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s lit der besten sketten, Arm« ingen, Haar leigte Aufträge. rn Marr. werd«. Posse als n mit der lufzügen (neu häftsführer isdors. Getränke und ahlreichen Be- Hänel lnterzeichuetem maus Rammenau. ce in Nr. 82 glauben darf, ere Zeche be- hatten schon iemerken, daß ivn einem zu- clegt, betrogen schlimm, An- ß zu thun ü! mannsdorf. s18S0 Sonnabend, den LS. Oetober Dies« Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstaltcn Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Nummer bis Lags vorher Bormittags S Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Rgr. 5 Pf. r Erscheinen platze im ieute, Mitt- Beginn des n »wart. Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 22. Oct. s2. K.j Ein neues Mit glied, vr. Platzmann, wird etngeführt und verpflichtet. Abg. Sachse will in nächster Sitzung eine Interpella tion an die StaatSregirung richten wegen ungleicher Besteuerung deS Gebirges im Vergleich zum platten Lande. Eine lebhafte Debatte entstand über die Dif- ferenzpuncte, welche zwischen beiden Kammern hin sichtlich des Gesetzes über die Ablösung der Lehngel- derverbindlichkeit bestehen. Die erste Kammer will alsMarimum k Fälle festgestcllt wissen und die zweite nur 5 Fälle und ist Letztere auch dabei stehen geblieben. Da sich die Kammern wie es scheint nicht vereinigen können, so ist die Aussicht vorhanden, daß das ganze Gesetzliegenund es beim Alten bleibt. Es kann hierbei nicht unerwähnt bleiben, daß man früher einmal derRegierung in der ersten Kammer zugerufen: „Die Regierung darfn ich t dulden, daß Staats diener Opposition machen." Nun ist aber bekannt, wie Regierungsrath v. Zeh men und Con- sistorialpräsident Harleß, beide Staatsdiener, ge waltige Opposition bei Verhandlung über die Lehn gelderablösung machten, indem sie die von derRegierung angenommenen 5 Fälle bekämpften, ja sogar daS betr. vorgelegte Gesetz ganz abgelehnt wissen wollen. Wird man nun verlangen, daß die Regierung diese Opposi tion nicht dulden soll? Einige Ritterschaftliche gingen bei dieser Gelegenheit so weit, daß sie der Regierung, weil sie billige Ablösungssätze wünschte, Hinneigung zu Rotteck-Welckerschen StaatSlericonS-Jdeen, zu De mokratie und Kommunismus vorgeworfen haben. — 23. Oct. sl. K.j Der Präsident zeigt an, daß Herr Geh.-Rath v. Könneritz eiugetrofsen sei. Der Diakonissen-Anstalt in Dresden wird auf Ansuchen des Vorstandes eine fortlaufende Unterstützung aus Staatsmitteln gewährt. — s2. K.j Eine interessante Debatte entspann sich über den Ritterschen Antrag: „in wie weit das Fünfter Jahrgang. ch für ch- ' Bischofswerda, Stolpen «nd Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers. Recht der Remittenten, zu wählen oder gewählt zu wer den, von selbst erloschen sei oder ob eS erst noch eines Ausspruches der Kammer darüber bedürfe." ES wurde dieser Antrag endlich nach längerer DiScusion angenommen und an die erste Deputation verwiesen. Demnach ist diese Angelegenheit noch nicht beendigt, wie wir kürzlich berichteten. — Hierauf wurde Bericht über das schon am vorigen Landtage berathene Bud get des GesammtministeriumS erstattet. ES werden 28,840 Thlr. (2534 Thlr. weniger als früher) bean sprucht, nämlich: 6354 Thlr. für das Gesammtministe- rium und Kanzlei; 1739Thlr. für diekabinetScanzlei; 500 Thlr. für die OrbenScanzlei; 6424 Thlr. für das Hauptstaatsarchiv, und 8823 Thlr. für die Oberrech- nungskammer, sowie 5000 Thlr. für das Gesetz- und Verordnungsblatt. Es wurde AlleS bewilligt, mit Ausnahme der letzten Post, welche auf 3500 herab gesetzt wurde. Schließlich folgte ein Bericht über die Petition der Geschwister Beyer in Wittgensdorf in Betreff der ihrem Bruder zuerkannten Strafe. Die Kammer trat einstimmig der ersten bei, welche bekannt lich beschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen. — Das Justizministerium macht in der L. Ztg. bekannt, daß von den Maiangeklagten noch vor dem Verspräche der Acten 4297 völlig begnadig!, bei 182 bereits Verurtheilten die erkannten Strafen im Gna denwege, zum Theil bedeutend, ermäßigt worden find. „Wenn diese Ermäßigungen nicht immer in demselben Verhältnisse zu einander stehen, wie die erkannten Strafen, so ist daran zu erinnern, daß die Gefichtö- puncte bei der Begnadigung andere find, als bei der richterlichen Beurthcilung und daher manche Umstände bei der Begnadigung in Betracht kommen können, die jene nicht berücksichtigen darf. Auch hat man für an gemessen erachtet, selbst bei bereits venirtheilten Jn- culpaten, wenn nach dem Erkenntnisse noch Umstände hervortreten, wonach sie unzweifelhaft zu den obgedach- ten Kategorien zu rechnen gewesen waren, einen gänzlichen Erlaß der Strafe Allerhöchsten OrtS zu bevorwortrn. Und da nun zu jenen Kategorien solche Angeklagte gehören können, die nach dem Gesetz Tode--