Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 177, 2, August 1916, kündigungen aller Art über erscheinende Gegenstände des Buch handels, Bücherkataloge und Verzeichnisse, Prospekte, Plakate, Versandfakturen, Versandstreifen, Klischees zu Ankündigungen ustv., kurz alles, was die Bestimmung hat, zum Absatz und Ver trieb der »Gegenstände des Buchhandels« beizutragen. Von der Bestellung mit Bücherzettel sind aber streng aus geschlossen die verschiedenen sogenannten Nebenartikel des Buchhandels aus der Druck- und Papierwareninduslrie. Nur für Handelsgegenstände des eigentlichen (sogenannten »reinen«) Buchhandels soll der billigere Bücherzettel verwendet werden dürfen. In bezug auf den Begriff »buchhändlerische Vertriebsmittel« und die »Nebenartikel« des Buchhandels hat die oberste Post behörde (Deutsche Verkehrszeitung Nr, 5 vom 30, Januar 1903 jBbl, 1909, Nr. 12j) ihren Standpunkt wie folgt festgelegt: »Bücherzettel dürfen nach den Ausführungs-Bestimmungen zu Z 8 X der Postordnung auch zu Bestellungen auf buchhändle rische Vertriebsmittel (Formulare, Umschläge usw.) verwendet werden. Diese dem Buchhandel erst kürzlich mit dem Inkraft treten des neuen Abschnittes V, 1 gewährte Vergünstigung ist dahin ausgelegt worden, daß es den Buchhandlungen nunmehr gestattet sei, Formulare jeder Art, Ansichtskarten, Briefum schläge, Visitenkarten und ähnliche Gegenstände der Papier- warenindustrie, die von Buchhändlern neben den buchhändle rischen Werken, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Bildern und Musikalien Vertrieben zu werden Pflegen, mittels Bücherzettels zu bestellen. In Wirklichkeit bezieht sich die Vergünstigung je doch nur auf die buchhändlerifchen Formulare usw,, die für den Vertrieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Ver kehr der Buchhändler untereinander und mit dem Publikum notwendig sind. Dazu gehören gedruckte Ankündigungen, Pläne, Plakate, Ersatzumschläge für unsauber geworden« Hefte, Ver sandstreifen, Versandfakturen, Klischees zu Ankündigungen usw. Das für den ersten Bedarf erforderliche Vertriebsmaterial pflegt den Sortiments- und Kommissions- und Kolportage buchhandlungen seitens der Verlagsbuchhandlungen beim An bieten der neuen Sachen ohne vorherige Bestellung zugesandt zu werden. Der etwaige Mehrbedarf mutz nachbestellt werden, und hierzu können nach den neuen Bestimmungen Bücherzettel benutzt werden, ihre Verwendung zur Bestellung von Papier waren ist nach wie vor ausgeschlossen.« Um die vorstehenden allgemeinen Begriffsbestimmungen durch Beispiele näher zu erläutern und diese übersichtlich aufzu zählen, sind nachstehend von den etwa in Frage kommenden Gegenständen die hauptsächlichen gegenübergestellt, die mit Bü cherzettel und die nicht mit diesem Formular bestellt werden können. Der Bücherzettel darf nichtbenutztwerdenzu: Mit Bücherzettel dür fen bestellt werden: Ankündigungen, gedruckte*), aller Art über Gegenstände des Buchhandels; Anzeigen-Austrägen; Aufforderungen zur Abrech nung ; Erinnerungen an frühere Be stellungen; Fehlmeldungen; Offerten-Einholungen; Preis-Erkundigungen; Reklamationen aller Art; Zurückverlangen von Büchern usw, (Näheres siehe unten unter handschriftliche Zusätze) und zur Bestellung folgender Nebenartikel des Buchhan dels: Anfchreiben (gedruckt re) an die Kundschaft, wie sie dem Sor timent vom Verlag zur Ver sendung zur Verfügung ge stellt werden; Ansichtsfakturen zum Vertrieb; Antiquariatskataloge; Bilder in allen technischen Ver fahren, aber nicht Ansichts karten (s. unten); Bücher; Bücher-Kataloge; Chromographien; Ersatzumschläge für unsauber ge wordene Bücher und Broschü ren; Fakturen zur Vornahme von Vertriebsmaßnahmen; Formulare, buchhändlerische, al ler Art, wie sie für den Ver trieb der Gegenstände des eigentlichen Buchhandels im Verkehr der Buchhändler un tereinander und mit dem Pu blikum verwendet werden; Globen; Holzschnitte; Karten (durch Druck hergestellte Land-, Wandkarten usw.); Kataloge aller Art; Klischees, aber nur zur Ver wendung bei Ankündigungen von Gegenständen des Buch handels; Kunstblätter aller Art und Tech, niken; Kupferstiche; Landkarten; Lehrmittel bestimmter Art (wie oben ausgeführt); Lithographische Blätter; Musikalien; Noten; Operntexte; Photographien; Plakate für den Bllchervertrieb; Pläne, gedruckte u, mechanisch vervielfältigte; Planetarien; Prospekte; Reklamekarten, Reklameum schläge, kurz alle gedruckten Reklameformulare, die dem buchhändlerischen Vertrieb dienen; Reliefkarten; Rundschreiben, gedruckt oder me chanisch vervielfältigt, mit Ankündigungen über Gegen stände des Buchhandels; *> Den in Druck hergestelltcn Ankündigungen usw, gelten die durch ein ähnliches mechanisches Verfahren (Heliographie usw.) hergestelltcn Vertriebsmittel gleich, 1024 Ansichtskarten, (Ausführungen dazu siche un ten nach dieser Ausstel lung); Briefumschläge (Kuverts), so weit sie nicht mit Aufdruck zu einer Vertriebsmaßnahme für Gegenstände des Buch handels bestimmt sind; Einbanddecken, wenn sie für sich allein bestellt werden, (Ausführungen dazu siche un ten nach dieser Aufstel lung) ; Einladungskarten; Etiketten; Formulare, die nicht dem buch händlerischen Vertrieb die nen, z. B, gerichtliche, Rech- nungs-, Wechselformulare usw.; Klischees zu anderer Verwen dung (im Text von Büchern oder Zeitschriften); Kuverts, s. oben Briefum schläge; Von den Lehrmitteln z, B, nicht: chemische u, physikalische Appa rate, Herbarien, Modelle aller Art, Steinsaminlungen, ir gendwie präparierte Tiere, Tiermodelle aller Art, und dergl, (s, oben); Menükarlen; Alle Nebenartikel des Buch handels, wie oben erörtert, wenn auch hier nicht einzeln aufgeführt; - Papier; Papierwaren aller Art; Rechnungsformulare;