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konnte. Ich erkläre mir es nur daraus, daß es bei einem Annalisten angegeben, bei dem andern übergangen war, und nur deswegen spricht sich LiviuS nicht ganz bestimmt darüber aus. 2) 6. 4. Siris, in derselben Richtung wie Heraclea. Sintion war der Hauxtort der Siropäones, an deren Stelle Livius später die Odomantier nennt. Später heißt die Stadt Serä oder Serrä, heutzutage SereS, der bedeutendste Ort im Strymonthale. Sie lag nicht weit von Christopolis. 3) o. II. Rinocolura, eine Stadt an der Gränze von Palästina und Ae gypten, mitten in der Wüste, in einem zwischen Syrien und Aegypten streitigen Landstrich, eine Tagreise, südwestlich von Raphia und drei Tagreisen östlich von Pelusium und Stapelplatz des arabischen Handels, heutzutage ol Lri-ooll. ckosoxil, d. I-ä. I, 14; IV, II. 4) o. IS. Wir können den Gegenstand des Streites zwischen den beiden Cen- soren bei der Lückenhaftigkeit des Textes nur errathen. Es scheint, daß der Censor SemproniuS Gracchus, um dem immer weiter um sich greifenden Einfluß der Frei gelassenen, welche immer mehr sich in allen TribuS verbreiteten, zu begegnen, sie in gar keiner TribuS mehr wollte eingeschrieben wissen. Diesem widcrsetzte sich Clau dius, weil er läugnete, daß ein Censor das Recht habe, ohne die Genehmigung des Volkes einem das Bürgerrecht zu entziehen. Bisher waren sie also in den vier städtischen TribuS eingeschrieben gewesen, und nur diejenigen, welche einen Sohn älter als 5 Jahre hatten, und welche ein Grundstück von einem Werth höher, als 30,DOS Sesterzien hatten, ungefähr 7500 Franken, ein höchst niedriger Ansatz, diese sollten also in die ländlichen TribuS eingeschrieben werden, und gleiches Stimm recht erhalten. Diese Vergünstigung wollte Gracchus, wie eS scheint, ausheben, fand aber Widerstand an seinem College». Später vereinigten sie sich darin, daß alle Freigelassenen, oder die, welche einmal Sklaven gewesen waren, eine TribuS auS- loosen sollten, in welcher alle Freigelassenen geschätzt werden sollten. Das Loos traf die LSquilinia, welche dadurch leicht die zahlreichste aller TribuS würde gewor den sein, während ihre Angehörigen eben darum ihren Einfluß auf ein sehr beschei denes Maß zurückgesührt sahen, weil, wie wir schon früher bemerkt, die Lenturien- eintheilung mit den TribuS in Verbindung gesetzt worden war, und bei der Gleich heit dieser Verhältnisse die zahlreichste TribuS nicht mehr Recht hatte, als diejenige, deren Zahl nur die Hälfte betrug. S) o. 18. Also, sowohl den Bergbgu, als die Verpachtung der königlichen Domänen, denn so verstehe ich xraoäia rustioa, wollten die Römer beseitigt wissen, damit nicht Staatspächter sich einnisteten, und diese, nach Livius' Urtheil, entweder die Rechte des Staats schmälerte», oder die Freiheit der Bundesgenossen gefährdeten. Ein wichtiges Zugeständniß, welches allerdings durch die Geschichte bestätigt wird. Wenn daher dies- Maßregel von dem AemiliuS Paulus persönlich ausging, so war sic un« läugbar ein Beweis seines Wohlwollens und seiner guten Absichten, welche aber den noch ihren Zweck verfehlten. 8) o. 22—24. Die Rede der Nhodier, welche nur am Anfang lückenhaft ist, fei cs nun eine freie Composition, oder nach vorhandenen Urkunden entworfen, ist auf jeden Fall mit großem Geschick abgefaßt und entspricht dem Ruhme der Bc- redtsamkeit, wodurch die Rhodier späterhin glänzten. Auch die geschichtlichen Lhat-