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252 Aufmerksamkeit verwendete man auf die Gewiuuung der Prager Bevölkerung, an einigen Kirchen, wie z. B. bei St. Heinrich und bei St. Stephan wurden beredte Jesuiten verwendet und diesen Be mühungen verdankte man es, daß man in den letzten Mvnaten des Jahres 1622 von zahlreichen Übertritten zur katholische» Kirche hörte. Der Gottesdienst war ein Bedürfnis des Volkes, das sich doppelt fühlbar machte bei den Drangsalen, denen das Land ausgesetzt war: Furcht vor dem Stadthauptmann und dem Stadtrichter,' die es an Drohungen nicht fehlen lassen und Angst vor den Urteilssprüchen der Kvnfiskativnskommissivn, die man durch Nachgiebigkeit in religiösen Dingen zu mildern hoffte, trugen das ihrige bei, um die katholischen Kirchen zu füllen. Aber nicht bloß die Bürger begannen der Gewalt zu weichen, auch einzelne Edelleute ließen von der alten Überzeugung ab und was der Adel nud die Bürger thaten, fand bei zahlreichen Geistlichen der böhmischen Konfession, die zurückgeblieben waren, Nachahmung. Auch von den Professoren der Universität traten einige zum katholischen Glanben über, so der seiner Zeit hoch berühmte M. EamPenuS, der seine bedeutenden Kenntnisse in der lateinischen Sprache nnd seine dichterische Begabung dazu verwendete, um lateinische Hymnen zu Ehren der allerheiligsten Jungfrau zu verfassen, während er sich früher in der rhythmischen Übersctznng von Psalmen und Kirchenliedern versucht hatte. Es versteht sich, daß die ausgewiesenen lutherischen Geist lichen ihr Loos eben so bitter empfanden, wie ihre Vorgänger und daß sie die Welt mit ihren Klagen erfüllten und sich nament lich beim Kurfürsten von Sachsen beschwerten. Johann Georg beklagte sich gegen den Kaiser in der bittersten Weise über die Verfolgung seiner Glaubensgenossen: keine Nachricht im Laufe des böhmischen Anfftandes habe ihn so aufgeregt, als die von der Sperrung der lutherischen Kirche in Prag. Er gab zu, daß die Böhmen durch die Rebellion ihrer Privilegien verlustig gegangen seien, forderte aber, daß der Kaiser einige Rücksicht auf ihn als seinen Bundesgenossen nehme. Er solle berücksichtigen,