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746 15. März, an welchem Tage Sempronius und Claudius das Consulat antraten, wurde nur der Statthalterschaften Sardinien und Istrien Erwähnung gethan, und der beiderseitigen Feinde, welche in diesen Statthalterschaften den Krieg erregt hätten. Am folgenden Tage kamen die Gesandten der Sarden, welche auf die neuen Behörden ver wiesen worden waren, und Lucius Minutius Thermus, welcher als Gesandter des Consuls Manlius in Istrien gewesen war, in den Se nat. Von diesen wurde der Senat unterrichtet, welch' großer Krieg in diesen Statthalterschaften bestehe. Auf den Senat machten auch Eindruck die Gesandtschaften der Bundesgenossen lateinischen Stammes, welche sowohl dieCensoren, als die Consuln des vorigen Jahres gequält hatten, und jetzt endlich in den Senat eingeführt wurden. Der Inhalt ihrer Beschwerden war, ihre Mitbürger würden in Rom geschätzt und seien meistens nach Rom gezogen; wenn dieß erlaubt würde, so würde es in wenigen Jahrzehn ten geschehen, daß ihre verödeten Städte und verödeten Felder keinen Soldaten mehr stellen könnten. Auch die Samniter und Peligner klagten, daß 4000 Familien von ihnen nach Fregellä hinübergezoge» wären, und deßwegen stellten weder die Einen noch die Andern bei der Aushebung einen Soldaten weniger. Es waren aber zwei Arten von Betrügereien eingeführt worden, um für Einzelne das Bürgerrecht zu ändern. Das Gesetz gestattete den Bundesgenossen lateinischer Ab stammung römische Bürger zu werden, wenn sic Nachkommenschaft — bei sich zu Hause zurückließen. Durch schlechte Anwendung dieses Gesetzes thaten Einige den Bundesgenossen, Andere dem römischen Volke Unrecht. Denn einmal, um keine Nachkommenschaft zu Hause zurückzulassen, gaben sie ihre Kinder irgend welchen römischen Bürgern zum Eigenthnm unter der Bedingung, daß sie sreigelassen würden und sreigelassene Bürger würden, und die keine Nachkommenschaft zurück gelassen hatten, .um römische Bürger zu werden, nahmen andere an Kindesstatt an durch einen Scheinvertrag, um sie nachher ebenfalls wieder sreizulassen. Hernach verschmähten sie auch diese Trugbilder des Rechts und gingen ohne Unterschied, ohne Gesetz und ohne Nach kommenschaft in das römische Bürgerrecht über durch Umzug und Schatzung. Die Gesandten baten, daß dieß später nicht mehr ge schehen möchte, und daß sie den Bundesgenossen befehlen sollten, in