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45 (Unter den „Benachbarten" sind nach verschiedenen Botcugeldsausgaben wahrscheinlich zu verstehen: Wolf von Schönburg, von Ende zu Königsfeld, Frau von Kostitz auf Kötteritzsch, Ernst von Ponikau, Abraham von Einsiedel zu Syhra usw.) Im Rochlitzer Amte war jedem Amtssassen die Reh jagd verboten, aber jeder sollte ein Jahrreh bis auf Widerruf erhalten.") Im Hauptstaatsarchiv findet sich noch ein „Verzeichuiß der frisch gesalzenen Hirsche, Schweine und andern Wiltprets, was der Kurfürst von Sachsen denen von Adel, Rathen und Städten und andern Personen anstatt ihrer abgetretenen Jagden jähr lich zu geben bewilligt" aus dem Jahre 1577. Diese Wildpretdeputate sollten ausdrücklich in eingesalzenem Fleisch gegeben werden, nach einer Bestimmung von 1572.") Doch scheint es wegen dieser Jahresrehe mit unter zu Zwistigkeiten gekommen zu sein. Es ist von den betreffenden Deputaten mehrfach in den Amts- rechnungen die Rede, z. B.: I gr 3 Lohn von Colditz nach Rochlitz mit Schreiben vom Herrn Amptmann wegen derer von Adel im Ambte alhir aufgekundigten Jahrrehc. 14. Dez. 1599. — I gr 3 H einer Frauen von Colditz, brachte vom Herrn Amptmann Schreiben anhero nach Rochlitz wegen der Junckern im Ambt alhier Rehe- jagten. 10. Jan. 1600. — 1 gr 3 Lohn von Colditz nach Rochlitz wegen derer von Adel Rehejagten. 4. Sept. 1600. — 2 gr Bottlohn nach Zetteritz, Neutaubenheim, Grosmilcka, Clernmilcka und Gepulzigk mit Schreiben an die von Adell wegen der Rehejagten. 5. Sept. 1600. 1 Sch 47 gr feint an den im Ambt vorhandenen Netzen, damit man denen von Adell und Städten ihre Jahrrehe und Hasen zu sahen pfleget, außzubußen, aufgewendet worden. 9. May 1600. 28 gr 9 <) dem Ambtsverwalter Hans Georg Arnold an Zehrung wiederzahlt, alß er mit den Ambtssassen vom Adell unterschiedene Mahle der Rehejagten halben Handlung vor- gchabt. 9. Jan. 1606. — 3 gr Peter Hausman Botlohn, hat den Ambtssaßen von Adel im Ambte alhier uf Beschlich Schreiben bracht, daß sie jährlichen ein Rehe bekommen undt sich der Rehejagt uf ihren Güttern enthalten solten. 21. Aug. 1605. — 4 gr 6 einen Botten von Borna nach Rochlitz zu Lol,ne, brachte Schreiben von Ambtsverwalter an Jhan von Milckenn, George Christofen von Milcken undt Hegereuter zu Mittweida ihrer Rehejagten halben. 29. Aug. 1605. — 5 gr Nicol Beyern Bottlohn, welcher solche Schreiben alsobalde nach Döhlen, Cleinmilcka und Mitweida tragen müssen. SO. Aug. 1605. lieber Jagdhunde und Jagdgerätschaftcn er bringen die Rochlitzer Amtsrechnungen wenig. Die Jagd hunde wurden in der Kavillerei unterhalten, dessen In haber dafür alles gestürzte Vieh erhalten mußte; vom Fleisch verendeter Tiere wurden auch Schweine gefüttert. Gegen das Vorrecht des Abdeckers wurde öfter verstoßen: ", H. S. A., Cop. 587. Bl. 72 b. ") ib. cop. 376. Bl. 16.