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«lttwoch, L7. «pr» 1SS8 Skichflsche Volkszeitung Nummer »8, Gelte 2 Unzufriedenen ln der Labour party erkannt, aber st« ve- sitzen reinen Einfluß, und dürfen nur halblaut darüber murren, daß ihre Wortführer keine Zelt für die 2««««. Politik finden. Gewisse Außenseiter tragen neuerdings «ln« verwaschenere Lesart des Problems mit zunehmender Auf dringlichkeit vor. Sie wollen der Regierung praktisch zu leibe — praktischer, als es mit großen Epaniendebatten dreimal die Woche möglich ist —, sie wollen ihre Mehrheit im Lande zerstören, aber sie möchten gerade den Schwung der antifaschistischen Agitation nicht missen, wenn es wirk lich zu Neuwahlen käme. So denken die Linkliberalen und ihre Presse, außenpolitisch di« fanatischste von allen. Die gleiche Linie hat in aller Oesfentlichkeit die sogenannte Eenosienschastspartei eingeschlagen, die das nationale Re gime mit einer „Friedensallianz" der englischen Links strömungen brechen möchte. Der wiedererwachende inner politisch« Ehrgeiz kleidet sich also in leidenschaftliches Wer ben um eine Volksfront von den Kommunisten bis — leere HoffnungI — zu dem „fortschrittlich-konservativen" Anhang Edens und Churchill». Die Wirkung dieses Stimmengewirrs auf die Labour varty ist interessant zu beobachten. Die Partei besitzt eine feste, durch Kongretzbefchlüsie immer wieder erhärtete Tra- dition, die sie daran hindert. Arbeitsgemeinschaften oder Wahlbündnisse mit fremden Gruppen einzugehen. Nun ist allerdings die kleine politische Organisation der Konsum genossenschaften praktisch ein Bestandteil der offiziellen Opposition unter Führung Attlee». Die beiden Parteien haben feste Wahlkreisabmachungen und es besteht teilweise Personalunion zwischen ihren Vorständen. Die Verwir rung mach also nicht unbedingt halt am Rande der Labour Party. Aber die Partei ist aus eingefahrenen Gleisen nicht leicht herauszuwerfen. Ihr Vorstand hat bereits in einer geharnischten Kundgebung vor Seitensprllngen gewarnt. Die Furcht vor der kommunistischen Ansteckung, die alte Geringschätzung der liberalen Mitläufer und nicht zuletzt die instinktive englische Scheu vor dem Sumpf parlamen- tarischer Koalitionen — diese Hemmungen dürften auch diesmal die Labour Varty von dem Volksfrontexperiment abhalten. Die entscheidende Frage aber, wie die Opposition ihre verfassungsmäßige Anwartschaft auf die Alternativ regierung wiedererlangen soll, wird von den Partei gängern der Volksfront nicht beantwortet, sondern um gangen. Denn diese Anwartschaft war und bleibt Haupt sächlich in der Innenpolitik begründet. Inanspruchnahme von Frledhofsgelande beim Aeubau Verllns Berlin, 27. April. Belm Neubau Berlins mutz teilweise auch Friedhofsgelände in Anspruch genommen werden. Zu diesem Zweck hat der Relchsarbeitsminister im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern auf Grund des Gesetzes über die Neugestaltung deutscher Städte eine „Dritte Verord nung über die Neugestaltung der Rcichshanptstadt Berlin. Vom 23. April 1938." erlassen. Sie schasst die Rechtsgrundlage für die Anordnung und Durchführung der notwendigen Matznahmen. Zuständig ist der Polizeipräsident in Berlin. Er hat namentlich für die Bereitstellung und Herrichtung neuer Grabstellen, ferner für die Umbettung der Leichen und Aschenreste sowie für die Wiederausstellung der Grabdenkmäler zu sorgen. Die Umbet tung mutz erfolgen, wenn seit der Beisetzung weniger als 25 Jahre vergangen sind oder wenn es sich um Grabstellen handelt, hinsichtlich derer besondere Nutzungsrechte bestehen, es sei denn, daß die an den Grabstellen Berechtigten auf die Umbettnng ver zichten. Die Berechtigten haben die Möglichkeit, innerhalb der ivom Polizeipräsidenten festgesetzten Frist die Umbettung in 'einen von Ihnen gewählten Friedhof selbst vornehmen zu lassen. Die Umbettungen erfolgen nach besonderen Verfahrensvorschrif- ten, die der Polizeipräsident erlätzt. Die Kosten hat dersenlge zu tragen, der das Friedhofsgelände bei städtebaulichen Matz nahmen in Anspruch nimmt. Lehrlinge in Einheitspreisgeschäften sind nur angelernte Kräfte. Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hatte vor einiger Zeit zu der Frage Stellung genommen, ob Lehrlinge In Einheitspreisgeschäften auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen von der Arbelts- losenvcrsicherungspflicht befreit werden können. Diese Frage war nach dem Morllaut der einschlägigen Vorschriften zu be- ahen Im Anschluß an diese Stellungnahme wurde vielfach sie Auffassung geäutzert, der Präsident der Reichsanstalt habe eine Ansicht über die Lehrlingsausbildung in Einheltspreisge- chästen grundsätzsick geändert. Diese Auffassung trifft nicht zu. Der Präsident der Reichsanstnlt hat sich veranlntzt gesehen, aus drücklich zu erklären datz er den Abschluss von Lehrverhältnissen in Einheitspreisgeschäften Im Hinblick auf die frühere Stellung nahme der Rcichswirtschaftskammer nach wie vor für uner wünscht hält Seine Anweisungen über die Lehrlingsausbildung in Einheitspreisgeschäften seien daher bei der Berufsberatung und Lebrstellenvermittlung weiterhin zu beachten. Lehrlinge, die In Einheitspreisgeschäften tätig gewesen sind, werden also wie bisher nicht als Kausmannsgehilfen, sondern nur als an gelernte Kräfte von den Arbeitsämtern vermittelt. Auch die Industrie- und Handelskammern tragen nach Mitteilung der Reichswirtschaftskammer derartige Lehrverhältnisse nicht in die Lehrlingsrolle ein, so datz damit auch eine Ablegung der KaufmannsgehilsciwrUfung vraktisch ausgeschlossen ist, da nach einem Erlatz des Reickswirtschaftsministers vom 14. Fan. 1937 die Eintragung in die Lehrllngsrolle Voraussetzung für die Zulassung zur KoufinannsgehilfenprUfung ist. Gutes Licht in der Schule Lehrer müssen auf die Augen achten. Beim Reichserziehungsmlnister ist Klage darüber geführt »o'den, datz Kurzsichtigkeit bei Schulkindern in vielen Fällen dadurch erworben oder verschlimmert wird, datz die Kinder bei schlechtem Licht oder in der Dämmerring lesen oder Bücher und Heft« zu nahe an die Augen bringen Der Minister erinnert deshalb an die Vorschrift, datz beim Lesen und Schreiben eine angemessene Entfernung des Buches, der Tafel oder des Heftes von den Augen innegehalten werden soll: sie soll bei normal sehenden Kindern 25 bis 32 Zentimeter betragen. Reue- Mrmorlaaer tu Thüringen entdeckt Schätzung über 4900 Kubikmeter. Erfurt, 27. April. Unweit von den Marmorbrüchen bei Saalburg wurde ein grobes Lager eines neuen roten Mar mors entdeckt. Sachverständige schätzen dieses Vorkommen auf etwa 4999 Krüsikmeter. Das Aufsinden von Blöcken mit über 11 Meter Länge ermöglicht nunmehr in unserer deutschen Architektur weitere große Baulösungen mit diesem prachtvollen Gestein. Die THUringenschau in Berlin zeigt eine Platte dieses neuentdeckten Marmors, der den Namen „Königsrot" erhielt. In wunderbarem Dunkelrot, mit Hellen bis ftesschivarzen Adern, besitzt dieser Marmor eine seltene Pracht an Farben. Die Ent deckung von „Königsrot" wurde In einem älteren, abgebauten Bruch gemacht, der lang« Zeit unter Wasser stand. Die ein geleiteten Untersuchungen des Malerialprüfungsamtes ergaben eine hohe Druckfestigkeit und Froslbcständigkeit. Lieberleitung der Justizbehörden tm Lande Oesterreich auf das Reich Berlin, 27. «prik. Nach einem im Reichsgesetzblatt veröffentlichten Erlatz des Führers und Reichskanzlers vom 23. April 1938 werden die Justizbehörden im Lande Oesterreich mit dem 1. Mai 1938 Reichsbehörden. Die Gerichte in Oesterreich die bisher noch Landesbehörden gewesen sind, haben zwar schon seit der Ver ordnung Uber die Rechtspflege in Oesterreich vom 22. März 1938 Recht Im Namen des deutschen Volkes gesprochen; nun mehr werden alle Justizbehörden dieses Landes auch organisa torisch in die einheitliche Reichssustizverwaltung eingegliedert. Mit dem 1. Mat 1938 gehen die den obersten Behörden in Oesterreich zustehenden Befugnisse in Iustizangelegenheiten auf den Retchsminister der Justiz über, der sie auf Nachgeord nete Behörden übertragen kann. Der Reichsminister der Justiz wird durch den Erlatz weiter ermächtigt, zur Ueberleitung und Fortführung der Fustizgeschäfte in Oesterreich einen Beauftragten mit dem Dlenstsitz in Wien zu bestellen. Als seinen Beauf tragten hat der Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner den Mi nister Dr. Hueber in Wien bestellt und ihm die Leitung der Abteilung Oesterreich des Relchsjustizmtnisteriums übertragen. Vertretungen ln Oefterrelch Zur Beseitigung von verschiedentlich noch bestehenden Un klarheiten in der Frage der Vergebung von Vertretungen reichsdeutscher Firmen im Lande Oesterreich teilt die Fach gruppe Handelsvertreter und Handelsmakler in der Wirtschafts gruppe Dermittlergewerbe mit: Altreichsdeutsche Unternehmun gen suchen vielfach Verbindung mit österreichischen Handels vertretern. Durch die Verordnung über die Beschränkung der Roms Bevölkerung wetteifert bet der Ausschmückung der Stadt zum festlichen Empfang des Führers. Rom, 27. April. Ein friedlicher Wettstreit hat die römische Bevölkerung ersatzt, um neben den großartigen offiziellen Borbeveitungen zum Empfang des Führers und Reichskanzlers auch zu ihrem Teil zur festlichen Ausschmückung der Hauptstadt beizutragen. Mehr und mehr verwandelt sich das gewohnt« Stadtbild. Taz und Nacht arbeiten viele Tausende fleitziger Hände an der Aus gestaltung der Stratzenzüge oder erproben die Leuchtefsekte, die beim Einzug des Führers in Rom einen noch nie erlebten ein zigartigen Anblick bieten werden. Einen ersten Vorgeschmack erhielt man bereits bei den verschiedenen Proben Im Forum Mussolini oder aus der Piazza di Siena, die, in märchenhaftes Licht getaucht, auch noch mit leeren Rängen bereits die Groh- artigkeit des Empfanges ahnen lassen. Der Gouverneur von Rom wohnte der ersten Gesamtprobe für die Beleuchtung der Triumphstratze, auf der der Führer vom neuen großen Bahnhof Ostiense seinen Einzug in dir Hauptstadt des Faschismus halten wird, persönlich bei. Aackellauf für die Zungfrau von Orleans Junge Leute aus französischen Sportvcrbänden haben sich bereiterklärt, am 1. Mai von Domremy bis nach Rouen im Stas- fellaus eine Fackel zu tragen, wobei alle Orte berührt werden, die im Leben der Ieanne d'Are eine Rolle gespielt haben, also Orleans, Paris, Reims und EompiLgne. Bemerkenswert ist dabei, datz die Fackel nicht in oder vor dem Geburtshaus der Jungfrau entzündet werden wird, sondern in dem bei Domremy gelegenen Bois-Chenu, in dem der Legende nach Johanna die himmlischen Erscheinungen hatte und wo sie den Entschluß faßte, ihr Vatcriand zu retten. Die symbolische Fackel wird in Rouen auf der Stelle, wo ihr Scheiterhaufen stand, verlöschen. Kurzwellensender ln der Schweiz Errichtung einer Schweizerischen gilmkammer. Bern, 27. April. Der Schweizerische Ständerat stimmte in seiner Dienstagsitzung der Errichtung eines Kurz- weflensenders in Schwarzenburg bet Bern zu. Er soll dazu dienen, eine engere Verbindung mit den Auslandsschwei zern, namentlich in Uebersee, aufrechtzuerhalten. Der Nationalrat behandelte nochmals die sriiher an die Regierung zuriickgewiesene Frage der Errichtung einer schwei zerischen Filmkammer, die der Ordnung des Film wesens in der Schweiz und der Stärkung des nationalen Cha rakters desselben dienen soll. Die finanzielle Belastung des Bundes soll jährlich 59 999 Franken nicht übersteigen. Der Er richtung der Kammer wurde jetzt mit großer Mehrheit zuge stimmt. Mrd ans Angst vor Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten München, 37. April. Die polizeilichen Ermittlungen nach dem Vtördcr des in der Nacht zum Sonntag mit schweren Kopf verletzungen ausgelundenen und bald daraus verstorbenen 29jäh- rigen Kraftwagensiihrers Franz Schamper haben nnn ergeben, datz Säxunper einem gemeinen Verbrechen znm Opfer siel. Schamper wurde, wie das Polizeipräsidium München mitteilt, von seinem Arbeitskameraden, dem 24jährigen Johann Veigl aus Riitsteig (Bayrischer Wald) erschlagen, weil der Mörder befürchtete, datz Schamper Unregelmäßigkeiten anzeigen könne, die sich Veigl in seinem Betrieb hatte zuscknlden kommen lassen. Veigl ist in vollem Umfange geständig. Er ist ein vollkommen gefiihlsroher. kaltblütiger Mensch, der keine Reue zeigt. Zu der Tat hatte er sich einen 1,59 Meter langen Prügel mitgenom men. Angeblich will er nicht aus Gewinnsucht gehandelt haben, mutz aber zugeben, dem Erschlagenen leine geringe Barschaft in Höhe von zwei RM. entwendet zu haben. Todesurteile gegen zwei kommunistische Senker Warschau, 27. April. Das Lubliner Bezirksgericht ver urteilte gestern in Chelm zwei kommunistische Verbrecher, Hej« noch Kupperstock und Marek Szymczuk, zrrm Tode. Beiden konnte nachgewieson werden, datz sie im Lubliner Gebiet ein von der kommunistischen Partei gegen ein früheres Mitglied gefälltes „Todesurteil" ausgefiihrt hatten. In einem zweiten Falle hatten sie ein solches Urteil burchzufühven ver sucht. Außer zu den Todesstrafen wurden die beiden Kommunisten wegen umstürzlerischer Betätigung zusätzlich zu 16 bzw. 12 Jah ren Zuchthaus verurteilt. Gln Verräter hlngerlchtet Die Iustlzpressestrlle beim Volksgerichtshof teilt mit: Der am 5. November 1937 vom Volksgerichtshof wegen Landesver rats zum Tode und zu dauerndem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilte 4Mhrige Mlhelm Lammans ist am Dienstag früh hlngerlchtet worden. 18. AelchStaauna des Volksbunde- Ventsche Krlegsgräberfürsorge Der Bundcssiiheer des Volksbundes Deutsche Kriaasgrä- berfürsorge, Dr. Eulen, hat die 18. Reichstagung des Voltzs bundes sür den 29. bis 22. Mai nach Breslau einberusen. Errichtung von gewerblichen Unternehmungen und Betrieben tm Lande Oesterreich vom 19. März 1938 und die dazu ergan genen ergänzenden Verlautbarungen des Reichswirtschafts- mintsteriums ist vorläufig die Errichtung einer Vertretung für Oesterreich untersagt, es sei denn, daß eine Ausnahme genehmigung des Reichswirtschaftsmintsteriums vorliegt. Derartige Ausnahmegenehmigungen können über die für das deutsche Unternehmen zuständige Wirtschaftsgruppe oder über den zuständigen Reichsinnungsverband der Organisation der gewerblichen Wirtschaft beantragt werden. Soweit altreichs deutsche Unternehmungen mit österreichischen Handelsvertretern Fühlung nehmen wollen, um dann nach Aufhebung der Sperr verordnung oder nach Vorliegen der Ausnahmegenehmigung ihre Vertretung übertragen zu können, oder soweit jüdische Handelsvertreter gegen arische ausgewechselt werden sotten, wird dringend empfohlen, die notwendigen Erkundigungen und Prüfungen vorzunehmen. Nach den bisherigen österreichischen Bestimmungen braucht derjenige, der als Handelsvertreter tätig sein will, einen Ge werbeschein, der von bestimmten Voraussetzungen (Befähigungs nachweis) abhängig ist und der zum Teil nur für bestimmte Warengattungen oder Geschäftszweige ausgestellt ist. Die Fachgruppe Handelsvertreter und Handelsmakler stellt den altreichsdeutschen Unternehmungen der Industrie und des Großhandels anheim, ihren zusammen mit den österreichischen Handolsvertretergilden eingerichteten Dienst zur Vermittlung von Vertretungen in Anspruch zu nehmen. Wünsche und An fragen sind an die Fachgruppe, Berlin T 2. Wnllstratze 11—12, mit dem Stichwort „Vertretungen für Oesterreich" zu richten. Dabei sind jeweils Angaben darüber zu macken, welche Bezirke und welche Artikel in Frage kommen, ob die Ausnahmeaeneh- migung vorliegt oder beantragt ist, und möglichst welche Be dingungen den österreichischen Handelsvertretern angeboten werden sollen. litauische Gesandtschaft in Men anfacldft Berlin, 27. April. Die hiesige litauische Gesandtschaft hat dem Auswärtigen Amt mitgeteilt, datz die litauische Gesandt schaft in Wien aufgelöst worden ist. Gleichzeitig hat sie um das Exequatur für den bisherigen litauischen Generalkonsul in Wien gebeten. Wann der Vettlebsführer Vuße verhängen darf Das Amt für Rechtsberatungsstellen im Zentralbüro der DAF nimmt eine Arbeitsgerichtsenschetdung (Saalfeld. Akten zeichen: Ea 4/38) zum Anlaß einer grundsätzlichen Stellung nahme über das Recht des Betriebsfllhrers zur Verhängung von Butze nach Paragraph 28 des Arbettsordnungsgesetzes. Die Ge richtsentscheidung stellt fest, daß der Vertrauensrat, soweit er überhaupt in Betrieben besteht, vor Verhängung der Butze ge hört werden muh. Ist die vorherige Anhörung des Vertrauens rates unterblieben, so ist die Butzfestsetzung nichtig. Schließlich sagt das Gericht noch, datz die Butz-Strafgewalt oes Betriebs führers mit dem Ablauf des Dienstverhältnisses des Beschäftigten, endigt. Das war im vorliegenden Falle besonders wichtig, weil der Betriebsführer eine Butze deshalb verhängt hatte, weil das Gefolgschaftsmitglied sein Arbeitsverhältnts plötzlich kündigte und der Arbeit sernblieb. Das Gericht gab der Klage gegen die Butze statt, da der Vertrauensrat vorher nicht gehört war. Hierzu bemerkt das genannte DAF-Amt, datz den Grundsätzen der Gerichtsentscheidung zuzustlmmen sei. Zweifel könnten aber darüber bestehen, ob die fristlose Aufgabe der Stellung unter Vertragsbruch ein butzpflichtiger Gegenstand sei. Ein solcher Tatbestand dürfte, so sehr an sich alle Mittel zur Verhinderung von Vertragsbrüchen auggenutzt werden müßten, durch die Vor schrift des Paragraphen 28 AOG. nicht gedeckt werden. Nach dieser Bestimmung sei vielmehr die Verhängung von Butzen gegen einen Beschäftigten nur wegen Verstoßes gegen die Ord- nung oder die Sicherheit des Betriebes zulässig. Die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pslichten könne also durch Buhen nur inso weit gesichert werden, als sie die Ordnung und Sicherheit in dem Betriebe betressen, ,. B. das Rauch-Verbot, die Unsall-Vor- schriften und die Vermeidung von Schlechtarbeit. Landwirtschaftliche Werkwolmvnaen find von VetriebSfremden zu räumen In einem gemeinsamen Erlatz betonen der Retchsinnen« und der Rekhsarbeitsmmister, daß Matznahmen zu treffen sind, um die neuerbauten und auch die vorhandenen Landarbeiter- Wohnungen Ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung ständig zu erhalten. Nach Feststellungen der Landesarbeitsämter sei eine erhebliche Zahl kmdwirtschastlicher Werkwohnungen zur Zeit von Arbeitskräften bewohnt, di« von der Landwirtschaft in andere Erwerbszweige abgewandert sind. Diese anderweitige Inanspruchnahme der Werkwohnungen sei für eine geordnete Betriebsführung nicht tragbar. Der Erlaß bezeichnet es als Pflicht der Gemeinde, sich für die Bereitstellung von Ersatz- wohnraum für den bi^erigen Landarbeiter nach Kräften einzu setzen. Diese Aufgabe werde in erster Linie der Gemeinde ob liegen, in der die neue Betriebsstätt« liegt. Soweit freier Wohnraum sonst nicht zu beschossen ist, ssi der Wohnungsneubau zu erwägen, wobei gegebenenfalls die Gemeinde selbst die Trä gerschaft übernehmen müsse. Der Gemeindeleiter hat künftig in jedem Falle der Besetzung einer landwirtschaftlichen Werk wohnung durch Betriebsfremde die Aufsichtsbehörde zu verstcin« digen. Messerstecherei zwischen voknischen Schmugglern Ein Toter, «in Schwerverletzter. Hindenburg, OS., 27. April. Am Dienstagabend kam es zwischen polnischen Schmugglern in Hindenburg-Ost etwa 299 Meter von der Reichsgrenze entfernt an der Halde der Grube Ostfeld zu einer Messerstecherei, bei der ein Schmuggler so schwer verletzt wurde, datz er infolge Blutverlustes starb. Esn zweiter Schmuggler wurde in bewußtlosem Zustand in das städt. Krankenhaus Hindenburg eingeliefert. Verllner VSrse vom 27. April (Eigen« Drahtmeldung.) Schwächer. An der Berliner Börse überwog das Angebot, so datz die Grundstimmung als schwächer bezeichnet werden mutzte. Offensichtlich handelt es sich um Abgaben nicht arischer Wertvapterbesitzer. Am Aktienmarkt sind von den Einbußen besonders zu erwähnen: Harpenrr mit minus 8, Vereinigte Stahl mit minus fünf Achtel! I. G. Farben um 1,25, Kokswerke um 1, Siemens u. Halske minus 1, Daimler um 2,5, Rheinmetall Borstg um 1,75, Deutsche Waffen minus 1,5, Holzmann und Bemberg je minus 1,75 Prozent. Etöhr und Deutsche Union je minus 1,5 Prozent. Mehrere Papiere waren dabei noch bis 1 Prozent schwächer. Don den Besserun gen sind besonders zu erwähnen: E. W. Schl, mit plus 2,5 Proz. Der Rentenmarkt verkehrt« ruhig. Relchsanlelhe Altbesitz wat um 9.95 RM. höher. - — l Reichswetterdlenst, Ausgabeort Dresden. Wetter« vorhersaae für Donnerstag, LS. April: Stellenweise! Nachtfrost und Frtihnebel. Am Tage bet nordöstlichen Winden vorübergehend zunehmende Bewölkung aber meist trocken. Tagestemperaturen nur wenig Höher als am Dienstag.