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XI, 102. Besichtigung des Klosters. 157 der Abt von Lorsch *), ein Mann verehrungswürdigen Namens vor Vielen und an diesem Tage mehr, als die Uebrigen, für uns ge sinnt, der aber auch nachher häufig durch Gaben und Räthe uns erfreute, sagte: „Wenn es gefällig ist, wollen wir zuerst von dem „Abte über dieses Nest der Vögel selbst hören, wie beschaffen das selbe in allen Stücken sei, damit wir über das Uebrige unbefange ner zu erfahren im Stande sind, was wir zu thun haben". Und Kerho, der Abt von Weißenburg 2), auch er ein Mann von großem Namen, welcher nach dieser Zeit uns zu einer Wasserleitung, die er selbst zuerst uns ausdachte, die Röhren durchzubohren lehrte und uns immer liebte, begleitete inzwischen unfern Bischof und den Abt mit den Brüdern, deren Ehrerbietung ihn, wie er nachher Versicherte, heftig rührte, in das Capitelhaus und erinnerte zum voraus daran, was er als angemessen erkannte. Aber jene streifen unter der Führung des Ekkehart durch die Werkstätten, welche noch nach der Feuersbrunst kaum auch nur einigermaßen wieder bedeckt waren ^), und verwundern sich, den Keller der Brüder von Wein fast leer zu finden. Allein indem sie sich auch die Vorrathsräume der Einzelnen Z öffnen ließen — denn Ekkehart, ihr Führer, machte sie aufmerksam darauf, daß sie beim Eide ihm auferlegen sollten, nichts zu verheimlichen —, durchwandern sie sorgfältig prüfend alles Einzelne. Da sie jedoch auch über den eigenen Keller des Abtes Fragen stellten, sagte er: „Diese einzelnen den Brüdern zu- „stehenden Behältnisse, welche ich gezeigt habe, sind stets auch auf „seinen Wink bereit. Denn nicht einmal er selbst ist, weil so der „Mann geartet ist, an einen anderen Keller gewöhnt. Alljährlich ,nämlich sammelt er das pflichtmäßig ihm Zukommende in den Keller „der Brüder". I) Falls Kebo Koseform von Gerbodo ist, so hat 951 bis 972 ein Abt dieses Namens Lorsch geleitet. 2) Es ist wohl an einen der zwei Weißenburger Abte, Namens Gerricus, zu denken, von denen der erste 960 bis 964, der zweite 989 bis 1007 regierte. 8> Sollte das möglich sein, daß die Oekonomiegebiinde — „ollloinas" — wirklich noch stets Nach wehen von 9S7 her <vgl. C. 67> anfwiesen? Das ist kaum anzunehmen <vgl. auch schon S. ISS n. 8). 4) Vgl. S. ISS n. 8.