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Bekanntmachung. Sämtliche Rundschreiben mit Frage- und Korrektur bogen zur Berichtigung der Firmen im «Welle» Wreßbu» «ler ve«is»en öuchbanilel; (begründet von O. A. Schulz) Jahrgang iqoy sind durch die Post versandt worden. Sollte jedoch eine oder die andere Handlung das Rundschreiben nicht empfangen haben, so bitten wir um gef. Anzeige, damit die rechtzeitige Nachsendung sofort er folgen kann. Die Rücksendung des dem Rundschreiben angefügten Fragebogens ist unter allen Umständen notwendig, da hier von die richtige Aufnahme der Firma in den neuen Jahrgang abhängig gemacht werden muß; wir erbitten uns die Rücksendung, sowie üherhaupt alle Mitteilungen für das Offizielle Adreßbuch, damit die Bearbeitung keine Ver zögerung erleidet, spätestens bis zum i. Hugusl tl. I. frei durch die Post. Hochachtungsvoll Leipzig, den 29. Juni 1908. Geschäftsstelle des Sörsrnvereins der Deutschen Luchhändler zu Leipzig P. Rothe, Geschäftsführer-Stellvertreter. Bestimmungen Uber die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen MWlni i>kS KM» HO ml> LiMckchckls. s i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Landkartenhandels sind an die I. C. Hin- richs'sche Buchhandlung (Katalogs-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behufs Aufnahme in das Ver zeichnis der »Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatte für den Deutschen Buch handel mit der Bezeichnung »Für das Neuigkeiten-Verzeichnis« in einem Exemplare unverlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Einsendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorlicgen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonat lich. Auf besondern, auf der Begleitfaktur zu bezeichnenden Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. 8 4. Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar nach Empfang seitens der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck im Börsenblatte (nach dem Alphabete der Verleger geordnet) zwei Tage später, als die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5. In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaute ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), die zum Texte des betreffenden Werkes verwendet worden ist. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, die genaue Angaben über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung ist gehalten, bei den Preisen die folgenden Vermerke beizufügen: v.v.: wenn in laufender Rechnung nur ein niedrigerer Rabatt als 250/, gewährt wird, f: wenn ein Ladenpreis vom Verleger nicht genannt wird; die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung stellt dann ihrerseits einen Ladenpreis fest, der in der Regel um rund den dritten Teil höher sein soll, als der vom Verleger angesetzte Nettopreis, v.n.v.: wenn der Verleger ausdrücklich verlangt, daß nur der Nettopreis angegeben werde. bar: wenn der Verleger nur bar zu liefern erklärt. ": wenn die Firma des Einsenders dem Titel nicht aufgedruckt ist. v. vor dem Einbandpreis: wenn der Einband nicht oder nur verkürzt rabattiert wird, oder der Rabatt satz vom Verleger nicht mitgeteilt ist. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnage oder Einband, falls sie auf den Begleitfakturen vermerkt sind, ebenfalls anzugeben. Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, die mit unverändertem Texte, aber mit anderm Titel oder Vorwort von neuem aus gegeben werden, sogenannte Titelauflagen, werden mit „(Titel)" nach der Zahl der Auflage bezeichnet. 8 7- Von Zeitschriften, die ganz-, halb- oder vierteljährlich berechnet werden, wird nur das erste Heft oder die erste Nummer eines Bandes, Quartals, Semesters oder Jahrgangs ausgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band rc. bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tagesblätter höchstens viermal im Jahre, auch wenn sie öfter oder einzeln berechnet werden. 8 8- Zur Aufnahme berechtigt sind: a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oester reich-Ungarns und in der deutschen Schweiz erscheinenden buchhändlerischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind, ausgenommen die slavische und ungarische Literatur, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Corre- spondenz zum Abdruck gelangt.