung der Ärmsten der Armen des Volkes verbunden ist. Wohl ist im Landtag ein Antrag angenommen worden, eine Anleihe von 30 Mill. M. zur Förderung des Wohnungsbaues aufzunehmen. Aber die Sozial demokratie weiß, daß es des verschärften Druckes der Bevölkerung im Lande selbst bedarf, um auf dem Ge biete des Wohnungsbaues, ebenso wie auf dem des Wegebaues, wenigstens die dringendsten Erfordernisse durchzusetzen. So bedeutet der Bestand der gegenwärtigen Regie rung, für den Demokraten, Altsozialisten und Auswertler ebenso verantwortlich sind, wie die offiziellen Regierungs parteien, für die künftige Entwicklung des Landes eine schwere Gefahr. (Lebhaftes Sehr wahr! b. d. Soz.) Die weitere Militarisierung der Polizei und die Entdemokratisierung der Verwaltung drohen in ver schärftem Maße. Die Sozialdemokratie verlangt im Gegenteil eine gründliche Verwaltungsreform, systema tischen Neuaufbau des Schulwesens, Ausbau des sozialen Berwaltungsorganismus des Staates. Der gegenwärtigen Regierung steht die Sozial demokratie mit schärfstem Mißtrauen gegenüber, sie lehnt jede Verantwortung für die Gestaltung des Haus haltplanes ab. In Konsequenz ihrer politischen Haltung und angesichts der unsozialen Gestaltung des Haushalt planes lehnt die Sozialdemokratie das Gesetzgebungs werk in seiner Gesamtheit ab und bringt zugleich die Gewißheit zum Ausdruck, daß die gegenwärtige Reyierung überwunden werden wird, und daß cs schließlich dem Druck der Sozialdemokratischen Partei Sachsens, als der stärksten des Landes, möglich sein wird, die Gesetzgebung Sachsens in Einklang zu bringen mit den elementaren Erfordernissen der Minder bemittelten, der großen Mehrheit des sächsischen Volkes, deren Vertreterin die sächsische Sozialdemokratie ist. (Lebhaftes Bravo! b. d. Soz.) (Fortsetzung in der Beilage.)