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20 entziehen, Bericht thun solte. 16. Juli 1568. — 4 gr Lon auf den Schellnberg dem Paukenmacher, daß Simon Behme, ein Steinmetze von Rochlitz, herabkommen und den Commissarien in der Sachen auch solte Bericht thun. ut sup. 6 gr Zchrunge einem Jorge Ledichen geben, so zu Lobschitz wohnt, welcher der streitigen Fischerei und Gerichte halben zu Wittichendorf, derer sich die von Ende zu Kouigsfeld zur Ungebür anmasseu den Commissarien Bericht thun solte. 27. May 1568. 8 gr einem Boten Lon von Sitten gegen Leipzig zu Haubolden von Einsiedel und von Sitten gegen Rochlitz, als ich durch die Commissarien in dem Konigsfeldischen Handel gegen Dreßden beschielen. Mittw. nach Cantate 1569. Außgabe Hoffgerichts Uncost, von wegen derer von Ende Underthanen, die Obergerichte und Fischerei zu Wittichendorf anlangende: Summa 9 Sch 37 gr. <1569). Außgabe Hofgerichtsuncosten und Zehrung wegen der Wittichendorffer Vischbach, darumb das Ambt mit Quirinen von Ende zu Königsfeld in Rechtfertigung geraten, Summa 1 Sch 19 gr. 1593. 5 gr Peter Hausmann, bestalte die Acten in der Wittichen- dorser Vischbach und Weiditzer Weges, dorumb das Ambt mit dem von Ende zu Könizsfeldt streitigk, 2. Blumlein legen Leipzig!. 1593. Ausgabe Hvffgerichts Uucosten wegen der Wittichendorfer Vischbach, darumb des Ambt Quirin von Enden zu Königsfeld in Rechtfertigung gezogen: 1 Sch 20 gr. 1594. 2. Flöszerei. Bon alter Rochlitzer Flößerei kann kaum gestochen werden. Bei den früheren Chronisten unserer Siadt findet sich keine Andeutung darüber. Albinus im 16. Jahrh. erwähnt zwar die Flößerei auf der „Schönberger" Mulde, versteht aber unter diesem Muldenstrich offenbar nur den jenigen Teil der Zwickauer Mulde, welcher im Schön- burgischcn Gebiet liegt. Unsere alten Stadtansichten zeichnen auf unserer Mulde kein Floß ein, während die Mulde bei Penig auf der schönen Ansicht von Houfnaglius (1617) durch Flöße und große Kähne belebt ist. Geflößt wurde bei Rochlitz offenbar nur ganz selten und gelegentlich. Das geht aus dem folgenden Schreiben hervor, welches der Landesherr 1531 nach Rochlitz abgehen ließ: An den Rath zue Rochlitz. Wir haben unsrem Amptmaune zue Rochlitz und l. g. Ernsten Spore euer Schreyben allent halben Vorhalten lassen, doruff er uns des ersten Artikels halben Berichtt gethan, das ir, so offte ir Bauholtz hett flossen lassen, bey den vorigen Amptlenthen umb Erleubnis Ansuchung gethan, des ir euch itzo sollet gewegert haben; wue sichs nun also Hilts, kenthen wir euch diß Artikels halben keinen Veifhall geben. Begeren auch, das ir euch dorinucn, wie zuvor geschehen, ertzeigett. (Hauptstaatsarchiv. Cop. 152, 106.) 3. Obst- und Garten-Bau. Zur Zeit der Kolonisation unsrer Gegend gab cs hier wohl so gut wie gar keinen Obstbau; wenigstens berühren denselben die ältesten Urkunden gar nicht, wie auch keine Naturalabgaben in Obst geliefert wurden.