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d.. - GkWkrbs- lind Aiiidel-iMitik, > GkWtrbsverfliDilg, GkwerbMirthschM und Statistik. Inhalt: Ein deutsches Mlisterschutzgesetz. — Die Holzkohle als Mittel verpestete Luft zu reinigen. — lieber Emailmaierei (Porzellanmalerei! Von Charles Tomlinson. II. und III. — Briefliche Mittheiluiigen. Die Ruse eines Pfundes Delhibaumwolle. — Die Gold frage. — Die Ursachen der letzten Krisis. — Zur Frage über die Arbeitszeit. Ein deutsches Musterschutzgesetz. Die Nachricht macht jetzt wieder die Runde durch die Zeitun gen, daß auf Befragen von Seiten der preußischen Regierung — die preußischen Handelskammern sich in der Mehrzahl gegen ein Musterschutzgesetz — jedenfalls doch nur gegen ein preußisches — ausgesprochen hätten. Das ist zwar eine ganz alte Geschichte von 1854, aber ganz begreiflich. Und wir würden unS ebenfalls dagegen aussprechen, wenn man blos für einen deutschen Staat, nament lich nur für einen Staat im Zollverein ein Mlisterschutzgesetz er lassen wollte. — Denn das hieße ja die eigenen Staatsbürger in Fesseln schlagen und die Fremden nach Herzenslust im eigenen Hause plündern lassen -—. Gemeinsamkeit oeS Schutzes im Zoll verein und hoffentlich später auch mit Oesterreich ist nöthig, wenn der Schutz ein nützlicher und ein wirklicher sein soll. Und er muß ein wirklicher werden in Deutschland, wenn wir uns selbst achtend, weiter wollen auf der Bahn deS gewerbkünstlerischen Fort schritts, und selbständiger werden wollen in Sachen des Geschmacks und der Mode. — Dazu führt nur die Anerkennung des Grund satzes, daß es ein Recht an der geistigen Schöpfung, der Gestal tung von Mustern und Formen an Gewerbserzeugniffen gibt. Die Fabrikanten fürchten sich nicht vor dem Verbot der Nachma chung inländischer Muster, sondern sie befürchten in Folge eines MusterschutzgcsetzeS sich ausgeschlossen zu sehen von freier Benutzung ursprünglich fremder (französischer und englischer) Muster, wenn solche auch noch nicht an Maaren in feilen Verkauf gekommen sind, denn eS läge ganz außer allem Zweifel, daß unter Voraus setzung eines Musterschutzgesctzcs in Deutschland irgendwie oder irgendwo die Gelegenheit benutzt werden würde, in Frankreich und England entworfene aber noch nicht veröffentlichte Muster in Deutschland zugleich schützen (registrircn) zu lassen und dadurch ehrliche deutsche Fabrikanten abzuhalten, sich gratis an französi scher und englischer Geistestafcl zu sättigen! — Die so Denkenden haben vollkommen Recht und kann es auch gar nicht anders kom men. — Man kann eS den Mustern allerdings nicht ansehen, ob sie einheimischen oder ausländischen Ursprungs sind. Aber es steht ja auch den Deutschen frei, sich ihre Muster in England und Frankreich registrircn zu lassen und mithin gliche sich die Sache auS, sollten wir meinen? Die Sprache der Kunst ist eine unter gebildeten Völkern allgemein verständliche. Und wer will leugnen, daß Muster und Formen an Gewerbserzeugniffen überhaupt Lei stungen der Kunst find. Diese aber werden überall vor Nachma chungen und Nachdruck geschützt. Man schütze daher auch Kunst formen an Gewerbswaarcn in allen Ländern Demjenigen, der sein Werk geschützt habe» will. Solches geschieht in Frankreich und England, nur Deutschland freibeutert noch auf allen Feldern. Wir sind bekanntlich keine Freunde des sogenannten Freihandels, der so ziemlich mit Freibeuterei gleiche Wirkung hat, aber wir finden cs für Recht und im wahren wohlverstandenen Interesse von Deutschland, daß das Recht der ausschließlichen Verfügung über ein neues Kunstgebilde ohne Rücksicht auf den Stoff, woran es zu Tage tritt, ausgesprochen werde! Die Zeiten des Faust rechts in materieller Beziehung liegen doch weit hinter unS. — Die preußischen Handelskammern sollen sich schon früher in ihrer Mehrheit gegen Musterschutz ausgesprochen haben. Wir möchten wohl einmal hören, was sie gesagt haben. Herr Ferdinand Noll in Brandenburg kämpft mit rühmlichem Eifer in Rede und Schrift für dc» Musterschutz und mit ihm eine große Zahl von deutschen Män nern. Wir entnehmenfolgendeMittheilungcn einer Noll'schen Schrift. Die Petizion an die preußischen Häuser der Herren und der Ab geordneten, von Noll L Comp. in Umlauf gesetzt, lautet: An das hohe Herrenhaus und an das hohe Hauö der Abgeordneten. . Die Unterzeichneten bitten um rin Musterschutz-Gesetz.