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37 Cap. 20. Lucullus wendete sich jetzt nach den Städten Kleinafiens. In der Zeit, da er von kriegerischen Geschäften ruhen konnte, sollte diese Provinz doch auch wieder Etwas von Reckt und Gesetz er halten, was sie so lange Zeit entbehrt hatte. Denn es herrschte hier eine unsägliche und unglaubliche Masse von Elend. Sie war ihren Gläubigern völlig zur Plünderung und Knechtung hingegeben. Der einzelne Bürger wurde genöthigt, seine staulichen Söhne und jungfräulichen Töchter zu verkaufen; die Gemeinden muhten das Gleiche thun mit Weihgeschenkcn, Gemälden und heiligen Bildsäu len. Und das Ende war, daß die Einwohner doch zuletzt noch persönlich an Zahlungsstatt eintreten und Sklaven weiden mußten! Was aber voranging, war noch jämmerlicher, — Knebelung, Git- terhaft, Noßsolter*), Hinstehen unter freiem Himmel, und zwar zur heißen Jahreszeit in der Sonnenhitze, zur Winterzeit mitten hinein in Koth oder EiS, so daß die Sklaverei noch als eine wahre Erleichterung, als ein Friedenszustand erschien. Von dieser Art waren die Jammerstände, die Lucullus in den Städten vorsand; aber in kurzer Zeit hatte er die Mißhandelten von allen Leiden befreit. Fürs Erste befahl er, daß nur ein Prozent und nicht weiter aus die Zinsen berechnet werden dürs te»**); zweitens strich er alle Zinsen, welche die ursprüngliche Summe überstiegen; das dritte und zugleich Wichtigste war die Bestimmung, daß der Darleiher von den Einkünften des Schuld ners nu» den vierten Theil wegziehen durfte; wer den ZinS zum Kapital schlug, verlor das Ganze. Bei diesem Verfahren brauchte es weniger als vier Jahre Zeit — und sämmtliche Schulden waren getilgt, alle Besitzungen konnten ihren anfänglichen Herren frei zu rückgegeben werden. *) Das „kleine Roß" <eculeu»> war ein vielfach übliche« Folterwerkzeug. Hiebei ist zu beachten, daß die Zinsen nach Monate» bezahlt wurden, somit „I Prozent" doch da« Gleiche war, wie bei un« 12 Proze»« sein würden. Indessen galt dieß damals für einen sehr niedrigen Zinsfuß.