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Amtliche Bekanntmachungen Auf Grund der Verordnung des Bundesrats tber die Regelung der Fisch- und Wildpreise vom 28. Oktober ISIS und der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Festsetzung der Preise für Wild vom 80. Dezember 1915 werben unter Auf hebung der Ratsbckanntmachung über die Höchst preise für Wild vom 30. November 1915 für den Stadtbezirk Leipzig folgende WÜd-Höchstpreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Verbraucher festgesetzt: 1. Bet Rot- und Damwild 4 ») Rücken und Keule d) Blatt e) Kochfleisch Bei Rehwild 1.40M.fürbaSPfd. 1.20 «... 0.60 r - - . a) Rücken und Keule 1.80 - d) Blatt 1.40 . o) Kochfleisch 0.70 - Bei Wildschweinen im Ge ¬ wichte von mehr als 30 Ke ») Rücken und Keule 1.20 - d) Blatt 1.00 - e) Kochfleich 1.00 - d) KoMeisch 0.60 - Bei Wildschweinen im Ge- wichteblszu30k«(Frischlinge) ») Rücken und Keule 1.50 - d) Blatt 1.30 . c) Kochfleisch 1.80 - d) Kopffletsch 0.60 - Bei Hasen daS Stück mit Fell im ganzen - - ohne - - - - zerlegt Hasenrücken ein Paar Keulen Lüufchen Hasenklein mit Leber Kaninchen e * 5 v 5.25 M. 4.75 - 5.00 . 2.40 - 1.80 - 0.80 - 0.40 - daS Stück uttt Fell 1.60 - . - ohne - 1.50 - z. Fasanen ein Fasanenhahn mit Febern 8.50 - eine Fasanenhenne mit Federn 3.00 - Bei diesen Preisen wird beste Mare vorauS- l^lird daS Fleisch zu 2. und 4. gespickt verlangt so dürfen bei Rehwild für den Rücken 2 Mk., die Keule 1.50 Mk. und für daS Blatt 50 Pfa., bet Hasen für den Rücken 50 Pfa., für die beiden Keulen 50 Pfg., für die beiden Lauschen 20 Pfg. höchstens berechnet werden. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an den Ver braucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Kg zum Gegenstand hak. Die Bestimmungen im RetchSgesehe über die Höchstpreise in der Fassung vom 17. Dezember 1914 und 21. Januar und 28. September 1915 finden ent sprechende Anwendung. Nach 8 6 dieses Gesetzes wird mit Gefängnis biS zu einem Jahr« oder mit Geldstrafe bis zu 10000MK. bestraft: 1. wer die fefi-esehten Höchstpreise überschreitet: 2. wer «inen anderen zum Abschluß eines Der- trageS aoffordert, durch den die Höchstpreise überschritten werden, oder sich zu einem solchen Vertrage erbietet. Außerdem kann die Verurteilung auf Kosten bei Schuldigen öffentlich bekanntgemacht und neben der Gefängnisstrafe auf den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Ferner kann die Unter sagung des Gewerbebetriebes durch die Verwaltungs behörde verfügt werden — Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 28. September 1915, Reichs gesetzblatt Seite 603 —. Diese Bestimmungen treten mit ihrer Veröffent- lichung in Kraft. Kr.-E.-A. Leipzig, am 5. Januar 1916. k Der Rat -er Stadt Leipzig. Nachstehend bringen wir die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern, die Anzeige-, Melde- und Berichterstattunffspflicht der nicht ge werbsmäßig betriebenen Arbeitsnachweise betreffend, vom 14. Dezember 1915 zur allgemeinen Kenntnis. Gesuche um Befreiung von der Meldepflicht gemäß Punkt 3 unter b der Verordnung sind bis zum 15. Januar 1916, eingehend begründet, beim Gewerbeamt (Neues Rathaus, Erdgeschoß, Zimmer 170) einzureichen. Dort sind auch die nach Punkt 2 der Verordnung vorgeschriebenen Anzeigen zu erstatten. Diejenigen Arbeitsnachweise, die der Anzeige pflicht in Punkt 1 und 2 der nachstehenden Ver ordnung bereits auf Grund der Verordnung vom 28. Mai 1915 nachgekommen sind, haben eine noch malige Anzeige nicht zu erstatten, wohl aber find elnaetretene Veränderungen anzuzelgen, sofern dies bisher nicht geschehen ist. Auf die Strafbestimmungen in Punkt 6 der Ver ordnung wird hlngewtesen. Leipzig, am 5. Januar 1916. Osw.^. II 620. k,,„ Der Rat der Stadt Leipzig. Verordnung, die Anzeige-, Melde- und Berichterstattung-Pflicht der nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeitsnach weise betreffend; vom 14. Dezember 1915. Die Verordnung, die Anzeige- und Meldepflicht der nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeitsnachweise betreffend, vom 28. Mai 1915 (G.- u. V.-Bl. S. 183), wird aufgehoben. An deren Stelle wird auf Grund von ß 15 deS Stellenvermtttler-Gesetzes vom 2. Juni 1910 lR.-G.-Bl. S. 860) folgendes bestimmt: 1. Nicht gewerbsmäßig betriebene Arbeitsnach weise haben dem Kaiserlichen Statistischen Amt, Ab teilung für Arbeiterstatlstlk, in Berlin binnen drei Tagen nach ihrer Eröffnung eine Anzeige folgenden Inhalts zu erstatten: Bezeichnung des Arbeitsnachweises, Angabe der Personen oder Körperschaften, die ihn unterhalten, Betriebsstätte, Name des Geschäftsleiters, Fernsprechnummer und Geschäftsstunden. Jede hierin sich ergebende Veränderung ist binnen drei Tagen in gleicher Weise anzuzeigen. 2. Die in Ziffer 1 vorgeschriebenen Anzeigen find auch der Ortspoltzeibehörde (in Städten mit Revl- vierter Städteordnung dem Stadtrate, sonst der AmtShauptmannschaft) zu erstatten. 3. Nicht gewerbsmäßig betriebene Arbeitsnach weise, mit Ausnahme der Arbeitsnachweise für kaufmännische, technische und Bureau - Angestellte, haben die Zahl der Arbeitsgesuche und offenen Stellen, die bis zum Mtttwocy und Sonnabend jeder Woche nicht erledigt werden konnten und voraussichtlich bis zum Erscheinen deS Arbeitsmarkt- Anzeigers nicht erledigt werden können, mit genauer Angabe der Berufsart (Spezialberufe) unmittelbar an daS Kaiserliche Statistische Amt, Abteilung für Arbeiterstattstik, in Berlin zu melden. daS die Vor drucke hierzu kostenlos zur Verfügung stellt. Die Meldekarten (Postkarten) find so rechtzeitig abzu senden, daß sie beim Kaiserlichen Statistischen Amte jeden Donnerstag und Montag mit der ersten Post etntreffen. Don dieser Meldepflicht kann die KreiShaupt- mannschaft Arbeitsnachweise befreien, die ») verpflichtet find, die von ihnen nicht erledigten Arbeitsgesuche und offenen Stellen dem am Orte befindlichen öffentlichen (von der Gemeinde, dem Gemeinde- oder Bezirksverbande errichteten oder unterstützten) Arbeitsnachweis oder einer sonstigen Sammelflelle regelmäßig mttzuteilen, sofern diese die bei ihnen eingehenden Mel dungen nach Maßgabe des vorstehenden ersten Absatzes an das Kaiserliche Statistische Amt weiterzumelden haben, oder d) voraussichtlich weniger als 200 Steilen im Jahre besehen werden. Von jeder Befreiung hat die Kreishauptmann- schäft dem Kaiserlichen Statistischen Amte un- mittelbar Mitteilung zu machen. 4. Die nicht gewerbsmäßig betriebenen Arbeiks nachweise, einschließlich der Arbeitsnachweise sü kaufmännische, technische und Bureau-Ängeslellte haben zu Beginn jedes Monats über die Zahl der Arbeitsuchenden, der offenen und besetzten Stellen während des abgelaufenen Monats auf den vom Kaiserlichen Statistischen Amte kostenlos zur Ver fügung gestellten Vordrucken Bericht zu erstatten. Für die Änschreibung bei den Arbeitsnachweisen und die Ausfüllung der Vordrucke sind die darauf abaedruckten Grundsätze maßgebend. Hat ein Arbeitsnachweis in einem Monate keine Tätigkeit entfaltet, so ist Fehlanzeige zu erstatten. Befreit von der monatlichen Berichterstattungs pflicht sind die Arbeitsnachweise, die wegen Ver mittelung von weniger als 200 Stellen im Jahre auch von der Meldepflicht für den Arbeitsmarkt- Anzeiger befreit sind. Die Berichte oder Fehlanzeigen sind in doppelter Ausfertigung dem Statistischen Landesamte zu Dresden-N., Ritterflrahe 14, einzureichen und müssen bet diesem spätestens am 8. des auf den Berlchtsmonat folgenden Monats im Laufe des Vormittags, erstmals am 8. Februar 1916 für Januar 1916 eingehen. Di« Arbeitsnachweise sind verpflichtet, dem Statistischen Landesamle auf Erfordern solche Aus künfte zu erteilen, die diesem zur Erläuterung der eingehenden Monatsberichte oder sonst zur Be urteilung der Lage des Arbeitsmarktes erwünscht erscheinen. 5. Jeder nicht gewerbsmäßig betriebene Arbeits nachweis hat einen Geschäftsleiter zu bestellen, der für die Erfüllung dieser Vorschriften verantwort lich Ist. 6. Zuwiderhandlungen gegen die auf Grund von 8 15 des Skellenvermittler-Gesehes vom 2. Juni 1910 getroffenen Bestimmungen werden nach dessen 8 16 mit Geldstrafe biS zu 150 oder mit Haft bestraft. 7. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1916 in Kraft. Dresden, den 14. Dezember 1915. Ministerium deS Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt. SMlW LeW. Geschäftszeit im Januar von 8—S Uhr. Äinsfuß 3'Ir °>o. Tägliche Verzinsung. aoros Gemeindesparkaffe Oetzsch. Gemeindeamt: Nähe Staats- und Straßenbahn. Geschäftszeit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Zinsfuß 3'!,Io. Postscheckkonto 14999 Leipzig. Sparkaffe Gautzsch. Gemeindeamt. Geschäftszeit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Tägliche Verzinsung mit 3 V Postscheckkonto Leipzig. 14601 Spllrkllffe Markkleeberg im Rathaus« zu Markkleeberg— 7 Minuten von der Endstation L.-Dölitz der Großen Leipziger Straßenbahn — Linie v und 0 — u""* Ziivsitz si-lo. TSMe BrrMme. Geschäftszeit: Werkt.8—1u.3—5Uhr. Sonnab.8—2l(yr Fernspr. 85473. Postscheckkonto Leipzig 50 357. Sparkaffe VSHlitz-Ehrenberg Gemeindeamt, Haltestelle der A Straßenbahn, 15 Min. v. Bahnhof u. den Straßenbahnlinien ö u. I,, Leutzsch. Geschäftszeit 8—1 und 3—5, Sonnabends 8—2 Uhr. Tägliche Verzinsung. Zinsfuß 3Kontrollmarken. Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Postscheckkonto Leipzig 9191. Fernspr. 34100. Konkursversteigerung. Dienstag, 11. und Mittwoch, 12. Januar von vorm. 10 Uhr ab, versteigere ich in Leipzig, Brand- vorwerkstr. 36 im Auftrag des Konkursverwalters Herrn Rechtsanwalt Dr. Carl Beier, das gesamte zum Konkurs der Fa. E. Hermann Haußmann, Inh. Erich Bruno Jürgens, „Gelatinier- und Gummier anstalt", gehörende Inventar, Material, Maschinen u. a. 1 Kreiskartenschere „Fomin", 1 Schneidemaschine „Krause", 1 Transparenlmaschine, 1 Zentrifuge „Voigt", inkl. 2 ?. 8. Motor, 1 Kreissäge „Fiedler L Faber", tnkl. 2 ?. 8. Motor, 1 RoiationSpumpe, inkl. 1 k. 8. Motor, 1 Ventilationsanlage, ferner verschiedene Zinkbassins, Tauchapparate, Rohre, Eisenträger und Platten, Trocken-, Transport- und Tauchwagen, Bänke, Tische, Tafeln, Regale, Tren- nungSwände rc„ sowie ca. 900 Tafeln GlaS 82.97, „ 1200 „ „ 75.97, „ 1900 „ „ 70.84, „ 1600 „ „ 64.80, „ 1200 „ „ 55.80, ca. 2M W SeliMnglv, 40 Pelroleumöfen» 100 Eimer, div. Körbe, Einschlag tücher u. a. m., sowie evant. 1 RollMmiemaschiae „Misch" iaül. sllialar und 1 öffentlich gegen sofortige Zahlung. Besichtigung: Montag von 10—12 und 8—4 Uhr gestattet. AK. Zur Versteigerung ist bei Eintritt «ine Bie- tungSkoolion von Mk. 100 vorzuzeigen. Vu4 Dünkel, Lokalrtchter. Richt amtlich. Wil« chl iiMMW WkMltl. Geschäftsstelle Leipzig, Querstraße 4, I., Milte. Postscheckkonto Leipzig Nr. 10 420. ^1 01 für Spareinlagen gegen jährliche Kün- 2 >0 digung bei täglicher Verzinsung. ^0 für Spareinlagen mit kürzeren Kündigung-' Ig fristen bei täglicher Verzinsung. Für die Sicherheit der anvertrauten Spargels die nur in dem soliden Grundbesitz der Baugenosjen schäft angelegt werden, haftet das gesamte Vermöge«^ der meist aus Beamten bestehenden Baugenossenschaft Sparkassenannahmestellen befinden sich in allen Stadtteilen. 8a, Familien-Nachrichten klargaretv vökler 81utt Kartell. Oie Vsrlobullg unserer Kinder Sottsnn» und Roll beehren sich rnrursigen Läoll MiMr! M ffsu B. ffozenlslilvi' kkckiWWMoi' llllml Imre M kfgii O. LldsIIm. hsiprig ullä Lasso, den 7. Januar. 2u llause 8ount»g, den IIIiHWll U »IM Vei-lobte h,eiprig Labiaoice. 9. Januar. Krisgsgetraut: Karl T-nnghoIr Kininz Kangkoix ged. VVviderakn. laZri VVeidnstdien 1915. V 1 UWII 28. veremder verschied im Kampfs fürs Vaterland infolge einer sedieren Verwundung msin lieber >lann und meiner Kinder treusorgender Vater Otto von liäuuststisr in »in«m Nssvrvs-Int.-tresl. Tiek betrauert von den deinen. lm Kamen d"r Hinterbliebenen: Itts von geb. H/bf'nel'. (Lm Aeujabrstags ist unser livder, braver, viorigsr Jungs, mein llsder kruder, der Lostgvbilke WiMolm I.sesieke Telegraphist beim Kgl. kreuss. keruspreediug der 13. Liaudwekr-Vivision kurr vor seinem 23. Geburtstags durch ksiod- licben (Zraoatschuö den Heldentod fürs Vater land gestorben. In tisksr Trauer: Wttttslm L.sssieke unö fpsu n»d»1 Tocdtsr. Lür die wohltuenden keweise liebevoller Teil nahme beim Heimgänge unserer teuren kntseklakeoen kN« KII> »llitllvli ItiM sagen wir allen unseren herrlichsten, tief empfundenen Dank. 1<siprig, den 7. Januar 1916. I^sdrer Valsatla VVu8tI1ek rugleick im Kamen aller Hinterbliebenen, k FMilikn-Nachrichlen fi.ns ausMligell Mittlern. Gestorben. (Di« mi! t Dtjeichn«!«» sind >m s!am?s für dal Hairrland ^«fatlcn.) Aus Freiberger Bl.: f Herr Georg Hartmann, Kgl. Forsterkandidat, Gefr. der Landw. im 12. Iäg.-Bakaill., Oberschöna, -f Herr Paul Rob. Roth, Elektromonl., Pionier im Res.-Botaill. 12, Freiberg, s Herr Bruno Ludwig, Landwehrm. im Res.-Ngt. 101, 31 I., Naun- darf. Herr Moritz Max Strauß, Freiberg. Herr Fritz Braune, Unter steiger i. R., Fürstental. Herr Paul Guido Dehne, Grenadier im Leib-Grenad.- Regt. 100, 19'/, I., Groß- schirma. Frau A. Fuchser, 43 I., Freiberg. Herr Ernst Hermann Kluge, 44 I., Brand - Erbisdorf. Frau Martha Winkler gebor. Otto, 38 I., Friedeburg. Aus Pirnaer Bl.: -f Herr Paul Lange, Soldat im Res.-I.- Regt. 102, Pirna, -f Herr Paul Burkhardt, Gefr. d. Ldw. im Gren.-Regl. 101, Arnsdorf. Herr M. Leh- mann.Kupferschmtedemstr., Pirna. Frl. Laura Geb hardt, Pirna. Herr Josef Kraus, Graupa. Herr H. Okto Kohler, Veteran v. 1864 u. 1866, Inh. d. Ehren kreuzes, 76 I., Pirna. Aus Plauener Bl.: Herr Fritz Arno Kober, Kaufmann, 28 I., Plauen. Frau Frieda Anna Oheim geb. Schwabe, 34 I., Theuma. Herr Frdr. Ernst Schneider, Ober- Postschaffner, 54 I., Plauen. Herr Ernst Herm. Meisel, 62 I., Plauen. -s-Herr Ioh. Kurz, Landsturmm., 35 I., Plauen, s Herr Max Arno Neidhardt, Pion.-Hornist im 22. Pionier-Bat., 22 I., Plauen-Sorga. Aus Altenburger Bl.: Frau Hauptmann Selma Geyer geb. Kuhnhardt, 54 I., Alten burg und Dresden. -s-Hcrr Albert Weber, Garde füsilier, Windischleuba. Aus Erfurter Bl.: s-Herr Adolf Heilbach, MuSk. in einem Res.-Inf.-Regt., Inh. d. Eis. Kreuzes 2. Kl., 21 I., Erfurt, s- Herr Otto Mackroth, Res. im Inf.- Regt. 95, Erfurt, s Herr Fritz Sckuchardt, Buch halter, Füsilier im Garde- Inf.-Regt. 3, Erfurt-Nord, s Hcrr Edwin Kämmer, Landst.-Rekr., 38 I., Erfurt, f Herr Alfred Ksbald, Ers.-Res. in einem I.-Rgt., 29 I., Hochheim. Frau Luise Scheller geb. Reichardt, 64 I., Erfurt. Aus Geraer Bl.: Herr Max Birnbaum, 19 I., Gera. Herr Adolf Bohne, 58 I., Gera. Frau Friederike vw. Franke gebor. Weinert, 80 I., Gera - Untermhaus. Herr Adolph Schwartz, Rentn., 75 I., Gera, s- Herr Rudolf Kraft, Gefr. im Rcs.-Iäg.-Rgt. zu Pferde 1, 25 I., Zwötzen. Aus Greizer Bl.: Herr Gustav B 0 nsack, Buchholt., 56 I., Rothenthal. Fräul. Helene Frank, 22 I., Aubachthal. Herr I)r. ined. Löscher, 48 I., Remptendorf-Neuß. Aus Merseburger BI.: Herr Earl von Heppe, Landes ökonomierat a. D„ Merse burg. Herr Rob. Runkel, Rentier, 72 I., Geusa. ?o492 w- M Mkl-Mlmi, Zimmerei, Maschinenarbeiten, Reparaturen, Fernspr. 14961. H. Ienhsch, Berliner Str. 24. 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