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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 177, 2. August 1916. Freiheit und Unabhängigkeit der Presse nicht anzutasten, da ihre Be deutung auch für ihn verringert würde, wenn sie Beeinflussungen dieser Art zugänglich wäre, die auf die Dauer dem Publikum gar nicht verborgen bleiben könnten. Wie zu erwarten war und aus einer von der »Frankfurter Zei tung« vom 26. Juli veröffentlichten Zuschrift hervorgeht, steht der zur Zeit zum Heeresdienst einberufenc Herr Paul List dem Schreiben an die Redaktion fern. Es ist von einem Angestellten ohne sein Wissen versaht worden, so das; nicht der Firma oder gar dem Verlagsbuch handel zur Last gelegt werden darf, was lediglich auf das Konto eines einzelnen übereifrigen Angestellten gehört. Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen. — Wie ans der Bekanntmachung an der Spitze dieser Nummer hervorgeht, wird der Buchhändler-Verband für das Königreich Sachsen seine diesjährige ordentliche Hauptversammlung am 13. August in Pirna abhalten. Die Einladung erstreckt sich nicht nur auf die Mitglieder, sondern auch auf deren Frauen und Töchter. Da viele derselben beitragen helfen, das Wirtschaftsleben aufrecht zu erhalten, so ist es nur recht und billig, das; sie auch an der in Aussicht genommenen Erholung tcilnehmen. Das Programm sieht vor für Sonnabend, den 1 2. A u g u st : Von 8 Uhr abends an Zusammensein der bereits in Pirna eingetroffenen Kollegen im Gasthof zum »Schwan«, Unter markt. — Sonntag, den 13. August: Mittags 12 Uhr Haupt versammlung im »Schützcnhaus« (Bergstraße). (Die anwesenden Damen vertreiben sich die Zeit mit Besichtigung der Stadt und Umgegend unter kundiger Führung.) 3 Uhr gemeinsames schlichtes Mittagsmahl im Gasthaus zum »Schwan«. Gedeck zu 3.—, ohne Weinzwang. V-5 Uhr Elbdampferfahrt nach Rathen; Besteigung der »Bastei«, daselbst »Kaffeestündchen«. Abstieg durch den Uttewalder Grund nach Wehlen und Rückfahrt auf dem berettliegenden Dampfer nach Pirna. Dort gutes Nachtlager im »Schwan« (Bett mit Frühstück ^ 3.—). — Montag, den 14. August: 8" Uhr mit Bahn nach Rathen. Von dort Besteigung des »Lilienstein«. Verpflegung und Mittagbrot beim Vergwirt zu empfehlen. Nachmittag Abstieg nach Königstein. (Fleisch- und Brotkarten für beide Tage sind mitzubringen.) Neue Postwertzeichen in den besetzten Gebieten werden anläßlich der Erhöhung der deutschen Postgebühren eingefiihrt, und zwar für Belgien Freimarken zu 8 Cent., 16 Cent, und 40 Cent., Postkarten zu 8 Cent., Antwortkarten zu 8-1-8 Cent, und Kartenbriese zu 15 Cent., für das Generalgouvernement Warschau Freimarken zu 214 Pf., 7'4 Pf. und 15 Pf., Postkarten zu 714 Pf. und Antwortkarten zu 714-1-714 Pf-, für das Postgcbiet des Oberbefehlshabers Ost Frei marken zu 214 Pf., 714 Pf., 15 Pf., 50 Pf. und 1 M., Postkarten zu 714 Pf. und Antwortkarten zu 714-!-7)4 Pf. Die neuen Freimarken werden zu Sammelzmecken bei der Kolonial-Wertzeichenstelle des Briefpostamts in Berlin C. 2, Königstr. 61, vom 28. Juli ab zum Ver kauf gestellt. Der Verkaufspreis der belgischen Postwertzeichen zu 8 Cent, beträgt 7Z4 Pf-, zu 15 Cent. 15 Pf. und zu 40 Cent. 32 Pf. Die Postkarten, die Antwortkarten und die belgischen Kartcnbriefe werden erst nach dem Aufbrauchen der noch vorhandenen Bestände an ebensolchen Postwertzeichen älterer Art ausgegeben. Jrachturkundenstcmpel (vgl. Nr. 158 u. 165). — Der Bund deutscher Vereine des Druckgewerbes, Verlages und der Papierverarbeitung hat auf eine Anfrage, unter welchen Bedingungen es der Privat industrie gestattet ist, die Frachtbriefformulare mit dem vorgeschrie- benencn neuen Frachturkundenstempel zu versehen, von der Königlichen Eisenbahndirektion Berlin folgenden Bescheid erhalten: »Seitens der Zollverwaltung ist die Abstempelung von Eil- und Frachtbriefen mit dem Frachturkundenstempel für unseren Bcschaf- fungsbereich — Königliche Eisenbahndirektion Altona, Berlin nnd Stettin — nnr durch die Firma C. Kühne L Söhne in Berlin C. 2, Breitcstraße 25—26 zugelassen worden. Es mnß den übrigen Privat- drnckereien überlassen bleiben, die von ihnen selbst gedruckten Fracht briefe, soweit dies von den Auftraggebern verlangt wird, durch die Firma C. Kühne L Söhne mit dem Steuerstempel versehen zu lassen. Wir stellen ergebenst anheim, Ihren Mitgliedern hiervon Kenntnis zu geben und bemerken nur noch ergebenst, das; der Eisenbahnverwal- tnng kein Einfluß auf die Zulassung der Abstempelungen mit dem Steucrstempel znsteht, dies vielmehr ausschließlich Sache der Zollver waltung ist.« Die ungarische Akademie der Wissenschaften hat verschiedene Preis angaben gestellt, deren Themata zum Teil von allgemeinem Interesse sind, u. a.: »Beschreibung der Balkan-Halbinsel in geographischer, ethnographischer und wirtschaftlicher Hinsicht«. »Geschichte nnd gegen- 10^8 wärtiger Stand der sumerischen Frage und Grundriß der sumerischen Sprache.« »Geschichte des Humanismus in Ungarn.« »Bedingungen für die wirtschaftliche Geltung Ungarns im nahen Orient.« (Preis 6000 Kronen.) »Verhältnis Friedrich Lifts zu Ungarn und Wirkung seiner Tätigkeit.« »Gestaltung der Valutaverhältnisse im gegenwär tigen Kriege.« »Einfluß der Hegelschen Philosophie auf die moderne Kunstphilosophie und Kritik, mit besonderer Rücksicht auf die unga rische Literatur.« »Kritische Würdigung der Kantschcn Ethik.« Die Preise betragen 800 bis 3000 Kronen; über die Bedingungen erteilt das Sekretariat der Akademie in Budapest nähere Auskunft. Eintrag in das Gcnosscnschaftsregister. — Auf Blatt 46 des Gc- nossenschaftsregisters des Kgl. Amtsgerichts Leipzig, Abt. IIL ist die Firma Grosso- und K o m m i s s i o n s h a u s Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler eingetragene Genossen schaft mit beschränkter Haftpflicht in Leipzig betreffend am 21. Juli 1916 eingetragen worden: Das Statut ist in § 37 abgeändert. Abschrift des Beschlusses Bl. 243 der Negisterakten. Persoualllachrichtell. Nobilitierung zweier Londoner Verleger. — Bei den wenigen Ehrun gen, die unserem arbeitsreichen Berufe in der Öffentlichkeit zuteil werden, möge es erlaubt sein darauf hinznweisen, daß zwei englische Verleger kürz lich in den erblichen Adelsstand erhoben wurden. Der eine der auf diese Weise Ausgezeichneten ist Herr Algernon MarshallStcdman iMethuen, der Gründer und erste Direktor von Methuen L Co., den jetzigen Verlegern der Oskar Wildeschen Werke. Ursprünglich Schuldirektor, beschäftigte er sich zuerst nebenbei mit dem Verlage, bis er schließlich seine Lehrtätigkeit anfgcben konnte. Ganz Verleger ge worden, gelang es ihm in der verhältnismäßig kurzen Zeit von 25 Jah ren, seine Firma zu einer der ersten des englischen Buchhandels zu machen. Bezeichnend für englische Sitten ist es, daß die Nobilitierung unter dem Namen Methuen erfolgte, obwohl dieser Name — in Wirk lichkeit heißt der Geadelte Stedman — ein angenommener ist. Die gleiche Auszeichnung wurde Herrn C. Arthur Pearson zuteil, in Deutschland als Verleger von »?ear8on'8 Uk^arlns« be kannt. Er hatte früher den Versuch gemacht, ein zweiter Harmsworth zu werden, konnte aber gegen diesen Napoleon der Presse nicht auf- kommcn. Gleichwohl zählt seine Firma zu den besten und geartetsten der englischen Geschäftswelt. In den letzten Jahren begann sein Augenlicht zu schwinden, und er ist wohl jetzt gänzlich erblindet. P. hat viel für seine Leidensgenossen getan und ist auch jetzt für die im Krieg Erblindeten tätig. L. öprechsnal. 'Ohne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.» Ein apokrypher Brief? Herr Hermann Hillgerhat laut Bericht über die Verhand lungen des Verbands der Kreis- und Ortsvereine (Seite 1000 in Nr. 172 des Börsenblatts) folgendes gesagt: »Herr von Weber behauptet nun, nach einem ihm zugegangenen Brief habe eine ganz kleine Bataillonsbuchhandlung verkauft Ist dieser ganze Brief nicht apokryph, dann möchte ich behaupten, daß es wohl kein Sortiment in ganz Deutschland gibt, wel ches diese hier genannten Bücher und in solcher Menge innerhalb eines Jahres verkauft hat. Ist es nicht höchst eigenartig, daß ausgerechnet eine kleine Bataillonsbuchhandlung derartige Bücher verkauft . . .« usw.? Herr Hillger äußert also Zweifel an der Nichtigkeit eines wört lichen Zitats (s. m. Aufsatz in Nr. 99, Seite 507 des Börsenblatts) und unterstellt, dieses von mir als Beweis angeführte Zitat könne »apokryph« sein. Ich lege den Brief des im Buchhandel gut bekannten Absenders der Redaktion mit der Bitte vor, mir zu bestätigen, daß ich wört lich richtig zitiert habe, aus einem Briefe eines durchaus ver trauenswürdigen Kollegen.*) Die ehrenrührige Unterstellung des Herrn Verlagsbuchhündlers Hillger, als ob ich mit gefälschten Unterlagen Beweise zu erbringen suche, weise ich um so entschiedener zurück, als ihm jeder Vorwand hierzu vollkommen gefehlt hat. Das Urteil über seine Handlungsweise kann ich dem Buchhandel getrost überlassen. Hans von Weber, München. *) Wird bestätigt. Red.