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Ar-itog. rr.rruavst isr< — Dre»da« Nachrichten — Nr. 331 Seite 7 s Börsen- und Äan-elsteU. Die neve« zivilprozessualen Beskimmungen -es Schte-sgerichisversahreus. Von Geschäftsführer E ge r-Dresden Di« Vereinfachung der Rechtspflege bat eine Aeuderun de» Derte» der Zivtlprozehorbnuna »olwendla gemacht, «u die Bestimmungen beS schiedsgerichtlichen Verfahrens sind teilweise geändert worben, ob zugunsten der Beteiligten, soll mit diesen Ausführungen nicht untersucht werben. Kür heute beschränk« ich mich darauf, lediglich die Aenberungen hervor- zuhebcn. Als salme ist der 8 1042 zu erwähnen. Dieser lautet in der neuen Fassung: Aus dem Schiedsspruch findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenu er durch Beschluß für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Beschluß ist nicht -u erlaffen, wenn sich der Spruch über eine gesetzlich« Vorschrift hinweggesetzt hat. aus bereu Knnehaltung die Parteien recht-wirksam nicht hätten vei- »ichten können. Wird binnen einer vom Gerichte zu bestimmenden Frist nachgewiesen, daß die Klage auf Aushebung beS Spruche- erhoben Ist. so ist die Beschlußfassung bis zur Erledigung de» Rechtsstreites auSzusetzcu. Bisher wurde dir Vollstreckbarerklärung des Schieds spruches durch Urteil ausgesprochen. Da» Urteil auf Voll, streckbarerklärung des Schiedssprüche» ist aber abgeschafft. Schiedssprüche werden nach der Novelle im Beschlubverfahren für vollstreckbar erklärt. Auch inhaltlich hat da» Verfahren eine wesentliche Vereinfachung erfahren. Einwendungen im Sinne beS alten 8 1042 sind in den Aufhebungsprozeß gemäß 8 1011 verwiesen worden. Voraussetzung der Vollstreckbarkeitserklärung ist: ES muß ein Schiedsspruch norliegen. b. h. rin Ausspruch urteil- mäßigen Inhalts über daS streitige Rechtsverhältnis inicht, wie dies ». B. sehr oft in der Praxis der LaicnschiedS- gerichte vorkommt, eine bloße Auseinandersetzung über die Rechtslage ohne Tenor). b> Die obsiegende Partei muß den Erlaß de» Beschlusses beantragen. DaS Verfahren dürste sich folgendermaßen gestalten: Nach Verkündung deS Schieds- jvrucheS ist dieser gemäß 8 1089 der Z. P. O. unter Angabe des Tages der Abfassung von den Schiedsrichtern zu unter schreiben. Den Parteien ist eine von den Schiedsrichtern unterschriebene Ausfertigung zuzustellcn und unter Beifügung der Beurkundungen der Zustellung aus der Gcrichtsschrctberei des zuständigen Gerichts niederznlegen. Ich empfehle, den Schiedsspruch immer in vier Aus fertigungen zu schreiben, und zwar einmal als Original, ein Exemplar für den Schuldner, ein drittes Exemplar für die Zwangsvollstreckung und schließlich das vierte für die SchiedS-> gcrichtsaklcn. Mit dem Antrag aus Vollstreckbarkeitserklärung ' deS Schiedsspruches ist der zugcstellte Schiedsspruch zu den Gerichtsakten zu überreichen. Vor der Entscheidung über diesen Antrag ist der NntragSgegncr vom Gericht zu hören.! ES geschieht dies meistens dadurch, daß das Gericht diesem! eine Abschrift des Antrags zur Erklärung zugcstellt mit der! Aufforderung, innerhalb einer zu bestimmenden Frist nach zuweisen, daß die Klage aus Aushebung des Spruches etn- gcleitct worden ist. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, so wird der Beschluß für vollstreckbar erklärt. Durch dieses neue Verfahren wird allerdings eine Zeit von zwei bis vier Wochen gebraucht. Ob damit die Rechtsnsleae zugunsten der beteiligten Kreise gefördert worden ist. ist eine andere Frage. Ich möchte fast behaupten, daß die frühere Handhabung, wo »ach man die Vollstreckbarkeitserklärung des Schiedsspruches durch Urteil erhielt, schneller zum Ziele führte. In der Praxis ist mir bis setzt auf meinen Antrag jeder SchiedS- sprach für vollstreckbar erklärt worden. Eine Klage auf Auf. Hebung des Spruches habe ich noch nicht zugestellt erhalten, obwohl ich monatlich je 10 biS 20 Schiedssprüche ln dem Schiedsgericht deS LandeSverbanbeS sächsischer Ferkel- und Läuferhändler, L. B.. Dresden, mit erlaffen habe. 8 will der alten Fassung ist gestrichen worden. Nach 8 1044 ist die Klage auf Aufhebung eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruches vor Ablauf der Not frist eines Monats zu erheben. Die Frist beginnt mit dem Tage, an welchem die Partei von dem Aufhebungsgrunde Kenntnis erhallen hat, jedoch nicht vor cingcircteiier Rechts kraft des Beschlusses, welcher den Spruch für vollstreckbar erklärte. Nach Ablauf von zehn Jahren, von dem Tage der Rechtskraft des Beschlusses an gerechnet, ist die Klage un- stat'hgfl Wird der Schiedsspruch aufgehoben, so ist zugleich der ihn für vollstreckbar erklärende Beschluß aufzuhcben. 8 1011a ist neu in die zivtlvrozessualeu Bestimmungen eingeführt Dieser lautet: „Hat sich der Schuldner in einem von dem Schiedsgerichte vermittelten Vergleiche der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen, so findet die Zwangsvoll streckung aus dem Vergleiche statt, wenn er durch Beschluß für vollstreckbar erklärt worden ist. Der Beschluß darf nur ergeben, wenn der Vergleich unter Angabe deS Tages feines Zustandekommens von den Schiedsrichtern und den Parteien unterschrieben und aus der GerichtSschreiberei des zustcindi- gen Gerichts niedcrgelcgt worden ist. Ter Beschluß ist nicht zu erlassen, wenn der Vergleich der RechtSwirksamkcit ent behrt. 8 1044 Abs. 8 findet entsprechende Anwendung." — Das Wesentliche in einem SchiedsgerichtSvcrgleiche ist also, daß der Schuldner sich in dem Vergleiche der Zwangsvoll streckung unterwirft. Unterwirft sich dieser nicht, so empfehle ich. gemäß dem abgeschlossenen Vergleich, einen entsprechenden Schiedsspruch zu fällen, damit dann gemäß Z Will der Be schluß ssir vollstreckbar erklärt werden kann. Der Vorteil des Schiedsgerichts ist manchen Mitgliedern von Organisationen, wo Schiedsgerichte bestehen, noch nicht genügend zum Bewußtsein gekommen. Ls ist allzu bekannt, daß gerade durch das Schiedsgericht der Organisationen den Beteiligten außerordentlich viel Kosten erspart werden,- denn u, den jeweiligen Schiedssprüchen werden nur die notwendig sten Auslagen dem Schuldner auferlegt. Für den Gläubiger, also dassenigc Mitglied, welches daS Schiedsgericht in Anspruch nimmt, ist es eine besondere Vergünstigung, daß kein Vor schuß für Gericht und Anwalt zu bezahlen ist. Allerdings ist auch daS Schiedsgericht berechtigt, nach der Satzung Vor schuß zu berechnen. Von dieser Bestimmung wirb aber meist l in Gebrauch gemacht. Es ist nur zu wünschen, daß das schiedsgerichtliche Verfahren mehr denn je Einfluß erhält: denn es entscheiden hier Fachmänner, während von dem ordentlichen Gericht eine gründliche Kenntnis in den je weiligen praktischen Fragen natürlich nicht verlangt werden kann. Sehr oft werden auch die Formvorschristen beim ordentlichen Gericht z» sehr beachtet, während im Schieds- gcrichtsverfabren nach freiem Ermessen, selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. geurteilt wird. DaS Amt des Schiedsrichters ist ein Ehrenamt. Will sich jemand mit dem Schiedsspruch nicht zufrieden geben, so hat er das Recht der Benisung bcz. daS Recht der Klage ans Aushebung. Saalensland im Freislaal Sachsen. Anfang August 1824. Nach Mitteilungen deS Statistischen LandeSamtcS wurden für den Saatenstand im Freistaat Sachsen Ansang August N>24 folgende Zahlen ermittelt N—sehr gut, 2 —gut, 8 —mittel Idurchschnitttichs. 4 —gering, ö —sehr gering): Wiiiterweizcn 2,6, Sommerweizen 2,6, Spelz, auch mit Beimischung von Roggen oder Weizen —, Winterroggcn 2,7, Somerroggen 2,7, Wintergerste 2,7, Sommergerste 2,5, Hafer 2,5, Lupinen zur Kvrncraeivtnnung 2.7, Kartossel» 2,6, Zuckerrüben 2,6, Runkel rüben 2,6, Klee, auch mit Beimischung von Gräsern. 2,8, Lu zerne 2,7, Be- tEiitmäiicrilirgs-Wicsen) 2/», andere Wiese» 2,7. stach einer längeren Lrockcnperiode im Monat Juli, bei der eS am Tage ziemlich heiß und in der Nacht cmpsindlich kühl mar, traten am 22. und 24. Juli heftige Gewitter aut, die zwar die ersehnten Niederschläge strachlcn, aber auch in einigen Bezirken so erheblichen Schaden verursachte». Sah stellenweise W Prozent der Getreideernte vernichtet wurden. Die üppiger bestandenen Winter- und Sommersaaten haben sich auch tn den Bezirken, die nicht von Hagel betroffen worben sind, in folge Sturme» und Regen» oft sehr gelagert. Aus leichten Boden sind die Halmfrüchte dnrch die große Trockenheit und die teilweise sehr heißen Tage im Juli zur Notreife getrieben worden. Bet der sonst an und für sich fruchtbaren Witterung hat da» Unkraut noch weiter überhand genommen und über wuchert stellenweise die Lagerstellen. Bo» tierischen Schäd lingen machten sich Drahtwürmer, Rübenblattwespen, Wcizen- halmtüter, Engerlinge und auch vereinzelt Mäuse unliebsam bemerkbar, während von pflanzlichen Schädlingen Schmielen, Dtctnbrand, Flurbrand, Wegebreit und Ringel- oder Kräusel krankheit besondere Erwähnung finden. Der Wtnterweizen ist im allgemeinen gut bestanden, weist aber vielfach Lager aus und ist stellenweise mit Stetnbrand behaftet. Der Winter- roggen hat etwa» geknickte Halme, die auf Sturmschäden zu- rückzuführen sind. Au» der Anzahl der Puppen zeigt sich mitunter erst setzt der dünne Bestand einzelner Felder. Ter Stand der Sommersaaten hat sich im großen und ganzen nicht wesentlich verändert. ES findet sich allerdings auch tn Gerste und Hafer viel Lager, da» des öfteren von Unkraut über- wuchert wird. Der Hafer leidet etwas unter Flugbrand. In einigen Bezirken hat die Trockenheit geschadet. Ten Hack früchten kamen die letzten Niederschläge allenthalben sehr zu statten; die Noten haben sich tn vielen Bezirken gebessert. Aus den Rübenfcldern hat die Blattwcspe viel Schaden verursacht, und in den Kartoffelschlägen macht sich neuerdings wieder die Kräuselkrankheit bet einigen Sorten bemerkbar. Der zweite Schnitt Klee wächst infolge der Trockenheit und kühlen Nächte nur spärlich nach- ein Teil davon vird ans diesem Grunde zeitiger umgebrochen. Ueber Grllnfnttermangel wird häufiger geklagt: stellenweise ist man genötigt, schon die Wintervorräte an Rauhfutter anzugrctfcn. Die Heuernte war zumeist reich lich; das Futter ist auch tn gutem Zustande unter Dach »nü Fach gebracht worden. Der Grummetansatz ist sehr ver schieden; auf zeitiger abgeernteten und bewässerten Wiesen ist er besser als auf den während der Trockenheit geernteten Wiesen- Ans vielen Feldern und Wiesen zeigt sich beim Be stand schon jetzt, daß kein künstlicher Dünger mehr angewcndet werden kann, weit dem Landwirt zur Beschaffung das nötige Geld fehlt. Falsche Dollarnoten. Das amerikanische Finanzministerium macht darauf auf merksam, daß in letzter Zeit falsche Dollarnoten der Werte 6 Dollar, 2N Dollar und 50 Dollar ansgetaucht sind. Die Fälschung der 5-Dollar-Note wird gekennzeichnet als eine Note der Federal Reserve Bank Chicago, UI, Buchstabe O, Plattennnmmcr undeutlich, mit dem Bilde von Lincoln und den Unterschriften A. N. Mellon, Seeretary os the Treasury und Frank White, Treasnrer of the U. S. Bet der M-Tollar- Note bandelt eS sich um eine Note der Federal Reserve Bank in Minncapolis, Minn., Buchstabe 6. Platte Nr. 29 mit dem Bilde von Elcvcland und den Unterschriften D. F. Houston, Seeretary of the Treasury, und John Burk, Treasnrer of the tt. S. Die falsche 50 - Dollar - Goldnote trägt das Bild des Präsidenten Grant. Serie 1918, Platten Nr. >8 oder 43. Tie Unterschriften sind von Houston D. Tehee, Register of the Treasury, und John Burk, Treasurer os the U. S. Alle Fälschungen sind anscheinend auf schlecht geätzten Zink- oder Kupferplatten gedruckt und so plump ausgeführl, daß sie ohne Schwierigkeiten alS Fälschung erkannt werden können. Die Reichsbank in -er zweiten Avguskwvche. Weitere Erhöhung des Goldbestandes. Di« gesamte Kapitalanlage der ReichSbank erfuhr in der zweiten Sugustmoche, wie aus dem Bankausweis vom 18. d. M. hervvrgeht, eine Annahme um 27F aus 1988/l Trillionen Marl. Während die aus Nentenmark lautenden Wechsel- und Lombard- kredtte im ganzen weiter um 7.7 aus Ml Millionen Rentenmarl zn- rllckgingen, wurden im Papicrmarkkreditverkehr 88L Trillionen Mark neu ansgeliehen, der Papiermarkwcchsel- und Lombardbestand erhöhte sich damit aus 891,8 Trillionen Mark. Dle in der Vorwoche elngctretcncn Rückflüsse an Zahlungs mitteln verstärkten sich. Der Umlauf an ReichSbank» Noten nahm um 29,7 auf N7l,7 Trillionen Mark, der Renten mark u in l a » s um 40/Z aus 1787 Millionen Ncntcnmark ab. Dementsprechend vermehrten sich die auSgcmIescncn Bestände der RcichSbank an Rcntenbankichciiien von 303,8 aus 814 Millionen Nentenmark. Im Zusammenhänge mit den erwähnten Verände rungen setzle sich auch die Zunahme der fremden Gelder fort: sie stiegen insgesamt um 70,0 aus 809,3 TriNiou-n Mark. Der 61 oldbestand zeigt eine neue Vermehrung um 7/! aus 488,1 Millionen Goldmark: der Zugang erfolgte bei den im Nus lande unterhaltenen Golddepots und ist wieder aus die Umwandlung eines DcvlsenguthabenS ln Gold zurückzuführen. Tie Scheide- ni ü n z e n b e st ä n d c gingen um 1,8 aus 28,7 Trillionen Mark zurück. Beleihung roerlbeslöndiger Merkpapiere durch Sie Reichsbank. DaS Reichsbankdirektorium hat beschlösse», die nachstehend aus- gefiihrten wertbeständigen Wertpapiere zur Beleihung bei der Reichs- bank zuzulafien: SAlge Goldhnpotkekenpiandbriese der Bayerischen Handelsbank ln München. Reihe l—8, 5Aige Roggenpfandbriese der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München, 8Aige Aold- hypothekenpfandbriese der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank ln München, 8Aige Goldpfandbriefe der Bayerischen BereinSbank in München, Serie 1—12. 8Aige Roggen-Somnniualschulüveischrel- bungen der Braunschweig-Hannoverschen Hypothekenbank in Hannover. 8 Alge Goldhypothekenpsandbriesc Reihe 1 der Deutschen GenossenschaflShypothekenbauk A.-G. in Berlin, IvAige Goid- hypothekenpsandbrieie Reihe 2 der Deutschen Gcnosscnschaftshypo- thckenbank AG. in Berlin, Ulkige Keiugold-Psaadbriefe deS Erbkändischen Riiierichaftlichcn CreditvereinS in Lachsen, b Alge Goldhypothckcnpfandbriese der Pfälzischen Hypo- thekenbank in LudwigShascn, 6 Aige Goldpsandbriese der Preußi schen Zeutral-Stadtschast in Berlin, 8 Alge Goldpsandbriese der Preußischen Zeniral-Diadtschast tn Berlin, 10 Alge Goldpsandbriese der Preußischen Zeniral-Ltadtsckiast in Berlin, 8 Alge Goldpiand- briese der Rheinischen Hypothekenbank in Mannheim, 8 Aige Roggen Kommunalschuldnerschreibungen non 1923 der Rheinisch-West fälischen Bodenkreditbonk In Köln, 8 Alge Goldpsandbriese von 1923 der Rfteinlsch-Westsälijchcn Bodenkreditbank i» Köln, 8 Alge Gold- KommunalschuldverschreibMigen von 1023 der Rhein.-Wests Noden- krediibauk in Köln, lOAige Gold-Kommunaischuldverschreibungen von 1924 der Rheinisch-Westsällfchen Bodeukrebilbank in Köln, 8 Alge Goldhypoihekenpsandbricfe Reihe 1 und 2 der Sächsischen B o d c n k r e d i t a n st a l t in Dresden, 8 ^Lige Golübypotheken- psandbriese 'Reihe 1 der Süddeutschen Bodenkreditbank in München. Dresdner Börse vom 21. August. 0re»ckn«r LSrson-PrvtvertcvNi vorn 21. August, mlluelelN vom Nankti»»!- ki»ü»oiir<- 4 r»tn«4><-, tlrascken, Oecvsoclkaixetra»«. In Mlllnnen-pi-nüeolen. Iciilleei t«17»i!0k«rt„I. — c».u,i»e.-i«e,i»«i — «mdc, 8,1188,19 trsii« M!!»-k!»I- mm»! !,» >i«de« Z««ei mini» Reitz,i, k!ez Glei-»t. »eile«-, 0tt»->>II« VR 0.2l kn». ttelelit. 0,»»! »ly» lldc. ttivre«, 8-78 8.745 o.z« l.r -1.; 11-9 üoltdich 8-8.S Z-Z.N 8.8?) lceintu! t illdnit ne», ki»-«. teil im»» » Mb»! "Ä ictii«, toi, in»!I„»ü,a itl>c«»>e«I !«l!t, o.rs lideiii« Min !nj«IStldi. kitte« tM« 1.7 ttinüt 1.4 !>nttr-». pceiin« i, ÜOnMieiüdv 1,1» tM» Uttel« i !>«>»,p 4.L-4.4S Itvitüii« 1c«,>e> i l» leint», ttsiiti. VeiteMrie!» 8.15-8.48 s,!ö« » »'»«>«> 1.45 *»ittt>. ieie» l.8ö tüilü»!! t c». "lÄ s,ie„u» 9Ü1 «ttü,!>,,>»„ !t«,»t 0.72 Aeitt»», üeiM.e» 1.9 Junge Aktien. iKursc tn Billioncii Prozent.! Metallindnstrir-Mtien: Gebe. Seck 2,8. Harlinaun 4.75. Koppel 12,78- Jüngste bergt. 10.28. Elektrowerte: Thüringer Elektrizität»- und Gaswerke 2,8 bis 2.9. Papiersabrik-Aktlcn: Altenburger Chrom» '2,9. Mlmosa 1.3. Tr. Sibieiißner 3. Brauerei- und Malzfabrik-Aktien: Möuchshos 8,3. Mellrich stadt 4. Keramisch« Kerle: Kahla 8. Kloster Beilsdorf 4,28. verschiedene Jndnftrle.Aktien: Lingner-Werke 1721 dl» 17/ß Baumwollspinnerei Zwickau 18,8. Chemnitzer Aktienspinnerei !i/i- Zwickauer Lammgarnlpinneret 2l. Jasmatzi-Vorzüge l,». Berliner Schlitz, und Aachbvrse vom 21. «ugusk Nach der Lustlosigkeit der ersten Stunde wurde daS Kursnlvrau !m wetteren Verlaus« allgemein fester, da die Spekulation tellweiie aus ihrer Zurückhaltung herausging. Taö Geschäft blieb iedoch ver hältnismäßig sehr still. Auch der Markt der heimische» Rente» konnte kein lebhafteres Geschäft auswetsen. So wurde 8 Aige KrtegSanlelhe mit 740, doch ohne Umsatz genannt. Etwas Nachfrage kam am Markte der uiuiotlerten Werte heraus, und zwar in Lali- paplercn, wobei Nonnebcrg mit 270 und Krügershall mU 0.128 gc nannt wurden. Auch Montanwerte erregten noch einiges Interesse So wurden PHSnix mit 88,8 gehandelt. Im einzelnen sind zu er wähnen Deutsche ErdSl 42, Essener Steinkohlen 4,8, Harpener 88/i Philipp Holzmann 4L8, Kattowltzer 28. Salzdeisurth-Sali 22/>, Sali- werk AscherSleben 18,378, Elektrische Hochbahn 47, Hapag 27,28, Ham burg-Süd 87ch. Norddeutscher Llond 8,9, Nolandlinie 12. AuSländi sche Renten unverändert. Berliner Handelsgesellschaft 30,8, 8. E- W 8/178. 4 Alge Preußische Sonsol« 1320. Der heutige Kassa markt verkehrte im Einklänge mit den übrigen Märkten lustlos, wobei eine gewisse freundliche Grund- stimmung ausfirl. Die KurSabschwächungen übcrwogen beträchtlich, doch hielten sie sich ln engen Grenzen. So notierten niedriger Müi- heinier Berg 3, ebenlo Ehcmischc Industrie Gelsenkirchen und Kruschwltz-Zucker 2, Wiilcner Guß 2/i, Roddergrube, Lingnerioerke, Thüringische Salie je 2. Höher lagen n. a. Ehemische Eoncordta 2. Brai,nschweiger Maschinen 8/i. Sachwertanleihen lagen im all gemeinen eher etwas schwächer. Lstpreußische Kohlen 8,4, Roggen rentenbank 4.2, Landwirtschaftliche Zentral-Roggen: lüAiger 8,9. !>Aiger 3,99, Anhalter Roggen 8,1. Die Znlassungsstclle der Berliner BSrse vcrössenllicht im Hin- blick auf K 8 der zweiten Verordnung zur Durchführung der Ver ordnung über Goidbiianzen die Richtlinien, die sie bis aus weiteres innezuhalten beabsichtigt. Darin heiß« es u. a.: Das für den Handel an der Berliner Börse erforderliche Mlndestgrund kapital beträgt nach Umstellung aus Goldmark bet Gescllschasle«. deren Aktien bereits zugelasten morden ivaren, 200 00« Goidmark. bei Gesellschasten, von denen Aktien bisher nicht zugclasscn worden waren, 800 000 Gvldmark. Das unter den Aktiven eingestellie Kapitaleniweriungskonlo bleibt hierbei außer Ansatz. Die Kapital Umstellung aus Goldmark gilt nicht als Konvertierung im Sinne des Börscngesctzcs. Die Neuznlassung »um BSrsenhandcl ist jcdoci, notwendig, wenn bas zugelassene Gesellschastskapital in stärkerem Verhältnis als 80 : 1 ermäßigt worden ist, wenn ferner Zuzahiung gefordert wird, es sei denn, daß die Zuzählung nur zur Erzielung runder Aktiennennbeträge dient und nicht mehr als 8 A beträgt, sowie unler den Aktiven KapitalentivertungSkonto eingestellt ist. Wenn die Neuzulasfung zum Börsenhandel nicht notwendig ist. haben die Gesellschaften aus Anlaß der Umstellung im „Reichs- anzeiger" und in einer In Berlin erscheinenden Börscnzeiiung die wesentlichen Merkmale der Umstellung bekannt zu machen, worüber eingehende Vorschriften erlassen worden sind. Die Auswertung der Pfaudbriese. Die dritte Steuernotvcrord- ! nnng Hai tn ihrem 8 8 vorgeschriebe!!, daß Ansprüche aus Pfand- ! bricfen von Hypothekenbanken in der Welse anfgewertet werden sollen, daß die Teilungsmasse gleichmäßig unter die Gläubiger im Verhältnis ihrer Goldmarkaufwendungen verteilt wird. Tie AuS- sühruiigsbesiimmuligen waren der Neichsregierung überlassen wor den. Sie liegen nunmehr in der dritten Durchführungsverordnung vom 18. August 1024 (Reichsgcsetzblatt Seite Ü82) vor. Die umfang reiche Verordnung stellt zunächst fest, daß die Teilungsmasse besteht aus den Hypotheken, Grundschulden, Neallasten, Pfandrechten, Wert papieren und Forderungen, die bei Ablauf des 13. Februar 1924 in dem vom Hypothekenbankgcsetz vorgeschriebenen Register als Deckung für die auszuwertendcn Psandbriese und anderen Schuldverschreibun gen eingetragen waren. Zu ihnen treten die ersatzweise der Deckuirg zugeführten Geldbeträge. Außerdem fließen in die Teilungsmasse di« Erträge aus den rwrbezeichncten Werten, also insbesondere die Zinsen der Hypotheken, die znr Tilgung der Anlagen eingehende Leistung und diejenigen Erträge, die durch Anlegung der Ttlgungs- masse gewonnen werde». Die Teilungsmasse ist gesonder« von dem übrigen Vermögen ber Bank zu verwalten und kann weder durch Arrest nach Zwangsvollstreckung angegriffen werden. Für die Tilgungshnpotheken ist der AuswertungSstclle dar Recht gegeben, aus Antrag der Bank gewisse Aenberungen vorzunehmen, die ins Grund buch einzntragen sind. Sie sind spätestens znm I. Januar 1988 zurück» znzablen. Zu der Teilungsmasse hat die Bank aus ihrem sonstigen Vermögen einen Beitrag zn leisten, der von der AnsstchiSbehörde nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse festgesetzt wird Ztnsschcine der Psandbriese werden nicht cingelöst. neue Zinsschcine nicht aiiögegeben. Die Bank hat die Möglichkeit, mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde eine Abfindung mit den Gläubigern z» ver elnbaren. Die Sächsische Baus zn Dresden hat L u n z c n a u I. Sa. als Pariplatz gestrichen. * Preußische Hypathekeu-Actien-Baak. Die Hauptversammlung gcnehmlgle den Abschluß sür 1923 und die sonstigen Ncgiilarlen ge mäß dem Vorschlag« ber Verwaltung. Eine Dividende komm« bekanntlich nicht zur Verteilung. Der AussichtSrat hat auf Berück sichtigung seiner Bezüge sür da» Geschäftsjahr 1928 verzichtet. Au ! Anlaß des Ueberganges der Aktienmajorität von der Commerz- und Prlvcit-Bank an die Deutsche Mercurbank Akt.-Gel. iBarmat Gruppe! wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt: General direktor Julius Barmat. Schwanenwerder, als Vorsitzender. Reichs tagSabgcortnctcr Lange-Hegermann, Bottrop, als stellvertretender Vorsitzender, Geheimrat Mar Weisig, Berlin-Grunewald, Geheimer Obersinanzrat Paul Thteme, Wannsee, Direktor Erich Müller. Berltn-Steglitz, Freiherr von Popen, Landlagsabgeordneter, HauS Merfeld bei Dülmen t. Wests., NegierungSrat Hugo Staub, Berlin. Direktor Henry Barmat, Berlin, Dr. L. Bernstein, Berlin, Ernss Heilmann, LaudiagSabgeordnetcr, Berlin. Von den bisherigen Mitgliedern des RufstchtsrateS haben die Vertreter der Commerz und Prtvat-Bank Akt.-Ges. laut Vereinbarung mit dieser bei tteber nabme der Akticnmaioriläi ihr« Mandate nicdergelegt. Die anderen bisherigen Mitglieder des AussichlSrate» bis aus Herrn Gehcimrai Frcnkel iJacquier L Seeurius! und Herrn Dr. Wallich (I. ^ren fuß L Co.! sind turnusgemäß oder im Einvernehmen mit der neuen Gruppe ausgeschieden. Zum Syndikus der Bank wurde Herr Rechts anwalt Dr. Rathe gewählt. Bereinigte Strohstosf-Fabriken A--G.. Dresden. Die ordentlichc Hauptveriammlung genehmigte den dividendcnlosen Abschluß und die N m st c l l u n g d c S A k t i c n k a p i t a l S auf 1,6 Million Goldmark, unter Herabsetzung ber Aktien von IE Papierniark an» sc 100 Goidmark. In den AufsichiSrat wurde neu binzugewäüli Direktor Proelst von der Penlger Palcntpapier-Fabrik in Penig. Dem NussIchtSrat wurde eine feste Vergütung zugcbilligt -n Hoge von insgesamt 18 000 Goldmark mit Rückwirkung für 1928, wo gegen in sehr entschiedener Weise drei Aktionäre Stellung nahmen, die aber mir 20 Stimmen vertraten, und besonders geltend machten, daß in der Bilanz nur 500 Gvldmark n c-cnitci dieser I8'E Goldmark znrückgestcllt morden sind. * S«!l Uhkmann Aktiengesellschaft, Chemnitz. In der dieser Tage stattgesundeiien Bilanzsitznng des AnssichlSrateS wurde die Abschllißrechnuiig für den 31. März 1924 genehmigt und beschlossen, den mit 27 892,83 Billionen Mark ausgewiescnen Ucberschntz in voller Höhe ans neue Rechnung vorzuiiagen. Der auf den 28. Te» lembcr d. I. nach Dresden einzubcrusenden Hauptversammlung soll zugleich die G o I d m a r k - E r ö f f n u n g s b i l a n z für den 1. April 1924 norgelegl und die Umstellung des Aktienkapitals von 80 Millionen Mark aus 800 000 Goldmark vorgeschiagen werben. Wie wir hören, ist die Entwicklung des Unternehmens im kantenden GcschästSsahre bisher befriedigend. Londoner Devisennotierungen vom 21. August, li Uhr. Berlin >9,00 Paris 83,20. Brüssel 90,50 Amsterdam 11.580,. Italien I01.P3. Schweiz 23,92 Kopenhagen 27,72. Stockholm >6.86. Lhristiania 32.43. Neuyorß 4.49 Prag 150.50. Der Marklurs i» Nenoork. Von der Ncnyorker Donnerstag. Bör»e wurde der Anfangskur» sür die Mark mit 23,70 Cent sür 1 Billion gemeldet. Hiernach stellt sich die Parität ans 4,22 Billionen sür I Dollar. iö>.rlscy»ng siehe nächste Seite.)