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554 suln wurde dem einen Pisa mit den Ligurern, dem andern Gallien als Statthalterschaft zuerkannt. Sie sollten sich entweder verständigen, oder loosen, und neue Heere, je zwei Legionen, ausheben, und die lateinischen Bundesgenossen sollten je 15000 Mann Fußvolk und 1200 Reiter stellen; dem Messala fiel Ligurien, dem Salinator Gallien zu. Daraus loosten die Prätoren; dem Markus Claudius fiel die städtische, dem Publius Claudius die fremde Gerichtsbarkeit, dem Quintus Marcius Sicilien zu. Cajus Stertinius erhielt Sardinien, Lucius Markus Hispauicn und zwar das diesseitige, Cajus Atinius das jenseitige. 36. lieber die Heere wurde Folgendes beschlossen: die Legionen aus Gallien, welche unter Cajus Lälius gestanden hatten, sollten zu dem Markus Tuccius, dem Proprütor, nach Bruttium geführt werden; das Heer in Sicilien sollte entlassen und die dort befindliche Flotte vom Proprätor Markus Sempronius nach Nom zurückgeführt werden. Für Spanien wurde, für jedes eine Legion, wie sie damals in den Statt halterschaften standen, bewilligt, und das; jeder Prätor je 3000 Manu Fußvolk und 200 Reiter zur Ergänzung den Bundesgenossen zu stellen gebieten, die sie mit sich einschiffen sollten. Ehe die neuen Behörden nach den Statthalterschaften abrcisten, wurde ein Betfest von 3 Tagen auf allen Kreuzwegen von dem Rathe der Zehnmünner geboten, weil am Hellen Tage zwischen der dritten und vierten Stunde Finsterniß cin- getreten war. Auch wurde ein neuntügiges Opfer augekündigt, weil es auf dem Arventinus Steine geregnet hatte. Da die Censorcn die Campaner nach dem Senatsbeschluß des vorigen Jahres gezwungen hatten, sich in Rom schützen zu lassen, denn vorher war cs unbestimmt gewesen, wo sie geschätzt werden sollten, so begehrten sic, daß es ihnen gestattet würde, römische Bürgerinnen zu heirathen, und wenn sie solche früher geheirathet Hütten, daß sie die selben behalten, und wenn Kinder vor dieser Zeit erzeugt worden wären, daß sie ihre rechtmäßigen Kinder und Erben wären. Beides wurde erhalten; über die Formianer, Fundaner und Arpinnlcn, welche Freibürger waren, hat der Volkstribun Cajus Valerius Tappo das Gesetz angekündigt, daß sie das Stimmrecht schalten sollten; — denn vorher halten sic das Bürgerrecht ohne das Stimmrecht. Da gegen diesen Vorschlag vier Tribunen Einsprache thatcn, weil er nicht mit Genehmigung des Senats gemacht wurde, so wurden sie belehrt, daß