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Hauptversammlung der Nordwestlichen Gruppe. 28. Jahrg. Nr. 15. braches der ausländischen Arbeiter zu steuern, ist angeordnet worden, zunächst den aus Rußland, Oesterreich-Ungarn und deren östlichen Hinterländern zuwandernden ansländischen Ar beitern Inlandsausweispapiere in deutscher Sprache auszustellen und auf diesem Wege zu ermög lichen, einerseits die ausländischen Arbeiter ge nauer zu kontrollieren und sie zu gesetzmäßigem Verhalten anzuhalten, anderseits ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, falls sie obrig keitlicher Hilfe bedürfen. Es ist dies eine Frage, in der sich die Industrie der Landwirtschaft nicht entziehen zu sollen, sondern ihr vielmehr kräftigen Beistand leisten zu müssen glaubte. In Gemeinschaft mit der deutschen Feldarbeiter zentrale ist daher beschlossen worden, wie in Schlesien so auch in Rheinland-Westfalen eine Legitimationsstelle für ausländische Arbeiter ins Leben zu rufen, für deren Sitz der Vorstand der Gruppe Essen in Vorschlag gebracht hat. Im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe hat man sich seit einiger Zeit damit befaßt, neue Sicherheitsvorschriftenfür Starkstr omanlagen auszuarbeiten, hatte sich dabei aber in der Hauptsache auf die gut achtliche Mitarbeit des Verbandes der Elektro techniker gestützt, während Sachverständige der Industrie, die ein Urteil über die Zweckmäßig keit und Durchführbarkeit solcher Vorschriften in industriellen Werken allein zu fällen in der Lage sind, nicht gehört worden waren. Wir haben bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheit für die Eisenindustrie nicht unterlassen, in Ge meinschaft mit dem „Verein deutscher Eisen hüttenleute“ und dem „Verein für die bergbau lichen Interessen im 0. B. A. B. Dortmund“ die Wünsche der rheinisch-westfälischen Industrie und des Bergbaues geltend zu machen, zunächst jedoch ohne Erfolg. Das geschäftsführende Vor standsmitglied der Gruppe nahm infolgedessen Veranlassung, im Abgeordnetenhause noch ein mal nachdrücklich die Berechtigung der in einem Gegenentwurfe niedergelegten Wünsche der drei Vereine zu betonen. Der Erfolg war die am 22. Februar 1908 in Berlin stattgehabte Be sprechung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe mit Vertretern der industriellen Werke und der Elektrotechnik. Hierüber hat die „Köl nische Zeitung“ das Folgende berichtet: „Anwesend waren dabei außer dem Herrn Handelsminister Geheimrat Jäger, den man als den Vater der Polizeiverordnung ansieht, ferner Baurat Beukenberg vom Hörder Bergwerks- und Hiittenverein, Direktor Brügmann von der Apler- becker Hütte, Aplerbeck, ferner Prof. Klingen berg, Geheimrat Weber, Direktor Oppermann, Direktor Goldenberg, Erster Direktor Wilkens, Direktor Passavant, Generalsekretär Dettmar für den Verband Deutscher Elektrotechniker, weiter hin Assessor Dill und Hr. v. Groddeck für den Bergbaulichen Verein, ferner mehrere Betriebs ingenieure der westfälischen Großindustrie. Ob wohl zur Beratung nur die Vorschriften für die Ueberwachung und den Betrieb elektrischer Stark stromanlagen standen, kam bei allen Vertretern doch ein entschiedener Unwille gegen das Kosten gesetz und die Polizeiverordnung als solche zunächst zum Ausdruck. Von allen Seiten wurde betont, daß die Polizeiverordnung eine einheit liche Vorschrift für die verschiedenen Arten elektrischer Anlagen aufstellen und damit die Rücksichten auf Leben und Gesundheit wie auf die Feuersicherheit durch die gleichen Maßnahmen wahrnehmen will. Infolge dieser unzulässigen Verquickung der verschiedensten Sonderforde rungen zu gemeinsamen Vorschriften und durch die Einbeziehung solcher elektrischer Anlagen unter die Polizeiverordnung, bei denen keinerlei öffentliches Interesse vorliegt, sowie endlich von gewerblichen Anlagen, für die bereits durch Reichsgesetzgebung auf Grund der Gewerbe ordnung eine hinreichende behördliche Ueber wachung besteht, dehnt sich das Anwendungs gebiet der Polizeiverordnung auf das gesamte Wirtschafts- und Erwerbsleben aus. Es wurde betont, daß die jetzige Aufsicht der Gewerbe- Inspektionen, soweit Leben und Gesundheit von Personen sowie Feuergefährlichkeit in Frage kommen, im allgemeinen durchaus als hinreichend bezeichnet werden muß. Es sei für die Industrie, welche die Elektrizität in immer weiterem Um fange in Benutzung nimmt, außerordentlich hem mend, wenn nicht nur die Anlage, sondern auch der Betrieb der elektrischen Anlagen der poli zeilichen Aufsicht unterstellt werden sollte. Die Betriebsführung sei, sofern der Schutz für Leben, Gesundheit und Feuersgefahr nicht in Frage komme, reine Privatsache des Besitzers der elek trischen Anlage, und es sei wohl nicht die Auf gabe der Staatsregierung, hier einzugreifen. Wohin solle die Industrie kommen, wenn es mit den polizeilichen Vorschriften in dem bisherigen Zeitmaß weiter gehe? Die deutsche elektro technische Industrie sei in der Welt voran und habe sich entwickelt ohne jede staatliche Auf sicht, und es würde für die heimische elektro technische Industrie eine schwere Schädigung gegenüber dem Ausland bedeuten, wenn sie jetzt unter Kuratel gestellt werden sollte, wozu eine Veranlassung bisher überhaupt nicht vorgelegen habe. Ein öffentliches Interesse liege eben nur da vor, wo es sich um elektrische Einrichtungen in Warenhäusern, Theatern, öffentlichen Ver sammlungsräumen, Ausstellungsräumen und der gleichen handle. Das Kostengesetz von 1905 an und für sich sei bedauerlich; wenn nun auf Grund dessen eine Polizeiverordnung einmal ein geführt werden müsse, so sollte sich diese ledig lich auf Anlagen beschränken, wo ein öffent liches Interesse in Frage komme, nicht aber auf das gesamte Gebiet der angewandten Elektro technik. Weit eher seien doch wohl polizeiliche