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11867 Sonnabend, den «. Juli Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, Mittwoch« und Sonnabend«, und kostet vierteljährlich 12'j, Skgr. Inserate «erden nur bi« Dienstag« und Freitag« früh 8 Uhr angenommen. Bischofswerda, Stolpen und Umgegend Amtsblatt de» Königlichen Verichtsamtes und des Stadtrathes zu Kischofowerda. nommen hatte, schloß es am 30. October 1864 einen Frieden mit Dänemark, worin es im Artikel 19 heißt, daß diejenigen Schleswiger, welche nach Däne mark auswandern wollen, dies binnen 6 Jahrm, also bis 1870 ungehindert thun dürfen. Sie habm das Recht, ihre bewegliche Habe zollfrei über die Grenze zu bringen, für sie und ihre Familien wirh das dänische Unterthanenrecht reservirt. Es steht ihnen aber auch frei, trotz ihrer Auswanderung ihre in Schleswig gelegenen unbeweglichen Güter zu behalten. — Diese Bestimmungen sind so klar, wie die Sonne. Nun kommt der Friede zwischen Oester reich und Preußen, worin Preußen sich verpflichtet,. einen Theil Nordschleswigs abzutreten. Diejenigen Nordschleswiger nun, welche voraussichtlich abgetreten werden, betrachten sich infolge dessen jetzt schon als Dänen. Sie denkm: Preußen muß Euch ab treten, wozu sollt Ihr erst noch die Lasten des preußischen Unterthanenverbandes auf Euch nehmen, z. B. warum sollt Ihr erst noch preußische Soldaten werden? Preußm sagt aber: so lange Ihr noch nicht abgetreten seid, seid Ihr preußische Unterthanen und als solche wehrpflichtig. Hierüber mag man denken wie man will, jedenfalls weist nun Preußm alle diejenigen Schleswiger, welche einmal auS- gewandert waren, um sich der Militärpflicht zu ent ziehen, und dann nach Schleswig zurückkehrten, wieder über die Grenze, gestattet ihnen keinen Besuch ihrer Familien. Nun geben wir gern zu, kann es der preußischen Regierung nicht angenehm sein, wmn in einem solchen vorzugsweise Militärstaate, wie Preußen ist, dadurch ein schlechtes Beispiel dm Uebrigen ge geben wird, wmn einzelne junge Militärpflichtige auswandern und dann wieder kommm, als wmn nichts geschehen sei; anderer SeitS verfährt sie mit einer fast unglaublichen Strenge. Sie schickt nämlich per Schub auch die Familim der Ausgewanderten dmselben über die Grenze nach. Frauen und Kinder mögm in Schleswig bleiben wollen oder nicht — einer lei, sie werden polizeilich ihren Männern und Vätern nach Dänemark nachgeschickt. Hierdurch wird aber die Bestimmung des Wiener Friedens ganz aufgehoben, daß die Ausgewanderten ihre Güter in Schleswig behalten dürfen: denn wmn die preußische Regierung, Kaum ist die eine Frage wegm eines deutschen Grenz landes von der Tagesordnung abgesetzt worden, kaum gedenkt man noch Luxemburgs nur gelegentlich der nach ttäglichen Veröffentlichung der über die ganze Frage ge wechselten diplomatischen Aktenstücke: so taucht schon wieder eine zweite deutsche Grenzlandsfrage auf, die nordschleswigsche. Glücklicher Weise ist dieselbe eine solche, bei welcher keine Gefahr vorhanden ist, daß die vorhandenen Krankheitsstoffe eine Krisis herbeiführm, vorausgesetzt, daß letztere nicht durch künstliche Mittel herbeigeführt werden soll. Die Verhältnisse Nord schleswigs zum Auslande, namentlich zu dem hinter dem Kleinstaat Dänemark steckenden Frankreich, sind wesentlich günstiger als die Verhältnisse bei Luxem burg waren, wo ebenfalls Frankreich sich hinter den Kleinstaat Holland gesteckt hatte. Bei Luxemburg handelte es sich um Abtretung eines deutschen Landes, das seit Jahrhunderten mit Deutschland verbunden war, in Schleswig um Abtretung einiger dänischer Distrikte, die erst seit 1864 zu Deutschland gehörten. Preußen ist hierzu durch einen Friedensschluß aus drücklich angehalten, während der Verzicht auf Luxem burg sich erst als eine höchst unangenehme Consequenz der von Preußen bewirken Sprengung des deutschen Bundes ergab. Mit einem Worte: bei Nordschleswig ist das Nationalgefühl Deutschlands weit weniger in Frage, als bei Luxemburg; ja, wenn Preußen die betreffende Bestimmung, die es durch dm Prager Frieden eingegangen ist, recht loyal erfüllt, kann sich jede deutsche Pattei dazu Glück wünschen, denn dann ist dem vertragsmäßigen Rechte auch von Seite Preußens wieder einmal Gmüge geschehen. Jetzt hat die ganze Sache zwei Seiten, die sich scharf von einander unterscheiden, wmn auch einzelne Amen in einander überlaufen. Einmal ist es das Verhältniß Preußens zu Dänemark, das andere Mal das Ler- hältniß Preußens zu Frankreich. In der ersten Beziehung erscheint uns Recht und Unrecht auf beiden Seitm gleich gemischt. Um wa« handelt fich'S? Ms Preußen im Verein mit Oesterreich die Herzogthümer Schleswig-Holstein dm Dänen abge