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19 Fischordnung neben einem Patent den Schrifft- und Ambtssassen zu bringen, daß sie solche lesen und darauf ihr Bedenken in sechs Wochen schriftlichen ins Ambt einschicken sollen. 8. Juli 1611. — 2 gr Bottlohn nach Colditz mit der Bischer Ordnung, wie sie vor die Hofstadt die Bische überliefern sollen. 22. Aug. I6!2. 20 gr Bottenlohn mit churf. Außschreiben an die Schrift- und Ambtssassen, das Weidwergk, Vogel- Vischfahen, Pürschen und Puchsentragen belangende. 28. Juli 1613. 18 gr Toffel Waltern, brachte den Schriftsassen von Adel churf. Bevebliche und Patente wegen des verbothenen Vogel fanges im Wiederfluge, Fischerei, Wollenkaufs und andere der Tuchmachere Beschwerungen belangende. 23. Marty 1626. Streitigkeiten, welche das Aint im 16. Jahrh. wegen Fischereibercchtigung hatte, wurden verursacht durch das mächtige Geschlecht von Ende auf Königsfeld, das sich mehrfach Uebergriffc auf der Mulde und auf der Wittgendorfer Bach zu schulden kommen ließ. Diese Zwistigkeiten gehen aus folgenden amtlichen Einträgen hervor: 9 gr Gabriel Forstern Lohn nach Königsfeldt, als der Her Hauptmann den von Endte geschrieben, worumb er un ersucht des Ambts in des Ambts Obergerichten uf der Mulda getrieben. 18. Aug. 1594. 6 gr Jacob Förstern trug Schreiben außm Ambte nach Königsfeldt an Quirin von Ende wegen des unterfangenen Vortreibens oder Fischens uf der Mulda. 26. July 1598. Auf dieses unbefugte Vortreiben des Königsfelder Herrn auf dem „Kuppelwasser der Mulde bei Weiditz" bezieht sich folgender Brief Sophiens vom 15. März 1599 an dcit Rochlitzer Amtsverwalter: „Das sich Quirin von Ende zu Königsfeldt uf dem Muldenstrohm bei Weiditzs und Penna, so unser Ambt Rochlitzs neben deme von Ende zu fischen und vor demselben des Vor treibens von Alters Hero berechtigt vor einem Ihor unterstanden, dem Herkommen zuwieder das Bortreiben vor die Handt zu nehmen, solches kömmet uns etwas befremdlich für, feiudt ihme auch dasselbe Kuusftigk nachzusehen und zu vorstatten keineswegs, sondern vielmehr gemeinst, ob unsrer einmahl überwiesenen Widdumbs Gerechtigkeit, unsern geliebten Söhnen zum besten, zu halten. Haben derhalben zu dem Ende solch des von Endts unziemlichen Vornehmen an den — Fürsten Friedrich Wilhelm und der Chursachsen Administratorn — freundlichen gelangen lassen laßen und doneben schwesterlich gesucht, das s. L. dem von Ende als einen Cantzleysaßen daßelbe gebührlich vorweisen und mit Ernst auferlegen wollen, sich forthin deßen zu enthalten." Die Königsfelder Herrschaft machte sich später aber mals ähnlicher Eingriffe schuldig: „1 gr Botenlohn nach Konigsfeldt, als dem Juncker doselbst, Georg Heinrichen von Ende, wegen seines zu Weiditz zur Neuerung vor genommenen Fisch- oder Lachsfang halben geschrieben. 26. Juny 1618." 3hg gr Adam Fromolt trug eiu Schreiben gehen Siehra an denen von Einsidl und eins gegen Lobschütz an denen von Breitenbach der Obergerichtc und Fischerei halbe»» z»» Wittichendorf, derer sich die von Ende anmassen, daß zwene Man, so auff solchen Guetern hiebevor auch gewonet, umb Berichts willen sollen besragt werden. 25. May. — 7 gr Adam Fromolt Lohn gegen Haine zu Bnt Seidel, dem gewesenen Forster, das ehr der Fischerei halben in der Wittichendorser Bach uberm Wehre, welche die von Ende dem Ampte wollen