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»N?!! lMd Mtzbach^ Ernst B«E Bautzen» am -. Februar 1Ä0. erwäi Art « mit t Sonntag, »r« A Arkr»«e LKKO SS Air Säckl schk LnM verein. . / a: Th. «eatsthr A. Mros. dbuch: Ernst Huste. ditz: Moritz Paullck. hdnbra«: Martha Schub«. tzharthau: Mai Zschiedrich; Wilhelm Jäckel; F« blaaad Dittel. rutzlitz: E. F. Schramm. forst: Hermann Schübe. la: Ernst Frenzel; Ernst Rodig; Koasu «verein. Oskar Schuster. 1: Most hilbenz; Otto Hilden); Otto Döring; Au- Ao Mersch; Johann Strauch; Varea-Einkauso- ugwitz: Astreb Seidel. hland (Spree): A. Zosel; Julius vöhtne, Marie Micha«; H. wend schuh; Rud. Grünwald; MUH. Meutert; Konsumverein. Spreewiese: Ernst Buckau. Spittwih: L. Körner. i Stacha: Gustav Aatzer. SteiudSrfel: August Jacob. Steinigtwolmsdorf: Reinst, Heinke; I. H. Thoaig; August kauser; August Awelulger; Konsumverein. Stiebitz: Johann Wieleck. Tautewatde: Gustav Stephan. Tröbigau: Johann knirsch; Konsumverein. llhyfi a. T.: E. T. Lehmann. Vostrsborf: Willy Thoma»; Emil Schäfer (F. L«ch mann); Ernst Thoma»; Paul Rietschelr Konsum verein. Weickersdorf: Vaal Zimmermann, welsa: August Winkler; Konsumverein. Milt den: August Pietsch (Bahnhofstraße): Mar Sper- liag; V. Knoblauch; Emil Hillmann; Konsum- der Aa. C. I. Hünttch, A.-G. Bautzen, am 5. Februar 19L0. Die Verwendung elektrischen Strome» zur Beleucht in offenen Verkaufsstellen, Warenhäusern, L und bergt, ist bi» auf weiteres nur in der Zeit von vo tags 8 vis abend» 8 Uhr gestattet. Für Verkaufsstellen von Lebensmitteln und Kohlen, so wie für Barblergeschäfte darf elektrischer Strom zu Beleuitz» tungszwecken auch vor 8 Uhr vormittag» und bis abend» 7 Uhr verbraucht werden. Schaufenster dürfen nur mit einer Lamp« befeuchtet werden. Reklame- und Außenbeleuchtung ist verboten. Apotheken fallen nicht unter die Bestimmungen über die zeitliche Einschränkung. Bei keinem der vorstehend genannten Verbraucher darf die Meng« de» entnommenen elektrischen Strome» 70 v. tst. de» monatlichen Durchschnittsverbrauch» in dem entsprechen den Monat des Zeitraum«» vom 1. Oktober ISIS bi» 3L Juni 1914 übersteigen. Für Bast- und Schankwirtschastea jeder Art, ferner für Konzertsäle und sonstige Vergnügungsstätten, besonder» auch sür solche zur Abhaltung von Lanzsefillchkeiten ein schließlich der Verelasbälle, Familleafefilichkeiteu und Tanz stunden, sowie für all« Veranstaltungen in geschlossenen Ge sellschaften, darf elektrischer Strom zu Beleuchtungszwecke» höchsten» in der Höbe von 50 v. H. de» monatlichen Durch schnittsperbrauche» in dem entsprechenden Monate — de» Zeiträume» vom 1. Oktober ISIS bi» 30. Juli 1914 — ent nommen werden. 3. In Theater« und Lichtspielhäusern darf elektrischer Strom nicht nach 10 Uhr abends und an Wochentagen nicht vor r/yS Uhr nachmittag» für Vorstellungen und Borfüh rungszwecke verwendet werden. Der Verbrauch an elektri schem Strom darf 50 v. H. de» monatlichen Durchschnittsver brauch» in dem entsprechenden Monate de» Zeitraumes vom 1. Oktober ISIS bi» 30. Juni 1S14 nicht übersteigen. Neschwitz: C.T. »raus« «etuh. tzädicke. Rl etz « rU»r HM oskwrMaf«. «ted-ruSuMchr GwiHtschelr. William FrtAche; Karl Schaffig; Traugott Sachse; Julius Opch; Kou- fttnwewln« Riederputzkau: Sestua Marx. Obergurig: Erust Lehumun; Kousuumerein. Oberaeukirch: Moritz Stiebitz; August Bomboch; Kon- funworeln. Oberpntzkau: Emil Haufe; August KuhGk. petersbach: Kau verw. Däms, prischwltz: M« wustmaan. Vurschwltz: h. Lindner. Puschwis " Ouakitz: Rachlaur Radibor Rammenau: August Rintzeuhai»: Gustav ld; Koasunwerel», Rodewitz: Trau^tt Schober. Rothuautzlttz: E. 5- Schramm. Salzenlorst: Hertnann SchubL Schmölln: Ernst Frenxl; Ernst Rodig; Koasu mverein. Schönbrunn:^" Seidau! T dreas verein. Ria So Bei veränderten Verhältnissen oder w^nn elektrischer Strom in der Zeit vom 1. Oktober ISIS bis 30. Juni 1S14 noch nicht bezogen wurde, kann auf schriftlichen eingehend begründeten Antrag hin die zulässige Stromverbrauchs menge durch den zuständigen Vertrauensmann festgesetzt werden. ' 5. In wohn- und Schlafräumen jeder Art dürfen für den einzelnen Raum bei elektrischer Beleuchtung nur Metall drahtlampen Verwendung finden, die nicht mehr als insge samt 100 Watt verbrauchen. Abnehmer, die nach dem Pauschaltarif elektrischen Strom beziehen, dürfen ihre Lam pen nicht länger benützen, als unbedingt notwendig ist. 6. . Auf Krankenhäuser und ähnliche Anstalten. Schulen. Gesangenenanpalteu, sowie öffentliche Gebäude finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Es find jedoch auch diese Verbraucher verpflichtet, die Beleuchtung auf da» niedrigste Maß zu beschränken. - - ... , .7. . . ' -- Die Beleuchtung von 5luren und Treppenhäusern kn den Privatgebäuden mit elektrischem Strom ist nur bi» abends 8 Uhr zugelassen. Nach dieser Zeit darf das Licht I nur vorübergehend für die Zeiten eingeschaltet werden, wo Personen auf den Treppen und Fluren verkehren. 8. > Die Benutzung von elektrischen Heizöfen zur Raum- lnWvg, sowie der Betrieb von Personenauszügen aller ist Perboten. Ausnahmen sind nur in Krankheitsfälle» Wuehmigung der Amtshauptmannschaft zugelassen. 9. über di« Entnahme von elektrischem Strom zum Be triebe von Motoren und zu technischen Zwecken (Trocknen, Schweißen, Bügeln usw.) werden von den zuständigen Ver trauensmännern je nach Lage des kohlen eingange» beson dere Vorschriften erlaßen. Die Vertrauensmänner sind befugt, falls aus unvorher gesehenen Gründen die zur Erzeugung des elektrischen Stro mes erforderlichen Kohlenmengen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen sollten, für die Dauer dieses Notstandes weitergehende Einschränkungen anzuordnen, sie haben jedoch 'der Amtshauptmannschaft und den Beteiligten unverzüglich davon Kenntnis zu geben. .11. Die Durchführung der Vorschriften liegt den Vertrauens männern ob, di« hierbei von den Ortsbehörden zu unter stützen sind. Al» Vertrauensmänner sind bestellt: für das Gebiet des Großröhrsdorfer Elektrizitätswerkes: Herr Direktor Hartmann in Großröhrsdorf, für das Gebiet des Bischofswerdaer Elektrizitätswerkes: Herr Stadtrat hebenstreit in Bischofswerda. . IS. Zuwiderhandlungen gegen die obigen Anordnungen werdest »ach 8 11 der Bekanntmachung de» Reichskommis sar» für die Kohlenverteilung vom 9. September 1919 mit Gefängnis bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen belegt. Abneh mer, die trotz besonderer Verwarnung Über da» zuständige Matz elektrischen Strom entnehmen, haben einen Aufpreis von 50 Pfg. für jede über die zugelassene Menge verbrauchte Kilowattstunde zu zahlen. Im Wiederholungsfälle wird ihnen der verbrauch von elektrischem Strom solange ge sperrt, bi» der Mfhrverbrau^ausgeglichen ist. Die bisher von den Vertrauensmännern bezw.. dem Reichskommissar für die Kohlenoertellung erlaßenen Vor schriften bchalteer Gültigkeit, soweit sie >ücht durch die Be stimmungen dieser Bekanntmachung aufgehoben werden. Sie können bei den Vertrauensmännern eingesehen werden. llMWte Mch- M MkkMkstmz, S-lW«stü. SchMMWmgki iso. Es wurden gerichtlich bestraft: wegen eine» bedeutenden Mehrverbrauch« vo« Milch und Butt« die Landwirtrehefrau Marse Auguste Pannach in Brösa,' die Landwirtsehefrau Wilhelmine Herzog in Sohland a. d. Soree, wegen Schleichhandel mit Butter und Quark der Handelsmann Paul Strehle in Wilthen, wegen Schleichhandel «» Schweinefleisch der Handelsmann Gustav Keil aus Dresden-N^ wegen Erwerb von Lebensmittel ohne Marken Arau Emma Selma Eichler in Dresden, wogen Abgabe von Butter ohne Marken Karl August Dodner in Hölschdubrau, wegen Erwerb von Kartoffeln ohne Marken August Sommer in Lehn, wegen Schleichhandel ml» Mehl August H enner » L 0 rf in Dresden-Mockritz, wegen unbefugten Verarbeiten, von Getreide der Müblenvesitzer und Landwirt G«org August Elle in Rockel b. Baruth, und Privatu» Andreas Mutschink in Sonnenberg, wegen Verheimllchung von Getreide au, der Ernte 1918/19 der Gutsbesitzer Schramm in Radibor, wegen Geheimschlachtunaea. Verheimlichungen und Ankauf von Vieh ohne Ankaufsbescheinigungen der Rittergutsbesitzer Karl August Raimund Sechste in Halbendors, wegen Erwerb eine, Schwein« ohne Ankaufsbescheiniguag der Hausbesitzer Johann Hocker in Neudörfel: Wegen Viehtausch ohne Aukauf,Oeyeh«igung der Landwirt Georg Jakubasch in Dahlowitz, wegen» Verweigerung der Rachpräsunq der Viehbestände detz «irtschaftsbesitzer Michael Pötschke in Kleindöbschütz. der Wirtschaftsbesitzer Andrea» Lehmann in Grostdöbschütz, «fr«: Marie Petasch in Grostdöbschütz, chung pon Vieh Besitzer Julius Brösel in Kirschau. Die «»t»hmcht»ainischKft. Bekanntmachung Akk Hk NiAkiidW A) VkkblUchkSVN klktWAN Nmk VkchkWvArirA Ar ElMMsmte Grotzrvhr»dsrf llä VttchSfGwerd« dukkkAA Ar VkMv Ar WrtsArplMmWA Vr>A> rirlMIW Ar LAA VWsSMrA. Auf Grund der- Bekanntmachung de« Reichskommißar» ftzr di« Kohlenverteiiusta vom 9. September ISIS über die Einschränkung ded iKwbvauchs elektrischer Arbeit wird be stimmt: , M v» S»»ULlO>«t HeereKGeftLKde« t« Orestze». Im Santtäts-Sammellager, Dr«den-A.< Rosenstraste >«, gesqnaen am 12. »ad 1Z. Februar von 9—1 Uhr gegen sofortige Barzahlung zum Verkauf: ärztliche und zahnärzt- llche Bestecks medizinisch« Glasfchalen, Pipetten usw., Des- tnfetttonsamiarat« und Feldsterllistergeräte: in erster Linie «n Arzte, Krankenhäuser und Anstalten der Wohlfahrts pflege. Ein verkauf anderer Gegenstände findet an diesen Lagen nicht statt. Verpackungsmaterial kann nicht gestellt »erden. Zahlung kann in Kriegsanleihe erfolgen, wenn der Käuftr den einwandfreien Nachweis der Selbstzeichnung lnrrch Bescheinigung von der Bank erbringt. Dresden, am 5. Februar -920. Nährmittelkarten. <U»»»»««lVerbG»d BK»tze«-La»d.) 1. vom i. März 1920 ab gelangen »tue RLHrmlttet- karteu durch die Gemeindebehörde zur Lusgabe, und zwar: 1. sür Kinder im 1. und 2. Lebensjahr (rot), 2. für Sinder im Z. und 4. (weist), 3. für Kinder im 5. und 6. L (gelb), 4. für Personen im Alter von öS Iahreu (grün). 2. Kur Kinder und Personen im Alter von über 65 Jahren, di« in Sraukeahäuseru, Siecheahäuserm Ge- ^wsungsheimeu, Kiuderheimea und dergleichen unterge- bracht sind, sind keine Nährmittelkarten auszuaeben, da diese Anstatten vom Kommunalverband unmittelbar belie fert «erden. Desgleichen sind keine Nährmittelkarten auswgeben für Kinder und für Personen im Alter von über 65 Jahren, die dem haushalt bezw. der Wirtschaft von Selbstversor ger» mit Gerste oder Hafer angehören. Jedoch sind die Ge- metndebehörden befugt, für Kinder im 1. und 2. Lebens jahre von Selbstversorgern der genannten Art dann Nähr- mittelkarten auszugeben, wenn es sich nach eine« ärztlichen Beuguisse um besonder« schwächliche Kinder handelt, die der Grietznahrung dringend bedürfen. " 8. Diejenigen Geschäfte, denen der verkauf der dem Kommunalverband zugehenden Nährmittel bi» auf wette- res übertragen worden ist, sind au» den im Anhang abge druckten Verzeichnis zu ersehen. » 4. Die Anmeldung de» Warenbezuges aus die neue Rährmittelkarte bet einer Verkaufsstelle hat spätesten» bi» zum 14. Februar 1920 zu erfolgen. Die Ausgabe der Rähr- wittekkarten hat daher von den Gemetudevorftäudeu recht- zettig zu «fotzen. 5. Der Kommunalverband wird jeweils bekanntgeben, welch« Mengen unp Arten von Nährmitteln auf die einzel- . Neu NSbrmtttelmarken der Karteü abzugebeu sind u>ch gleichzeitig für hie Abgabe eiye bestimmte Frist setzen. . M Die V«kaufsstellen haben die von ihnen eingenomme ne« Anmeldescheine bis zum 20. Februar 1920 an die Fir- - ma Arthur Schimann in Bauh«, Goschwttzstraste S1, so- wett Kleinhändler an den Verein für Handel und Gewerbe in Wllthen angeschlossen ^sind, bis zum 18. Februar 1920 Sei dem Geschäftsführer daselbst (Herrn Kaufmann Gocht), «inzufenden. 6. Im übrigen haben die mit der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1917 über Nährmittelkarten erlaßenen Bestimmungen sinngemäß Anwendung zu finden Bauden, am 6. Februar 1920. Lkommuuotvervun» Va»tze«,La«d HchWIrZS d«. SlSMUllNMdtt ÄSkabt Bischofswerda: E. L. Huste L Sohn («ei tere Verkaufsstellen werden vom Stadtrat bekannt gegeben.) TStadt Schirgiswalde: Ferd. Pech; Konsumverein. Anritz: Jutta» Pohle. Baruth: Oskar Schuft« Löhuert. B r i e s i n g: tkrnfi Barth. Burkau: Clemens Berthold: Rich. Steglich; E. Weber; G. A. R oseck. «alleaberg: Emst Lascher. Gowwerau: Max Ifraek Erofta: E. Lischke, Ioh«m pötzschk«. Crostau: Ma; Franz: SonjUnwereiu. Vemltz-Thumitz: Max Ulbricht; Koasumverein; 2» ttus Brücka«; Richard Wagner. Dobckr schau: Gustav Bey«; Konsumverein.