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868 Stahl und Eisen. Vereins - Nachrichten. 15. August 1900. Antheils an den Beiträgen auf die Hälfte in der Verwal tung der Kassen die gleichen Rechte wie den Arbeitern eingeräumt werden ?“ wurde festgestellt, dafs bei den Betriebskrankenkassen ein Bedürfnifs für die Abänderung des bestehenden Rechtszustandes sich nicht gezeigt habe. Frage 5: „Empfiehlt sich ein Anschlufs der Orts krankenkassen an die Gemeindeverwaltung in der Weise, dafs ein Gemeindebeamter zum Vorsitzenden bestellt wird und die Bureaubeamten — diese vor behaltlich der Erstattung der Gehälter durch die Kassen — von der Gemeinde angestellt werden ?“ wurde bejaht und darauf hingewiesen, dafs eine derartige Regelung durchaus nicht in die persönliche oder politische Frei heit der Versicherten eingreife. Frage 6: „Ist in das Gesetz eine declarirende Bestimmung aufzunehmen, wonach als ärztliche Be handlung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes nur die Behandlung durch approbirte Aerzte (§ 49 der Reichsgewerbeordnung) gilt? Welche Ausnahmeu sind im Bejahungsfälle vorzusehen?“ wurde bejaht, da der Unfug der sogenannten Naturheilkundigen, Magneto- pathen u. s. w. eine solche Bestimmung dringend er heische. Ausnahmen sind nur auf Anordnung des Kassenarztes zu gestatten, wie es ja bisher bezüglich der Zuziehung von Masseuren, Heilgehülfen u. s. w. bereits der Fall ist. Sonst aber ist im Gesetz aus zusprechen, dafs der Kranke nur Anspruch auf freie Behandlung durch einen approbirten Arzt habe. Frage 7: „Ist die durch § 21 a und 26 a des Kranken versicherungsgesetzes den Kassen gegebene Möglichkeit der Einführung des Zwanges zur Benutzung bestimmter Kassenärzte beizubehalten oder empfiehlt sich die Ein führung der freien Aerztewahl? Allgemein oder mit welchen Beschränkungen ? Welche Einrichtungen sind im Falle der Einführung der freien Aerztewahl zur Verhütung einer über das Bedürfnifs hinausgehenden Ausübung der ärztlichen Verordnungen zu treffen?“ wurde dahin beantwortet, dafs die freie Aerztewahl durchaus zu verwerfen sei. Sie bedeute den finan ziellen Ruin der Kassen und werde ein ärztliches Proletariat grofsziehen, worüber auch in weiten Kreisen der rheinisch-westfälischen Aerzte kein Zweifel sei. Arbeiter und Aerzte seien hier mit der sogenannten „beschränkten freien Arztwahl“ zufrieden, die dem Versicherten die Möglichkeit lasse, unter den von der Kasse angestellten Aerzten sich den ihm passen den auszuwählen, sei es, dafs dies an einen jährlichen oder halbjährlichen Ummeldezwang geknüpft sei, sei es, dafs dies einer weiteren Bedingung nicht unterliege. Die Modalitäten dieser „beschränkten freien“ Arzwahlt seien den örtlichen Verhältnissen überlassen. Die weitere Frage: „Sind besondere Vorschriften über die Ent scheidung von Streitigkeiten zwischen Aerzten und Kassen zu erlassen?“ wurde verneint. Solcher Vor schriften bedürfe es nicht, so lange das Verhältnifs der Kasse zu den Aerzten durch den freien, der Kündigung unterliegenden Vertrag geregelt werde. Frage 8: „Empfiehlt es sich, nach dem Vorgänge bei § 30 des Invalidenversicherungsgesetzes in den §§ 6 a Ziffer 2 und 26 a Ziffer 2 des Krankenversicherungs gesetzes die Worte „oder geschlechtliche Ausschwei- Hingen“ zu streichen?“ wurde bejaht. Mit Bezug auf Frage 9: „Haben sich die Befug nisse der Aufsichtsbehörden als unzulänglich erwiesen ? In welcher Beziehung ist eine Verstärkung der Auf sichtsbefugnisse nothwendig?“ wurde eine Vermehrung der Befugnisse der Aufsichtsbehörde als durchaus nicht nothwendig bezeichnet. Zu Frage 10: „Sollen die Hülfskassen als gleich berechtigte Träger der Krankenversicherung beibehalten oder nur noch als Zuschufskassen zugelassen werden ?“ wurde beschlossen, den schon gelegentlich der 1892er Novelle gestellten Antrag zu wiederholen: „Es soll die Berechtigung der freien Hülfskassen aufgehoben werden, nach welcher die Mitgliedschaft bei denselben von der Zugehörigkeit zu einer Zwangskasse befreit.“ Die freien Hülfskassen haben z. Z. ganz unberechtigte Privilegien im Verhältnifs zu den Orts- und Betriebs krankenkassen, und diese Privilegien haben grofse Schädigungen für die letztem im Gefolge gehabt, wie die Geschichte vieler Orts- und namentlich kleinerer Betriebskrankenkassen beweist. Soweit die Beantwortung der Fragen, der man noch den Hinweis darauf hinzufügte, dafs gerade das Krankenversicherungsgesetz sich so aufserordentlich gut bewährt habe, dafs man ohne dringende Noth an eine Abänderung desselben nicht herantreten solle. Keinenfalls sei irgend welche besondere Eile in Bezug auf eine etwanige Reform dieses Gesetzes geboten. Schlufs der Verhandlungen 23/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende: Das geschäftsf.Vorstandsmitglied: gez. A. Servaes, gez. Dr. W. Beumer, Königl. Commerzienrath. M. d. A. Verein deutscher Eisenhüttenleute. Aenderungen im Mitglieder-Verzeichnis. Claul~s, Wilh., Betriebsdirector der Rhein. Metallwaaren- und Maschinenfabrik, Düsseldorf, Kaiserstr. 27a. Esser, W. A., Director, Brühl bei Köln. von Hoff, A., Oberingenieur, Kattowitz. Martens, A., Geh. Regierungsrath, Professor, Director der Königl. mechanisch-technischen Versuchsanstalt, Berlin W, Nürnbergerstr. 71. Michatsch, Johannes, Hütteninspector, Betriebsleiter des Puddel- und Walzwerks in Baildonhütte b. Kattowitz. Mittler, Hugo, Procurist der Ascherslebener Maschinen- bau-Act.-Ges., Aschersleben. Schloemann, Eduard, Ingenieur, Düsseldorf, Char- lottenstr. 71. Schlüter, Aug., Ingenieur, Düsseldorf, Königsallee 30 a III. Schulze, Richard, Director der Königl. Maschinenbau schule, Altona-Otte.nsen. Thoren, J., Oberingenieur der Firma Heinr. Stähler, Weidenau a. d. Sieg. Thudichum, Moritz, gerichtl. vereid. Abnahme-Ingenieur, Essen, Kaiserstr. 45. Toldt, Friedrich, Ingenieur, Director der Stahlwerke Salamander, Riga. Zahlbruckner, A., Ingenieur bei der Cambria Steel Co., Johnstown, Pa., Walnut Street 117. Zapp, Adolf, Ingenieur, Düsseldorf, Haroldstr. 10 a. Zetzsche, P., Oberingenieur bei Poetter & Co., Dortmund. Zorköczy, Samuel, Walzwerkschef, özd, Ungarn. Neue Mitglieder: Bonnet, Elia, Directeur de fonderie, Socit du Marais, Couillet-Montigny, Belgien. Brandt, A., Betriebsingenieur der Hochofenanlage der Dortmunder Union in Dortmund. Reinecke, F., Civilingenieur, Expert für Material prüfungen des Germanischen Lloyd und des Bureau Veritas, Gleiwitz, Wilhelmstr. 34. Rosenstein, Adolf, Ingenieur und Fabrikbesitzer in • Firma Hahn & Koplowitz, Neuland bei Neifse, O.-S. Spohn, Bruno, dipl. Hütteningenieur, Beamter der Hütte Phönix, Laar b. Ruhrort. Stein, Albrecht, Köln, Deutscher Ring 741 Thurn, Wilh. Jos., Betriebschef des Blechwalzwerks der Gewerkschaft Grillo, Funke & Co., Schalke i. W Ausgetreten: Erdmenger, F., Director, Mannheim. Mittler, Carl, Director, Odernheim. Witthöfft, L., Civilingenieur, Wiesbaden. Verstorben: Görz, Adolf, London. Kuntze, A., Civilingenieur, Essen. 3—909