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Redaktioneller Teil. pst 177, 2. August 1916. Der Vorsitzende besprach nun die einzelnen Paragra phen der Bekanntmachung. Es wurden verschiedene Wege vor geschlagen, wie man den Papierverbrauch aus den Jahren 1913, 1914, 1915 und aus dem ersten Halbjahr 1916 feststellen solle. Der Vorsitzende schlägt als den einfachsten vor: Feststellung der sämtlichen Bezüge aus den Konten der Lieferanten unter Hinzu rechnung der am 1. Januar 1915 vorhandenen Reste, abzüglich der Bestände am 1. Juli 1916. Herr Direktor Reih hält diesen Vorschlag sür annehmbar, weist aber darauf hin, das; dann diejenigen Verleger, die bisher größere Angstkäufe gemacht hätten, besser wegkommen würden, als die anderen, die nur das benötigte Papier bezogen hätten. Bei Zeitschriften fei eine Berechnung auf dieser Grundlage über haupt ausgeschlossen. Jedenfalls müsse di« Aufstellung so er folgen, daß die Listen dentatsächlichenVerbrauch jeder Firma ergäben. Herr Geheimrat Sregismund ist der Ansicht, daß die Fragebogen Wohl von den Verlegern nach verschiedenen Gesichts punkten ausgefüllt würden; jeder müsse den Weg wählen, der nach seiner gewissen Überzeugung die möglichst genaue Auskunft über das von ihm jährlich verbrauchte Papier gäbe. Redner macht darauf aufmerksam, daß bei Bezug des gleichen Papiers für Werke und Zeitschriften die Aufstellung sür jeden dieser Ver- brauchszweckc getrennt erfolgen müsse. Da nun der Verbrauch nicht nach der Bogenzahl, sondern nach dem Gewicht des Papiers anzugeben sei, während manche Lieferanten auf den Fakturen nur nach Bogenzahl berechneten, empfehle er, je ein Exemplar der in den betreffenden Jahren erschienenen Werke zu wiegen und danach das Gewicht der Auflage festzustellen. Auf kleine, durch die Heftung usw. entstehende Gewichtsdifferenzen käme cs ja gar nicht an, sondern auf die große Masse des Gcsaml- bedarss des deutschen Verlagsbuchhandels. Man dürfe nicht zu ängstlich sein, denn die Fragen seien nicht so schwierig zu beantworten, wie es wohl anfänglich scheine. Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, daß in der Bekanntmachung auch der Nachweis über den Papierverbrauch im Jahre 1914 gefordert sei, während in den Fragebogen dieses Jahr nicht berücksichtigt werde. Zur Aufklärung dieses scheinbaren Widerspruchs bemerkt Herr Direktor Reiß, man habe in den Fragebogen zur Erleich terung des Verlagsbuchhandels das Jahr 1914, das nur zur Hälfte ein Kriegsjahr gewesen wäre, fortgelassen, weil ja im zweiten Semester 1914 nur eine geringe Anzahl neuer Bücher veröffentlicht worden sei. Der Behörde genüge also die Fest stellung des Verbrauchs im Friedensjahr 1913 und in den 1l4 Kriegsjahren 1915 bis Juni 1916. Die Zeitungsverleger müßten aber die Nachweise auch sür das Jahr 1914 aufstellen. Herr Gcheimrat Sie gismund weist darauf hin, daß der in K 2 der Bekanntmachung geforderte Nachweis bei Zeitschriften für Text und Anzeigen nach Seitenzahlen getrennt aufgestellt werden müsse. Das erfordere bei vielen Zeitschriften, in denen Text und Anzeigen auf der gleichen Seite ständen, sehr schwierige Berechnungen. In Vorbesprechungen mit einzelnen größeren Verlegern, sowohl in Berlin als in Leipzig, sei er ersucht wor den, der Kriegswirtschaftsstelle nahezulegen, ob diese Forderung getrennter Nachweise bei solchen Zeitschriften nicht fallen könne. Man fürchte in den beteiligten Kreisen außerdem, daß die Zeit schriftenverleger bei etwaiger Papierknappheit veranlaßt werden sollten, den Umfang des Inseratenteils zu beschränken. Das würde aber die Wetterführung vieler Fachzeitschriften unmög lich machen. Schon jetzt seien Hunderte von Fachblättern eingc- gangen, weil sie nicht mehr die Kosten deckten. Herr Direktor Reiß glaubt die Interessenten darüber be ruhigen zu können. Es läge nicht die geringste Absicht vor, den Umfang der Anzcigen-Seiten herabzudrücken, denn die Kriegs wirtschaftsstelle wisse sehr Wohl, daß viele Fachzeitschriften bei Beschränkung des Inseratenteils nicht mehr bestehen könnten. Überhaupt würde eine Kontingentierung nur bei dringendster Notwendigkeit erfolgen. Die Absicht der Regierung sei, gerade durch die jetzt durchzuführenden Maßnahmen einer solchen vorzu- beugen. Wenn sie sich jedoch gegen Erwarten als notwendig IV22 erweisen sollte, so würde die Regierung die Vertreter der Inter essentenkreise vorher zu Rate ziehen. Die 88 3 und 4 geben zu Anfragen keine Veranlassung. Zu 8 5 bemerkt Herr Direktor Reiß, daß derjenige zur Ausfül lung der Fragebogen verpflichtet sei, der das Papier in Gewahr sam habe. Falls solches bei der Druckerei oder bei einem Spedi teur lagere, seien diese zur Abgabe der Erklärung verpflichtet und müßten sich also Wer den Zweck, zu dem das Papier be stimmt sei, beim Verleger unterrichten. Da hohe Strafen auf unrichtige Angaben ständen, dürfe man Wohl annehmen, daß auch die Verleger diese Firmen durch Benachrichtigungen über den Verbrauchszweck zur Angabe genauer Erklärungen in den Stand setzen würden. Zu 8 6 sei zu bemerken, daß das darin vorgeschriebene Pa pierbuch von jedem Papierverbraucher, also auch von kleineren Firmen in möglichst übersichtlicher Form zu führen sei, da die Behörde es durch Revisoren Nachsehen und prüfen lassen werde. Damit ist auch der 8 7 erledigt. Die im zweiten Absatz des 8 6 geforderten Nachweise können auf vorgedrncktcn Formularen eingesandt werden, die von der Kriegswirtschaftsstelle kostenlos zu beziehen seien. Zu 8 8 weist der Vorsitzende darauf hin, daß die Zah lung der Gebühren für jeden einzelnen Bezug, sowohl den Ver legern, wie der Kriegswirtschaftsstelle voraussichtlich große Ar beit verursachen würde, und fragt, ob die Zahlung nicht monat lich einmal erfolgen könne. Herr Direktor Reiß gab die Schwierigkeit zu, doch sei es wicht anders zu machen. Wenn, wie vorgeschlagen würde, diese Zahlungen zusammen am Monatsschluß der Kriegswirtschafts- stelle übersandt würden, so sei deren Bearbeitung innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Zeit unmöglich. Von April 1916 bis jetzt habe di« Kriegswirtschaftsstelle bereits zirka 95 996 Zuschriften erledigt. Es sei vielleicht später möglich, größeren Verbrauchern Erleichterungen zuzubilligen, vorläufig sei das un durchführbar. Die Überweisungen könnten aber auf Postscheck- Formularen erfolgen, welche die Kriegswirtschaftsstelle kostenlos abgebe. Zu 8 9 sei erläuternd zu bemerken, daß die Bestellbriefe an di« Papierlieferanien der betreffenden Firma zu richten, aber nicht diesen, sondern der Kriegswirtschaftsstelle «inzusenden seien, die solche innerhalb 6 Stunden weiterbefördern würde. Mündliche Bestellungen von Papier seien unzulässig, da sonst der Kriegswirtschaftsstelle eine genaue Statistik über den Papier verbrauch nicht möglich wäre. Es sei jedoch gestattet, kleinere Posten bis zu 509 Ko. vom Papierlieferanten direkt zu beziehen; die Meldepflicht liege dann dem Papierlieferanten ob. Auf eine weitere Anfrage führt Herr Direktor Reih aus, daß bei laufenden Papierliefernngen eine Bestellung für einen längeren Zeitraum genüge, daß in den Bestellbriefen aber das genaue Datum jeder einzelnen Lieferung angegeben werden müsse. Papier für Landkarten sei nicht meldepflichtig, und Sonder abdrucke aus wissenschaftlichen Zeitschriften seien nicht nochmals anzumelden. Auf Lager befindliches Papier sei jetzt unter dieser Rubrik zu melden, und beim Verbrauch auf die frühere Meldung Bezug zu nehmen. Die 88 11 bis 14 geben zu Anfragen keine Veranlassung. Damit ist die Besprechung erledigt. Herr vr. Vollert dankt Herrn Direktor Reiß ganz be sonders für seine Teilnahme an der Versammlung und für die wertvollen von ihm erteilten Auskünfte. Herr Direktor Reiß richtet an die Interessenten das Er suchen, bei zweifelhaften Fällen stets bei der Kriegswirtschafts stelle anzufragen, die jederzeit zur Auskunft gern bereit sei. Hierauf schließt der Vorsitzende die Versammlung gegen 8 Uhr. M. SP.