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angegebenen Zeiträume einen ander» Besitzer aus dem alten meißnischen Geschlechts von Köckcritz, hatte. Im 16ten Jahrhunderte erwarb Herzeg Moritz (1543) von den damaligen Besitzern, den Herren von Schönburg, mit der Herrschaft Weh len auch Lo'hmen nebst Hohnstein, und nach dem das Schloß Lohmen seit dem Kurfürsten August durch Verleihungen noch einige Male in den Besitz von Privatpersonen gekommen war, blieb es endlich, seit 1687, ein landesherrliches Kam mergut. *) Um das Schloß zu besuchen, gehen wir aus ei nem angenehmen Wege an der Wesen itz hin, bis zur Hintermühle, und wenn wir nicht vorher, dem sanften Lause des Baches folgend, eine Wan derung in den reizenden Lohmner-Grund, — der aber bald durch vorspringende Felsenwande ver schlossen wird — machen wollen, steigen wir den *) Umständliche geschichtliche Angaben findet man in Götzingers Geschichte des Amts Hohn- stcin mit Lohmen. Frciberg 1786.