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LW 7. Mai (Wonnemond) 1932 Nr. 5 MW Schiistleitung und Geschäftsstelle m Reichenau, Sa. Fernsprecher-Nr.300 Blätter- für- L?elmQi?unöe, 7'7 77i»»7I »»< < ... .1 Mitt-ilungsb'att de» Verbandes .Lujolra" der Humboldt-, Fortbildung»- und Gsbirgsver-lne der gelamtsn «Sbsrlausih. — Hauptlchrlitleitung: <Stto Morr, Seichen.u tSa.) unter Mitwirkung zahlreicher bewährter H-imatlchrlstfteller. — Manuskripten ist Nückporto beizusügen, da lonst Anspruch auf Dückjendung nicht besteht. — Anberech- tigter Nachdruck au» der «Gberlausißer Äeimat-Ssitung" wird strafrechtlich verfolgt. — Erfüllungsort und Gerichtsstand für Dezieher und Inferenten ist Deicheuau, (6a.) Postscheckkonto: Leipzig Nr. 27534. — Bankverbindung: Sewerbsbank und Girokaste Äeichenau Nr. IS II jZ.Zahrgang Gescl)lel>te ^Kunst^lteratui" Druck u. Verlag: Alwin Rlarx,28uchdruckerei und Zeitungsverlag G.m.b.H. Reichenau i.Scr. Verband „Lujalla" Mitteilungen an alle Berbanrsverelne Der Unterzeichnete plant die Herausgabe eines Ver zeichnisses aller der Redner und ihrer Themen, die inner halb des Verbandes ihren Wohnsitz haben oder Mitglieder des Verbandes sind. Durch dieses Verzeichnis soll den Ver bandsvereinen die Zusammenstellung der Winterprogramme erleichtert werden. Alle Vereine werden hiermit gebeten, dem Unterzeichneten möglichst umgehend alle ihnen bekannten in Frage kommenden Redner und deren genaue Anschriften mitzuteilen. Die Vortragsbesprechung im Bahnhof Eibau muß be reits am Mittwoch, dem 15. Iuni, stattfinden. Die Übersicht über die Winterarbeit 1931/32 ist erst von wenigen Vereinen eingegangen. Da dieses statistische Mate rial den Unterstützungsgesuchen beigefügt werden soll, bitte ich um umgehende Beantwortung der Fragen. (Siehe OHZ-, Heft 4.) Mit Heimatgruß Otto Hentschel, Seifhennersdorf' Vortragswart. Au die Lulatiamilglieder! Gebote zur Mnberzeit: 1. Veranstaltet Wanderungen (auch gemeinsam) in die nähere und weitere Heimat! 2. Benützt dabei das Wegekartenheft und das Lusatia- Jahrbuch! 3. Tragt das Reichsverbands- und das Lusatia-Abzeichen! 4. Kehrt im Tagesausflugsverkehr in den Gaststätten ein, die den Gebirgsvereinlern Vergünstigungen gewähren! (Das neue Verzeichnis erscheint demnächst!) ö. Werbt für unsre Heimatarbeit bei jeder Gelegenheit! Mlpfiichl und MallverMrrmg Der nachstehende Artikel steht im Aprilheft von „Über Berg und Tal" und beschäftigt sich mit den Verhältnissen im Gebirgsverein für die Sächs. Schweiz. Da aber auch in der „Lusatia" diese Fragen schon öfters behandelt worden sind, wird er den Verbandsvereinen zu angelegent lichem Studium empfohlen. Die V e r b an ds le i t un g. In unserer Vereinszeitschrift, Jahrgang 1026, Seite 77, habe ich einen kurzen Überblick über den Inhalt unseres gegenwärtigen H a ft p fl i ch t v e r s f che r u n g's - Ve r - träges gegeben und gleichzeitig um Äußerungen von Interessenten für eine Erweiterung unseres Versicherungs vertrages gebeten. Der Erfolg der Rundfrage war nicht so, daß er zu einer Erweiterung unseres Vertrages hätte führen können. Wir haben daher nach wie vor zur Zeit lediglich unseren Haftpflicht-Versicherung's ver trag mit der Oberrheinischen Versicherungs- Gesellschaft, die gegenwärtig mit dem großen Ver sicherungskonzern Allianz und Stuttgart verbunden ist, und daneben einen sogen. Empfehlungsvertrag zu gunsten derjenigen Vereinsmitglieder, die für ihre Person eine Versicherung gegen Schaden an Person oder Sache bei jener Gesellschaft abschließen wollen,' sie erhalten darauf hin als Vereinsmitglieder einen Rabatt bei der Ver sicherungsprämie. Unsere Mitglieder haben allerdings bis her von dieser Vergünstigung nur sehr wenig Gebrauch ge macht. In der Hauptsache scheint ihnen, wie es sich insbeson dere aus dem Anträge der Ortsgruppe Pirna in der letzten Hauptversammlung und aus anderen Kundgebungen zeigt, daran zu liegen, bei den Veranstaltungen des Vereins persönlich oder auch für ihre Angehörigen gegen Unfall versichert zu sein. Nur ganz vereinzelt gehen die Wünsche weiter nach einer allgemeinen Un fallversicherung auch im sonstigen Berufs- und All tagsleben. Es erscheint zunächst notwendig, einige Worte über den Unterschied zwischen Haftpflicht- und! Unfall versicherung zu sagen. Bei der ersteren ist die Ver sicherung nicht auf diejenige Person abgestellt, die den Scha den erleidet, sondern auf diejenige, die dafür haftbar ge macht werden kann, z. B. Hauswirte, Beamte, Rechts-