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I» I» I» lässig. Der Verkauf auf einzelne von de Dsk Äinkbtärtchsv daikf Kvhife« «E k angemeldet hat, entnehmen; eine Änsuh Dlt «lnzeliien ÄofchNitt« der Kohler bewilligen. VIII Geschäftsstelle. I. 2. 3. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Earl Iehne DU" Weitere amtliche Bekanntmachange« stehen heute in -er Beilage. MW 8 9 10 den vorstehenden Bestimmungen zustehen; unbefugt Kohlenkarten oder Kohlenbezugsschrine, sowie Teile solcher Karten und Bezugsscheine herstellt oder in Verkehr bringt; auf Kohirnkarten oder Kohlenbezugsschrine, von denen er weiß, daß sie unbefugt hergestellt sind, Kohlen liefert oder bezieht; innerhalb. des Bezirks der Ortskohlenstelle Schmiedeberg Handel mit Kohlen betreibt, ohne nach Punkt II zugelassen zu sein. X. Kohlenlarten und -Bezugsscheinausgabe. Zeitraumes Gültigkeit. Jede Vorlieferung auf noch nicht gültige und fede Nachlieferung auf verfallene Abschnitte ist verboten. 6. Kohlenbezugsschrine für Behörden, Auftakten, Betriebe usw. Für Behörden, Anstalten, Betriebe üsu>. (Punkt l Abs. 2) werden Kohlenbezugs- scheine ausgrgeben, mit denen ein auf die gleiche Menge Kohlen lautender Vezugs- aurweis verbunden ist. Auch für die KDMkzügsscheine gelten sinngemäß dke Bestimmungen unter ä. Die Erteilung eines Kohlenbezugsscheine» ist bei der Ortskohlenstelle Schmiede berg unter Benutzung eines bei den Herren Gemeindevorstünden erhältlichen Vordruckes zu beantragen. Der Antrag ist erstmalig bis spätestens Sonnabend den 15. Sep tember 1917 zu stellen. Er mutz enthalten: t. die Grütze des bei der Antragstellung vorhandenen Vorrates, , 2. den bei knappster Bemessung geforderten Bedarf für die Zeit bis 3 1. März 1918, 3. Die Angabe s) ob die Kohlen zur Erledigung eines Auftrages der Heeresverwal tung gebraucht, b) zu welchem Zwecke sie sonst benötigt werden, 4. Die BngM, ob und in' welchem Umsang« zugleich von außerhalb des Bezirks der Ortskohlenstelle Schmiedeberg Kohlen bezogen werden, 5. Die eidesstattltche Versicherung des Antragstellers, datz alle Angaben der Wahrheit entsprechen und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. Bei Anträgen von Behörden fällt diese Versicherung weg. Dem Anträge ist eine Bedarfsbescheinigung, bei Aufträgen der Heeresverwaltung auch eine Bescheinigung der Militärbehörde über die Erteilung und den Umfang des Auftrages beizufügen. Bedarfsbescheinigungen werden nur dann als gültig anerkannt, wenn sie ausgestellt sind: bei Behörden vom Vorstand oder seinem Stellvertreter, bet Anstalten vom Leiter (Direktor usw.) oder seinem Stellvertreter, bei Bäckereien und anderen kleingewerblichen Betrieben von der zuständigen Innung, im übrigen von der Ortsbehörde. Bei kleingewerblichen Betrieben ist der Bedarf nach dem Umfange des Gewerbe betriebs, bei lleinlandwirtschaftlichen Betrieben nach der G-öße des Grundbesitzes zu berechnen. Eine besondere Kohlenkarte für die Haushaltung erhalten sie nicht. Kohlen, die B-Hörden, Anstalten, Betriebe usw. bezogen haben, dürfen ohne Ge- «thmigung der Ortskohlenstelle nicht an andere Verbraucher abgegeben werden. Die Geschäftsstelle der Ortskohlenstelle Schmiedeberg befindet sich im Gemeindeamt zu Schmiedeberg. IX Strafbestimmungen. ZUwiderhandküngen gegen die Vorschristen dieser Bekanntmachung werden nach 8 17 der Bundesratsverordnung vom 25. September 1915 (RGBl. 1915 S. 607 ff ) mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Die selbe Strafe trifft, soweit nicht in anderen Gesetzen ü.,d Verordnungen härtere Strafen auszuhändigen. Die Vorlegung der Kohlenkarte beim Händler hat zur Vermeidung de» Aus- schlaffes von der Belieferung «oikonk nach ihrer Ausgabe zu erfolgen. Der Verkauf von Kohlen ist nur gegen Vorlegung der ganzen Kohlenkarte zu- - .... vo„ der Stammkarte getrennte Abschnitte ist unzulässig, bei dem Händler, bei welchem er seilten Bedürf ,„hr kann er nicht verlangen. Kohlenkarte haben nur während -es anfgedrEen Die Ausgabe der Kohlenkarten und Bezugsscheine an di« Verbraucher erfolgt durch die Herren Gemeindroocständr. Die Ausgabrzeil wird noch bekannt gegeben. Schmiedeberg, 30. August 1917. Die Ortskohlenstelle Schmiedeberg. Gemeindeoorstand Barthel. angedroht sind, jeden, der sich mehr Kohlenkarten oder Kohlenbezugsscheine verschafft, als ihnt nach Bits« Höchstmengen können in verschiedenen Sorten (Punkt 1 Absatz H geliefert «erden. SN Stelle von 1 Zentner Kohl« (Braun-, Steinkohle, Jndüfiriebtiketts) oder l Zentner Koks treten 100 Stück HaurbrandbrkkettS oder 50 StMkoWenbriiet« oder 0,7 Zentner Anthrazit. Für elnzrlstehende Personen und für Haushaltungen mit nicht mehr als 2 Personen wird die Höchstmrng« zu -) auf 5 Zentner monatlich, zu b) zü c) zu ct) festgesetzt. An diejenigen Haushaltungen, welche sich bereits im Besitze der ihnen danach zu- stehenden tzöchstmrngrn an Hausbrandkohlen befinden, werden überhaupt keine Kohlen karlen aurgegeben. Haushaltungen, welche sich teilweise eingedeckt haben, erhalten Kohlenkarten erst von dem Zeitpunkts ab, tov Nach der vorstehend festgesetzten Höchst-« grenze ihr vorhandener Kohlenovrrat aufgebraucht sein würde. Der Verbraucher hat seine Kohlenkarte nebst dem Bezugsauswei» dem Händler, von dem er seine Kohlen beziehen wU, vöHMM und' seinen Bedürf anzuNiekdeN. Der Händler hat sowohl die Kohlenkarte wie den Bezugsausweis mit seinem Firmen- stempel zu versehen oder seine Firma mit Tinte daraufzusetzen. Den BezugrausMkiS hat er abzutrennen und einzubehaltrn. Die Kohlenkarte ist dem Verbraucher wieder I IV. «lichten -er KoM-M-kt. I Alle Kohlenhändler haben Über ble Kohlenlarten und -Bezugsscheine, die oüN bSN Verbrauchern bei ihnen angemeldet werden, ihre Kohlenbestände und die MengeN dee ovN ihnen an ihre Kunden abgegebenen Kohle« unter Benutzung eines bei der Or» kohlenstelke Schmiedeberg erhälMchen Muster» Buch zu führen. * Jew Abgabe von HaUSbrandkohlen an die Verbraucher oh«e gleichzeitig« Enk- «ahme -er entsprechenden Abschnitt» d»r Kohlenkart» ist verboten. Die einzelnen Abschnitte sind nur vom Händler oder dessen Beauftragten von der Stammkarte zu trenne«. . Aus den Bezugsscheinen sind die jeweils gelieferten Mengen -el der TLirferung voM Händler Unter Beifügung seine» Firmenstempels oder seines Namenszuge» sowie de» Tages der Lieferung auf der Rückseite mit Tinte oder mit Tintenstift abzuschreiben. Vollbelieferte Bezugsscheine hat er einzubehaltrn. « . Di« Bezugsanswrtse, soiM die voll belieferten Bezugsscheine sind vom Kohlen- Händler ein halbe« Jahr lang aufzubewahren, Die von den Händlern nach dieser Bekanntmachung zu führenden Bücher sind nebst den Belegen den Beauftragten der OrtAkühleNstelle Schmiedeberg und den in den einzelnen Gemeinden zu bildenden Aeberwachungrausfchüssen jederzeit auf Verlangen zckr Einsicht vorzulegen. V. Kohlenbezug von ««»wärt». Au» Orten autzerhalb de» Bezirke» der Ortskohlenstelle Schmiedeberg dürfen Kohlen von den Verbrauchern unmittelbar ohne Vermittlung der im Bezirk zugelasstnen Kohlenhändler nach wie vor bezog«« werdest. DU auf dies« Weise bezogenen Kohlen werden jedoch auf die unter Punkt lll festgesetzten HöchstmeNgen angerechnet. Die Empfänger sind verpflichtet, den Eingang und die etwaige Verteilung der Kohlen an andere Unter Angabe der Mengs pnd der Sörle umgehend dsk Ortskohlenstelle mitzu teilen. Frachtbrief und Rechnung sowie die entsprechende Anzahl Abschnitte der KoMP karte bezw. die Kohlenkarte oder der Bezugsschein sind mit der Anzeige abzugeben Kauf««-» Schluff» dürfen nur nach Matzgabe dieser Bekanntmachung beliefert werde«. VI. Aeberwachang Dke Ortskohlenstelle behält sich vor, die Durchführung der getroffenen Anordnungen durch besondere Beauftragte und Uebcrwachungrausschüife zU Überwachen. DeN mit der Ueberwachung betrauten', mit Ausweis versehenen Person«« ist der ZEitr Unein geschränkt zu gestatten und jede verlangte Auskunft zu erteilen , ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. VII. Au SN ahme bewillig» «gen. Die Ortskohlenstelle kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekanntmachung OertUches und Sächsisches. Dippoldiswalde. Der Obstbauverein Dresden wird am nächsten Sonntag seinem hiesigen Bruderverein einen Besuch abstatten. Er wird nachmittags s/43 Uhr hier ankommrn, wird dann den hiesigen Musterobstgarten be sichtigen und sich sodann nach Reinholdshain begeben und dort die Obstanlagen des Herrn Kommerzienrat Pfund in Augenschein zu nehmen. — Der nächste öffentliche Kriegsabend findet zur Nachfeier des Sedantages Montag den 3. September abends von 8 Uhr ab im Saale der „Reichstrone" statt. Herr Vizefeldwebel Hubrtcht hat in dankenswerter Weise einen Vortrag zugesagt über das gegenwärtig weite Kreise beschäftigende Thema „Deutschlands wirtschaftliche Aus sichten nach dem Kriege". Zahlreicher Zuspruch der Be wohnerschaft, auch seitens der Frauen, wird erwartet. Da wiederum Zeitungen ins Feld versandt werden sollen, wird auf gütige Mithilfe der bisher so hilfsbereiten Kräfte gerechnet. — Die kalendermäßig nächsten Sonnabend statt findende Uebung der Freiwilligen Feuerwehr wird ver schoben. — Nochmals wollen wir daraus Hinweisen, datz von morgen Sonnabend den 1. September an auf unserer Eisenbahn wieoer der Fahrplan vom I.Juni gilt Sadisdorf. Am 10. August erlitt in den schweren Kämpfen an der galizisch-russischen Grenze der Soldat Richard Oskar Kempe aus Naundorf den Tod fürs Vater land. Er war ausgezeichnet mit der Friedrich-August- Medaille in Bronze. Am kommenden Sonntag soll ihm zu Ehren eine Gedächtnisfeier in hiesiger Kirche statt- flnden. Kipsdorf. Am nächsten Sonntag den 2. September soll aus dem Platze hinter vr. Schmidts Kuranstalt bei günstigem Wettereine Wald-Lutherseier stattfinden. Beginn 4 Uhr nachmittags. Herr Pfarrer Gilbert-Schellerhau wird einen Vortrag halten über „Das Heldentum in vr. Martin Luthers Liedern". Lutherliedrr werden das Ganze umrahmen. Bei ungünstigem Wetter findet die Feier zur selben Zeit in der Kirche zu Kipsdorf statt. Stadt Bärenstein. Kaiser Wilhelm hat den Ritt meister d. R. Fideikommistbesitzer Siegfried v. Lüttichau zum Lhrenritlcr des Johanniterordens ernannt. Löwenhkln, 31. August. Infolge Blitzschlags wurde heute vor 25 Jckhren das Wirtschaftsgebäude des Zimmer manns Eichler in Asche gelegt. Ruppendorf. Fahrer Paul Richter beim Res.-Feld- Art.-Reg. 53 erhielt die Friedrich-August-Medaille in Bronze. Dresden, Wegen Verbreitung aufreizender Flug schriften in der Nacht vom 21. zum 22. August hat die hiesige Polizei eine größere Anzahl von Personen festge nommen und dem Gericht zur Bestrafung zugesührt. Die Flugschriften, in denen zum Eintritt in den allgemeinen Ausstand für Anfang September aufgesordert wurde, waren in Zürich gedruckt worden. — 30. August. Heute morgen erfolgte im Hofe des Kriminaigebäudes am Münchner Platz die Hinrichtung des am 22. Juni vom Dresdner Schwurgericht wegen vollendeten Mordes und schweren Raubes zum Tode ver urteilten 22 Jahre atten Mechanikers Fritz Emil Wilhelm Köller aus Bieleseid. Die Hinrichtung vollzog Landee- scharfrichter Brand aus Hohenlinde bei Oederan. Der Mörder verhielt sich vollständig ruhig. Köller hatte am Morgen des 24. August 1916 in der Leihbibliothek von Bellmann auf der Mathildenstraße die 19 Jahre alte Verkäuferin Schöpe ermordet, um die Geschäftskasse zu plündern, und am 9. März 1917 auf den Zigarrenhändler Hermes in dessen Laden Grunaer Straße 38 einen räube rischen Uebelfall unternommen Sayda. Ein Tag traurigen Gedenkens ist der 31. August. Vor 75 Jahren brannte nämlich unser Städtchen am 31. August ziemlich ab, und zwar bis auf 35 Häuser. Ein- geäschert wurden 159 Wohnhäuser und 36 Scheunen. Das Feuer kam abends in den sogenannten Scheunen aus. Geyer. Trotz der Schwierigkeiten, die- sich im Laus« dieser Kriegrzeit dem Bau des neuen Rathauses entgegen stellten, ist er so wett gediehen, datz der Turmhelm fertig- gestellt werden konnte. Schon jetzt zeigt sich der Neubau als ein stattliche» Gebäude, das sicher eine Zierde der atten Bergstadt zu werden verspricht. Frdilich ist sie von der Gemeinde mit schweren Opfern erkauft. Es war jedoch ein notwendiger Bau, da ein Blitzschlag das alte Rathaus am 13 Juli 1914 vernichtete. Hohenftein-Er. Die Serpertinsteingewinnung in den Eisenhöhlen im Fürstlichen Wald, unweit des hiesigen Wasserwerkes, wird trotz des Kriege» seitens einer Zöb litzer Firma schwungvoll betrieben. Aus Anlaß eines Prozesses zwischen 2 Zöblitzer Firmen wurde das Gut achten eines Freiberger Bergrute« und Geologen über den Hohensteiner Serpcntinstein, der in über 20 Farben vorkommt, eingefordert; das Gutachten lautete dahin, daß der Hohensteiner Serpentinslein den Zöblitzer in Güte fast noch übertrifft. Meerane. Der Verein „Helmatdank" Meerane ver fügt zurzeit über ein Vermögen von 328 624 M. 26 Pf. Hiermit sieht der Verein im Verhältnis zur Einwohner zahl der Stadt mit an erster Stelle im Königreich Sachsen. Kirchen-Nachrichten. 13. Sonntag nach Trinitatis, de« 2. September 1917. Dippoldiswalde. Tert: Heseliel 3, Vers 22 f. — Lied Nummer 534. — Vormittags 8 Uhr Beicht und heiliges Abendmahl in der Sakristei: Sup. Michael. Vormittag» 9 Ubr Erntedankgottesdienst: Sup. Michael. Nachmittag» 2 Uhr kirchliche Unterredung mit den Jüng lingen: Sup. Michael.