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1. Die Fürstenversammlunq. Im Jahre 1024 nach des Herrn Fleischwerdung wurde Kaiser Heinrich II, als er bei gut geordneten Verhältnissen des Reiches nach langer Arbeit schon die gezeitigten Früchte des Friedens zu ernten begonnen hatte, bei unversehrtem Zustande des Reiches, bei gesundem Geiste von einer Körperschwäche ergriffen und, da dieselbe zunahm, schied er am 13. Juli aus diesem Leben. Sein Leib wurde von Sachsen hinweg zum Begräbnis; nach dem Orte Babenberg ge bracht, wo er selbst in frommem Eifer und Streben ein Bisthum gegründet hatte, das mit aller geistlichen Pracht ausgestattet war. Zur Einweihung desselben berief er den apostolischen Vater Benedict, durch dessen Bestätigung er die Privilegien zum Schutze des Ortes in öffentlicher Urkunde befestigte. Nach des Kaisers Hingange fing der Staat wie durch den Verlust eines Vaters verwaist in kurzem zu wanken an. Daher hatte jeder Gutgesinnte Angst und Sorge, die schlechtesten aber wünschten die Zerrüttung des Reiches. Doch die göttliche Vorsehung vertraute die Anker der Kirche Prälaten und Herrschern an, wie sie in solcher Zeit da sein mußten, um das Vaterland ohne Schaden in den Hafen der Ruhe zu führen. Denn da der Kaiser kinderlos gestorben war, strebten die weltlichen Fürsten, je mächtiger sie waren, mehr mit Gewalt als mit Weisheit danach, entweder der erste zu werden oder unter irgend welcher Bedingung nach dem ersten der nächste. In Folge hiervon kam Zwietracht fast in das ganze Reich,' so sehr, daß an sehr vielen Orten es zu Mord, Brand und Raub gekommen wäre, wenn nicht jene heftige Bewegung durch das Dazwischentreten erlauchter Männer verhindert wäre. Die