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III. Die reine Kehre nach den besonderen Be- benntnUchMen (siehe Seite 2) der evangclisch- lntherischen Kirche Sachsens.') 1. Von der heiligen Schrift oder dem Worte Gottes. Die heilige Schrift ist von Gott ein gegeben. Wir glauben, lehren und bekennen, das; die einige Re gel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurtheilt werden sollen, sind allein die prophetischen und apostolischen Schritten alten und neuen Testaments, wie geschrieben stehet: Dein Wort ist meines Fußes Leuchte uud ein Licht ans meinem Wege. Ps. 1l9. Und St. Paulus: Wenn ein Eugel vom Himmel käme und predigte anders, der soll ver flucht sein. Gal. 1. Andere Schriften aber der alten oder neuen Lehrer, wie sie Namen haben, sollen der heiligen Schrift nicht gleich ge halten, sondern alle znmal mit einander derselben unterwor fen und anders oder weiter nicht angenommen werden, denn als Zeugen, welcher Gestalt nach der Apostelzeit und an welchen Orten solche Lehre der Propheten und Apostel er halten worden. Solcher Gestalt wird der Unterschied zwischen der hei ligen Schrift alten uild neuen Testaments und allen andern Schriften erhalten und bleibt allein die heilige Schrift der alleinige Richter, Regel und Richtschnur, uach welcher als dem einigen "Probirstein sollen und müssen alle Lehren er kannt und geurtheilt werden, ob sie gut oder bös, recht oder unrecht sein. *) Anmerkung. Wir folgen den: deutschen Texte des säch sischen Concordienbuchs, schließen uns aber hinsichtlich der Ortho graphie und Jnterpunction dem Brauche der Neuzeit an. Wir be dienen uns folgender Abkürzungen: A.C. ----- AugSburgischeConfessiou. A. ----- Apologie. S. A. ----- Schmalkaldische Artikel. G. Ä. — Großer Katechismus, k. K. — kleiner Katechismus. C.F. ----- Con cordienformel.