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160 Erörterung über die Spsisedorschriften. XI, 105. bis wieder zur Prim die Bahn unseres Lebens darzulegen. Als nun der Decan mit Hülfe des Bruders in Wahrheitsgemäßester Weise seine Schilderung abschloß, sprechen Kebo und die Aebte zu den Bischöfen: „Ja, in der That ist all das, was wir gehört „haben, der Regel des Benedictus entsprechend, ohne diesen einzigen „Punct, daß sie zwar nach derselben arbeiten, nicht jedoch nach ihr „sich ernähren. Allein die Ursache für sie liegt auch gerade darin, „daß sie von überall her suchen müssen, wodurch sie ihr Leben er halten können. Weil sie nun dieses Erworbene nach der Erlaub- „niß des Abtes dort, wo er sie angewiesen hat, niederlegen und „desselben, was immer es nun ist, auf seinen Wink und seine Ent scheidung sich bedienen, werden wir in Wahrheit zu behaupten „vermögen, daß das nicht gegen die Regel sei". 105. Und Milo von Ellwangen^) sagte: „Wenn Ihr über „das Essen der Fleischspeisen unschlüssig seid, so sage ich ganz kühn, „was ich darüber denke: daß ich nämlich, obschon das Pferd unter „der Speise nicht erlaubt ist h meinen Zelter lieber durch meinen „Mönch im Gehorsam verzehren lassen wollte, als daß dieser in „gewissen anderen Dingen, welche zur Regel gehören, von derselben „abwiche. Und daher entscheide ich, anstatt des Benedictus, durch „meinen Spruch: was des Abtes Machtwort befehle, solle der „Mönch essen und trinken; der Abt möge sehen, durch welche Ent scheidung seinerseits er etwas befehle". Da jedoch Einige bei seinen Worten lachten, versetzte Heinrich: „Wunderbar ist es" —- sagte er — „daß ein so breiter See hier sich ausdehnt und „dennoch keine Fülle von Fischen sich hier befindet". — „Weder „ist der See ganz unser" — sagte Ekkehart —; „noch ist der selbe so reich an Fischen, daß er mitunter auch nur unserem Herrn 1> Bon der Gebetsstunde des einen Tages bis zur gleichen Stunde des folgenden, von Anfang bis zn Ende. 2> Milo ist bloß hier als Abt von Ellwangen erwähnt. S) Das Christenthum hatte die altgermanische Sitte des Essens von Pferdefleisch ver drängt. 4) Nur an kleineren Theilen des südwestlichen, südlichen, nordöstlichen Ufers des so weit ausgedehnten Bodensees stand jedenfalls im Zusammenhang mit anstoßenden Besitzungen das Fischerrecht dem Kloster zu.