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^Ivkirsn nicht KIvinsOZronilc wirt zahl ¬ politische Straftaten sielen 20 878 Personen, davon in Oester reich 265, und zwar wurde im 6428 Fällen eine rechtskräftig erkannte Strafe von nicht mehr als sechs Monaten erlassen, in über 12 000 Fällen das Verfahren niedergeschlagen und in rund 2300 Fällen eine Freiheitsstrase von nicht mehr als einem Jahr bedingt erlass» Unter die Amnestie siir Straftaten aus Uebereifer im Kamps Isdr den nationalsozialistischen Gedanken im Lande Oesterreich schließlich fielen 4289 Personen, und zwar erhielten Straferlaß 1296 Personen, während in 2993 Fällen das Verfahren eingestellt wurde. Erstmalig enthielt das Strafsreiheitsgesetz die Bestimmung, daß der Beschuldigte den noch einen Antrag auf Durchführung des Verfahrens stellen kann, wenn er seine Unschuld beweisen will. Ein solcher An trag wurde von 324 Personen gestellt. Davon sind bisher 254 Verfahren rechtskräftig erledigt. In 91 Fällen erging ein Frei spruch, 152 Verfahren endeten mit Einstellung aus Grund des Strafsreiheitsgesehes, und in 11 Fällen wurde der Antragsteller rechtskräftig zur Strafe verurteilt. werden können. Vis zur Durchsührung eines solchen freiwil ligen Gerichtsverfahrens kann der Schuldner einen Voll- streckungsschutz beantragen, der dem Schuldner durch das zu- stündige Amtsgericht gemährt werden kann. Um einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme dieses neuen Gesetzes vorzubeugen, hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich hcrvorgehoben, daß leichtsinnige uich böswillige Schuldner nicht in den Vorteil des Gesches gelangen dürfen, wie auch Juden dieses Gesetz nicht für sich >n Anspruch nehmen dürfen. Wien, 20. August. In der Vergangenheit wurde für die weiblichen Angestell ten und Lehrpersonen der Stadt Wien das sogenannte Zölibat durch Gesetz eingeführt. Die weiblichen Angestellten wurden im Falle der Verehelichung aus dem Dienst entlassen, weil die Verehelichung an sich als Verzicht auf den DIcnstposten galt. Bürgermeister Dr. Ing. Neubacher hat nunmehr die Weisung. erteilt, künftig im Falle der Verehelichung von weiblichen An gestellten und Lehrpersonen nicht mehr diese dienstrechtlichen Vorschriften anzumcnden, sondern bereits jene Bestimmungen heranzuziehen, die das deutsche Beamtengesetz für den Fall einer Verehelichung einer weiblichen Angestellten vorsieht. Demnach können nunmehr weibliche Angestellte und Lehrperso nen im Falle der Verehelichung aus Ansuchen im Dienste be lassen werden, wenn nach der Verheiratung die wirtschaftliche Versorgung allein durch das Einkommen des Ehemannes nicht gesichert erscheint. er sich einen kleinen Stand auf der Anhöhe. Als Lemme auf keinem Fahrrad herankam, gab Stecher« einen Schuß aus ihn ab, der Lemme sofort tödlich verletzte. Die Anklage legt Etechert weiter zur Last, daß er sein Opfer, das etwa 750 RM. bet sich trug, berauben wollte. Hieran sei er nur durch den Zeugen Händler Christ gehindert worden, der mit seinem Pserdesuhr- werk unmittelbar dem Posthelfer folgte. Hinsichtlich der wissent lich falschen Anschuldigung wird Etechert vorgeworfen, daß er kurz vor der Tat behauptet habe, daß er an der gleichen Stelle, an der später der Mord passierte, von einem Unbekannten mit zwei Schüssen bedacht worden sei. Zu Beginn der Vernehmung widerrief Etechert fein Ge ständnis, das er tm Laufe der Voruntersuchung abgelegt hatte. Er habe dies nur abgegeben, um vor dem vernehmenden Beam ten Ruhe zu haben. Mit welcher Kaltblütigkeit er vorging, be weist am besten, daß er sogar an der Beisetzung des Ermordeten teilgenommen hat und zwar, wie er im Laufe der Verhandlung erklärte, um zu beweisen, daß er nicht der Täter sei. Im Lause der weiteren Vernehmung, in der Steckert hartnäckig leugnete, machte der Mitangeklagte Kadatz aussührliche Angaben über die Tat, so wie er sie von seinem Schwager gehört habe. Kadatz sagte ferner aus, den Tesching, mit dem die Tat verübt wurde, im Zimmer des Hauptangeklagten gesehen zu haben. Während der Hauptangeklagte Etechert in der Verhandlung eiserne Ruhe bewahrt, macht der Mitangeklagte Kadatz seine Angaben weinend und mit großer innerer Erschütterung. Aum Einbruch einen Schloffermeifier bestellt Bad Homburg, 20. August. Eine junge Hausangestellte in Dad Homburg wußte, daß ihre Arbeitgeberin in verschiedenen Schubladen eines Schrankes größere Geldbeträge aulbewahrte. Obwohl sie bei ihren Eltern wohnte und durchaus nicht in Not lage war, reizte sie das Geld, um — wie sie jetzt vor dem Rich ter sagte — „für ihre Aussteuer vorzusorgen". Da sic selbst den Schrank nicht ausbrcchen konnte, bestellte sie sich einfach während der Abwesenheit der Arbeitgeberin einen Schlosser und ließ das Schloß öffnen, um dann aus verschiedenen Umschlägen Beträge in Höhe von über 300 RM. entnehmen zu können. Zunächst wurde der Einbruch gar nicht gemerkt. Erst als die Rechnung des Schlosscrmcistcrs kam — einen Fehler macht bekanntlich jeder Verbrecl>er — ging man dessen Arbeitsleistung aus den Grund und entdeckte die Tat. Nun ist cs mit der „Aussteuer" nichts. Obgleich 240 RM. bereits aus vorhandenen Ersparnissen ersetzt sind, kam sür den schweren Einbruch die Mindeststrasc von 3 Monaten in Frage, die mit der Strafe für andere Diebstähle in eine Gefängnis strafe von 4 Monaten zusammengczogen wurde. Versöhnliche- au- dem Sause Reventlow Venedig, 20. August. Graf Curt Reventlow, der Gatte der Woolmorth-Erbln Barbara Hutten, ist unerwartet «m Flugzeug in Venedig einge- trosfen. Er begab sich sofort ins Hotel „Exeisior", in dem auch seine Gattin Wohnung genommen ha«. Das Paar begrüßte sich herzlich, woraus man schließt, daß die ersten Schritte zu einer Aussöhnung zwischen den Ehegatten eingeleitet worden sind. Nach dem kürzlichen Prozeß in London, in dem Barbara Ihrem Gatten vorwars, sie bedroht zu haben, hatte man be kanntlich allgemein mit einer baldigen Scheidung gerechnet. Wieder türkisches Militär in Adrianopel Vor dem Einmarsch der Truppen. Istanbul, 20. August. Sonnabend vormittag um 8 Uhr erfolgte in Adrianopel der Einmarsch der Truppen der neuen Garnison. Durch den Vcrirag von Saloniki zwischen Bul garien und der Balkan-Entente sind die Entmilitarisierungs bestimmungen über die gemeinsamen Grenzen Bulgariens, Griechenlands und der Türkei außer Kraft gesetzt worden. Die Türkei belegt demzufolge wieder die alte Festungsstadt Adrianopel mit Militär. Die Türkei sieht dem Ereignis mit Begeisterung entge gen. In Adrianopel sind die Häuser reich beflaggt und mit Bildern Atatürks geschmückt, u. in den Straßen sind Triumph bögen errichtet. Mord a» einem posthelser d»r den Geschworene» Tiit» «ah« kaltblütig a« Begräbnis seines Opfer, teil, vier Sachverständige nnd 40 Zeuge« geladen. Am Donnerstag begann vor dem Schwurgericht in Neu strelitz eine aus drei Tage berechnete Verhandlung, mit der ller Mord an dem Posthelser Paul Lemme seine Sühne finden soll. Lemme war am Vormittag de» 1. April 1936 aus der Chaussee Strelitz—Fürstensee—Wokuhl aus dem Hinterhalt erschossen war- den. Der Verdacht der Tälerschaft lenkte sich sogleich gegen den fetzigen Hauptangeklagten, den 40jährigen Wilhelm Etechert sowie den Mitangeklagten 50jährigen Albert Kadatz, beide aus Wokuhl. Etechert steht nun wegen Mord, Raubmordversuchs, wissentlich falscher Anschuldigung und Einbruchdiebstahls unter Anklage, während Kadatz die Nichtanzeige eines Verbrechens vorgeworsen wird. Es sind 40 Zeugen und vier Sachverständige geladen, darunter Prof. Dr. Brüning-Berlin. Nach dem Tatbestand der Anklage ging Stecher« am 1. April 1936 vom Felde seine» Stiefbruders und Mitangeklagten gegen 9.90 Uhr vormittags durch den Wald in Richtung Fürstens«. Unter dem Rock trug er eine Kletnkaliberbüchse, die er kurz zu vor bei einem Einbruchsdiebstahl entwendet hatte. Er begab sich an eine Stelle der Chaussee, von der aus er das Herannahen des Vosthelkers Lemme aut» beobachten konnte. Zur Tarnung baute Am Frcitagnachmittag wohnten der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht Truppenübungen auf dem Trup penübungsplatz Groh-Born bei. Den Abend beschloß der Große Zapfenstreich mit dem anschließenden Vorbeimarsch vor dem Obersten Befehlshaber der Wehrmacht. Der Chef des Gcncralstabes der französischen Luftwaffe, General Vuillemin, wohnte am Frcitagvormittag gefechtsmäßi gen Vorführungen von Verbände» der Lchrtruppcn der Luft waffe aus dem Luftwaffcnübungsplatz in Zingst bei. Nach seiner Rückkehr nach Berlin besichtigte er die Räume des Reichsluftfahrtministeriums. Auf der Reichstagung des Reichsrechtsamtcs der NSDAP sprach Reichsministcr Dr Frank über die rechtspolttische Arbeit der NSDAP, wobei er besonders das Eherecht, das Strafrecht und das Etrafvollzugsrecht erörterte. Zur 6. Reichstagung der Ausländsdeutschen werden außer den bereits gemeldeten führenden Männern auch Dr. Frick, Freiherr von Neurath Dr. Le», Gauleiter Bürckel und General admiral Raeder nach Stuttgart kommen. In Braunschweig wurde gestern die Ausstellung „100 Jahre Staatsbahn — Land zwischen Harz und Heide" feierlich eröffnet. Lord Runeiman hatte nm Freitag eine anderthalbstündig« Besprechung mit Ministerpräsident Dr. Hodza, In der die Zu sammenkunft mit Konrad Henlein erörtert wurde. Das Wo chenende verbringt Lord Runeiman aus dem Iagdsitz des Erb prinzen Schwarzenberg in Oberplan. An dem gläsernen Sarg, der die sterblichen Reste Pater Hlinkas birgt, halten Söhne des slowakischen Volkes aller Berufsschichten und Angehörige der slowakischen autonomisti- schen Organisationen ununterbrochen die Totenwache. Nach einer Reutermeldung aus Barcelona ist der im Hafen von Vallcarca liegende britische Dampfer „Stanbrook" von Fliegerbomben getroffen worden. Das Schiss ist gesunken, verletzte gab es nicht. Anglürksfahrt des Don-Kosaken-Lhors IS Schwer-, 10 Leichtverletzte. Koblenz, 20. August. In der Nacht vom Freitag zum Sonnabend ereilte den Don-Kosaken-Chor, der sich in einem Omnibus aus der Fernverkehrsstraße von Bad Neuenahr nach Bad Ems begeben wollte, zwischen Weißenturm und Urmitz- Bahnhos «in schweres Unglück. Der Fahrer des Omnibusses wurde von einem entgegenkommenden Lastzug geblendet und steuerte zu weit aus die linke Straßenseite, so daß der Omnibus gegen einen Baum prallte. Von den 40 Insassen erlitten IS schwere und 10 leichte Verletzungen. Der Omnibus wurde völlig zertrümmert. Das Unglück des Don-Kosakcn-Chors ist um so tragischer, als der Chor in der nächsten Woche zu einer Fahrt nach Ame rika verpflichtet war. Die Verletzten wurden in die Kranken häuser nach Neuwied und nach Koblenz gebracht. Antrag eines Schuldner« bet der Regelung und Abdeckung der Schulden rtngreifen kann. Ihm sind weitgehende Besug- nlsse eingeräumt, wobei zu betonen ist, daß das gerichtliche Neuregelung 6er abraklungsl«8u»e? I Verfahren, das Im Gesetz vorgesehen ist nicht den Charakter , I Eines Streitverfahrens trägt, sondern ein Verfahren der srei- Dle zuständigen Stellen arbeiten seit längerer Zett an I willigen Gerichtsbarkeit ist. Der Richter kann z. B. Zinsen einem umfassenden, die Teilzahlunnskäuse im Einzelhandel I regeln, Stundungen von Schulden anordnen, Raten festsetzen oder regelnden Gesetzentwurf. Wie notwendig ein solches Gesetz ist, I auch solche Schulden erlassen, von denen angenommen werden beweisen der Umfang der Teilzahlungskäufe und die Klagen « muß, daß sie innerhalb von zehn Jahren nicht abgetragen der Personalbürog großer Betriebe über den Umfang der Zah- I lungsbefehle, Pfändungsbeschlüsse, Lohn- und Gehaltsabtre- I tungen. Die Käufer sind vielfach durch eine sehr ausgedehnte I W°rb»N9 zum Teilzahlungsverkauf gleitet worden ohne sich I M AUsWlrkUtMN btt WeN AMNestlk völlig darüber im klaren zu sein, ob sie die Belastung auch I ' durchhalten können. Zudem ist der Teilzahlungskauf auch mit I Uebrr 800 000 Fäll« Spesen verbunden, die eine gewisse Minderung des Einkom- I Noch der Wiedereingliederung Oesterreichs erging am mens bedeuten. I 30. April ein Strasfreiheltsgesetz, dessen Auswirkungen jetzt Die Abzahlungskäufe sind heute zum großen Teil daraus I fcstgestellt sind. Wie die „Deutsche Justiz" mitteilt, haben bis zurückzusühren, daß auch die kauskrastschwächere Bevölkerung, I zum 15. Juli insgesamt 537 472 Personen eine Vergünstigung um einen besseren Lebensstandard zu erreichen, zukünftige Ein- I durch das Strafsreiheitsgesetz erfahren, davon 80 250 im Lande kommen vorwegnimmt, also Uber -en Verhältnissen lebt, an- I Oesterreich und 457 222 im bisherigen Reichsgebiet. Unter die statt zunächst wenigstens den größeren Teil des Kaufpreises I Amnestie für geringfügige Straftaten, bei denen die rechts- anzusparen und dann zu kaufen. Die Kredttbeträge bis zu I kräftig erkannte oder zu erwartende Strafe nicht mehr als m-h- <u- 7° s. 1-mmch-- Ln'"!W'-ich^'L zahlungskredite aus. I In 237 ggg Fällen wurde die rechtskräftig erkannte Strafe lieber bestimmte Grundfragen des kommenden Gesetzes I erlassen, in den übrigen Fällen das Strafverfahren eingestellt besteht schon heute weitgehende Klarheit. Zunächst einmal mutz I oder von der Einleitung abgesehen. Unter die Amnestie für der Kreis der gegen Teilzahlung verkäuflichen Waren begrenzt I werden. Man wird den Teilzahlungskredit vor allem dort I - zulassen müssen, wo der Kauf des Gegenstandes für den Berus I Vitt»» bzw. die Existenz des Käufers wichtig ist. Ferner müssen Kre- I VkfUIIvlks LlNtkt ÄüppüfO ditkiiufe und Warenart hinsichtlich Qualität und Dauer in I Berlin, 20 August, angemessenem Verhältnis zueinander stehen. Zum Teilzah-I Der Königlich Niederländische Gesandte in lungskauf wird man also künftig nur solche Waren zulassen. I Berlin, C. Ritter van Rappard, ist am Freitag im Kran- dle eine längere Lebensdauer haben. Schließlich muß sich die I kcnhaus in Bückcberg den schweren Verletzungen erlegen, die jeweilige Kredithöhe nach dem Abzahlungsvermögen einerseits I Er kürzlich bei einem K r a f t w a g e n u n s a l l erlitten hatte, und der Laufdauer des Kredites andererseits richten, und zwar I Aus Anlaß des Todes des niederländischen Gesandten in so, baß alle drei Faktoren in einem gesunden Verhältnis zuein- I Berlin, Ritter van Rappard, hat der Führer und Reichs ander stehen. Laufzeiten von drei, vier und mehr Jahren, wie I Kanzler der Königin der Niederlande telegraphisch seine Teil- sie jetzt vorkommen, sind jedenfalls ungesund. Die Anzahlung I Ausdruck gebracht. Ebenso hat der Führer und wird so bemessen werden müssen, -aß -in Gegenstand »ich I demjenigen zugänglich ist, der Ihn normal doch nicht erwerben I Vmaflang, telegraphisch sein Beileid ausgesprochen, kann. Die Anzahlungsquote sollte immer mindestens 10 v. H. D Unmittelbar nach Bekanntwerden der Nachricht vom Ab des Verkaufspreises ausmachen. Der Käufer mutz aber auch > lEbcn des außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten ein klares Bild darüber bekommen, um welchen Betrag sich I d-r Prcis bei einem Abzahlungskauf gegenüber dem Barpreis I °7st ges7tz. 'Der Reichmni^ erhöht. Vielfach werden diese Abzahlungsanfschläge nicht an- I derländischen Außenminister und der Schwester des Dcrstor- gegebcn, sondern in die Verkaufspreise elnkalkuliert, so daß I denen telegraphisch sein herzliches Beileid ausgesprochen. Der der Käufer keine eindeutige Dergleichsmöglichkeit gegenüber I Chef des Protokolls. Gesandter Freiherr von Dörnberg, sprach den Barpreiscn hat. So verständlich diese Methode vom ver- I der hiesigen Gesandtschaft der Niederlande sein Beileid aus. kaufspsychologischcn Standpunkt aus sein mag, so bedenklich I Maharadscha von Newa- in Mönchen sächlichen Ausschläge unzweideutig unterrichtet würden. Nach- I München, 20. August. Der Maharadscha von Dcwas, der dem die Beteiligten teilweise jahrzehntelange Erfahrungen im I sich zur Zeit mit Frau und Tochter auf einer Deutschlandreise Tellzahlungswescn sammeln konnten, müßte es unter dem I befindet, folgte am Freitag einer Einladung der Hauptstadt Druck einer Gesamtregelung möglich sein, zur Ausstellung von I dcrVcwegung ziicincmEmpfaiig im ^^tischen Haus „Tann- Normen zu kommen, die für den Handel, die Industrie, die I Koglmaier und verschiedene I Vertretung des Oberbürgermeisters richtete Siad.ra. Interesse der Käufer dienen sollen. I Dr. Hclmrcich herzliche Begrüßunaswortc an die indischen Gäste, I die der Maharadscha ebenso herzlich erwiderte. ANe 8ckuk«kei» I Im Anschluß an den Empfang im Haus „Tannhos" stat« Das soeben erlassene Reichsgesctz über die Bereinigung I tcte der Maharadscha dem Braunen Haus einen Besuch ab. alter Schulden stellt ein Glied in der Kette jener Maßnahmen I Abschaff«»- öe- Eheverbote- kör weibliche und des wirtschaftlichen Niederganges zurückgeblieben sind. I ktl IZspN Den Schutz dieses Gesetzes werden sn erster Linie diejenigen 8 V s- I in Anspruch nehmen dürfen, die Im Kamps um die national sozialistische Machtergreifung ihre Existenz, ihr Anwesen oder ihren Beruf ausgeben mußten, die unverschuldet in eine schaftliche Notlage gebracht und so zum Schuldner an reichen Firmen und Einzelpersonen geworden sind. Es ist eine alte Erfahrungstatsache, daß Schulden so schnell abgcdeckt werden können, wie sie gemacht worden sind, und daraus ergibt sich leider nur zu ost die Tatsache, daß Volksgenossen, die sich im nationalsozialistischen Staat wieder eine Existenz ausbauen oder einen Beruf ergreisen konnten, an dieser Tätigkeit keine reine Freude haben. In Ihrem Rücken stehen die Gläubiger, die mit allen nur mög lichen Mitteln versuchen, Ihre Forderungen einzntrcibcn. Wir kennen jene Maßnahmen, die sich in Gehalts- und Kassenpsän- borgen, in Schreiben an die Arbeitgeber usw auswirken und die die neue Existenz des Volksgenossen ost noch aus Jahre hinaus gefährden. In der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft aber soll auch der Gläubigler aus seinen Schuldner Rücksicht nehmen, er soll ihn nicht durch brutale EIntreibungsmatznahmen vernich ten, sondern er soll ihn ausrichten und seine neue Existenz mit ermöglichen Helsen. Es widerspricht außerdem dem Gerech- tlgkeitsempfinden, bah der rücksichtslose Gläubiger Vorteile vor dem rücksichtsvollen Gläubiger erlangt, weil ihm jedes Mittel lieb und recht ist, um sein« Forderung einzutreiben. Das neue Gesetz sieht nun vor, datz der Richter auf