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906 Stahl und Eisen. Die Fortschritte in der Anwendung u. s. w. 1. October 1898. schäft habe sich erboten, die Versicherung des »Clearing - Hauses« im Betrage von einer Million Dollar zu einem Gesammtpreise von 500 8 für 5 Jahre zu übernehmen; dies ist 1/10 % für je 1000 8 Versicherungswerth. Dabei ist zu be rücksichtigen , dafs genanntes Gebäude an einer engen Strafse liegt und von alten Gebäuden um geben ist, so dafs dasselbe keineswegs als ein gutes Risico bezeichnet werden kann. Der Director einer anderen Versicherungs gesellschaft soll gesagt haben: „Wenn wir ein »Fireproof-Building« für nichts übernehmen, können wir nicht viel verlieren, da eine gänzliche Zer störung fast als Unmöglichkeit anzusehen ist“. Wenn man bedenkt, dafs erst mehrere Jahre vergangen sind, seitdem die Versicherungsgesell- Gebäude werden im Brandfalle dann höchstwahr scheinlich einstürzen. Ebenso giebt es Fälle, wo man sich gegen die Anwendung eines Feuer schutzes geradezu gesträubt hatte. Ein solches Geschäftshaus in München wurde im Jahre 1897 von einem Schadenfeuer betroffen, bei welchem sich in den Untergeschossen vollständig ungeschützte Eisenconstructionen befanden. Die Einsturzgefahr ist bei demselben nur dadurch abgewendet worden, dafs es der Feuerwehr gelang, den Zutritt des Feuers zu den Stützen zu verhindern. Auch sonstige neuere Bauausführungen widmen der Frage des Feuerschutzes zu wenig Aufmerk samkeit. So finden sich z. B. in dem Haupt lagergebäude einer seit kurzer Zeit eröffneten Hafenanlage in den Stockwerken vergitterte Stützen, schäften solche Gebäude zu gefähr lich fanden und es als ein Wagnifs ansaben, dieselben zu versichern, so kann man von der neuen An sicht und Auslegung nur mit Er staunen sprechen, aber Thatsache ist es, dafs die Gebäude nach dem Stahlrahmensystem, wie die ameri kanischen Architekten und Inge nieure solche projectiren und aus führen, jetzt zu einer Prämie ver sichert werden können, dafs es sich für Grundstücksbesitzer empfiehlt, dieselben zu errichten.“ * * * Abbild. 51. Das Bewufstsein der Nothwen digkeit der Anordnung eines guten Feuerschutzes der Eisenconstruc tionen in Gebäuden mit grofsem brennbarem Inhalt, auch der nach dem Stahlrahmensystem errichteten Geschäftshäuser, selbst wenn die selben nur Bureaus enthalten, ist den amerikanischen Architekten über welche von Front zu Front reichende Unlerzüge gestreckt sind, alles ohne jeden Feuerschutz. Im Falle eines Brandes werden die auf den Unterzügen lagernden Holz balken mit Fufsboden eine Hitze erzeugen, welche, von dem son stigen brennbaren Inhalte abge sehen, genügen würde, die Tem peratur der Eisenconstructionen bis zur Tragunfähigkeit zu erhöhen und den Einsturz des Gebäudes genau wie bei den Hamburger Speicherbränden herbeizuführen; solche Gonstructionen sind in feuersicherer Hinsicht als gänz lich ungenügend und verwerflich zu bezeichnen. Der Reihe der wohlgelungenen Sprüche, welche die Wände des Krafthauses der betreffenden Hafenanlage zieren, könnte man in dem erwähnten Lagerhause wohl den Spruch zufügen: „Feuersicher ist das Eisen nicht allein! und Ingenieuren und selbst dem bauenden Publikum gewissermafsen in Fleisch Mit Feuerschutz mufs es umgeben sein!“ * Dafs es keine allzu schwierige Aufgabe ist, und Blut übergegangen. Diese Frage beschäftigt unausgesetzt die betheiligten Kreise und werden viele Versuche angestellt und Erfahrungen bei Bränden über das Verhallen des feuergeschützten Eisens gesammelt, um dieselben bei der Errich tung weiterer Gebäude zu benutzen. Den europäischen Ausführungen wird dieser Frage durchweg nicht diejenige Wichtigkeit bei gemessen , welche dieselbe verdiente. Es giebt zwar seit einigen Jahren Ausführungen, bei welchen man Unterzüge und Stützen mit Feuerschutz ver sehen hat, z. B. Oelfabrik Rothenburgsort (Kork platten), Speicher am Triester Hafen (Monierconstruc- tion), Berliner Packhofbauten (Monierconstruction) u. a. m.; die Zahl der Ausführungen ist jedoch überwiegend, bei welchen man dieser wichtigen Frage absolut keine Beachtung schenkt; solche Eisenconstructionen erfolgreich gegen Feuer zu schützen, haben die Brände in Amerika bewiesen. Die Vorschriften der Bau-Polizeibehörden in den Vereinigten Staaten sind hinsichtlich des Feuer schutzes ziemlich weitgehende. In Chicago Wird bei der Errichtung von Waaren- häusern mit leicht brennbarem Inhalt, z. B. bei den sogenannten „Dry good Stores“, für die Stützen * Dem gegenüber machen wir darauf aufmerksam, dafs nach Anderer Ansicht gerade in der Umhüllung der Eisentheile eine Gefahr für deren Widerstands fähigkeit erblickt wird. Auch sei uns gestattet, an den, u. W. von R. M. Daelen herrührenden Vorschlag zu erinnern, nach welchem ein Schutz dadurch an gestrebt wird, dafs die Bauconstructionen als Röhren leitungen angelegt werden, durch welche bei Aus bruch eines Brandes Wasser geleitet wird. Die Redaction.