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Di» Dresdner Bank zu» Frag» der Nonsum-Finanzterung. Di« Dresdner Bank nimmt t» ihren «Vertraulichen Ne. richte»", den Mitteilung«» de» genvssenschastlichen Giro verbandes der Dresdner Bank.' ausführliche Stellung zu der Frage der Konlsum-Ftnanzterüii«. Sie betont besonders. von der Konsum-Finanzierung'zri wirtschaftlichen Experimen teil verleiten könnte, die zu einer groben Gefahr für den Einzclliaiidel werden können. Da aber unter den gegebenen Verhältnissen damit gerechnet werben müsse, dass in weiten Kreisen des Einzelhandels bas Verlangen zur Schaffung von Kredttgeoiietnschaften zum Zwecke der KDirsum-Ftnanzierung gefordert würbe, so erscheint es besser, wenn rs gelänge, diese Bcivegnnq in eine für die wirtschaftliche Entwicklung des Einzelhandels erwünschte Bahn zck bringen nrvd dabet mög lichst Schäden zu vermeiden, die gegebenenfalls mit der Durch führung solcher Projekte verbunden seien. Die Dresdner Bank hat sich daher in den Dienst dieser Bewegung gestellt zusammen mit einem ihr nahestehenden Kreditinstitut, der Kreditanstalt für Verkehrsmittel Ä--G. - - - Um eine einheitlich« Stelle für bi« Beratung und ge gebenenfalls Finanzierung der etwa »u gründenden lokalen oder fachlichen Krcditgemeinfchasten z« schaffen, ist bei der Gcnossenschastö-?lbtetl»»g der Dresdner Stank di« Gründung einer Zentralkreditgemrtn-schastdes deutschen Einzelhandels in Aussicht genommen. Mit dieser Grün dnng stellt sich die Dresdner Bank -im Interesse des deutschen Einzelhandels in den Dienst dieser Bewegung. Da die Grün dünge» der Kreditgemcinichasten stch tm allgemeinen in ge nosscnichastllcher Form vollziehen, erscheint die Verbindung mit den GenossenschastS-Abtetlungen der Dresdner Bank be sonders wünschenswert. Hinzu komme noch die Erwägung, daß man bei der Gründung von Krsbitgeinelnschaften darauf bedacht sein müsse, eine Schädigung der genossenschaftlichen Bolkobanken. als de» moßgebendcn Kreditinstituten d«S ge- werblichen Mittelstandes-und damit auch des Einzelhandels zu vermeiden. Angesicht» der engen Verbindung dieser ge- uossenichaftlichen Poiksbankew -mit- den- -GenossenschastS Abteilungen der Dresdner- Bank, -erscheinen diese besonders berufen, ei» unparteiischer Bermittle» zwischen den Interessen »er genossenschaftlichen Bokksbankcn einerseits nnd den neu zu gründenden Nredttgcmeinschaften. sowie des Einzelhandels anderseits zu sein. Schadenerfakanspruch z»s»n eine Bank wegen oersrShlet ISknIösutzö deponierter Weripapiere. Urteil des Reichsgerichts vom 19. Oktober 1929. Für den wegen Geisteskrankheit entmündigten B. in Lübeck lagen bei der H.,., Bank daselbst Wertpapiere in offenem Depot, darunter. 9st MO M. nom. Borkricgs-Obli- gaiivncn der LUbcck-Bücheijer Eifenbahiigesellschaft. Die Ge sellschaft kündigte die Obliggtjo,iejr für Ende 1923 und gab am 23. April 1923 bekannt, daß der Nennwert einschließlich Zinsen bis 31. Dezember 1923 alsbald in Empfang genommen werben könne. Die Bank reichte Kyde Juni t928 die Papiere zur Einlösung ein, nahm den Nennwert ohne Vorbehalt in Empfang und schrieb da- tzmvfgngene tm Werte von rund 2 Goldmark dem B. anf.sqii» Girokonto, gut. Im Frühjahr El mach Erlaß der 3. Steuqryoiveror-nungi beschloß die Eisenbahngesellschaft, die. noch .njcht eingelösten Stücke auf IS v. H des Nennwertes in Gold aufzuwertcn» und löste sie dann auch in dieser Höhe ein. ly., vertreten durch seinen Vor- miind behauptete, die Bqnk hahe scipe. Stücke tm Juni 1923 nnbesngt zur Einlösung.gebracht, bpdnrch gegen ihre Ver- wahrmigSpflichten verstoßen, auch sein Eigentum widerrecht lich verletzt. Ohne dieses Vorgehen der Bank würde er im Frühjahr 192-1 9-159 Goldmark von der Eisenbahngesellschaft erhalten habe». Diesen'Betrag'abzüglich der empfangenen 2 Goldmark müsse ihm die Beklagte ersetzen. DaS Land gericht Lübeck gab der vckn'ihm erhobenen Klage in volle», Umfange, das Ob d ? lä ü ö e S'g t ikich t Hamburg nicht ganz zur Hälfte statt. Auf die Revistoli des Klägers hob das Reichsgericht baS änüefochtene Urteil auf. mit folgenden Ents ch ei dir ngvgrllnden: Mochte cs in Zetten normaler wirtschaftlicher Verhält- Me auch angängig sei» 'daß'die'Beklagte'gekündigte Stücke, deren Zinsen bis zur Fälligkeit anSgezähst wurden, schon vor bei bei der Schnldncrt» zur Einlösung vorlcgte, so durfte sic doch keinesfalls in einer Zeit deö wirtschaftlichen Verfalls nnd der WährungSzcrrüttnng ohne die Zustimmung beS Hinterlegers hierzu vcrschretteir. Mit einer solchen Hand InngSwkise verletzte sie die ihren Kunden nach Treu und Glauben geschuldeten Rücksichten. Es läßt stch keineswegs sagen, daß im Juni 1923 die Möglichkeit. eS »verbe doch noch z» einer gesetzlichen oder freiwilligen Aufwertung von Bor kiiegSobligationcn kommen, anßerhalb des Bereiches jeder vernünftigen Berechnung gelegen habe. Wenn zufolge der ausdrücklichen Vorschrift bed 8 79 A>lfw.-G. einem Verwalter fremden Vermögens darcknS kein'Vo* w tl r f gemacht werben darf, daß er mit der kommenden Auswertung ntcht gerechnet bat so ist damit nicht gesagt.' daß für' die Frage des ursächlichen ZusaminenhangeS zwischen tiüer tm Sommer 1923 begangenen Rechtsverletzung und einem dürch sie bedingten, aber allein infolge der neueren Regelung de* AufwertungSfrage möglich gewordenen Schaden dieser' Umschwung in Gesetzgebung und Rechtsprechung als ein avßcrchcklv aller' vernünftigen Berech nung liegender ungewöhnliche* 'UNcktanb angesehen werden müßte. Mag es auch nicht schulbhckft gewesen sein, baß die Beklagte bet her Einlösung der Obligationen im Juni E3 mit der Möglichkeit einer späteren Aufwertung nicht rechnete so muß Ne doch dem-Kläger für den Gntgang der AufwcrtmigSsnmme cinstehen. wenn Ne mit der Einlösung schnldhgst ihrer Verwobrerpslicht znwidergehgndelt und zu gleich schuldhaft das Eigentum beS Klägers an den Wert papieren verletzt hat. ilN 433^26.-— ReichSgerichtSreferate der Sächsischen Korrespondenz G. m. b.H., Leipzig, Querstraße 13.i Berel« Deulfcher Kvn-elsmittler. In der in Berlin abgehalienen JäbreSbanvtversammknna Ve- grlibtc der Vorsitzende Kommerzienrat Schönberr lRIesai zunächst die al» Ehrengäste zahlreich erschienenen Vertreter der Reich»- und Eiaaldministerirn, der Retch«tivgSa0nevrbnrttn und »er Vertreter wichtiger wlrtschastltcher Verband«. Er führte sodann Mi», daß die Lage der deutschen Wirtschaft vtel zu optlmtsttsch beurteilt werde. Jedenfalls habe die deutsch« Mühlenlndustrl, von einer Neuerung noch nicht» gemerkt» Sie sei verpflichtet, bt« Augen der geletzgebcnden Kvrperschasten aus die grobe Notlage der Müllere» zu lenken und um Schutz zu bitten. aus den «tn so wichtige« Gewerbe llnspnich hat. ehe da» Unglück, noch gröber wird und allgemeine stnicrcüen gesährdct werden. Stabtrat Lorenz vom Verband deutscher Möller wie» au« die Notwendigkeit eine» Zollschntze» sür die deut Itcn Müllereiprodukte bin. Präsident Hepp vom Reichslandbund bimmle den Forderungen der Müftlenindnftrle auch Im Interesse »er Landwlrtschokt und der Versorgung de» deutschen Konsum« mit ieiiindischen vrotlrüchten zu. Auch Herr Lrovotb Badt. »er al» Brr« treier der Industrie «n» Handelskammer erschienen war, hlekt einen «gemessenen S»ll«chutz zu, Stärkung betber »irtschnstS-rnM«« Stichsall« für «rsorderlt». Die Vermögenssteuerrate vom 15. November. Am 16. November smit Gchonfrist bis zum 22. Novembers lst bt« dritte Rate für 1929 zu leiste»». Es ist zugleich die letzte Rate. Die Vermögenssteuer für 1929 wird nicht besonder- ver anlagt. Im RetchshanSbalt spielt die Vermögenssteuer ketne führende Nolle. Man konnte also aus die Arbeit verzichten. Die Veranlagung für 1926 ist ta übrigens auch noch nicht fertig, so daß sowohl den Ftnanzbchörden als den Steuer zahlern diese »Vereinfachung" der Veranlagungsarbeiten zu gönnen ivar. Um einen allgemeinen Härteausgleich alS Ersatz für die fvrtfallende Veranlagung z» geben, ist nun bestimmt, baß sür das laufende Jahr nur drei Viertel der Vermögens steuer 1925 erhoben werden. ES sind daher nur drei Btertel- jahröratcn zu leisten: am 16. Februar, 15. August und l5. No vember. Die Vorauszahlung vom 16. Mat ist fortgefallen. Die Landwirte hatten auch am 16. August wegen der Erntezeit keine Vorauszahlung zu leisten. Sie wüsten daher jetzt die Hälfte der Jahressteuer zahlen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach dem BermögenSsteuerbescheid für l925. Dieser ist aber gewöhnlich noch gar nicht in den Händen des Steuerzahlers. Es werben ja jetzt erst die Einhettswert- bcscheide zugestellt, die die Grundlagen für die Veranlagung der VcrniögcnSstener >926 bieten. Daher muß nochmals der erste Vermögenssteuerbeschetd von 1924 hervorgeholt werden. Die Vorauszahlung hat einen vorläufigen Charakter. Die endgültige Abrechnung kommt mit dem Bescheid sür l925. Wenn stch nun aber das Vermögen seit dem Stichtage der Vermögenssteuer 1924, nämlich seit dem 1. Januar 1924, ver mindert hat? Nach 8 75 RetchSbewertungSgcsetz sind Neufest stellun- gen dann vorzunelimen, wenn 1. der Wert des Vermögens stch um mehr als den fünften Teil oder um mehr als 100 999 Reichsmark verändert hat und 2. die Veränderung des Wertes anf besondere Umstände jznm Beispiel Erbschaft, Brandschaden und dergleichen» zurückzuführen ist. An der Voraussetzung zu Ziffer 1 ist durch da» Steuer- mtlberuugsgcsev nichts geändert worden. Dagegen ist für die in den zwei Jahren >925 und 1929 vorzunchmenden Ncu- feststellungen die Voraussetzung zu Ziffer 2 weggesallen. Etne Neufeststellung ist also innerhalb des bezeichnet«»» Zeitraumes nur bann vorzunchmen, wenn aus irgendwelchen Gründen sich der Wert des Vermögens um mehr alS ein Fünftel ober um mehr als 199 999 Reichsmark verändert hat. Während jedoch nach 8 75 R -Gcw.-G. tm Falle einer Neufeststellung sowohl hinsichtlich des Umfanges des Vermögens als auch hinsichtlich der Bewertung der Stand am Fcststellungs- zcitpunkt zugrunde gelegt wird, ist für die tn den Jahren 1925 und 1929 vorzunchmenden Neufeststellungen vorgeschriebe»», daß nur hinsichtlich des UmsangeS der Stand am FeststelliingSzcttpunkt, hinsichtlich der Bewertung aber der Stand am 1. Januar 1925 maßgebend ist. (Artikel V 8 22 Abs. 1 St.-Mild.-G.j. Eine Neufeststellung tn den Jahren 1925 Von Stenersyndiku» Dr. Fritz Joh». Bogt, Apolda. und >929 kommt also nur tn Betracht, wenn bte Veränderung de» Werte» des Vermögen» um mehr al» ein Fünftel oder um mehr al» lüv999 Reichsmark auf einer Aenderung de» VermÜgenSumfanges beruht tz»m Beispiel durch Anwachsen der Schulden, Verlust von Warenbestänbenj, dagegen ntcht, wenn da» seinem Umfange nach gleichgrbttrbrne Vermögen sich lediglich tn seinem Werte verändert hat. Entsprechende» gilt auch für Nachfeftstellnngen: auch hier ist für den Umfang der Stand am FeststellnngSzettpnnkt, sür die Bewertung jedoch der Stand am l. Januar 1925 zugrunde zn legen. Ist unter den bezeichneten Voraussetzungen etne Ne»- ober Nach, seststcllung vorgenommen worden, so hat dementsprechend etne Neu- oder Nachveranlagung zur Vermögenssteuer zu erfolgen, wobei jedoch die Vermögenssteuer für das Kalenderjahr 1929 nur in Höhe von drei Viertel des an sich maßgebenden Be trages erhoben wird. Beispiele: 1. DaS Betriebsvermögen eines Holzhänblers bestand am 1. Januar 1925 au» 19M Fcstmeter Holz tm Werte von 15 Reichsmark für einen Festmeter, insgesamt also 15 999 Reichsmark. Bis zum 1. Januar 1929 sind Aenberungcn tn der Holzmenge und der Holzart nicht etngetreten; der Ge- samtwert des am 1. Januar 1929 vorhandenen Holzbcstanbe» ist jedoch, infolge Preisrückganges auf 19 Reichsmark für einen Festmeter, ans 19 909 Reichsmark gesunken. Etne Neu feststellung kommt hier nicht in Frage, da bei Zugrundelegung der für den 1. Januar 1925 maßgebenden Preise etne Äert- veränberung nicht eingetreten ist. 2. Holzvorrat wie zu l. am 1. Januar 1925 1990 Festmeter. Am 1. Januar 1929 betrug der Bestand nur noch 700 Fest meter. Unter Zugrundelegung des Wertes vom 1. Januar 1925 l15 Reichsmark für einen Festmeteri belief sich der Wert am 1. Januar 1926 auf 19 509 Reichsmark. Die Voraus setzungen für eine Neufeststellung sind gegeben, da stch bei Zn- grundelegung des Bestandes vom 1. Januar 1929 einerseits und des Wertes vom 1. Januar 1925 anderseits eine Wert- Veränderung von mehr als einem Fünftel ergibt. Es kann also für 1929 die Vermögenssteuer höher sein, als einer regelrechten Veranlagung entsprechen würde. In den Fällen der Wertverminderung von Anlagegegenstände« wird die Steuer ohne Rücksicht darauf erhoben, baß das Ver mögen nicht mehr in der veranlagten Höhe vorhanden ist. Ferner kommt die Möglichkeit der Stundung tn Frage. 8 16 Abs. 4 beS VcrmögenssteuergesetzeS bestimmt: Macht der Steuerpflichtige glaubhaft, daß der bei der neuen Hauptveranlagung voraussichtlich festzusetzende Jahressteuer- betrag erheblich hinter den geforderten Vorauszahlungen zurttckblciben wird, so ist ihm anf Antrag der Unterschieds betrag zn stunden. Die Stundung erfolgt bis zur Zustellung des VermögensstcuerbescheideS. Es besteht also bet aus reichendem Nachweis ein Rechtsanspruch auf diese Stundung. Die Vorschrift ermöglicht, die im Dezember 1925 abgegebene VermögcnSerklärung 1925 schon jetzt den Vorauszahlungen zugrunde zn legen. Auch, ein inzwischen zugestellter EinheitS- mertbcscheid kann zur Begründung dienen. Im Mittelpunkt »er Verhandlungen stand bte Frage d«s I sollen, kann allein von den beteiligten maßgebende» Fachprgantsa- M « hlzolle » , zu der der GeschäftSsührer Mattt tn einem ttonen de» Wirtschaftsleben» entschieden werden. längeren Bortrage unter anderem ausführte: In der Mehlzollsrage besteht gar kein Gegensatz zwischen privatwirtschaftlichen und allge mein volkswirtschaftlichen Interessen. Die Hauptbrotnahrung der breiten Maßen der Bevölkerung, der Arbeiterschaft, besteht ja immer noch In Roggenbrot. Der Mehlzoll trifft aber da» Roggenmehl über haupt ntcht. Die Etnsuhr besteht vielmehr aus Weizenmehl. Es wäre nach Ansicht des Referenten ein Trugschluß, anzunehmen, daß diese Wcizenmehlelnsuhr für unser« VolkScrnährung ein« wichtige Nolle spielt. Eingcsührt wird ein Fcinmehl, au» dem LuxuSgebäcke hergestcllt werben. Die «Ingesührten Auszugsmehle werden zu Au» zugSmchlpretsen verkauft, wenn sie auch qualitativ selten oder gar nicht hochwertiger, znm großen Teil aber geringwertiger sind als die Auszugsmehle der deutschen Mühlen. Kennzeichnend für die wirtschaftliche Bedeutung unserer Mühlentndustrie sind folgende Ziffern: Unter etwa« über 4000 Handelsmühlen neben satt 40 009 reinen Lohnmühlen befinden sich etwa 100 große Mühlen mit einer LelstungSfählgkett von 800 bi» über 8000 Doppelzentnern Getreide pro Tag und etwa 700 Mtttelmühlen mit einer Leistungsfähigkeit von 100 bt» 700 Doppel zentnern pro Tag. Der Rest von etwa 8200 kleinen HandelSmühlen verarbeitet weniger als 100 Doppelzentner Getreide täglich. Die Gesamtleistungsfähigkeit der deutschen Mühlen — mehr al» 4000 HandelSmühlen und fast 40 000 reinen Lohnmühlen — dürft« 1ö Mil lionen Tonnen Brotgetreide Im Jahre betragen. Dle dentfchen Mühlen haben Im Jahre 1925 schätzungsweise 88 Millionen Doppel zentner Roggrnmehl und rund 30 Millionen Doppelzentner Weizen mehl hergeslellt. Die Gesamterzeugung unserer Müllerei hat also 1925 etwa 80 Millionen Doppelzentner oder 6,8 Millionen Tonnen Mehl, die verarbeitete Brotgetreidemenge 9,4 Millionen Tonnen be tragen. Die deutschen Mühlen haben 1925 durch bte »»»ländische Konkurrenz 80 A de» AuSzugSmehlabsatze» eingebüßt. Wenn die Auszugsmehle d»rch die Konkurrenz des ausländischen Feinmehls im Preise stark gedrückt sind, so muß der Müller naturgemäß in erster Linie seine väckcrmehle entsprechend höher im Preise halten. ES ergibt stch daraus, daß dl« Konkurrenz de» nicht mit ausreichen den Zöllen belegten ausländischen Frinmeftl» einen PrelSdrnck aus unser« Auszugsmehle auSübt, der verteuernd auf unsere Bäcker- «nd Brotmchle etnwirken muß. Fällt diese Konkurrenz de» aus ländischen Keinmrhl» insvlge eine» richtig berechneten Zolle« tm wesentlichen fort, so wird eine entsprechend« Verbilligung unserer Bäcker- und Brotmehle elntreten. Die Versammlung nahm ein« Entschließung an, t« der ein BertragSzollsatz für Mehl von mindesten 12,50 Reich«, mark per 100 Kilogramm verlangt wird und gleichzeitig dt« Jnkraft tretung «Ine» angemessen autonomen Mehlzollsatze» ab 1. Januar 1927. In einer wettere« Entschließung wirb gefordert, daß sür diejenige Gerste, welche zu Graupen verarbeitet wird» nirr der nied rigste Zollsatz In Frage kommen darf. Der Reichsverband oer Deuttchen Jnb«strie zur Frage »er Wellausslellunoen. Da» Präsidium de» MeichSverbande» der Deutschen Industrie nahm zn der Krage der Weltausstellungen und zum Berliner Au» stellungsplan für 1980 folgende Entschließung an: 1. Da» Präsidium de» RetchSverdandc» der Deutschen Industrie ist der Auffassung, daß bte Veranstaltung von Weltaus stellungen und von Ausstellungen allgemeiner Art in größerem Umfange angestcht» der politischen und wirtschaftlichen Lage Deutsch land» für absehbare Zeit nicht ,u verantworten ist. Di« ungeheuren »osten solcher großen Veranstaltungen, die zumeist nur repräsentativen Wert haben und deren Werbeefsekt für die Wirt schaft nur sehr bedingt anerkannt werden kann, liegen zum über- wtrgenden Teil« aus den Schultern de» Wirtschaft»!«»««». Gerade diesem sollten aber tm Hinblick aus bte Belastung durch Steuern, sozial« Abgaben und insbesondere durch die DaweS-Vasten nicht Aus gaben sstr Dinge »ugemute» werden, bte für bte WIrtschast ntcht lebenswichtig sind. Die» würbe auch der Fall sein, wenn «Ine Au», ftellung ohne unmittelbare Beteiligung der Industrie al« Aussteller burchgekübrt wirb: denn tn diesem Kalle würden die allgemeinen Lasten, »«»besonder« dt« Kosten de» Ausbau«», au» irgendwelchen össentllchen Mitteln gedeckt werde« müsse«, a» deren Ausbringung da» «trtschast»lrben In erster «tut, beteiligt ist. ynwteweit größer« »uSsteKnng«« t» sachlich begrenzte» »atzt»«, veranstaltet »erbe« 3. Unter den vorstehenden Gesichtspunkten Ist der vo« der Stadt Berlin dem Reichsverband der Deutschen Industrie vorgetragen« und tn der Presse eingehend behandelte Plan einer großen inter- noltonalen Ausstellung Berlin 1980 zu beurteilen, bt« stch aus Bau kunst, Bauwtrtschaft, Kunst und Kunstgcwerb« erstrecken soll. Die Entscheidung bezüglich der Förderung diese» Nnternehmen« fetten« der Industrie muß zunächst denjenigen fachlichen Organisationen der Wirtschaft Vorbehalten bleiben, die an einem solchen Projekt un mittelbar oder mittelbar interessiert sind. Die maßgeblichste Stelle ber Industrie für Ausstellungsfragen der Bauwlrtschast Ist ber zum Zwecke der Abwehr de» Baumeffen« und BauauSstellungS-Unwesen» gegründete »Fachausschuß für die AuSstellungSsragen der Bauwirtschast" beim Ausstellung»- und Messeamt der Deutschen Industrie. Dieser hat In seiner Sitzung am 9. b. M. gegen jede Industrie ausstellung oder Messeveranstattnng Protest er hoben, die von außerhalb der Industrie stehenden Kreisen ohne vorherige Fühlungnahme mit dem AuSstellungS- und Messeamt ber Deutschen Industrie in Anssicht genommen wird. Ferner hat stch der Fachausschuß sür AusstellungSsragen der Bauwirtschaft gegen eine internationale BaufachanSstellung in Verbindung mit einer Kunst- und Kunstgewcrbeschau ausgesprochen. Dagegen hält er weiterhin als Abwehr übertriebener Beanspruchungen seiner Kreis« durch AuSstelliingSprojekte ein« große deutsche Dauer-Baufach ausstellung In wirtschaftlich günstigere Zelt al» tm Interesse der Bauwirtschast liegend. Er wird sich in den nächsten Monaten dar über schlüssig werden, in welchem Ausmaße, an welchem Orte »nd In welchem Jahre diese Ausstellung zur Durchführung gelangt." Zur Frage der Neuordnung des deutschen Messe wesens stellte sich da» Präsidium des RetchSverbande» einmütig auf den Standpunkt, daß eine Nenordnung de» deutschen Messe wesen» tm Interesse der Wirtschaft dringend z« fordern lst. ES hat von den Vorarbeiten Kenntnis genommen, bte fetten» de» AuS stellungS. und Messeamte» der Deutschen Industrie tn dieser Rich tung geleistet worden sind. Berliner Schlich- und Nachbörse vom 12. November. Im weiteren Verlauf der Börse blieb die Umsatztätlgkett äußerst klein. Am Markt ber I. G. Farbenaktlen stellte sich «tn« Befestigung um etwa 8 N auf 859 ein, bte der gesamten Börse «tn festere» Ge präge gab. Gegen Ende ber zweiten Stunde bröckelten dl« höchsten Tageskurs« infolge der Lustlosigkeit jedoch wieder leicht ab. I« allgemeinen blieben während der ganzen Börsenzelt größere Be wegungen au». Danatbankaktien gewannen in Erwartung günstiger Mitteilung über die heutige Semestralsttzung 4A, Kriegsanleihe 0,880 nach 0,816. Prlvatdtskont kurze Sicht 4,75, lange Sicht 4,825. Die Börse schloß In freundlicher Stimmung, dle sich auch anf de« Nachbörsenverkehr übertrug. DaS Publikum schloß sich den An schaffungen der Spekulation an und batte teilweise die Kauflinieu heraufgesetzt. Durch festere Schlußnotierungen zeichneten sich ins besondere Schultheiß, Leonhard Tietz, Bankaktien, von Montan werken Rhelnftahl «nd Oberbedarf, ferner Elektroaktien au«. Da» Farbenbezugsrecht gelangte mit 81,75 wiederum etwa paritätisch zur Notiz. Im einzelnen nannte man nachbörslich u. a. I. G. Farben 860,5, Deutsch« Erdöl 187, Schultheiß 294, Tietz 117,76. Hapag 1813k Norddeutscher Lloyd 175, Hamburg-Süd 192, Hansa 289, Danatbank 288,75, Diskont» 178,5. Berliner HandelSanieii« 286, A. E. G. 187, Siemen» 208,25, Bergmann 162, Rhelnftahl 199, Harpener I92H, Phönix 188, Mannesman« 187,5, Oberbedarf 108, Kriegsanleihe 0.820. SchutzgebietSanleth« fest 18 nach I6H. Am Kassamarkt war die Tendenz nach den Kursrückgängen der letzten Tage freundlicher. Die Mehrzahl der zu SInheltSkursen notierten Jnbnstrleaktten konnten KurSbeßerungen verzetchnen, dt« tn einzelnen Fällen sogar ziemlich erheblich waren. ES gewannen u. a. vraunschwelg. Kohlen 9, Ber. Glanzstoffe 5, Kaber-Blelftlft 4,5, Katferkellcr 4. Eintracht Braunkohle 8. Berliner Hotelgelellschaft st, Wrebe Mälzerei und Ablerhüttc Gla» fe 2.75, Gerresheim Gla» 2,25» Dinnendahl 8,5, Stralsunder Spielkarten «nd Doornkaa« fr 8. Ber. Pinfelfabrtken 2H, Deutsche Telephon und Kabel 2H. vayr. Slektr. Werk« 8,5. Neuroder «unftanftalten 2,875. Dagegen verloren n. a. LIebermanu 8, Sarstelner Gruden 8, Ber. Zype« «. Wissen 23i. Am Pfandbrtefmarkt «achte stch »et fttlle« »elchäst etwa« stärkere Nach- frag« «sch Hypot-ekenbankgpkdpfändbriefe» gelte»».