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setzt, denn man nahm nicht nur den einzelnen Bürgern, son dern anch den Gemeinden ihr Vermögen und brachte sie so in den Zustand einer armseligen bäuerlichen Bevölkerung. Das Weh, unter dem das Land seufzte, kann an Umfang und Tiefe nur mit jenem verglichen werden, das zur Zeit der Völker wanderung den Bewohnern Galliens und Oberitaliens durch die fränkischen und longobardischen Sieger zugefügt wurde. Wie bezüglich Böhmens, so hatte sich der Kaiser auch be züglich Mährens über die vorzunehmenden Reformen ein Gut achten von einer Kommission ausstellen lassen, an deren Spitze der Kardinal Dietrichstein stand. Das Gutachten empfahl die möglichst rasche Herstellung der alleinigen Herrschaft der katho lischen Kirche und demzufolge die unmittelbare Vertreibung der böhmischen Brüder und der Wiedertäufer und die dauernde Ver folgung der übrigen Protestanten. In Bezug auf die Art und Weise, wie der Kaiser seine Macht in Mähren neu begründen sollte, empfahl es, daß alle jene Rechte, für welche die mährischen Stünde nicht spezielle Privilegien, sondern nur die gewohnheits mäßige Übung anführen könnten, nicht anerkannt, mit einem Worte, daß die Verfassung des Landes in einer zusagenden Weise nmgeändert werde. Bezüglich der Bestrafung der Teil nehmer des Aufstandes riet der Kardinal, daß der Kaiser keine von seinen Vorfahren kontrahierten Schulden bezahlen, die städti schen Gelder konfiszieren und von den Edelleuten nur jene schonen solle, die dem Afterkönig nicht den Eid der Treue geleistet hätten. Der Besitz derjenigen, die nichts weiter verbrochen hatten, als diesen Eid geleistet zu haben, sollte zn einem Lehen- oder Bauern gut herabgesetzt und mit einem besonderen Zins belastet werden. Alle übrigen Übelthäter sollten ihren gesamten Besitz und zum Teil anch ihr Leben verlieren. Die Ratschläge des Kardinals entsprachen den Anschauungen der übrigen Räte und wurden deshalb gut geheißen und das Gutachten deni Kaiser vorgelcgt. Kurz vor oder nach der Prager Exekution ließ man dem Kardinal Dietrichstein den Befehl zukommen, in Mähren Gindely, svjühriger Krieg. I. 17