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Nummer ISS—36. Iahrg Srlchelnt - mal wich«nll!ch. Manalllchn vrj»g«pk«I, durch Tilger elirlchl » Vlg dj». « Vs,. Irlzttl«-» l.7l>: durch dl< Poft > W «tnlchllestllch Vaftüderwelsurigagebllhr, zuzüglich >0 Vlg V°st-B<st«llg«l». «lujal-Nr. ll> Pf,., Sonnabend. ». 8<stt-g«-Rc. ko VI« «dbestellungen müssen spltesteno ein« Woche vor «Klaus »«, ve»»««»-il schrlslllch »«Im «erla, «Ingegangen sein. Unser« lig,«, »ii'sen lei», «bdepellun,,, e«l,e,eun,h»«^ verlagsori Dresden. «nzeigenpreis«! di« tspaliig« v mm breii« gell« I Vit-, slie Familienan^l,«» » Psg- All, Vlatzwiinsche Unnen wir t«In« SewLtzr leiste«. SachMe volkssettung schr>illrl«ung: Dreeden-«., Polierst,. », gernrns W7ll u. tl0l> «eschilsiostell«, Drud und Verla,: Eermanla vuchdruckerei «. veela, Th. ». ». Winkel, Polierstrast« », gernrns klvl», Postschrck: Rr. IMS, vank: Stadtbarrk vr««d«» Nr. X7S1 Sonnabend/Sonnkag» 17./18. Juli 1V37 Im s-a« non HSHeree Sewan. v«rbo«. «Inlitlend«, veiri^r«- stSrungen hat drr ««tl-her od«, Werbungireibend« I«l»« , «nspriiche, sall, di« gkiiung Ui deschriinkiem llm>ang«, —» spliel -der nlchi «rschein«. « rs üll«»,,«,« ist v ««»«« Neues Ilottenabkommen mii London Deutschlands Wille zur Zusammenarbeit Grgänzungsablommen zur deutsch-englischen Iiottenvereinbarung von 19Z5 London. >7. Juli. Am 17. Juli 19.17 wurde im englischen Autzenamt in Ergänzung des deutsch-englischen Flottenablrominens von 19.15 ein weiteres deutsch-englisches Jlottcn obkommen abgeschlossen. Es wurde siir Deutschland vom Botschafter von Ribbentrop und für Grotzbritannien vom Autzenminister Eden und dem Marineminister Duff Cooper unterzeichnet. Das neue lleberoinkommcn besteht aus drei Teilen: a) einer (silaliloliven Vereinbarung, d. h. einem kleber- ein kam men über Schisfsgröhe und Bestückung der Kriegsschiffe und einer Verabredung. Nachrichten über künftige Schisssbauten auszulauschen. b) einer als „Erklärung" bezeichneten Ergänzungs vereinbarung zum deutsch-englischen ss l al te n n b k a m m en von 19 .3 5, die ver besonderen Lage Lcntschlands nach diesem Abkommen Rechnung trägt. c) einem Notenwechsel, der die Baufeterz eit sür grohe Kreuzer behandelt. Das heute abgeschlossene Ueberelnkommen tritt nach Rati fikation und gleichzeitig mit dem Londoner Floltenvertrag von >910 und einem englisch-sowjetrussischen Vertrag, der ebenfalls am >7. Juli >937 in London unterzeichnet wurde. In Kraft. I. Das deutsch-englische Flottenabknmmen vom Ist. Juni 1935 bestimmt, das; die deutsche Flottenstärke 35, v H. der britischen, in Tonnage gemessen, betragen sollte. D>r Vertrag enthielt jedoch keinerlei Bestimmungen über die Gröhe der Echiffstimen oder ihre Bestückung. Eine Regelung oieser fra gen konnte seinerzeit noch nicht getroffen werden, da zur Zeit des Abschlusses des Abkommens von >9.35 Verhandlungen zwischen den Mächten des Londoner Vertrages von >93» dar über schwebten, was sür Bindungen in bezug aus Schisss- gröhe und Aeschühkalibcr künftig getroffen werden sollten. Deutschland erklärte sich seinerzeit bereit, Vereinbarungen mii England zu treffen, falls eine solche Regelung auch von den übrigen Seemächten, einschliehlich der Sowjetunion, angenom men würde. Eine derartige Vereinbarung ist zwischen England, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Amerika am 25 März >9.30 im sogenannten Londoner Flotte n- vertrag von >9.30 zustande gekommen. Nach Abschlnh dieses Abkommens wurden daher Verhandlungen zwischen Deutschland und Grohbritannien und zwischen Grohbritannien und der Sowjetunion anfgenommen. Diese Verhandlungen sind heule mit der Unterzeichnung der obenerwähnten Verein barungen abgeschlossen worden. II. Das Uebercinkommcn sieht Im einzelnen vor: a) Das qualitative Abkommen enthält in seinem ersten Teil Begriffsbestimmungen für die verschiedenen Schisssklassen, in die Schlachtschiffe, Flugzeugträger, leichte Ueberwnssersnhr« zeuge, Unterseeboote, kleine Knegsfahrzeuge und Hilfssahr- zeuge eingeteilt sind. Das Abkommen bestimmt, wann Fahrzeuge dieser Schisfs- klussen als überaltert zu gelten hal^n und erseht werde» kön nen. Schlachtschiffe dürfen nicht mehr als 35 »90 Tonnen groh sein und keine schwereren Geschähe als 40,0 Zentimeter führen, Flugzeugträger nicht über 23 990 Tonnen, bei einer Höchstgrenze von >5,5 Zentimeter (Oeschühkaliber. Die Klasse der leichten Ue be r w a s s e r f a h r ze u ge ist in drei Unterabteilungen eingeteilt: grohe Kreuzer bis zu >9 900 Tonneu Wasserverdrängung ijnd keinem gröheren ltzeschühkali- ber als 20 Zentimeter, klein« Kreuzer bis zu 8000 Tonnen und Washington. >7. Full. Der chinesische Botschafter suchte Auhenminister Hüll auf und übergab ihm ein Memorandum Dabei teilte er mit, dah gleichlautende Memoranda in allen Hauptstädten überreicht worden seien, deren Regierungen Signatare des Neunmächte- abkommcns sind. Hüll hatte anschliehend Besprechungen im Weihen Haus sowie mit seinen Sachbearbeitern. Präsident Roosevelt soll mit Rücksicht auf die Lage in China seinen üblichen Wochenend ausflug abgesagt haben. Washington. 17. Juli. Kurz nachdem der chinesische Botschafter bei Staatssekretär Hüll Vorgesprächen hatte, gab dieser eine sormelle Erklärung ab, in der. ohne Japan, China oder den Neunmächtevertrag zu erwähnen. Amerikas Standpunkt dargelegt wird. Die Erklärung bejaht, dah zweifellos In einigen Gegenden Spannungen bestünden, die äuhcrlich nur die Nachbarn beträfen, aber schliehlich und unvermeidlich die gesamte Welt angehen. Es könne nirgends In der Welt ernste Feindseligkeiten geben, die nicht die Belange oder Rechte oder Verpflichtungen Ameri kas berührten. Amerika befürworte, heiht cs in der Erklärung weiter, dah alle Nationen bei Versolgung ihrer Politik sich der Gewalt- >5,5 Zentimeter Geschühkaliber sowie ferner in eine Grupi>e llnlerabteilnng, nämlich Schiss« bis zn 3000 Tonnen und 15.5 Zentimeter Geschiihkaliber. die etwa Zerstörern und F l o t- t i l le n s ü h re r n entspricht. Unterseeboote dürfen keine gröhere Wnsser»>ekdrängung als 2000 Tonnen und keine schwereren Geschühe als 13 Zentimeter haben. Besonders her vorzuheben ist Artikel 0 des Abkommens, der eine grundsähliche Einigung über eine B a u f e i e r ze i t sür grohe Kreu zer, sogenannte A-Krenzer, enthält. Die Bauseierzeit läuft b i s z u m 1. Fanuar 19 17. Angesichts der Tatsache, dah die Sowjetnnion während der Dauer des Abkommens grohe Kreuzer aus Stapel zu legen beabsichtigt, ist jedoch eine beson dere Bestimmung ausgenommen worden, demzufolge die 'Bau- feicrzeit gekürzt iverdcn kann. Der deulschengiische Noten- ivechsel über diese Frage seht im einzelnen die Gründe ausein ander, die eine vorbehaltlose Annahme der Bauseierzeit unmög lich gemacht haben und bringt klar zum Ausbruch, dah die Ver antwortung sür eine etwaige 'Beendigung der Bauseierzeit nicht Deutschland trisst. Das Abkommen bestimmt weiter, dah be absichtigte Neubauten i ni voraus deu Ver tragspartnern mitgeteilt werden sollen. Ferner sind ^Vereinbarungen über «inen gegenseitigen Nachrich tenaustausch über die Fertigstellung von Kriegsschissen ge troffen waiden. Endlich enthält das Abkommen eutsprecljenü dem englisch-französisch-ameriknniscl>en 'Vertrag sogenannte Si cherheitsklauseln. Diese gestalten bei Eintritt besonderer Um stände eine Ueberprüsung des Vertrages. Der Vertrag bleibt, falls er nicht vorlzer gekündigt wird, bis zum 31. Dezember > 942 in Kraft. Es ist vorgesehen, dah neue Besprechungen ül»er eine Verlängerung oder Abänderung des Abkommens im lehteu Vierteljahr des Fahres 1940 stattfinden sollen. b) Die „Erklärung", d. h. das Zusahabkommen zum deutsch englischen Flotlenvcrtrag von 1935, enthält Bestimmun gen über die Anwendung des 2 t ä r k e v e r h ä l t n i s s e s der deutschen Flotte zur britischen in Höhe von 35 :100 auf die einzelnen Schisssklassen. die Möglichkeit der Tonnageüberlragung von einer Schisfsklnsse auf eme andere, sowie Sondcrbestimmungen über das Alter der nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags gebauten deutschen Kriegsschiffe. Diese Erklärung trägt der besonderen Lage Rechnung, in der sich Deutschland als einzige guantitativ gebundene Macht befindet. cf Der deutsch-englische Notenwechsel behandelt, wie bereits oben unter a) angeführt, die Möglichkeit sür eine etwaige Kürzung des Banfeierjahrcs für grohe Kreuzer. Hl. Das am heutigen Tage unterzeichnete Abkommen ist das Ergebnis längerer Verhandlungen Es regelt alle zwischen England und Deutschland assen gebliebenen Flnttenfrngen und zeigt, dah bei gegenseitigem guten Willen auch schwierige Fragen gelöst werden können. Die Tatsache des Vertragsabschlusses ist ein weiterer Beweis sür Deutschlands Willen zur Zusammenarbeit und zeigt sein Bestreben, alles zn tun, um ein Wettrüsten zur See zu verhindern. anwendung und Einmischung in innere Angelegenheiten ande rer Nationen enthielten. Es befürworte die Regelung der in ternationalen Beziehungen durch friedliche Verständigung. Ame rika halte den Grundsatz der Heiligkeit der Verträge aufrecht und glaube, dah Vertragsbestimmungen, wenn die Notwendig keit dazu entstehe, nur durch ordnungsmähige Verfahren geän dert werden dürsten. Es befürworte die Senkung oder Besei tigung übermässiger Schranken im internationalen Handels verkehr und lege allen Nationen die Anwendung des Grund- sahes der gleichmässigen Behandlung nahe. Hüll erklärte schliehlich, dah Amerika die Notwendigkeit erkenne, um der nationalen Sicherheit willen angemessene be waffnete Streitkräfte zu unterhalten, indem es bereit sei, die eigenen Streitkräfte herabzusehcn oder zu erhöhen im Verhält nis zur Herabsetzung oder Erhöhung seitens anderer Länder. Amerika vermeide es, Bündnisse oder verstrickende Bindungen einzugehen, glaube aber an friedliche Zusammenarbeit. Nach einer Meldung aus Peiping hat sich der französisch« Geschäftsträger in Peiping am Donnerstag in die dortige ja panische Botschaft begeben und um den Schutz der japanischen Truppen für die französischen Staatsangehörigen und für eine französische Eisfabrik in Tungtschau gebeten, falls es in der Stadt zum Ausbruch von Unruhen kommen sollte. Oie neue Rüfiungsanleihe ver Sowjetunion (Von unserem Mitarbeiter.) Moskau, im Juli 1937. Die Staatsbudgets der Sowjetunion sind in den letz ten Jahren vor allein durch ein jprunghastes An- st e i g e n der N ü st u n g s a u s g a b e n gelennzeichnet. Während die Mittel sür das Kricgskommissariat im Jahre 1935 auf 6,5 Mrd. Rbl. veranschlagt waren, betrugen sie in jenem Jahre in Wirklichkeit bereits 8,2 Mrd. Rbl., um sodann im abgelausenen Budgetjahre bei einem Vor anschlag von 14,8 Mrd. tatsächlich einen Betrag von 14,9 Mrd. Nbl. zu erreichen. Für das lausende Budgetjahr wurden die Mittel sür das Kriegskommifjnriat aus nicht weniger als 20,1 Mrd. Nbl. festgesetzt. Während das Ge- jamtbudget der Sowjetunion von 1935 bis 1937 sich von 64,0 Mrd. aus 97,12 Mrd. Rbl., d. h. um 50 Prozent, er höht hat, sind die Ausgaben für das Kricgskommissariat in diesem Zeitraum aufdasDreisache gestiegen. Da bei mutz in Betracht gezogen werden, das, der Betrag von 20,1 Mrd. Rbl. noch keineswegs den Gesamt umsaug der NUstungsausgabcn des Sowjetstaates umfasst. Vielmehr müssen hierzu noch weitere grotze Posten des Staatsbudgets hinzugerechnet werden, vor allem die Mittel sür die Finan zierung des Ende 1936 gebildeten NUstnngstommissariats, ein grotzer Teil der Mittel siir die Finanzierung der Schwerindustrie sowie sehr bedeutende Beträge in den Ausgabenbudgets des Verkehrskommissariats, der Haupt verwaltung der Chausseen, der Hauptverwaltung der Zi- villuftslotte, des Jnnenkommissariats usw. Zur teilweisen Finanzierung der grotzen Rüstungs ausgaben des lausenden Jahres ist von dem Zentralere- kutivkomitce und dem Rat der Voltslommissare der So wjetunion soeben die Emission einer Massenanleihe versügt worden, welche die Bezeichnung „Staatliche Jnncnanleihe zur Verstärkung der Verteidigung ber Sowjetunion" er hält. Während als Zweck der früheren so.vjctrusfischen Massenanleihen stets die Beschaffung von Mitteln sür den weiteren industriellen Ausbau des Landes angegeben wurde, obgleich jene Mittel in weitgehendem Matze auch sür Nüstungszwecke verwendet worden sind, wird die neue Sowjetanleihe — und das ist der Unterschied gegenüber den früheren Massenanleihen — ausdrücklich als N ii st u n g s a n l e i h e gekennzeichnet. Bei der Propaganda sür die neue Massenanleihe, die seit Mitte Juni d. I. mit grötztcm Nachdruck eingesetzt hat, wird von der Sowjetpresse, anknüpscnd a» die Tuchatjchewjki Assäre, an den „Sowjetpatriotismus" appelliert, wobei erklärt wird, datz die neue Anleihe eine Antwort der Bevölkerung „ans die Spionage und die Schädlingsarbcit der Garmanik, Tuchatjchewjki, Jakir und Genossen" darstellen werde. Ebenso wie bei den früheren Masscnanleihen versucht man dabei den Anschein zu erwecken, als wenn die Initiative zur Ausgabe der neuen Anleihe „aus der Mitte der werk tätigen Bevölkerung" hcrvorgegangen sei. Bei der Aus legung der Sowjetanlcihen der letzten zehn Jahre waren es einmal die Arbeiter Moskaus und Leningrads, ein an deres Mail die Arbeiter der Moskauer Fabrik „Eleklro- sawod", dann wieder die Arbeiterschaft des Eisenhütten werks „Magnitogorsk", des Kraftwerks am Dnjepr, der Automobili'abiik „Stalin" und der Kugellagersabrik „Ka- ganowitsch", welche von der Sowjctregierung die Ausgabe einer neuen Massenanleihe „gefordert" hatten. Diesmal sind es die Sowjeteijenbahner gewesen, die am 15. Juni dieses Jahres in einer Resolution an die Sowjetregicrung „die dringende Bitte" richteten, eine neue Jnncnanleihe speziell für Nüstungszwecke herauszugcben. Im Anschluss daran wurden in den Sowjctblättcrn Tag siir Tag Briefe, Telegramme und Resolutionen von Belegschaften der In dustriebetriebe, Kolchosbauern, Truppenteilen der Noten Armee, Sowjetangestcllten usw. veröffentlicht, die den Ein druck erwecken sollten, datz es sich um eine „allgemeine patriotische Volksbewegung" handelt und die gesamte Be völkerung „spontan" die schleunige Emission dieser Nüstungsanleihe verlangt. Am 20. Juni wurde amtlich bckanntgegeben, datz die Sowjetregierung „im Hinblick auf die Wünsche der Werktätigen in den Städten und im Kolchosdorf" dem Finanzkommissariat der Sowjetunion die Anweisung erteilt habe, einen Gesetzentwurf Uber die Auf. legung der neuen Anleihe in kürzester Frist zur Bestäti. gung vorzulegen, und schon am 2. Juli wurde das Anleihe- dekret sowie eine Verordnung des Finanzkommissars der Sowjetunion über die Bedingungen der neuen Anleihe veröffentlicht. Diese Schnelligkeit Ist damit zu erklären, datz der Ent wurf des neuen Anleihedekrcts bereits fix und sertig in der Schublade des Finanzkommissars lag, als die Sowjet eisenbahner auf einen Wink von oben ihre „Resolution fakten und der Propagandaseldzug der Sowjetpresse be gann. Im Staatsbudget der Sowjetunion sür 1937 waren namlick von vornherein 5.97 Mrd. vnc ^lg Eine Erklärung -es Staatssekretärs Hutt Chinesische Denkschrift an die ttnterzeichner des Aeunmächle-Abkommens übergeben