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26 Wort der Absolution nicht weniger achten, noch glauben, denn wenn wir Gottes klare Stimme vom Himmel höreten. (A.) Was die gewisse Zeit der Beichte belanget, so ist es wahr und den Widersachern unverborgen, daß in unser» Kirchen viele Leute des Jahres nicht allein einmal, sondern oft beichten, der Absolution und des heiligen Sacraments brauchens — So wird auch von unsern Predigern allzeit daneben gemeldet, daß die sollen verbannet und ausgeschlossen werden, die in öffentlichen Lastern leben, Hurerei, Ehebruch rc. und die, so die heiligen Sacramente verachten. Den großen Bann, wie es der Papst nennet, halten wir siir eine rein weltliche Strafe und gehet uns Kirchen dienern nichts an. Aber der kleine, d. i. der rechte christ liche Bann, ist, daß man offenbare, halsstarre Sünder nicht soll lassen zum Sacrament oder anderer Gemeinschaft der Kirche kommen, bis sie sich bessern und die Sünde meiden. (S. A.) 12. Von der wahren Rechtfertigung der Gläubigen. Wir glauben, lehren und bekennen einhellig, daß Christus unsre Gerechtigkeit weder nach der göttlichen Natur allein, noch auch nach der menschlichen Natur allein, sondern der ganze Christus nach beiden Naturen allein in seinem Ge horsam sei, den er als Gott und Mensch dem Vater bis in den Tod geleistet und uns damit Vergebung der Sünden und das ewige Leben verdienet habe, wie geschrieben steht: Gleichwie durch eines Menschen Ungehorsam viel Sünder werden, also durch eines Menschen Gehorsam werden viele gerecht. Röm. 5. Demnach glauben, lehren und bekennen wir, daß unsre Gerechtigkeit vor Gott sei, daß uns Gott die Sünde ver gabt aus lauter Gnade ohne all unsre vorhergehende, gegen wärtige oder nachfolgende Werke, Verdienst oder Würdigkeit, schenket und rechnet uns zu die Gerechtigkeit des Gehorsams Christi, um welcher Gerechtigkeit willen wir bei Gott zu Gnaden angenommen und sür gerecht gehalten werden. Wir glauben, lehren und bekennen, daß allein der Glaube das Mittel und Werkzeug sei, damit wir Christum und also in Christo solche Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, ergreifen, um welches willen uns solcher Glaube zur Gerech tigkeit zugerechnet wird. Röm. 4.