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687 19. Es wurden in diesem Jahre viele Gräuel sowohl in Rom gesehen, als von außen her gemeldet. Aus dem Platz deS Vulean und der Concordia regnete cs Blut; und die Pontifiker meldeten, daß sich die Spieße bewegt hätten, und daß zu Lanuvium das Bild der Juno SoSpita geweint habe. Die Sterblichkeit auf dem Lande, den Markt platzen, den Krcisortcn und in der Stadt selbst war so groß, daß die Begrübniß-Anstalten kaum für die Leichen genügten. Durch diese Gräuel und Niederlagen geängstet beschlossen die Bäter, daß einmal die Consuln den ihnen beliebigen Göttern mit größer» Opserthieren opfern sollten, und daß die Zehnmünner sich an die Bücher wenden soll ten. Rach ihrem Beschluß wurde ein Belfest bei allen Polstern in Rom für einen Tag beschlossen. Auf derselben Veranlassung beschloß der Senat, und die Consuln ließen den Befehl ausgeheu, daß durch ganz Italien ein dreitägiges Betsest und Feiertage sein sollten. Die Gewalt der Pest war so groß, daß, da wegen deS Abfalls der Corjen und den von den Jlicrn erho benen Krieg in Sardinien 8000 Mann Fußvolk aus den Bundes genossen latinischcn Stammes ausgchoben werdensolltc» und 300 Reiter, die der Prätor Markus Pinarius mit sich nach Sardinien übersetzen sollte, nach der Meldung der Consuln eine solche Menge Menschen ge storben und so viel Kranke überall waren, das; diese Zahl nicht auf gebracht werden konnte. Ter Prätor erhielt den Befehl, das, was an Kriegsvolk fehlte, von dem Proconsul Cnejus Bäbius zu nehmen, der zu Pisa überwinterte, und von da nach Sardinien übcrzusctzen. Dem Prätor Lucius Duronius, dem Apulien als Statthalterschaft zugcfallcn war, wurde noch die Untersuchung über die BacchuSfcstc dazugegebcn; wovon einige zurückgebliebene Uebcrrestc der früheren Ucbel schon im vorigen Jahre zum Vorschein kamen. Aber bei dem Prätor Lucius Pupius waren die Untersuchungen mehr angesangcn, als zu irgend einem Ende geführt worden. Mit dieser Sache befahlen die Väter dem einen Prätor einmal aufzuräumen, damit sie nicht noch einmal sich weiter verbreiten könnte. Auch brachten die Consuln nach dem Be schlüsse des Senats ein Gesetz über die Amlsbewcrbung vor das Volk. 20. Daraus wurden die Gesandtschaften in den Senat cingeführt, zuerst die der Könige, des Eumenes, des AriarathcS von Cappadoeien und deS PharnakcS von Pontus. Und es wurde ihnen Nichts weiter