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24 rade bei Vielen möglich war. Noch Andere leiten den Namen vom Patronate ab. Denn so nannte man und nennt man noch heutzutage das Schutzverhältnis! eines Höheren zu einem Geringeren, wobei man glaubt, daß unter den mit Evander Eingewanderten sich ein gewisser „Patron" befunden habe, — ein Mann, der sich ein Geschäft daraus machte, den niedriger Gestellten in jeder Art Beistand und Hilfe zu leisten, und der somit dieser Thätigkeit einen nach seinem eigenen gebil deten Namen hinterließ. Doch wird man der Wahrscheinlichkeit am nächsten kommen, wenn man annimmt, daß Romulus diesen Namen festgestellt hat, weil er verlangte, daß die ersten und einflußreichsten Männer sich pflichtshalber mit einer gewissen väterlichen Sorgfalt und Achtsamkeit der Geringeren annehmen sollten, und ferner, weil er die Anderen anweisen wollte, daß sie sich nicht sürchten, oder über die Ehre der Vornehmeren unzufrieden sein, sondern vielmehr in freundlicher Gesinnung mit ihnen verkehren sollten, indem sie dieselben als ihre „Väter" betrachteten und auch so betitelten. Und während man jetzt von Seiten des Auslands die Mitglieder des Senats häufig mit dem Namen von „Fürsten" bezeichnet, heißen sie noch immer bei den Rö mern selbst nur patres eonseripti, — ein Name, in dessen Anwen dung die größte Anerkennung und Ehre liegt, während er zugleich keine Spur von Mißgunst in sich schließt. Im Anfang bezeichnete man sie selbst nur als „Väter", späterhin jedoch, als noch eine größere Anzahl hinzugenommen wurde, als patres oovserixti. Dies; war somit nach Romulus' Anordnung der höhere Name, um den Unterschied des senatorischen Elements von dem gewöhnlichen Volke auszu drücken. Noch auf andere Weise trennte er die Vornehmen von der Masse, indem er sie „Patrone" nannte, d. h. Schutzherrn, die Andern dagegen „Clienten", d. h. Schutzbefohlene. Zugleich brachte er ihnen eine be wunderungswürdige Gesinnung des gegenseitigen Wohlwollens bei, in welchem die Quelle zu bedeutenden Rechten für die Zukunft lag. Die Patronen gaben sich zu verschiedenen. Diensten her, — als Erklärer der Gesetze, als Vertheidiger bei Processen, als Helfer mit Rath und That in allen Angelegenheiten; die Clienten dagegen erwiesen ihnen nicht nur alle mögliche Ehre, sondern unterstützten sie auch, wenn sie arm waren, bei der Ausstattung ihrer Töchter, wie bei der Abtragung