Volltext Seite (XML)
753 zu den Wahlen zurückkommen, wenn die Zeit zur Wahl der Behörden komme. Es wurde dem Beschlüsse beigefügt, es sollte jeder zwei neue Legionen aushcben und je 300 Reiter und 10,000 Mann Fußvolk von den Bundesgenossen und den Latinern und ihnen die Stellung von 600 Reitern auserlegen. Dem Tiberius Claudius wurde der Oberbefehl bis aus die Zeit verlängert, wo der Konsul in die Provinz gekommen wäre. 15. Während über diese Gegenstände im Senat verhandelt wird, wird der Cousul Cnejus Cornelius von dem Nmtsboten heraus gerufen, und da er aus dem Tempel herausgegangen war, kehrte er kurz nachher mit verstörtem Gesichte zurück und erklärte den versam melten Vätern, von dem sechsjährigen Stiere, welchen er geopfert habe, sei die Leber zerflossen. Dies; habe er dem Opferdiener auf seine Mel dung nicht glauben wollen und selber befohlen, das Wasser ans dem Topfe, wo die Eingeweide gekocht wurden, auszuschlltten, und habe den übrigen Theil der Eingeweide unversehrt gefunden, die Leber aber durch eine unbegreifliche Selbstverzehrung völlig verschwunden. Da die Väter durch diesen Gräuel geschreckt waren, flößte ihnen der andere Konsul noch mehr Besorgniß ein, indem er erklärte, er habe, weil der Leber der Kopf gefehlt, mit drei Stieren noch kein glückliches Opfer gehabt. Der Senat befahl größere Opserthiere zu schlachten, bis das Opfer glücklich wäre. Bei den übrigen Göttern sei das Opfer glücklich gewesen, hingegen der Salus habe Petillius nicht glücklich opfern können. Darauf loosten die Consuln und die Prätoren um die Statt halterschaften. Pisa fiel dem Cnejus Cornelius, Ligurien dem Pe tillius zu. Die Prätoren, Lucius Papirius Maso erhielt die städtische, Markus Aeburius die fremde Gerichtsbarkeit durchs Loos; Markus Cornelius Scipio Malugiuensis erhielt das jenseitige Spanien, Lucius Aquillius Gallus Sicilien. Zwei baten, daß sie nicht in eine Statt halterschaft gehen müßten: Markus Popillius in Beziehung auf Sar dinien; Gracchus sei mit der Beruhigung der Statthalterschaft be schäftigt, und ihm sei vom Senat der Prütor Titus Aebutius zum Gc- hülsen gegeben werden; der Verlauf der Ereignisse, bei deren Erledi gung der ununterbrochene Zusammenhang selbst am wirksamsten wäre, dürfe nicht unterbrochen werden; während der Nebergabe des Ober- Livius. IV. Bd. 60