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Sonntag. tz« 2V. Oktober ISIS. Amtliche Beka»»t»«ch«»ge». »feteer bäck >i< EtNrm« 6,5 ir 11 preis: 1« 1M^—Nr. 1817 VO 2 — (Nr. 202 tung vom " ' ... " kung vom letzt: Erzeuger- Großhandels- preis: Spinat (nicht Spinat ¬ ersatz 12 Kohlrabi s) ohne Kraut 9 b) mit jungem Laub 8 Strunkkohlrabi ohne Kraut 5 Höchstpreise für Gemüse. Sn teilweiser Abänderung der unter I der Bekannt- nrna des Ministeriums de» Innern vom 29. August k " -- » /«»- »n» der Sachs. Staatszei- 80. 8. 1918) festgesetzten Preise werden mit Wir- 21. Oktober 1918 ab sol^nde Höchstpreise fest«»- Kleinhandels preis: 23 4 je Pj». 17 L je M. 16 L je Pfd. » -s je Md. Dresden, am 16. Oktober 1918. Ministerium des Innern. Sus Gnmd der 88 100 Abf. 1, 100 d der Sewerbeord- mung wird gemäß dem Antrag» Beteiligter und mit Rück- Dcht<Ws das Ergebnis des nach 8 100» der Gewerbeord- «m^ «bigesetzten Feststellungsverfahren»' angeordnet, daß Innerhalb des Lezivks der Stadt Bischofswerda und des A»k»gerichi» vischosswerda mit Ausnahme der Ortschaften Ober- und Riederneuktrch und Ringenhain sämtliche Ge- »verb'etreibend«, welche da» Sctzuhmachechandwerk selbstän- dig ausüben, vom 2. Januär 1919 ab der neu zu errichten- Hei» Schuhmacher-Awang»lnmmg angeboren müssen. . vom gleichen Zeitpunkt ab wird die freie Schuh macherinnung zu Bischofswerda gemäß 8 100h Lbf. 4 der Gewerbeordnung geschlossen. Bautzen, am 11. Oktober 1918. RSuigl. »relshovptmaauschaft. RSHrmittelabgabe. (Ko«MA»alverba«d Bautzrn-Laud.) vom 28. bis einWießlich 30. Oktober 1918 werden durch die im Verzeichnis der Bekanntmachung über Nähr- mtttettarten vom 19. September 1918 ersichtlichen Verkaufs^ stellen abgegeben: 1. Auf,Abschnitt 1 der roten Nöihrmittettarte (Kinder bis zu 2 Jahren) > Pfund-Paket Zwieback. 2. Auf Abschnitt 1 der weißen Nährinittelkarte (Kin der über 2—4 Jahre) Pfund-Paket Zwieback. L. Aus Abschnitt 1 der grünen Nährmittelkarte (Per sonen über 65 Jahre) i/L pfund-paket Zwieback. ' > Der Preis beträgt für Pfund-Paket Zwieback 40 . Der Zwieback kann ahne Brotmarken abgegeben werden. Der am 30. Oktober 1918 nach Geschäftsschluß in den NSHrmittelverkaufsstellen noch vorhandene Zwieback ist der Warenoerteidmgsstelle des Kommunalverbandes, Kauf ¬ mann Bruno Nitsche in Bautzen, Moltkestraße 29, bl» -um 2. November 1918 anzuzeigen. Die etwaigen Bestände wen den bei der nächsten Verteilung angerechnet. Bautzen, am 17. Oktober 1918. Kom»uualverka«d Bautze»-L«md. KSnigltche Amtshauptmaunfchaft. Kunsthonig. (Kommunalverband Bautzen-Land.) vom 23. bi» einschließlich 30. Oktober 1918 werden ab gegeben aus Abschnitt 10 der Lebensmittelkarte für Nicht- selbstoersorger einschließlich der Kriegsgefangenen (rosa und grüne Karte) 125 Gramm Kunsthonig Der Preis beträgt für 125 Gramm Kunsthonig 19 L. (500 Gramm 75 H). Der am 30. Oktober 1918 nach Geschäftsschluß in den Haupt- Und Unterverkaussstellen noch vorhandene Kunst honig ist der Warenverteilungsstelle des Kommunaloerban des, Kaufmann Bruno Nitsche in Bautzen, Moltkestraße 29, bis -um 2. November 1918 anzuzeigen. Die etwaigen Be stände werden bei der nächsten Verteilung angerechnet. Bautzen, am 17. Oktober 1918. Kommunalverband Bautzen - Land. Königliche Amtshauptmannschast. Stüdtifsve Bekenn'maryrmgen. AartoffÄversorgung. Der Umtausch der Landeskartof-, felkarten gegen Wochenkarten findet nur noch bi» nächsten Mittwoch, den 28. Oktober, im Stadtbauamt statt. Der Rat der Stadt. Bekanntmachung, die nachträgliche Belieferung von Zuckerkarten betreffend. Die nachträgliche Belieferung des am 15. Oktober 1918 verfallenen dritten Abschnittes der Zuckerkarto „Reihe 1v durch Kleinhändler wird bis zum 25. Oktober 1918 nachgelassen. , Nach dem 25. Oktober darf Zucker aus Karten der Reihe 10 nur noch in den in der Bekanntmachung vom 4. -Oktober 1918 — 762 » v I. /i I o —, die Zuckerkarten der Reihe 10 betreffend, angeführten Ausnahmefällen abge geben werden. Die Kleinhändler haben zur Abänderung der bereit» eingereichten Bestandsausnahmekarten die nachträglich ge lieferten Mengen ihrem Großhändler spätestens bis zum 31. Oktober 1918 zu melden. Dresden, am 17. Oktober 1918. Ministerium de» Inner«. Damit er- ltreten von ^.imengun- I» t e«I » rn !mb<-„ bei: S/'/720^7/L?l/' Ausstellung für Säuglings- und Kleinkinderpstege. > Bischofswerda. 19. Oktober. Die heutige Eröffnung wird in vielen Bewohnern Bi schofswerdas und der Umgegend den Wunsch erwecken, schon vor dem Besuche zu erfahren, was sie an Sehenswertem zu ««warten haben. Zu diesem Zwecke mögen uns die Leser Hei einem Rundzange durch die Ausstellung begleiten. Da» schöne Treppenhaus des Friedrich Äugust-Baues Lmr 3. Stockwerk emporsteigend, gelangen wir zunächst nach Zinttner 61. Es enthält Darstellungen ans der frühesten Entwicklung de» Kinde». Eine Reihe-prachtvoller bunter Tafeln an der Türwand zeigt uns das Werden des Menschen von der Eizelle bis zur Geburt. Besonders fesselnd ist die Zeichnung, welche die Ernährung des Kindes im Mutterleibe veranschaulicht. In Der Mitte des Raumes befinden sich in.Glasgefäßen Natur präparate, die uns die verschiedenen Wachstums- und Mersstufen zeigen. Bei vielen Besuchern wird.namentlich das neue Befahren, den ganzen Körper in prachtvoller Weise durchsichtig zu machen, berechtigtes Staunen erregen (Natura-docet-Präparate). Tabellen klären uns über Gewichts- und Matzverhält- rrisfe des Neugeborenen aus, Nachbildungen in Gips und Naturpräparäte gewähren uns einen Einblick in Bau und -allmähliches Wachstum der Gliedmaßen. Ein Glanzstück neuzeitlicher Präparattonstechnik ist der Ausguß der Blut gefäße einer Kinderhand. Besondere Aufmerksamkeit ver dienen noch die belehrenden Tafeln über richtige und fal sche gesundheitliche Maßnahmen und ihre Folgen für Mut ter und Kind (Kleidung, Schnüren). Im gegenüberliegenden Zimmer 62 steht alles unter < dem Gesichtspunkte der ! pflege des Säuglings. ' Sowohl in Photographien, als auch in bunten Abbildungen ! werden Anleitungen zum richtigen Anlegen der Windeln, - -pm Baden, Waschen, Pudern, zum richtigen Tragen in sei-»' ner Bedeutung für die Entwicklung des Rückgrates, über das Betten in Wiegen und Körben gegeben. Möchten recht viele Mütter bei Betrachtung des buntgemalten Kinderzim- ' mers auch für Ausgestaltung des eignen lernen! Sehr zweck mäßig ist auch die Sammlung zulässigen und unzulässigen Spielzeuges. Auch über die in manchem recht nachähmungs- werte Kinderpflege bei Naturvölkern klären uns einige Pho tographien aus. Vielfach verbreitete irrtümliche Auffassun gen über Schlafen und Wachen der Kleinen werden durch eins klare Übersicht Wer die gesundheitlich richtige Tagesein teilung der Säuglinge berichtigt. Wir wenden uns nun zu Zimmer 63. Beim Durch schreiten des Wandelganges fallen uns große bunte Tafeln mit Bild und Spruch auf, die eindringlich die 10 Gebote für die werdende Mutter predigen (Atmung, Arbeit, Kleidung, Erholung, Vergnügen usw ). An der gegenüberliegenden Sette finden sich Tafeln über die Säuglingssterblichkeit, die bei Flaschenkindern größer ist als bei Brustkindern. Wie der andere zeigen uns wettere Vorteile der natürlichen Erttähruna für Mutter und Kind. Im Zimmer 63 wird -alles Wissenswerte über Wachstum der Kinderkrankheiten vorgeführt. Wir erhallen Ausschluß Wer die vielfachen Formen der Ausschläge (Mai/ern, Soor, Furunkulose, Wind- und Kuppocken, Impfung und dergl ). Eine aus führliche Darstellung erfährt die englische Krankheit mit ihren schweren Verkrümmungen und Verkrüppelungen des Rückgrates; Brustkorbes und der Gliedmaßen. Eine arö- < Here Abteilung ist der Zahnentwicklung eingeräumt. Wie viel Aufregung mch Sorge verursacht das „Zahnen" des Kindes,- wie manche Mutter wird wünschen, daß es ebenso »eicht und rasch vor sich ginge, wie bei der hier ausgestellten Maschine! Recht sinnenfällig sind ferner Verdauung und Entleerung beim Säuglinge veranschaulicht („Windelpra xis"). Einen recht belehrenden Einblick gewährt uns eine Tabelle über Has allmähliche Erwachen der Sinnestättgvei- ten und des damit eng verbundenen Seelenlebens. Hierher gehören auch die Nachbildungen der einzelnen Stufen der Gehirnentwicklung vom 1. Monat bis zur Geburt. In der Wandelhalle ist der Ernährung des Säuglings ein breiter Raum gewidmet, da diese für die körperliche Entwicklung und Gesundheit von weit größerer Bedeutung ist, als man gewöhnlich annimmt. Zuerst gewahren wir eine Reihe von Bildern, die in lebhaften Farben den langen Weg veranschaulichen, den die Milch vom Euter der Kuh bis zur Flasche des Goßstadtkinües durchläuft. Damit er klärt sich in einfacher Weise das häufige Auftreten von „Milchkrankheiten", die infolge von schädlichen Beimengun gen und Krankheitskeimen verursacht werden. Wie rein und unverdorben ist im Gegensatz dazu die Muttermilch! übet Zusammensetzung und Nährwert der verschiedenen Milcharten unterrichten Gläser mit prozentualer Ausgabe der Bestandteile. Die Aufmerksamkeit der Besucher vom Lande wird namentlich die große Nachbildung einer Mu sterstallung erwecken, llber zweckmäßige Aufbewahrung und Behandlung der Milch (Sterilisieren — Soxlethappa- rate) geben uns eine Reihe von Gebrauchsgegenständen Aufschluß Welche Folgen falsche Milchbehandlnng nach sich ziehen kann, geigen uns bildliche Aufnahmen der leider noch sehr verbreiteten krankheitserregenden Milchpilze. In Glasgesäßen sind die wichtigsten sonstigen Kindernährmit- : tel von Restles Kindermehl bis zu den Haserslocken ausbe- > wahrt. Möge der kurze Bericht, der auch Nicht im entfern ¬ testen der Reichhaltigkeit der Sammlung gerecht werden - kann, recht Diel« veranlassen, die Ausstellung zu besuchen, >! umsomehr, als sich in ihr wissenschaftliche Gründlichkeit mit er Darstellung in überaus geschickter Weise ver- Änderung der Bestimmnngen über Häute und Leder. Am 19. Oktober 1918 treten drei neue Bekanntmachun gen über Häute und Leder in Kraft. Durch die Nachttagsbekanntmachung Nr. ll. 111/10. 18 K. R. A. wird die Bekanntmachung vom 20. Oktober 1917 1^- 111/7. 17. K. R. A., betreffend Beschlagnahme und Meldepflicht von rohen Grohoiehhäuten und Rohhäuten, ab geändert. In der alten Bekanntmachung ist trotz der Be schlagnahme di« Veräußerung der Häute gestattet, wenn be stimmte Bedingungen erfüllt werden. Zu diesen Bedingun- gen gehört die Pflicht, bestimmte Bücher zu führen, die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Häute nicht über einen fest gesetzten örtlichen Bezirk hinaus gelangen, und die Pflicht, bestimmte Fristen für die Bewegung der Ware einzuhalten. Einzelheiten dieser Bedingungen sind durch die Nachtrags bekanntmachung abgeändert worden. Eine erhebliche Rechtsänderung liegt in der Aushebung der Erlaubnis, für Landwirte aus deren eigenen Haus- und Notschlachtungen stammende Häute in beschränktem Um fange in Lohn zu gerben. An die Stelle dieser Vorschrift wird eine besondere Zuteilung von Leder für Landwirte treten. Während über diese Zuteilung in der Nachttagsbekannt machung keine Bestimmungen getroffen sind, enthält sie, ne- den den auf die Lohngerbuny bezüglichen Übergangsbestim mungen, Vorschriften über die Zuteilung von Häuten und Fellen an diejenigen Gerbereien, die bisher von Landwir- ten Häute zur Lohngerbung annehmen dursten, ohne sonst Haute zugeteilt zu erhalten. Ferner wird eine zweite Nachtragsbekannt- machung Nr. I,. 888/10. 18. K. R. A. zu der Bekannt- machung Nr. I,. 888/7. 17. K. R. A. vom 20. Oktober 1917, betreffend Höchstpreise und Beschlagnahme von Leder, er lassen. In dieser wird bestimmt, daß sämtliche Lederabfälle von nun ab nicht mehr von dieser Bekanntmachung betroffen werden. Für Lederabfälle tritt vielmehr die nachstehend an dritter Stell« zu besprechende Bekanntmachung in Kraft. Durch di« Nachtragsbokanntmachung sind weiter die Höchstpreise für Leder teilweise abgeändert. Auch ist vorge schrieben, daß der Höchstpreis nur 90 v. H. des sonst in Frage kommenden Höchstpreises beträgt, wenn das Leder nicht in genau angegebener Art unverlöschlich durch Stem peldruck oder Schrift mit der Firma des Lederherstellers und anderen Kennzeichnungen versehen ist. Die dritte Bekanntmachung Nr. I,. 999/10. 18. K. R. A. schließlich betrifft sämtliche Lederabfälle außer den Abfälle« von Ledertreibriemon und den Attlederabsällen. Die be troffenen Abfälle werden beschlagnahmt mit Ausnahme der in dem Betrieb der Heeres- und Marineverwaltung und in den dem Überwachungsausschuß für Schuhindustrie unter- stellten Schuhfabriken anfallenden Abfälle. Trotz der Be schlagnahme ist in gewißem Umfange die Veränderung und Verfügung erlaubt. Für die AbfÄle, die nicht innerhalb einer bestimmten Frist veräußert oder der ErsatzsohlewGe- sellschaft zum Höchstpreise anqeboten sind, besteht eine Mel depflicht. Ferner werden Höchstpreise für sortierte und un- sortierte Lederabfälle festgesetzt. Diese gelten nur für den Verkauf bis zur Ablieferung der Gegenstände an dir Ersatz. sohlen-Gesellschaft, Kriegsleder-Akttengesellschast oder Rie- ntt-> ,7reiaabe-Stelle. Alle Besitzer der von den Höchstprei- len iroffenen Lederabfälle sind auf Grund der in der De- > kanntmachura enthaltenen Aufforderung verpflichtet, diel« auf Verlangen bestimmter Stellen zu den festgesetzten Höchst preisen zu verkaufen. , Der Wortlaut der drei Bekanntmachungen ist bei den Polizeibehörden einzusehen. '